Die Postbank soll laut Angaben von Stiftung Warentest Zugang zu Kontodaten an Personen gegeben, die nicht Mitarbeiter der Postbank seien. Durch diese Daten sollten unabhängige Berater Anlagemöglichkeiten an die Kunden weitergeben. Schlicht und einfach formuliert: Eine illegale Form von Datenweitergabe für Werbung.
Die Postbank hat den externen Bankberatern mittlerweile den Zugang gesperrt. Doch noch immer sei man der Meinung, dass Finanzberater „anlassbezogen Zugriff auf Kontodaten haben soll[t]en, um eine fundierte Kundenberatung durchführen zu können“. Dafür habe man Regeln „rechtlicher und technischer Art“ aufgestellt, die die Finanzberater einhalten müssten. „Wenn es in Einzelfällen zu Verstößen gekommen ist, werden wir entschieden dagegen vorgehen und unmittelbar strafrechtliche Schritte ergreifen“, heißt es in der Presseerklärung der Postbank weiter.
Gemäß §34 Bundesdatenschutzgesetz haat jeder Bürger ein Recht zur Auskunft, an wen seine Daten weitergegeben wurden. Dieses Recht sollte man dringend nutzen. Der Autor des Lawblogs, Udo Vetter, hat ein Schreiben an die Postbank verfasst, das eine komplette Auskunft über die Datenweitergabe erwirken soll.
Ich persönlich bin froh, meine Konten bei der Postbank bereits vor Monaten gekündigt zu haben und nun wieder bei meiner ehemaligen Hausbank zu sein…