Zivilcourage: Retter soll 600 EUR zahlen.

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Gerade einen Artikel gelesen, der mich doch sehr schockiert hat: Ein Mann hat zwei Frauen geholfen, die von einem Griechen angepöbelt und sogar geschlagen wurden. Der Retter soll nun 600 EUR bezahlen, er habe „überreagiert“, so die Sprecherin des Amtsgerichts Ingrid Kaps, „seine zuvor gezeigte Zivilcourage wirkte sich aber strafmildernd aus.“

Freunde und Bekannte von Uwe W. sind entsetzt. „Das darf nicht wahr sein, da wird einer verurteilt, der Zivilcourage gezeigt hat“, sagt Gabi D., die ebenfalls bedroht worden war.

Erst letztes Jahr war Dominik Brunner gestorben – er hatte Zivilcourage geleistet und war von jugendlichen Schlägern umgebracht worden. Sein Engangement war sehr gelobt worden. Macht Zivilcourage überhaupt noch Sinn?

Mehr dazu – und viele Kommentare – gibt es in diesem Artikel der TZ München.

Einsatz eskaliert: "Brutale Gewalt von Polizisten".

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Ein Einsatz des USK gegen einen Griller in München eskaliert: Die Polizisten malträtieren den Mann vorgewalt laufender Kamera – doch vor Gericht wird nur er verurteilt.

Die Bilder sind schockierend. Sie zeigen mehrere Polizisten, die auf einem halbnackten Mann knien. Sie pressen seinen Körper auf den Boden, Kopf und Hals liegen auf einer Bordsteinkante. Vor Schmerzen kann der Mann gar nicht mehr reagieren, er stöhnt.

Schließlich wird der Mann auf die Knie gezerrt, die Hände hinter dem Rücken gefesselt muss er in die Kamera blicken. Der Mann ist nicht etwa ein Schwerverbrecher. Er hat lediglich da gegrillt, wo es nicht erlaubt ist. Und er hat nicht sofort seinen Ausweis hergezeigt.

Jan A. ist ein gebürtiger Pole. Er lebt seit über 20 Jahren in Deutschland und ist Handwerker. Noch nie im Leben hatte er Ärger mit der Polizei – bis zu diesem Apriltag am Feringasee.

Es ist an einem dieser ersten Tage im Jahr, an denen die Sonne richtig warm scheint. Bis zu 15.000 Menschen sollen sich da am See breitmachen. Doch auch hier sollten die geltenden Gesetze eingehalten werden und so kontrolliert die Polizei die Verbotszonen – ein hoffnungsloses Unterfangen. Aus Sicherheitsgründen fordert er Hilfe von etwa 25 Personen (Unterstützungskommando) an.

Gegen 16 Uhr wird Jan A. kontolliert. Mit 0,8 Promille ist er etwas angetrunken – möchte aber nicht gefilmt werden. Seine Frau versucht, mit der Hand die Sicht der Polizeikamera zu verwehren. In seinem Land könne er sich benehmen wie er wolle, hier nicht, ist zu hören. Es soll die Stimme eines Beamten sein. „Fuck you“ sagt Jan A. daraufhin.

Die ganze Situation eskaliert als A. den Beamten nicht seinen Ausweis zeigen will. „Wir haben ihm unmittelbaren Zwang angedroht“, behauptet ein Polizist. Als er ihm in die Gesäßtasche langen wollte, habe Jan A. seine Hand weggeschlagen und ihn weggeschubst.

Doch das ist auf dem Video nicht zu sehen, es fehlen exakt sechs Sekunden! In der nächsten Szene ist ein Gerangel zu sehen, bei dem Jan A. zu Boden gebracht wird. Mehrere Beamte knien schließlich auf dem 46-jährigen Familienvater.

Ein USK-Beamter erleidet bei der Aktion eine Daumen-Stauchung. Die Anklage gegen Jan A. lautet daher nicht nur auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, sondern auch auf vorsätzliche Körperverletzung. Die Verteidiger Julia Weinmann und Andreas Fuchs sind entsetzt. Solch „brutale Gewalt von Polizisten“ habe sie noch nie gesehen, sagt Weinmann.

Bei Gericht besteht Annahme, das der Richter befangen ist. Amtsrichter Andreas Schätzl erwähnte, dass es sich um eine „harte Behandlung“ handle – dies sei ihm jedoch egal. Schätzl hört sich drei Zeugen an, allesamt Polizisten. Die Aussagen sind deckungsgleich. Dem Anwalt reicht das nicht. „Was wir hier sehen, ist ein äußerst brutaler Polizeieinsatz“, sagt er. „Und warum? Weil eine Familie am erst schönen Tag im Jahr grillen möchte und der Mann nicht gleich seinen Ausweis herzeigt.“ Die Beamten hätten „jede Verhältnismäßigkeit“ überschritten und offenbar „noch nie etwas von Deeskalation“ gehört.

Die Entscheidung des Richters fällt. Von den geforderten 100 Tagessätzen der Staatsanwaltschaft, spricht er nach 3 Minuten Entscheidung sein Urteil aus: 90 Tagessätze zu je 45 Euro…

Jan A. hat Atteste vorgelegt über Schürfwunden, Prellungen und Stauchungen. Es sind nur äußere Verletzungen, die inneren sitzen viel tiefer.

Ich persönlich kann verstehen, wie man sich in einer solchen Situation fühlt. Ich selbst wurde ungerechterweise von der Polizei auf dem Oktoberfest im Rahmen einer Pressetätigkeit festgenommen, einige Meter im Auto auf dem Boden liegend durch die Innenstadt gefahren und auf offener Straße rausgeworfen. Anzeige konnte ich nie erstatten, weil mir die Namen nicht bekannt gewesen waren.

Eigene Rechtseinstellung: Schwarzfahr-Fan vor Gericht.

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Den Paragrafen „Erschleichen von Leistungen“ hat er sich selbst definiert: Wenn er deutlich anzeigte, dass er bvgschwarzfuhr, so könne es sich auch nicht um „erschleichen handen“.

Wenn Edgar von H. mit der Bahn fährt, steckt er sich vorher ein Schild an die Jacke. Aufschrift: „Freie Fahrt in Bus und Bahn. Ich zahle nicht!“ Herr von H. ist nämlich der Meinung, dass wenn er deutlich anzeigt, dass er nicht bezahlt, er auch keine Leistung erschleichen würde. Nach dem Strafrecht könne man ihn somit nicht belangen. Freitag saß er dennoch wieder im Amtsgericht.

Mehrere Aktenordner brachte der Schwarzfahrer mit. Die 24 Fälle der Anklage gab er freimütig zu. Edgar von H. genehmigt sich seit zwei Jahren einen Nulltarif. Schließlich habe er kein Geld, um Bus oder Bahn zu bezahlen. Trotzdem sieht es nicht gut aus, für ihn: Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits vor elf Jahren, dass das Tatbestandsmerkmal „Erschleichen“ eine weite Auslegung zulasse.

Ein Urteil gegen Edgar von H. ist aber vorerst nicht in Sicht. Weil Zeugen fehlten, wurde der Prozess ausgesetzt.

Foto: Pixelio.de / Bardewyk.com

Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

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Habe heute ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bekommen.

Es geht um das folgende Video:

(Quelle: PETA)

Ein Pfleger des Tierparks Berlin ist zu sehen, wie es ein Elefantenbaby mit einer Metallstange verprügelt. Da das Verfahren gegen den Tierpfleger eingestellt wurde, habe ich eine „sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde“ eingeleitet.

Dis Staatsanwältin schreibt dazu:

[…]
Nach Prüfung des Sachverhalts sehe ich keinen Anlass, Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin zu ergreifen, insbesondere anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt.

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß $$ 17, l8 Tierschutzgesetz (TierSchG) liegen nicht vor.

Nach $ 17 Nr. 2 TierSchG wird bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit bzw. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Vorliegend ist zunächst nicht ersichtlich, dass der beschuldigte Tierpfleger aus Rohheit gehandelt hat. Denn aufgrund der sich aus der hier vorliegenden Filmdokumentation ergebenden Motivation des Tierpflegers war ein Handeln aus gefühlloser Gesinnung nicht erkennbar, und es ließ sich insbesondere nicht die Annahme begründen, dass die Gewaltanwendung bewusst über das zum Erreichen seines Ziels erforderliche Maß hinaus ging. Ferner ist nicht feststellbar, dass die durch den Elefanten erlittenen Schmerzen läinger anhaltend oder wiederholend waren, da nur ein – nämlich der
verfahrensgegenständliche Vorfall bekannt ist.

Jedenfalls fehlte es dem beschuldigten Tierpfleger an dem subjektiven Tatbestand bezüglich einer erheblichen Schmerzzufügung i.S.d. $ 17 Nr.2, 18 Abs. I Nr. 1 TierSchG, weil selbst der für das Elefantenhaus zuständige Tierarzt davon ausgeht, dass Elefanten derartige Schläge nicht bemerken.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Schläge dazu dienten, sich vor dem Elefanten Respekt zu verschaffen, um später nicht selbst in Todesgefahr zu geraten. Daher fehlte es an einer Schmerzzufügung ohne vemänftigen Grund im Sinne des $ 18 Abs. 1 Nr. I TierSchG.

Abschließend weise ich darauf hin, dass sich die Senatsverwaltung für Justiz, der die Sache inzwischen ebenfalls zur Entscheidung vorgelegen hat, dieser Rechtsauffassung angeschlossen hat.

Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.

[Download als PDF generalstaatsanwaltschaftberlinpetatierschutzelefant]

Ich habe dafür kein Verständnis.

Insbesondere auch nicht für diese Stelle: „Nach $ 17 Nr. 2 TierSchG wird bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit bzw. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“.

 

Meiste "Sextäter" in den USA unter 14.

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Heute war ich mal wieder auf Fefes Blog unterwegs. Und was ich dort lesen musste verwirrte mich doch etwas. Demnach seien „Sextäter“ in der USA nicht 35, nicht 45 und auch nicht darüber. Sondern im Großteil unter 14 Jahren alt (siehe Grafik weiter unten).

Die Gesetze, die diese jungen Menschen eigentlich schützen sollten, richten sich in den USA eindeutig gegen diese. Schaut Euch dieses Bild einmal an:

Täter

Leute, irgendetwas stimmt doch da nicht, oder? Der Junge auf dem Bild war zum Zeitpunkt 14 Jahre alt. Mich schockiert, wie mit der Sexuelität dieser Menschen umgegangen wird. Wird dieser Junge jemals ein normales Sexualverhalten entwickeln können, nachdem er bei den ersten Erfahrungen sofort auf brutalste Art und Weise als Strafverbrecher behandelt wurde und ihm eingeredet wird, das was er tat sei falsch?

Natürlich nicht! Dieser Mensch wird sich mit 18 oder 19 überlegen, ob er nochmal sexuelle Kontakte haben möchte. Er wird für immer traumatisiert sein. In Amerika wird mit „solchen Menschen“ noch viel schlimmer umgegangen, als in unserer Justiz. Dieser Junge wird sich überlegen, ob er nochmal ein Mädchen anfasst. Und wenn, wird er diese schlimme Erfahrung immer im Hinterkopf behalten…

statistik

Wir alle kennen den Spruch „Wenn du mir deins zeigst, zeig ich dir meins“. Neugierde in diesem Alter ist völlig normal. Wir reden hier nicht von Vergewaltigungen oder sexuellem Missbrauch, sondern von Erfahrungen, die jeder Mensch schon in jungen Jahren macht. So hat die Natur, so hat Gott uns Menschen eingeriichtet. Er hat uns alle mit Hormonen ausgestattet. Manche Kinder wurden damals erwischt, bekamen kurz Ärger oder eine kleine erzieherische Maßnahme – gut war’s. In den USA werden diese Menschen mit Handschellen abgeführt und in eine Datenbank eingetragen. Welch‘ kranke Welt!1b

Politiker terrorisieren uns mit Aussagen wie „Schützt Eure Kinder“ oder „Wir brauchen härtere Gesetze“. Aber wen treffen diese Gesetz wirklich? Gegen Pädophile wird wenig wirklich unternommen. Wie die Statistik zeigt sind diese jungen Dinger selbst Opfer der Justiz. Ein Blog namens Freestudents schreibt ein gutes Argument: Wir können Fliegen mit Vorschlaghämmern töten, aber mit diesen auch die Leben unserer Kinder…

Übrigens werden jedesmal, wenn ein Kind umzieht, Flyer aufgehängt, die die Nachbarn darauf hinweisen, dass nun ein Sextäter in ihrer Umgeung wohnt. Als Begrüßungsgeschenk wird er vermutlich Steine durch die Fenster bekommen… Die Polizei kann den Straftäter besuchen, wann sie will. Außerdem muss er sich in regelmäßigen Abständen bei der Polizei melden und über sein Leben berichten.
1aAll das passiert jungen Menschen dort in so einer kurzen Zeit… Ein junges Mädchen hatte mit einem Jungen in der Schule Oralsex. Das Mädchen wurde als lebenslanger Sextäter eingestuft. Ein Junge schoss ein etwas Foto von sich. Er wurde wegen Besitz von Kinderponografie angeklagt.

Diese Bilder sind übrigens echt. Das sind echte Kinder, die für ihr Leben gezeichnet sind. Sie wurden von der amerikanischen Regierung ins Internet gestellt.

Gute Englischsprecher unter Euch sollten mal bei der Quelle vorbeischauen. Dort sind weitere schockierende Infos zu finden.

Entschuldigungsversuch einer grauenhaften Tat.

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Wie würde man selbst sich fühlen, wenn einem das Kind genommen werden würde? Ich selbst habe jetzt schon Angst davor, ohne ein Kind (meines Wissens nach) zu haben. Aber es muss ein unvorstellbarer, grauenvoller Schmerz sein.

Daniel (19), Mörder der kleinen Michelle (†8) hat sich nun in einem Brief an die Eltern gewandt:

Sehr geehrte Familie …,
ich möchte mich dafür bei Ihnen entschuldigen, dass ich Ihnen einen geliebten Menschen für immer genommen habe. Ich kann gut verstehen, das Sie meine Entschuldigung, wahrscheinlich, nicht annehmen werden, weil meine Tat nicht entschuldbar ist.
Ich kann mir auch gut vorstellen, das ich Ihnen einen unbeschreibbaren Schmerz zu gefügt habe.
Da ich diesen Schmerz leider nicht kenne, kann ich diesen nicht in dem Maße nachempfinden, wie Sie den Schmerz empfinden.
Ich bebreue meine tat zu tiefst und wünsche mir oft ich könnte die Zeit zurück drehen und meine Tat selbst verhindern.
Auch noch will ich mich bei Ihnen entschuldigen, dass ich nicht früher die Kraft und den Mut gefunden habe mich der Polizei zu stellen. Durch meine eigene feigheit habe ich Ihnen nur noch mehr Schmerz zugefügt.
Ich kann auch verstehen, dass Sie mich bestimmt zu tiefst hassen. Und ich weiß auch egal wie hoch das Urteil meiner Verhandlung ausfällt, es kann die Tat nicht wieder gut machen.

Daniel

(Quelle: BILD)

News: Festnahme im Fall Kassandra.

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Schreckliche Dinge, die man zurzeit in den Nachrichten mitbekommt. Zum einen wurde ja der Täter der kleinen Michelle verurteilt – übrigens kritisieren die Eltern von Michelle das Urteil – zum anderen ist da noch diese Sache mit Kassandra. Das Mädcpolizeihen, dass von einem Spürhund im Gully gefunden worden war. Sie hat knapp überlebt.

Nun kommt heraus: Ein 14-Jähriger soll die Tat begangen haben! Es wurde Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen, da er am Tatort gesehen worden sein soll, wie er mit dem Fahrrad flüchtete. Die Polizei wird die Sache schon richtig ermitteln – ich persönlich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein 14-Jähriger einen über 30 Kilogramm schweren Betongully-Deckel anheben kann. Allerdings wurden an seiner Jacke Faserspuren von Kassandras Kleidung gefunden.

Der Jugendliche soll verhaltensgestört gewesen sein und sei der Polizei bereits kurz nach der Tat aufgefallen, berichtete der Leiter der Mordkommission Wolfgang Siegmund, gegenüber der Bild-Zeitung. Er besucht eine Förderschule für kommunikations- und emotional gestörte Kinder. Er war Zeugen wiederholt beim Ärgern kleinerer Kinder aufgefallen und hatte auch bereits Hausverbot bei der nahegeelegenen Hausaufgabenbetreuung.

Kassandra ist mittlerweile aus dem Koma erwacht, kann aber noch nicht befragt werden.

Foto: Paul-Georg Meister / pixelio.de