Die neue Rundfunkgebühr umgehen – Tipp eines Rechtsanwalts

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Da ich ein absoluter Gegner gegen die neue Rundfunkgebühr bin, möchte ich mit Euch eine interessante Mail teilen, die ich heute erhielt:

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die neuen GEZ-Gebühren sind im neuen Jahr 2013 fällig. Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.

Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden Euro pro Jahr an Geldern ein.

Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab 2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen, sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter Gebührenverschwendung zu wehren.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent
Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Ich weiß nicht, wie es mit Euch aussieht, aber ich werde diese Chance nutzen. Sollte ich eine Zahlungsaufforderung erhalten, werde ich einstweilige Verfügung erlassen. Ich werde rechtzeitig dazu auch einen Muster-Antrag hier veröffentlichen.

Gründe, die mich gegen die neue Rundfunkabgabe aufbringen:

  • Es handelt sich hier nicht um eine „Gebühr“, sondern um eine „Steuer“, da alle Haushalte betroffen sind. Eine Gebühr wäre es nur, wenn es sich um einen freiwilligen Betrag handelt. Wir werden hier für dumm verkauft.
  • Ich verstehe die Logik nicht. Ein Unternehmen mit 249 Mitarbeitern und einem Standort soll 89,90 EUR bezahlen. Hat das Unternehmen jedoch 10 Betriebsstätten, so werden bei der gleichen Anzahl der Mitarbeiter 359,60 EUR fällig. Aber WARUM? Die Anzahl der möglichen Zuhörer ist gleich.
  • Meldedaten werden einfach so weitergegeben.
  • Auch Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger müssen teilweise bezahlen.
  • Diese Artikel geben weiterführende Informationen und Gründe gegen die neue „Abgabe“:

Links:

Bildzeitung
Die Welt
Handelsblatt

Deckenbruch in Radioaktiv-Asse.

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Das Bundesamt für Strahlenschutz, in dem ich selbst schon im Institut für atomBodenökologie gearbeitet habe, hat heute auf seiner Internetseite berichtet, dass die Decke eines Radioaktiv-Lagers eingestürzt sei:

Deckenbruch in der Asse
In der Asse ist eine Decke zwischen zwei Hohlräumen, die bereits größtenteils mit Salz gefüllt sind und in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, eingestürzt. Die Hohlräume befinden sich auf der 532-Meter-Ebene und der 511-Meter-Ebene. Die beiden 15 Meter hohen Kammern sind bereits mit gemahlenem Salz (Salzgrus) verfüllt, so dass die gebrochene Decke nicht tief gestürzt ist. Zwischen der Decke und dem Salz darunter hatte sich über die Jahre eine Spalte von etwa 30 bis 60 Zentimetern gebildet. Es besteht keine akute Gefahr. Es wurde keine seismische Aktivität festgestellt. Der Deckenbruch wird weiter beobachtet. Die Experten prüfen, ob dort Stabilisierungsmaßnahmen sinnvoll sind.

Foto: N. Schmitz / pixelio.de

Von der Leyen: Anzeige wegen Verbreitung ponografischer Schriften.

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gerechtLaut Informationen der Szene hat ein Zensurgegner Frau von der Leyen wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften angezeigt. Einem Bericht des Spiegels zufolge hat die Familienministerin im Januar 2009 zahlreichen Journalisten in Anwesenheit eines Polizeibeamten etliche kinderpornografische Aufnahmen gezeigt und somit gegen das Strafgesetz verstoßen. Der entstprechende Zensurgegener wandte sic mit folgendem Text an die Strafverfolgungsbehörden:

„Frau Ursula von der Leyen, Frau Iris Bethge, Herr Bjørn-Erik Ludvigsen und möglicherweise weitere Personen habn anläßlich einer Pressekonferenz, wie man dem Artikel auf Spiegel-Online entnehmen kann ( http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html ) kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt. Damit dürften diese Personen den Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials erfüllt haben. ich fordere Sie auf, umgehend entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die handelnden Personen ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“
(Quelle, Foto: Gerd Altmann / pixelio.de)

Schäuble gehackt.

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Unbekannten ist gestern das Unfassbare gelungen. Durch das Hacken der Internetseite von Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern, machte dieser die gesamte Nacht hindurch Werbung für seine Gegnergruppe „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“.

Dieser Arbeitskreis, dem auch ich angehöre, hat sich als Ziel gesetzt, durch unzählige Aktionen gegen die von Schäuble geplante Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation und im Internet vorzugehen. Die Forderungen:

schäuble

    *  Keine pauschale Registrierung aller Flugreisenden (PNR-Daten)
    * Kein Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Datenschutz
    * Keine geheime Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline
    * Keine pauschale Überwachung und Filterung von Internet-Kommunikation (geplantes EU-Telekom-Paket)
    * Keine Finanzierung der Entwicklung neuer Überwachungstechniken
    * Abschaffung der flächendeckenden Protokollierung der Kommunikation und unserer Standorte (Vorratsdatenspeicherung)
    * Abschaffung der flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten, sowie von RFID-Ausweisdokumenten
    * Abschaffung der flächendeckenden Sammlung genetischer Daten
    * Abschaffung von Video-Überwachung und automatischer Verhaltenserkennungssysteme
    *  Verbot der Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internet.
    * Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter.
    * Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, das heute unverzichtbar für die öffentliche Debatte in Demokratien ist.
    * Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht sind, welche Selbstzensur begünstigen (abschreckende Wirkung).

Eine Sammelklage, durchgeführt von unserem Rechtsanwalt Meinhard Starostik, von 35.000 Menschen deutschlandweit läuft bereits. Zur aktuellen Stunde ist die Internetseite von Wolfgang Schäuble nicht mehr zu erreichen.

stasi 2.0