IP des Tages.

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Gestern war sie die IP des Tages bei Udo Vetter, heute ist sie es bei mir. Schließlich ist es auch die einzige IP-Adresse der Welt, die ich auswendig kann:

213.251.145.96

Eigentlich wollten die Schweizer nun Julian Assange aufnehmen. Das FBI ermahnt die Schweiz aber gerade. Doch die – denke ich – werden sich nicht sagen lassen!?

Vorratsdatenspeicherung auf eigene Faust.

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Udo Vetter, bloggender Rechtsanwalt aus Düsseldorf schreibt heute in seinem Online-Blog:

Auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wird auf Vorrat gespeichert. Viele Internetanbieter legen die Verbindungsdaten für eine gewisse Zeit auf Halde – sie brauchen die Daten angeblich zu Abrechnungszwecken. Das wird auch bei Kunden gemacht, die eine Flatrate gebucht haben.

Rückendeckung erhalten die Provider durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Frankfurter Richter betrachten den aktuellen Speicherzeitraum von sieben Tagen bei der Telekom für angemessen. Sie haben der Telekom abgekauft, dass es hierfür technische Gründe gibt.

Wer überhaupt mal wissen will, ob und wie lange der eigene Provider speichert, sollte an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens schreiben. Und nicht locker lassen, bis eine vernünftige Antwort vorliegt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat einen Musterbrief veröffentlicht.

Solche Anfragen schaffen nicht nur für den einzelnen Kunden Klarheit. Ab einer gewissen Zahl führen sie auch dazu, die Unternehmen dafür zu sensibilisieren, dass eine sicher nicht unbeträchtliche Zahl der Kunden es nicht gut findet, wenn nun unter anderem Deckmäntelchen fortgeführt wird, was das Bundesverfassungsgericht dem Staat zunächst mal verboten hat.

Finde ich sehr ärgerlich… Mal sehen, was mir Vodafone auf Antwort darauf gibt…

Eigene Schufaauskunft.

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Vor kurzer Zeit habe ich im Lawblog einmal gelesen, dass Udo Vetter, der Besitzer, eine eigene Schufa-Auskunft geldbeantragt hatte – einfach nur zum Spaß. Also habe ich mir gedacht, es wäre doch eigentlich auch ganz interessant, was die Schufa über mich gespeichert habe.

Auf der Internetseite der Schufa kann man diese Auskunft der Daten verlangen. 7,80 EUR will die Schufa für eine Auskunft – meiner Meinung nach überteuert und nicht in Ordnung: Schließlich möchte man nur Information über die eigenen persönlichen Daten bekommen.Ich fragte mal bei einem Anwalt nach, ob diese Kosten überhaupt gerechtfertigt seien. Antwort:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

die Schufa sieht dies so. Ob hiergegen bereits geklagt wurde, kann ich aus dem Stegreif nicht sagen. Ab 1. April 2010 gilt ohnehin eine neue Fassung des § 34 BDSG. Vielleicht sollte man es dann daran aufhängen, falls weiter Gebühren verlangt werden.

Soso, dann warten wir mal. Ich bezahlte den Betrag aus Neugier.

Einige Tage später bekam ich dann das Schreiben: Die Schufa wusste über alles Bescheid: Ich habe ein Girokonto und ein Handyvertrag bei o2. Außer meinen perönlichen Daten – und meinem gutaussehenden „Scorewert“ – sonst nichts zu finden. Ein Scorewert ist eine Zahl von 0-100, die entscheidet mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kunde Rechnungen regelmäßig begleicht.

Der Erfinder der Schufa schien ein schlauer Mann gewesen zu sein, der wusste, wie man gut Geld verdienen kann. Die Schufa kann schließlich nahezu zwischen „Positiv“ oder „Negativ“ entscheiden und so teilweise auch über Schicksale entscheiden. Und doch braucht man sie – und ihren „Scorewert“.

Skandal: Postbank leitet Daten illegal an Dritte weiter.

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Die Postbank soll laut Angaben von Stiftung Warentest Zugang zu Kontodaten an Personen gegeben, die nicht postbankMitarbeiter der Postbank seien. Durch diese Daten sollten unabhängige Berater Anlagemöglichkeiten an die Kunden weitergeben. Schlicht und einfach formuliert: Eine illegale Form von Datenweitergabe für Werbung.

Die Postbank hat den externen Bankberatern mittlerweile den Zugang gesperrt. Doch noch immer sei man der Meinung, dass Finanzberater „anlassbezogen Zugriff auf Kontodaten haben soll[t]en, um eine fundierte Kundenberatung durchführen zu können“. Dafür habe man Regeln „rechtlicher und technischer Art“ aufgestellt, die die Finanzberater einhalten müssten. „Wenn es in Einzelfällen zu Verstößen gekommen ist, werden wir entschieden dagegen vorgehen und unmittelbar strafrechtliche Schritte ergreifen“, heißt es in der Presseerklärung der Postbank weiter.

Gemäß §34 Bundesdatenschutzgesetz haat jeder Bürger ein Recht zur Auskunft, an wen seine Daten weitergegeben wurden. Dieses Recht sollte man dringend nutzen. Der Autor des Lawblogs, Udo Vetter, hat ein Schreiben an die Postbank verfasst, das eine komplette Auskunft über die Datenweitergabe erwirken soll.

Ich persönlich bin froh, meine Konten bei der Postbank bereits vor Monaten gekündigt zu haben und nun wieder bei meiner ehemaligen Hausbank zu sein…