Polizei kann abgehörte Gespräche nicht löschen.

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Wie löscht man eigentlich diese ganzen Aufnahmen von mitgehörten Telefongesprächen? Mit dieser Frage schlägtaufzeichnung sich aktuell ein niederländisches Ministerium herum. DIe Antwort darauf: Leider ein Betriebsgeheimnis.

Es ist eine absurde Geschichte: Mitgezeichnete Gespräche zwischen Anwälten und ihren Mandanten müssten eigentlich vernichtet werden, so schreibt es das Gesetz in den Niederlanden vor. Die Verantwortlichen haben allerdings jahrelang verschwiegen, dass sie keine Ahnung haben, wie die Löschung in der Praxis funktioniert.

Aus der E-Mail eines Experten der Polizei ergibt sich zudem, dass es sich bei der verwendeten Technik um ein Betriebsgeheimnis des israelischen Herstellers des Computersystems, „Verint“, handelt. Um endlich rauszukriegen, wie das System eigentlich funktioniert und was beim Löschen genau passiert, untersucht die Polizeibehörde die Technik nun selbst. Zeitgleich befindet man sich auch im Kontakt mit dem Hersteller, in der Hoffnung, dass „Verint“ Informationen über die Funktionsweise seines Systems herausrückt.

Entsprechend verärgert äußert sich die Vorsitzende der Niederländischen Vereinigung der Strafverteidiger, Annelies Röttgering: „Es kann doch nicht sein, dass die Behörden so etwas Wichtiges wie den vertraulichen Kontakt zwischen Anwalt und Klient nicht garantieren können.“

In der Vergangenheit war es wohl schon mehrfach dazu gekommen, dass Strafverfahren geplatzt sind, weil die Aufnahmen von Gesprächen zwischen Angeklagten und ihren Anwälten nicht ordnungsgemäß gelöscht worden waren.

Foto: Andreas Preuß / Pixelio.de

Pandemieplan des Auswärtigen Amtes.

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Der offizielle Pandemieplan des Auswärtigen Amtes empfielt ab Seite 24:

  • aakein Händegeben, Anhusten oder Anniesen
  • Vermeidung von körperlichem Kontakt
  • Verwendung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern
  • häufiges und intensives Lüften der Räume
  • gründliches Händewaschen nach Personenkontakten, Benutzung von Sanitäreinrichtungen, vor Nahrungsaufnahme
  • Meiden von Menschenansammlungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Märkten, Kaufhäusern, Restaurants, Kinos, Diskotheken
  • kein enger Kontakt zu möglicherweise erkrankten Personen
  • (Selbst-)Absonderung von Influenza-Kranken oder Krankheitsverdächtigen zu Hause
  • eventuell Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit (s.u.)

Um Menschenansammlungen so weit wie möglich zu vermeiden, wird es u.a. notwendig sein,
frühzeitig
einen ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln und Dingen des täglichen Lebens
anzulegen.

Spezielle Atemschutzmasken sind Bestandteil der Schutzkleidung […]. Atemschutzmasken
verlieren ihre Filterwirkung, wenn sie feucht werden oder mit Partikeln verstopfen. Sie
müssen dann gewechselt werden (nach ca. 2 – 3 Stunden).
Das Tragen eines einfachen dichtanliegenden und mehrlagigen Mund-Nasen-Schutzes kann
möglicherweise einen gewissen individuellen Schutz bieten. Entsprechende Untersuchungen,
die dies belegen, fehlen jedoch bisher. Ob im Falle einer Pandemie das Tragen eines Mund-
Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, wie während der SARS – Epidemie zu sehen, das
Infektionsrisiko senkt, ist daher unklar.
Eine solche Maßnahme darf nicht zu einem falschen
Sicherheitsgefühl und damit zur Vernachlässigung anderer wichtiger Verhaltensregeln (s.o.)
verleiten. Dünne Papiermasken sind nach ca. 20 Minuten durchfeuchtet und verlieren ihre
Wirksamkeit.
An ihre sichere Entsorgung muss gedacht werden.
Ein einfacher dichtanliegender und mehrlagiger Mund-Nasen-Schutz kann als Ausatemschutz
für Kranke sinnvoll sein (Senkung der Virusstreuung). Einlagige Masken sind nicht sinnvoll.

[Offiziellen Pandemieplan downloaden]
(Rechte Maustaste auf Link, „Ziel speichern unter“)

Nicht jugendfrei: Nacktbilder von Rihanna aufgetaucht.

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rihannaIm Internet sind Bilder der einst so seriösen Sängerin Rihanna aufgetaucht. Alles nur eine PR-Aktion oder ein Fake? Auf den Bildern ist Rihanna zwar zu sehen, nie allerdings in Komplettaufnahme. Entweder wird ihr Gesicht verschleiert, oder aber es ist nur das Gesicht, nicht aber der Körper zu sehen. Desweiteren handelt es sich lediglich um Aufnahmen, wie sie in FHM oder im Playboy gezeigt werden könnten. Nichts dramatisches, was tatsächlich ein Ende der Karriere bedeuten könnte – mit einem Hauch von Erotik.

Rihanna war erst vor kurzem in den Schlagzeilen gewesen, als ihr Freund Chris Brown, ein bekannter Sänger, sie deutlich sichtbar geschlagen hatte.

Bei PerezHilton.com wird ebenfalls berichtet. Zu den Bildern kommt man über diese Seite. RatzingerOnline verlinkt aufgrund seines überaus großen Seriositätscharakters nicht direkt .

Von der Leyen: Anzeige wegen Verbreitung ponografischer Schriften.

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gerechtLaut Informationen der Szene hat ein Zensurgegner Frau von der Leyen wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften angezeigt. Einem Bericht des Spiegels zufolge hat die Familienministerin im Januar 2009 zahlreichen Journalisten in Anwesenheit eines Polizeibeamten etliche kinderpornografische Aufnahmen gezeigt und somit gegen das Strafgesetz verstoßen. Der entstprechende Zensurgegener wandte sic mit folgendem Text an die Strafverfolgungsbehörden:

„Frau Ursula von der Leyen, Frau Iris Bethge, Herr Bjørn-Erik Ludvigsen und möglicherweise weitere Personen habn anläßlich einer Pressekonferenz, wie man dem Artikel auf Spiegel-Online entnehmen kann ( http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html ) kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt. Damit dürften diese Personen den Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials erfüllt haben. ich fordere Sie auf, umgehend entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die handelnden Personen ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“
(Quelle, Foto: Gerd Altmann / pixelio.de)