Rentner wegen Ausweis-Bußgeld von 50 EUR nun bis zu 6 Monate in Haft

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Alter Mann weigert sich, seinen Personalausweis zu verlängern. Einerseits gilt gleiches Recht für alle. Andererseits kostet den Staat jeden Tag des Gefängnisaufenthalts dieses alten Mannes 15 EUR – über 6 Monate also 2700 EUR. Ich frage mich also, wo das Verhältnis zu den 50 EUR ist, die er bezahlen soll – zumal dieser Mann an Leukämie und Diabetes leidet. Da dachte sich wohl einer: „Mist, wir kommen nicht an die 50 EUR. Lass ihn uns für 2700 EUR bestrafen, dass endlich mal ein richtiger Schaden entsteht!“!?!?

Zum Artikel beim Schwarzwälder Boten

40mal die falsche Wohnung durchsucht.

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Nicht nur die deutsche Polizei arbeitet oft mangelhaft. Ein Bericht aus England bestätigt, dass es auch dort Kollegen gibt, die manchmal mit dem Kopf woanders sind.

Die englische Polizei hat laut Berichten des Spiegels zufolge, 40 mal eine falsche Wohnung durchsucht. Auch Schilder vor dem Haus hielten die Beamten nicht von einer Durchsuchung ab. Die Nachbarn wissen mittlerweile Bescheid, dass der Nachbar wohl nichts ausgefressen hat.

Hier geht es zum Bericht von Spiegel Online.
(via RA Udo Vetter)

Stellungnahme des Innenministeriums zur Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Polizeieinsatz. #s21

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Heute den folgenden Brief des Innenministeriums erhalten:

Baden-Württemberg
Innenministerium

Betrifft: Ihre Beschwerde vom 05.10.2010 gegen Polizeibeamte und Herrn Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann in Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Schlossgarten, Stuttgart

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

Ihre Beschwerde vom 05.10.2010 gegen Polizeibeamte und Herrn Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann in Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Schlossgarten, Stuttgart ist am 08.10.2010 im Innenministerium Baden-Württemberg eingegangen.

Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung und den ggf. strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz haben wir den Vorgang zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Über Ihre Beschwerde wird das Innenministerium daher erst nach Abschluss des Verfahrens der Staatsanwaltschaft entschieden.

Mit freundlichen Grüßen,
W.O.

Bayern: Triumph der Nichtraucher.

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Nun steht es also fest: In Bayern sollen die Nichtraucherschutzgesetze, die auch spaßig Rauchentwöhnungs3gesetze oder Raucherdiskriminierungsgesetze genannt werden, wieder angezogen werden. Dies hat heute ein Volksentscheid bestimmt.

Bayern verbietet ohne Ausnahmen das Rauchen in allen Kneipen, Festzelten und Restaurants. So wollte das Sonntag die deutliche Mehrheit der abstimmenden Personen zu diesem Thema. Das kategorische Rauchverbot soll ab 1. August in Kraft treten. Von den insgesamt möglichen 9,4 Wahlberechtigten, wagten nur ein kleiner Teil, ihre Meinung bekannt zu geben. „Toll, dass sich der Bürger nicht hat kaufen lassen von der Tabaklobby.“, sagte der Sprecher der Initiative, Sebastian Frankenberger (ÖDP).

Zuvor hatte bereits ein strenges Nichtraucherschutzgesetz gegolten, das wegen seiner Strenge aber bald abgeschafft wurde. Das Gesetz habe „die bayerische Volksseele“ verletzt, sagte Seehofer nach der Wahl und ließ Ausnahmen zu. Aus Protest erzwang das Nichtraucher-Bündnis mit fast 1,3 Millionen Unterschriften den Volksentscheid.

Dieses Jahr soll das Rauchen auf dem Oktoberfest noch erlaubt sein, 2011 dagegen soll auch hier die Umsetzung des neuen Gesetzes erfolgen.

Meine Meinung: Ich persönlich kann es verstehen, dass in Gaststätten das Rauchen verboten sein soll. Ich mag das Essen auch nicht, wenn neben mir gequalmt wird. Was ist aber mit den unzähligen Eckkneipen, wo das Rauchen einfach zur Stimmung gehört? Ich finde, dass in dieser Art von Gaststätte das Rauchen erlaubt sein muss und sehe ein Verbot als verfassungswidrig. Der Staat kann uns solche Entscheidungen nicht abnehmen… Ebenso in Bierzelten. Wer geht auf die Wiesn und stört sich am Rauch? So etwas gibt es gar nicht!! Für mich ein kleiner Mitgrund, nicht mehr nach Bayern auszuwandern, obwohl München meine Traumstadt ist (und ich ja eigentlich Nichtraucher bin).

Foto: Thorsten Freyer / Pixelio.de

Vorratsdatenspeicherung auf eigene Faust.

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Udo Vetter, bloggender Rechtsanwalt aus Düsseldorf schreibt heute in seinem Online-Blog:

Auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wird auf Vorrat gespeichert. Viele Internetanbieter legen die Verbindungsdaten für eine gewisse Zeit auf Halde – sie brauchen die Daten angeblich zu Abrechnungszwecken. Das wird auch bei Kunden gemacht, die eine Flatrate gebucht haben.

Rückendeckung erhalten die Provider durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Frankfurter Richter betrachten den aktuellen Speicherzeitraum von sieben Tagen bei der Telekom für angemessen. Sie haben der Telekom abgekauft, dass es hierfür technische Gründe gibt.

Wer überhaupt mal wissen will, ob und wie lange der eigene Provider speichert, sollte an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens schreiben. Und nicht locker lassen, bis eine vernünftige Antwort vorliegt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat einen Musterbrief veröffentlicht.

Solche Anfragen schaffen nicht nur für den einzelnen Kunden Klarheit. Ab einer gewissen Zahl führen sie auch dazu, die Unternehmen dafür zu sensibilisieren, dass eine sicher nicht unbeträchtliche Zahl der Kunden es nicht gut findet, wenn nun unter anderem Deckmäntelchen fortgeführt wird, was das Bundesverfassungsgericht dem Staat zunächst mal verboten hat.

Finde ich sehr ärgerlich… Mal sehen, was mir Vodafone auf Antwort darauf gibt…

Kachelmann: Neue Pressemitteilung.

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Heute Mittag ist mir eine neue Pressemitteilung vom Landgericht Mannheim zum Fall Kachelmann übersandt worden. Die möchte ich Euch natürlich nicht vorenthalten:

Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Entscheidung über Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls verschoben

Die Strafkammer wird über den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls u.a. im Hinblick auf eine weitere Stellungnahme des Verteidigers erst in der nächsten Woche entscheiden.

Über die Entscheidung der Strafkammer werden Sie zeitnah im Rahmen einer schriftlichen Pressemitteilung unterrichtet werden, die auch auf der Homepage des Landgerichts Mannheim eingesehen werden kann. Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen und um Verständnis bitten, dass aus Gleichbehandlungsgrundsätzen grundsätzlich keine telefonischen Auskünfte über den Fortgang des Verfahrens erteilt werden. Bitte sehen Sie daher von Anfragen bzgl. des konkreten Entscheidungstermins der Strafkammer ab.

Richter Dr. Hirsch

Was ich doch aber sehr bemängeln muss: Die Pressemitteilung, die mir per Mail vom Landgericht zugestellt wurde, enthielt alle Empfänger als Liste. So u.a. wichtige Mailadressen des ZDF, der BILD und weiteren wichtigen Pressevertretern. Finde ich datenschutzrechtlich etwas bedenklich, wenn man überlegt, dass die Mail von einem Gericht zugestellt wurde.