Message von Reiner Calmund :).

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Eben Nachricht von Reiner Calmund erhalten. Zu der Klinsi-Geschichte hat er sich bislang nicht geäußert. Kommt sicher in einer gesonderten Nachricht…

Hallo Dominik,
Danke für’s Folgen auf twitter! Ich bin wohl der dickste Vogel hier, hoffe mein Gezwitscher gefällt.
Beste Gruesse, Calli

Voll lustich und symbadisch

Lobbyisten im Bundestag. – [Brief eines Abgeordneten]

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Wie beriets vor einigen Tagen berichtet, habe ich einen Brief vom Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder erhalten. Er reagiert damit auf den Brief, den ich ihm damals zum Thema „Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien“ geschickt habe.

Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 28. Mai 2008, in der Sie das Thema der Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bundesministerien aufgreifen und diesbezüglich mehr Transparenz und ein vollständiges Verbot der Entsendung fordern.

Ich habe gute Nachrichten für Sie: Künftig wird es klare eindeutige Verbotsbereiche und umfassende Transparenz bei der Mitarbeit von Externen in den Bundesbehörden geben. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 04. Juni 2008 mit großer Mehrheit beschlossen. Die bisherige auch vom Bundesrechnungshof und der Union in der Vergangenheit mehrfach gerügte Verwaltungspraxis in den Ministerien wird damit beendet. Niemand muss künftig Sorge haben, dass Gesetze wesentlich von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften mitgeschrieben werden.

Im Einzelnen erwartet der Haushaltsausschuss von der Bundesregierung, dass klare Verbotsbereiche des Einsatzes externer Personen definiert werden, z.B. kein Einsatz bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen, in Leitungs- oder Kontrollbereichen sowie in sensiblen Bereichen, wie der öffentlichen Auftragsvergabe. Ferner solle ein Einsatzverbot von externen Personen gelten, wenn zu deren Unternehmen in den letzten zwei Jahren Geschäftsbeziehungen unterhalten wurden.

Zur Schaffung umfassender Transparenz dient unter anderem auch die Kenntlichmachung der externen Personen bei allen innerdienstlichen und außerbehördlichen Kontakten, damit der Anschein von Interessenkollisionen von vornherein ausgeschlossen wird. Ferner soll künftig dem Haushaltsausschuss halbjährlich über die Beschäftigung von externen Personen umfassend berichtet werden. Auch die Veröffentlichung der Angaben auf den Behördeninternetseiten wird angeregt.

[…]

Mit einem völligen Verbot der Beschäftigung Externer in den Bundesbehörden würde man allerdings über das Ziel hinausschießen. Denn [… es …] kann der Personalaustausch mit Wirtschaftsunternehmen und Verbänden in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, um den Beschäftigten Einblicke in die Entscheidungsabläufe der jeweils anderen Stelle zu vermitteln und so ein gegenseitiges Verständnis fördern. Wirtschaft und Verwaltung könnten voneinander lernen – im positiven Sinne. […]

Das eigentlich zentralen Anliegen vieler, nämlich transparentere Wege zu externem Sachverstand und die Offenlegung der Informationen über die Beschäftigung Externer in Ministerien, lässt sich über klare, einheitliche und verbindliche Regelungen zum Einsatz von Personen aus Wirtschaftsunternehmen und Verbänden erreichen. Diese haben wir jetzt beschlossen und der Bundesregierung mit auf den Weg gegeben.

Im Übrigen trifft die Information, ich sei nicht mehr Mitglied im Petitionsausschusses, nicht zu. Ich nehme nach wie vor meine Aufgaben als ordentliches Mitglied des Petitionsausschusses und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss war. Die Arbeit ist für mich auch nach wie vor sehr interessant, weil man über die dortige Tätigkeit einen vielschichtigen Eindruck erhält, wo den Bürgerinnen und Bürger der Schuh drückt und man in Einzelfällen helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Kauder, MdB

Bild: (c) TAZ

Gentechnik – [Brief eines Abgeordneten]

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Gen

Heute hab ich mal wieder Post von meinem Lieblingspolitiker S. Kauder bekommen. Diesmal ging es nicht um den Petitionsausschuss, sondern um die Gentechnik in Deutschland. S. Kauder, der Chef des Petitionsausschusses, Mitglied im Rechtsausschuss und Abgeordneter für unseren Bezirk ist, schrieb in seinem Brief folgendes:

(Auszüge)

„Sehr geehrter Herr Ratzinger,
vielen Dank für Ihren Brief vom 19. Dezember 2007 zum Thema „Gentechnikfreie Landwirtschaft“. Ich weiß, dass die so genannte grüne Gentechnik viele Menschen bewegt und die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ihr skeptisch bis ablehnend gegenübersteht. Darauf muss die Politik eingehen und sie tut es auch. Daher möchte ich Sie gerne auf folgende Faktenlage hinweisen:

Seit Jahren werden in die Europäische Union Ölsaaten uns eiweißhaltige Futtermittel eingeführt, weil der Selbstversorgungsgrad […] bei nur etwa 35 Prozent liegt. […] 2006 lag der Anteil gentechnisch veränderter Sojabohnen an der gesamten Anbaufläche der USA bei fast 90 Prozent, in Argentiniern bei nahezu 100 Prozent und in Brasilien bei rund 60 Prozent. So kommen auch gentechnisch veränderte Futtermittel nach Deutschland. […]

Die derzeitige Kennzeichnungsregelung dient nicht der Aufklärung des Verbrauchers, sondern führt ihn in die Irre. […] Ein Großteil der Bevölkerung [meint], dass sie mit Gentechnik noch nicht in Berührung gekommen ist. Experten dagegen haben festgestellt, dass bei konsequenter Kennzeichnung 80 Prozent unserer Lebensmittel als gentechnisch verändert auszuzeichnen wären.[…]

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich für meine Person hätten nichts gegen eine konsequente Kennzeichnung aller Lebensmittel, für deren Herstellung gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt wurden. Dies ist aber eine Frage, die zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten entschieden werden muss. Die Bundesregierung wird sich in Brüssel dafür einsetzen.

Die von Ihnen angesprochenen Haftungsregelung, die erst ab einem Schwellenwert von 0,9 Prozent eingreift, hängt eng zusammen mit dem im vergangenen Sommer gefundenen Kompromiss zur Novellierung des Gentechnikrechtes.

Die Novelle des Gentechnikrechts beinhaltet neue Abstandsflächen zwischen Feldern mit genveränderten Pflanzen zu anderen Feldern. So werden mit dem künftigen Abstand von 150 Metern von herkömmlichen zu gentechnisch veränderten Pflanzen und 300 Meter zwischen Flächen mit Biomais und gentechnisch verändertem Mais zum ersten Mal rechtsverbindliche Sicherheitsabstände festgesetzt. […]

An dem von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Haftungsrecht wird nichts geändert. Es bleibt bei der von Rot-Grün beschlossenen Haftungsregelung, wonach eine Haftung erst ausgelöst wird bei einer gentechnischen Verunreinigung der Nachbarernte von über 0,9 Prozent. Die hängt damit zusammen, dass erst ab diesem Wert die Kennzeichnungspflicht besteht. […]

Haben Landwirt und Abnehmer einen niedrigeren Schwellenwert vertraglich vereinbart, so kann im Falle einer Verunreinigung von unter 0,9 Prozent die Haftung aus diesem niedrigeren Schwellenwert nicht auf Dritte abgewälzt werden. Unsere Rechtsordnung kennt nämlich keine Verträge zu Lasten Dritter. […]

Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind. Oberstes politisches Ziel bleibt für meine Fraktion und mich der Schutz der Umwelt und der Schutz der Menschen.

Mit freundlichen Grüßen,
S. Kauder
Mitglied des Bundestages“

So, jetzt wissen wir etwas mehr.