Die neue Rundfunkgebühr umgehen – Tipp eines Rechtsanwalts

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Da ich ein absoluter Gegner gegen die neue Rundfunkgebühr bin, möchte ich mit Euch eine interessante Mail teilen, die ich heute erhielt:

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die neuen GEZ-Gebühren sind im neuen Jahr 2013 fällig. Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.

Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden Euro pro Jahr an Geldern ein.

Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab 2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen, sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter Gebührenverschwendung zu wehren.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent
Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Ich weiß nicht, wie es mit Euch aussieht, aber ich werde diese Chance nutzen. Sollte ich eine Zahlungsaufforderung erhalten, werde ich einstweilige Verfügung erlassen. Ich werde rechtzeitig dazu auch einen Muster-Antrag hier veröffentlichen.

Gründe, die mich gegen die neue Rundfunkabgabe aufbringen:

  • Es handelt sich hier nicht um eine „Gebühr“, sondern um eine „Steuer“, da alle Haushalte betroffen sind. Eine Gebühr wäre es nur, wenn es sich um einen freiwilligen Betrag handelt. Wir werden hier für dumm verkauft.
  • Ich verstehe die Logik nicht. Ein Unternehmen mit 249 Mitarbeitern und einem Standort soll 89,90 EUR bezahlen. Hat das Unternehmen jedoch 10 Betriebsstätten, so werden bei der gleichen Anzahl der Mitarbeiter 359,60 EUR fällig. Aber WARUM? Die Anzahl der möglichen Zuhörer ist gleich.
  • Meldedaten werden einfach so weitergegeben.
  • Auch Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger müssen teilweise bezahlen.
  • Diese Artikel geben weiterführende Informationen und Gründe gegen die neue „Abgabe“:

Links:

Bildzeitung
Die Welt
Handelsblatt

Dominik vs. GEZ: 1:0 für mich.

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Kurze Erzählung einer miesen GEZ-Geschichte: Ein Verwandter war nie bei der GEZ angemeldet, da er keinen Fernseher nutzt. Das glaubt die GEZ nicht und bucht monatlich von dessen Mutter ab. Diese ist nämlich schon lange bei der GEZ Kundin – muss nun auch die Gebühren des Verwandten tragen, für den es weder eine Anmeldung, noch eine Einzugsermächtigung gibt. Schriftlich gibt die GEZ niemandem Bescheid, bucht einfach nur ab.

Da habe ich mich natürlich eingeschalten. Nach mehreren erfolglosen Briefwechseln nun endlich der Bescheid:

Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie haben uns Ihre besondere Situation geschildert. Nach sorg-
fältiger Prüfung melden wir Ihr Teilnehmerkonto ab. Gebühren-
rückstände bestehen nicht.

Beiliegend erhalten Sie eine Informationsbroschüre zum Thema
„neuartige Rundfunkgeräte“, wie z.B. Computer oder Laptop.

Sollen Sie ein neuartiges Rundfunkgerät zum Empfang bereit
halten, so freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE

Für alle, die mein letztes Schreiben interessiert, dass ich senden musste, dass die GEZ so reagierte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reagiere ich auf Ihr Schreiben vom 09. Juni 2010. Sie haben auf meinen letzten Brief nur mit einer ‚Abmeldebestätigung‘ reagiert, obwohl ich noch nie bei Ihnen angemeldet oder registriert war. Desweiteren haben Sie auf zusätzliche Punkte meines Schreibens nicht reagiert. Sie stellen mir einen Betrag in Höhe von 75,82 EUR in Rechnung, nachdem Sie diesen versuchten, vom Konto meiner Mutter XXX abzubuchen. Sollte ich gemäß §271 BGB bis zum Freitag, den 02. Juli 2010 keine Antwort dazu erhalten, wie Sie zu meinen Daten gelangt sind und warum Sie vom Konto meiner Mutter abbuchen, werde ich Strafanzeige wegen Betruges gegen den verantwortlichen Mitarbeiter erheben.

Ich fordere Sie außerdem (gleiche Fristsetzung wie oben, gemäß §271 BGB ) auf, 1.) mich über jegliche Informationen und personenbezogenen Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, gemäß §34 BDSG zu unterrichten, 2.) die Speicherung jeglicher Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, in der Zukunft zu vermeiden und eventuell noch vorhandene Daten mit sofortiger Wirkung von Datenträgern zu entfernen (§8, Absatz 4 des Rundfunkstaatsvertrages), 3.) es zu vermeiden weitere unbegründete Forderungen an mich zu stellen oder mich auf irgendeine Art und Weise, sei es telefonisch, elektronisch schriftlich, persönlich oder auf dem postalischen Wege zu kontaktieren oder mich versuchen zu kontaktieren, wenn es um Forderungen und/oder Investigationen von Ihrer Organisation geht, 4.) mir Auskunft darüber zu erteilen, wie Ihre Rechnungsstellung ohne das Vorhandensein von Rundfunkgeräten in meinem Haushalt von Ihrer Seite gerechtfertigt sein soll und 5.) die laufende Forderung in Höhe von 75,82 EUR einzustellen, da ich kein Kunde Ihrer Organisation bin, noch nie bei Ihnen angemeldet und eine Rechnungsstellung über die genannte Summe nicht rechtmäßig ist. Eine Abbuchung von einem nicht mir gehörenden Konto ist strafbar.
Diesen Brief begründe ich wie folgt: In §1, Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages, auf deren Grundlagen Sie arbeiten sollten, ist beschrieben: ‚Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.‘ Diese Geräte sind in meinem Haushalt nicht vorhanden. Somit trifft auch, wie in Absatz 2 genannt, nicht zu, dass es sich bei meiner Person um einen Rundfunkteilnehmer handelt. Jegliche Rechnungsstellung ist rechtswidrig und verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag.

Sollten Sie erneut wichtige Punkte dieses Briefes ignorieren, so werde ich mich an höhere Institutionen wenden.

Achtungsvoll,

XXX

Abmahnung des NDR an einen Blogkollegen.

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Ein Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks soll eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt haben, den GEZ-Kritiker Bernd Höcker abzumahnen, da dieser dessen Name in seinem Blog erwähnt hat.gericht Laut dem Blog von Höcker wurde der Streitwert auf 50.000 EUR angesetzt.

Ganz offen hat sich der freie Journanlist bisher über die GEZ („Gebühreneinzugszentrale“) in seinem Onlineblog „Meine Zwangsanmeldung“ ausgelassen. Er prangerte die Rundfunkgebühren stets an und erfand die abenteuerlichsten Synonyme für die Gebühren („Zwangsgeld“, „Rundfunkzoll“ etc.). Seit 31. Dezember ist der Weblog nun offline. Gilt hier etwa die Devise: Lieber eine Person bestrafen und damit Tausende erziehen?

Grund der Schließung: Höcker wurde von den Anwälten eines NDR-Mitarbeiters abgemahnt. Dieser machte von seinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch. Auf seiner Homepage vermutet Höcker, dass der NDR direkt dahinter stünde. Da der NDR aber als Unternehmen kein Persönlichkeitsrecht einklage könne, würde er diese Person vorschicken.

Aufgrunddessen, dass der Name so häufig auf dem Onlineblog vorgekommen sein soll, entschied sich Höcker nun für die generelle Schließung des Internetangebots. Unmöglich könne er die Seite durchsuchen, da es sich mittlerweile um 136 DIN A4 Seiten handelte. Sollte er nur einen Namen übersehen, würde das für ihn in existenzbedrohenden Kosten enden.

Höcker ruft auf seinem gesperrten Blog zu einer zweifelhaften Kunstaktion auf. Außerdem – dies liegt auch mir am Herzen – bittet er um Spenden. Die Kontoverbindung ist hier zu finden.

Foto: Michael Grabscheit / Pixelio.de