40mal die falsche Wohnung durchsucht.

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Nicht nur die deutsche Polizei arbeitet oft mangelhaft. Ein Bericht aus England bestätigt, dass es auch dort Kollegen gibt, die manchmal mit dem Kopf woanders sind.

Die englische Polizei hat laut Berichten des Spiegels zufolge, 40 mal eine falsche Wohnung durchsucht. Auch Schilder vor dem Haus hielten die Beamten nicht von einer Durchsuchung ab. Die Nachbarn wissen mittlerweile Bescheid, dass der Nachbar wohl nichts ausgefressen hat.

Hier geht es zum Bericht von Spiegel Online.
(via RA Udo Vetter)

50 Tage Gefaengnis fuer Zitieren eines Liedtexts auf wer-kennt-wen.

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Ein Schüler, der im bekannten Internetnetzwerk „Wer kennt wen“ zwei Songtexte veröffentlichte, wurde ohne seine Anwesenheit zu 500 Euro Strafe oder zu 50 Tagen strafbGefängnis verurteilt, da er den öffentlichen Frieden störte und dies billigend in Kauf nahm, wie es im Strafbefehl heisst.

Das Schlimme an der Sache: Auch wenn die Songtexte eventuell etwas ungewohnt und gewalttätig erscheinen, so handelt es sich bei den Texten doch um legales Gedankengut. Hätte die Staatsanwalt im Internet recherchiert, so wäre ihr sofort bewusst geworden, dass es sich um Liedtexte handelt. Noch schlimmer allerdings ist die Tatsache, dass der 20-Jährige bisher keinerlei Statements oder Aussagen dazu machen durfte. Ohne seine Anwesenheit und ohne das er etwas davon wusste, wurde das Urteil beschlossen.

Die beiden Musikgruppen „K.I.Z.“ und „Prinz Porno“ seien für derartige Texte bekannt, nicht allerdings bei den Strafverfolgern. Dort hatten die Texte einen Amok-Alarm ausgelöst. Einer der Texte lautete „Die Sonne scheint so hell, die Vögel singen schief, ich will töten, töten, töten. Der Winter ist vorbei, ich habe Frühlingsgefühle, ich will töten, töten, töten.“ Amtsgerichtsdirektor Carra erklärt diese Tatsache, warum das Amtsgericht die Texte nicht geprüft hatte, wie folgt: „Es ist eine Frage der Außenwirkung. Er hat das unter der Überschrift geschrieben, was er gerade macht – ohne einen Hinweis darauf, dass das Zitate sind.“

“Ich habe schon einen leichten Waffenfetisch […] Aber ich bin kein Amokläufer, und ich will nicht verurteilt werden und 500 Euro zahlen für Songtexte von legalem Liedgut.“, sagt er später. Dazu wurde er nämlich verurteilt: Er soll 500 Euro Strafe und Verfahrenskosten zahlen oder 50 Tage ins Gefängnis gehen. Dennoch findet er selbst gut, dass die Polizei möglichen Verdachtsmomenten für einen Amoklauf nachgeht und kann auch die Hausdurchsuchung verstehen.

Einen Anwalt kann er sich nicht leisten, einen Einspruch gegen den Strafbefehl hat er jedoch trotzdem zu Protokoll gegeben. „Es wird demnächst zur Hauptverhandlung kommen“, bestätigte Amtsgerichtsdirektor Carra.

[Der Original Strafbefehl]

Wie blöd kann man sein?

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Wie blöd kann man eigentlich sein? In Villingen wollte jemand eine Radarkontrolle klauen. Als er sie in sein Auto hob, merkte er, dass das Stativ zu lang ist. Er rannte schnell weg, ließ sein Auto so stehen. 2 Stunden später schlich er zurück. Gegen den Dieb wird ermittelt. – [Ganzer Zeitungsartikel: Südkurier]

Blitz

Mit dieser Radarkontrolle hatte ich auch schon gearbeitet. Ich war ja ne Zeitlang mal im Ordnungsamt tätig. Strafzettel verteilen für Falschparker, Radarkontrolle, Zeuge bei Polizeidurchsuchungen… 🙂 War ganz nett.

Vorher war ich kurz Joggen. Nicht sonderlich lange, aber ich bereite mich jetzt langsam mal auf den Sommer vor. Außerdem habe ich eine Frucht namens „Honig Pomelo“ aus China gegessen. Es handelt sich dabei um eine Kreuzung aus einer Grapefruit und einer Pampelmuse und kann bis zu 2 kg schwer werden. Hab ich zuvor noch nie gesehen, so ein Teil. Musste gleich probiert werden!

Falls ich nicht mehr schreib, wünsch ich schonmal ne gute Nacht. Klaus hat mir grade die frohe Botschaft überbracht. Morgen Planänderung:

1. Stunde: entfällt
2. Stunde: Mathe
3. Stunde: Arbeitsauftrag
4. Stunde: Arbeitsauftrag
5. Stunde: Statistik
6. Stunde: Statistik

Ich sehe jetzt schon: Das wird ein chilliger Tag morgen.