Ein Einsatz des USK gegen einen Griller in München eskaliert: Die Polizisten malträtieren den Mann vor laufender Kamera – doch vor Gericht wird nur er verurteilt.
Die Bilder sind schockierend. Sie zeigen mehrere Polizisten, die auf einem halbnackten Mann knien. Sie pressen seinen Körper auf den Boden, Kopf und Hals liegen auf einer Bordsteinkante. Vor Schmerzen kann der Mann gar nicht mehr reagieren, er stöhnt.
Schließlich wird der Mann auf die Knie gezerrt, die Hände hinter dem Rücken gefesselt muss er in die Kamera blicken. Der Mann ist nicht etwa ein Schwerverbrecher. Er hat lediglich da gegrillt, wo es nicht erlaubt ist. Und er hat nicht sofort seinen Ausweis hergezeigt.
Jan A. ist ein gebürtiger Pole. Er lebt seit über 20 Jahren in Deutschland und ist Handwerker. Noch nie im Leben hatte er Ärger mit der Polizei – bis zu diesem Apriltag am Feringasee.
Es ist an einem dieser ersten Tage im Jahr, an denen die Sonne richtig warm scheint. Bis zu 15.000 Menschen sollen sich da am See breitmachen. Doch auch hier sollten die geltenden Gesetze eingehalten werden und so kontrolliert die Polizei die Verbotszonen – ein hoffnungsloses Unterfangen. Aus Sicherheitsgründen fordert er Hilfe von etwa 25 Personen (Unterstützungskommando) an.
Gegen 16 Uhr wird Jan A. kontolliert. Mit 0,8 Promille ist er etwas angetrunken – möchte aber nicht gefilmt werden. Seine Frau versucht, mit der Hand die Sicht der Polizeikamera zu verwehren. In seinem Land könne er sich benehmen wie er wolle, hier nicht, ist zu hören. Es soll die Stimme eines Beamten sein. „Fuck you“ sagt Jan A. daraufhin.
Die ganze Situation eskaliert als A. den Beamten nicht seinen Ausweis zeigen will. „Wir haben ihm unmittelbaren Zwang angedroht“, behauptet ein Polizist. Als er ihm in die Gesäßtasche langen wollte, habe Jan A. seine Hand weggeschlagen und ihn weggeschubst.
Doch das ist auf dem Video nicht zu sehen, es fehlen exakt sechs Sekunden! In der nächsten Szene ist ein Gerangel zu sehen, bei dem Jan A. zu Boden gebracht wird. Mehrere Beamte knien schließlich auf dem 46-jährigen Familienvater.
Ein USK-Beamter erleidet bei der Aktion eine Daumen-Stauchung. Die Anklage gegen Jan A. lautet daher nicht nur auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, sondern auch auf vorsätzliche Körperverletzung. Die Verteidiger Julia Weinmann und Andreas Fuchs sind entsetzt. Solch „brutale Gewalt von Polizisten“ habe sie noch nie gesehen, sagt Weinmann.
Bei Gericht besteht Annahme, das der Richter befangen ist. Amtsrichter Andreas Schätzl erwähnte, dass es sich um eine „harte Behandlung“ handle – dies sei ihm jedoch egal. Schätzl hört sich drei Zeugen an, allesamt Polizisten. Die Aussagen sind deckungsgleich. Dem Anwalt reicht das nicht. „Was wir hier sehen, ist ein äußerst brutaler Polizeieinsatz“, sagt er. „Und warum? Weil eine Familie am erst schönen Tag im Jahr grillen möchte und der Mann nicht gleich seinen Ausweis herzeigt.“ Die Beamten hätten „jede Verhältnismäßigkeit“ überschritten und offenbar „noch nie etwas von Deeskalation“ gehört.
Die Entscheidung des Richters fällt. Von den geforderten 100 Tagessätzen der Staatsanwaltschaft, spricht er nach 3 Minuten Entscheidung sein Urteil aus: 90 Tagessätze zu je 45 Euro…
Jan A. hat Atteste vorgelegt über Schürfwunden, Prellungen und Stauchungen. Es sind nur äußere Verletzungen, die inneren sitzen viel tiefer.
Ich persönlich kann verstehen, wie man sich in einer solchen Situation fühlt. Ich selbst wurde ungerechterweise von der Polizei auf dem Oktoberfest im Rahmen einer Pressetätigkeit festgenommen, einige Meter im Auto auf dem Boden liegend durch die Innenstadt gefahren und auf offener Straße rausgeworfen. Anzeige konnte ich nie erstatten, weil mir die Namen nicht bekannt gewesen waren.