Beschwerde an die Kommission der Europäischen Union (Kammern)

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Dominik T. Ratzinger
Villingen-Schwenningen

BESCHWERDE
AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHE UNION
WEGEN NICHTBEACHTUNG DES UNIONSRECHTS

Zusammenfassung

1. Der Beschwerdeführer, Dominik Ratzinger, wendet sich gegen seine kraft Gesetzes bestehende Pflichtmitgliedschaft nach zwei Jahren der Geschäftstätigkeit.

2. Der Beschwerdeführer rügt Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs I AEU), gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56, 57 AEU), gegen die Dienstleistungsrichtlinie (Art. 14 Ziff. 2 der Richtlinie 2006/123/EG) sowie gegen das Demokratieprinzip (Art. 2 Satz 1, Art. 10 EU sowie Art. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2, Art. 12, Art. 49 Abs. 1 EU).

3. Die Niederlassungsfreiheit wird durch die Pflichtmitgliedschaft massiv beschränkt, ohne dass es dafür eine Rechtfertigung gibt, wie sie der Europäische Gerichtshof, der speziell zu den deutschen Industrie- und Handelskammern noch nicht entschieden hat, für vergleichbare Beschränkungen fordert. Dasselbe gilt für die Dienstleistungsfreiheit. Die Aufgaben, die den Industrie und Handelskammern zugewiesen sind, rechtfertigen die Pflichtmitgliedschaft nicht, weil sie einerseits zu
unspezifisch sind und weil sie andererseits wegen ihres technisch-organisatorischen Charakters ohne weiteres von Privaten übernommen werden können. Zu unspezifisch und zugleich unter den Bedingungen einer demokratischen Ordnung völlig unzeitgemäß ist die Hauptaufgabe der Industrieund Handelskammern, das Gesamtinteresse ihrer Kammerzugehörigen zu vertreten. Die gutachterlichen Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sowie deren nachgeordnete Mitwirkung in der staatlich getragenen Ausbildung rechtfertigen keine Pflichtmitgliedschaft.

4. Die Dienstleistungsrichtlinie ist insoweit verletzt, als Deutschland die Pflichtmitgliedschaft auch von solchen Dienstleistungserbringern vorsieht, die schon in einem anderen Mitgliedstaat, beispielsweise in Österreich, in einer vergleichbaren Kammer registriert sind. Die Dienstleistungsrichtlinie verbietet Doppelregistrierungen ausnahmslos (Art. 14 Ziff. 2 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie)).

5. Das Demokratieprinzip der Europäischen Union ist verletzt, weil Deutschland mit den Industrie- und Handelskammern öffentliche Einrichtungen unterhält, die einer demokratisch legitimierten staatlichen Kontrolle weitgehend entzogen sind. Besonders hier hat der Beschwereführer in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Hinzu kommt, dass die Binnenstruktur der Industrie- und Handelskammern den demokratischen Minimalanforderungen nicht genügt. Das Gruppenwahlrecht bei den Wahlen zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammern widerspricht dem elementaren Grundsatz der gleichen Wahl.

Deckenbruch in Radioaktiv-Asse.

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Das Bundesamt für Strahlenschutz, in dem ich selbst schon im Institut für atomBodenökologie gearbeitet habe, hat heute auf seiner Internetseite berichtet, dass die Decke eines Radioaktiv-Lagers eingestürzt sei:

Deckenbruch in der Asse
In der Asse ist eine Decke zwischen zwei Hohlräumen, die bereits größtenteils mit Salz gefüllt sind und in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, eingestürzt. Die Hohlräume befinden sich auf der 532-Meter-Ebene und der 511-Meter-Ebene. Die beiden 15 Meter hohen Kammern sind bereits mit gemahlenem Salz (Salzgrus) verfüllt, so dass die gebrochene Decke nicht tief gestürzt ist. Zwischen der Decke und dem Salz darunter hatte sich über die Jahre eine Spalte von etwa 30 bis 60 Zentimetern gebildet. Es besteht keine akute Gefahr. Es wurde keine seismische Aktivität festgestellt. Der Deckenbruch wird weiter beobachtet. Die Experten prüfen, ob dort Stabilisierungsmaßnahmen sinnvoll sind.

Foto: N. Schmitz / pixelio.de

Herzversagen: Michael Jackson, der "King of Pop" verstorben.

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Michael_Jackson_1984„Wir haben eine Ikone verloren“ twittert Arnold Schwarzenegger, Madonna sagt „Ich kann nicht aufhören, über diese traurige Nachricht zu weinen“. Tatsächlich war gestern ein dunkler Tag der internationalen Musikgeschichte: Michael Jackson, auch bekannt als „King of Pop“ starb im Alter von 50 Jahren – die Todesursache soll Herzversagen gewesen sein.

Ee dutzende Jahre lange Karriere hatte er hinter sich, engangierte sich sozial und doch lag am Ende ein Schatten auf seiner Karriere. Er soll mehr als 750 Millionen CDs verkauft haben, wurde mit 13 Grammys geehrt, der höchsten Auszeichnung, die die Musikbranche zu vergeben hat.

Missbrauchsvorwürfe, von denen er gerichtlich freigesprochen wurde, Medikamentenmissbrauch und seine zahlreichen umstrittenen Schönheitsoperationen und Hautbleichungen hatten die letzten Jahre seinem Ruf und auch seiner Gesundheit sehr geschadet. In der Öffentlichkeit ließ es sich kaum noch blicken. Ab Juli wollte er ein Comeback wagen, eine Konzertreihe war bereits organisiert.

Michael Jackson wurde gestern von seinem Anwesen per Notarzt abgeholt. Um 23.26 Uhr MESZ (14:26 Uhr Ortszeit) erklärten die Ärzte des UCLA Medical Centers den Mega-Star für tot.

Auch wenn er körperlich tot ist – seine Musik wird in den Herzen seiner Fans und anderer Musikliebhaber bleiben. Michael Jackson wird man nicht so schnell vergessen.