In Deutschland hatte es aufgrund der Vorratsdatenspeicherung, für die sich besonders Wolfgang Schäuble einsetzte, große Proteste gegeben. Auch in Rumänien stand die Speicherung aller Telekommunikationsdaten zur Debatte – allerdings wurde dort letzendlich anders entschieden, als in Deutschland.
Wie die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax am Donnerstag berichtete ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von einem Verfassungsgericht in der Landeshauptstadt Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Die Erfassung und Speicherung von Kommunikationsdaten und Handystandorten ohne einen konkreten Verdacht, sei nicht mit dem Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar. Das Gericht reagierte somit auf eine Klage einer Demonstrationsbewegung, die gegen den Mobilfunkbetreiber Orange eine Klage angestrengt hatte. Kommentar von einem österreichischen Bürger: „Rumänien ist freier als Österreich? Meine neue Wahlheimat!“
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