Ein kleiner Erfolg gegen #tatortinternet

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Sehr geehrter Herr Ratzinger,

per E-Mail hatten Sie sich bei den Landesmedienanstalten über die Ausstrahlung der Sendung „Tatort Internet“ im Programm von RTL 2 beschwert. Die Beschwerde wurde an uns, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), weitergeleitet, da wir die Federführung über die Aufsicht des Programms von RTL 2 innehaben.

Wir können Ihnen mitteilen, dass wir das aufsichtsrechtliche Verfahren zwischenzeitlich abschlie¬ßen konnten: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die Ausstrahlung der ersten vier Folgen des Formats geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die ersten beiden Sendungen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programgrundsätze verstoßen, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahren. Die Mitteilung der ZAK mit weiteren Informationen finden Sie unter:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=620&cHash=a5df2fad50 

Gegenüber RTL 2 wird wegen der Verstöße ein entsprechender aufsichtlicher Bescheid ergehen.

Hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz hat die Kommission für Jugend¬medienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) bei ihrer Prüfung festgestellt, dass die Ausstrah¬lungen trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung nicht gegen die Bestimmungen des Jugend¬medienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verstoßen. Die Mitteilung der KJM mit weiteren Informationen finden Sie unter:
http://www.kjm-on¬line.de/de/pub/aktuelles/pressemitteilungen%202010/pm_262010.cfm

Ich darf Ihnen abschließend noch einmal herzlich für Ihren Hinweis danken. Mit Ihrer Kritik unter¬stützen Sie die Landesmedienanstalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, ein den medien¬rechtlichen Bestimmungen entsprechendes Programm zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Programmaufsicht

Update I.: Verfahren gegen S21-Prügelpolizisten eingestellt.

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Erinnert ihr Euch noch an den Prügelpolizisten von Stuttgart? Ich habe damals Strafanzeige gestellt. Das ist nun etwas mehr als 3 Wochen her. Heute habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhalten. Und ich wusste schon vor dem Öffnen, was dieser enthalten würde:

Das Verfahren gegen Polizeikomissar H. ist eingestellt.

Zur Begründung (die übrigens 13 Seiten enthält) wird genannt (HIER ALS PDF RUNTERLADEN)

„Beim Abtransport der vier Personen (im Baumhaus) zum Polizeipräsidium kam es gegen 03:00 Uhr zwischen den eingesetzten Polizeibeamten und einem Teil der anwesenden Personen, die gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten, zu teilweise heftigen verbalen Auseinandersetzungen. Vereinzelt kam es auch zu Tätlichkeiten. So wurde ein Kraftfahrzeug der Polizei durch eine mit von einem nahe gelegenen Biergarten herbeigeschafften Biertischen und Bierbänken errichtete Barrikade behindert. In diesem Zusammenhang wurde eine männliche Person wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Gewahrsam genommen.

 

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen versetzte Polizeikomissar H. einer nicht identifizierten weiblichen Person mit der Hand einen Schlag ins Gesicht. In dem sich anschließenden Gerangel zwischen Polizeibeamten und Demonstranten wurde eine nicht identifizierte männliche Person durch Polizeimeisterin D. zurückgedrängt, wobei die Polizeibeamtin dieser Person ebenfalls ins Gesicht schlug. Diese Ereignisse wurden auf einem am selben Tag zunächst vom Nachrichtensender n-tv und dann auch von anderen Sendern und im Internet veröffentlichen Videofilm, dessen Urheber nicht bekannt ist, aufgezeichnet.

Wegen des Verhaltens der Polizeibeamten PK H. und PMin D. haben mehrere Personen […] Anzeige erstattet. […] Dass einer der Anzeigenerstatter Tatzeuge war, […] (ist) nicht ersichtlich und weil sämtliche Anzeigenerstatter und Beschwerdeführer sich auf die Fernsehberichterstattung bzw. die Internetveröffentlichung bezogen haben, nicht anzunehmen.“

Was spielt das für eine Rolle, ob es Augenzeugen vor Ort gab, oder nicht?

„[…] Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen in der Nacht auf den 07.09.2010 war auch ein Bereitschaftspolizeihundertschaft eingesetzt. […] Beim Eintreffen der Hundertschaft an der Örtlichkeit im Mittleren Schlossgarten am 06.09.2010 um 23:52 Uhr befanden sich dort zunächst ungefähr 30, alsbald aber über 100 Personen, die lautstark mittels Lärm gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten. […]“

…was der guten Organisation der Parkschützer zu verdanken ist…

„Dem vom Polizeihauptkomissar P. geführten Taktischen Einsatzzug war der AUftrag erteilt worden, die Absperrung um den Baum zu errichten und ein Fahrzeug für den Abtransport der in Gewahrsam genommenen Personen bereitszuhalten. […] Die Fahrerin Polizeimeisterin J. wurde von Demonstranten angegangen, die auch mehrfach die Fahrertür öffneten. Der Zugführer Polizeihauptkomissar P. befürchtete, dass die Personen in das Innere des fahrzeugs gelangen und dieses besetzen könnten, weshalb er PK H. anwies, mit seiner Gruppe das Fahrzeug zu umstellen.“

Wie? Ein „Gefangenentransporter“ hat keine Knöpfe um von Innen heraus abzuschließen??

„Unter den Personen , die daraufhin die Polizeibeamten der von PK H. geführten Gruppe verbal attackierten, befand sich auch eine weibliche Person, die sich bereits zuvor durch ein Verhalten, das auf hochgradige Erregung schließen ließ, aufgefallen war. PHK P. sah sich sogar veranlasst, Sanitäter zu ihr zu schicken, um sie zu beruhigen, was diesen allerdings nicht gelang.“

Habe ich gerade richtig gelesen? Ist Deeskalation nicht Aufgabe der Polizei?

„[…] Immer mehr Personen kamen hinzu, verlangten von den Polizeibeamten, mit ihnen zu diskutieren, und drängten diese nach hinten in Richtung des Fahrzeugs. Darunter auch die bereits erwähnte weibliche Person, die fortlaufend schrie, immer näher auf PK H. zuging und einen hysterischen Eindruck erweckte, wobei sie sich vor allen darüber erregte, dass die Motoren des Lichtmastenkraftwagens sowie des erwähnten zum Abtransport in Gewahrsam Genommener bereitgestellten Gruppenfahrzeugs liefen. […] Unvermittelt ergriff die weibliche Person den Schlagstock des PK H., der auf der linken Körperseite auf Höhe des Oberarms aus der Körperschutzausstattung des Polizeibeamten herausragte, zog diesen ein Stück heraus, ließ aber sogleich wieder los und zog ihre Hand zurück. Im selben Moment versetzte PK H. der weiblichen Person mit der rechten Hand einen Schlag in das Gesicht. […]“

Auf dem Video sieht das gaaanz anders aus. Die „weibliche Person“ berührt den Polizisten nicht mal eine halbe Sekunde.

„Der festgestellte Sachverhalt beruht auf Einsicht in Videoaufzeichnungen sowie auf den Aussagen und Stellungnahmen eingesetzter Polizeibeamter […] Die Angaben der Polizeibeamten sind plausibel, in sich schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft.

War ja klar…

Zu einem – wenngleich nicht selten anzutreffenden – generellen Misstrauen gegen Feststellungen der Polizei im demokratischen Rechtsstaat besteht, wie schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, keine Veranlassung. […]“

Ich wusste, dass sowas noch kommt. Aber das mit dem Rechtsstaat hätten sie in diesem Zusammenhang ruhig streichen können…

„PK H. hat nach der Eröffnung des Tatvorwurfs angegeben, auf dem auf der Internetplattform „Youtube“ veröffentlichten Videofilm könne man erkennen, dass die weibliche Person ihm an den Oberkörper gefasst habe. In Wirklichkeit aber habe sie an seinen Schlagstock […] gefasst. […]“

Wie? Man hat gesehen, dass sie ihn berührt habe, aber das war dann doch nicht so? Dann sind das vielleicht gar keinen Bäume um die da gestritten wird, sondern nur Blumen?

„Von dem Ereignis im Zusammenhang mit PK H. erfuhr EPHK B. erst später, als der Zugführer PK A. berichtet habe, soeben habe eine Demonstrantin versucht, einem Polizeibeamten den Einsatzstock zu entreißen, wogegen der Polizeibeamte sich gewehrt habe. Bei dem Gerangel habe die Frau einen Stoß oder Schlag erhalten. Die Sache sei aber ausgeräumt, der Polizeibeamte habe sich entschuldigt. […]“

Ach, na dann ist ja alles wieder gut. War ja auch nur ein Stoß…

Zwar ist die Aussage des PK U. zu den Angaben der PMin D. insoweit widersprüchlich, als er angegeben hat, die Polizeibeamtin habe mit der anderen Hand nach der männlichen Person geschlagen, jedpch betrifft dieser Widerspruch nicht den Kern des Geschehens und ist deshalb nicht erheblich.

So siehts aus.

Zwar ist den Videofilmen, soweit die Ereignisse darauf abgelichtet sind, nicht zu entnehmen, dass sie weibliche Person den Schlagstock des PK H. wegzunehmen versuchte, dies wird dadurch aber auch nicht ausgeschlossen […]. Die polizeilichen Maßnahmen waren insgesamt berechtigt. Nach § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1 OWiG war die Polizei berechtigt, die Personalien der „Baumbesetzer“ […] festzustellen. Hierzu durften die Betroffenen auch mit den erforderlichen Mitteln von dem Baum geholt werden. Hierbei war nach §§ 50 ff. PolG erforderlichenfalls auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs zulässig. […] Der einzelnen Anzeigen zu entnehmende Vorwurf, der Einsatz des SEK belege die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, ist unbegründet, weil das SEK nicht im Hinblick auf eine – in Wirklichkeit vorhandene – Gefährlichkeit der Betroffenen eingesetzt wurde, sondern um deren sachgerechtes und sicheres Herabbringen von dem Baum zu gewährleisten. […] Das Beseitigen des Baumhauses durch die Polizei war zur Vermeidung weiteren unzulässigen Nächtigens nach §§ 1, 3, 7, 49 Abs. 2, 50, 60 Abs. 2 PolG zulässig. PK H. wäre berechtigt gewesen, die Wegnahme seines Einsatzstockes zu verhindern. Schlagstöcke sind nach der Bestimmung der Verwaltungsvorschrift zu §50 Abs. 2 PolG Waffen, die im Polizeidienst zu verwenden sind. […] Das unverzügliche Unterbinden einer solchen Störung mittels eines Schlages in das Gesicht als Mittel des unmittelbaren Zwangs ist weder ungeeignet noch von vornherein unverhältnismäßig.

Aber jetzt kommts…

Dass die Betroffene zum Zeitpunkt des Schlages, wie sich aus der Videoaufzeichnung ergibt, ihre Hand bereits wieder zurückzog, also offensichtlich ihren Versuch, den Schlagstock wegzunehmen, aufgegeben hatte, hat der Polizeibeamte, der nach seiner glaubhaften Einlassung […] reflexartig reagierte, nicht erkannt. Deshalb war der Schlag zwar letztlich nicht mehr gerechtfertigt, jedoch handelte PK H. im Irrtum […] und deshalb nach § 16 Abs. 1 StGB nicht vorsätzlich.
[…]
H.
Oberstaatsanwalt

Und das zweite Verfahren gegen eine Polizistin wurde dann wegen Notwehr (§ 32 StGB ) eingestellt.

Macht Euch Euer eigenes Bild…

Dominik vs. GEZ: 1:0 für mich.

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Kurze Erzählung einer miesen GEZ-Geschichte: Ein Verwandter war nie bei der GEZ angemeldet, da er keinen Fernseher nutzt. Das glaubt die GEZ nicht und bucht monatlich von dessen Mutter ab. Diese ist nämlich schon lange bei der GEZ Kundin – muss nun auch die Gebühren des Verwandten tragen, für den es weder eine Anmeldung, noch eine Einzugsermächtigung gibt. Schriftlich gibt die GEZ niemandem Bescheid, bucht einfach nur ab.

Da habe ich mich natürlich eingeschalten. Nach mehreren erfolglosen Briefwechseln nun endlich der Bescheid:

Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie haben uns Ihre besondere Situation geschildert. Nach sorg-
fältiger Prüfung melden wir Ihr Teilnehmerkonto ab. Gebühren-
rückstände bestehen nicht.

Beiliegend erhalten Sie eine Informationsbroschüre zum Thema
„neuartige Rundfunkgeräte“, wie z.B. Computer oder Laptop.

Sollen Sie ein neuartiges Rundfunkgerät zum Empfang bereit
halten, so freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE

Für alle, die mein letztes Schreiben interessiert, dass ich senden musste, dass die GEZ so reagierte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reagiere ich auf Ihr Schreiben vom 09. Juni 2010. Sie haben auf meinen letzten Brief nur mit einer ‚Abmeldebestätigung‘ reagiert, obwohl ich noch nie bei Ihnen angemeldet oder registriert war. Desweiteren haben Sie auf zusätzliche Punkte meines Schreibens nicht reagiert. Sie stellen mir einen Betrag in Höhe von 75,82 EUR in Rechnung, nachdem Sie diesen versuchten, vom Konto meiner Mutter XXX abzubuchen. Sollte ich gemäß §271 BGB bis zum Freitag, den 02. Juli 2010 keine Antwort dazu erhalten, wie Sie zu meinen Daten gelangt sind und warum Sie vom Konto meiner Mutter abbuchen, werde ich Strafanzeige wegen Betruges gegen den verantwortlichen Mitarbeiter erheben.

Ich fordere Sie außerdem (gleiche Fristsetzung wie oben, gemäß §271 BGB ) auf, 1.) mich über jegliche Informationen und personenbezogenen Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, gemäß §34 BDSG zu unterrichten, 2.) die Speicherung jeglicher Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, in der Zukunft zu vermeiden und eventuell noch vorhandene Daten mit sofortiger Wirkung von Datenträgern zu entfernen (§8, Absatz 4 des Rundfunkstaatsvertrages), 3.) es zu vermeiden weitere unbegründete Forderungen an mich zu stellen oder mich auf irgendeine Art und Weise, sei es telefonisch, elektronisch schriftlich, persönlich oder auf dem postalischen Wege zu kontaktieren oder mich versuchen zu kontaktieren, wenn es um Forderungen und/oder Investigationen von Ihrer Organisation geht, 4.) mir Auskunft darüber zu erteilen, wie Ihre Rechnungsstellung ohne das Vorhandensein von Rundfunkgeräten in meinem Haushalt von Ihrer Seite gerechtfertigt sein soll und 5.) die laufende Forderung in Höhe von 75,82 EUR einzustellen, da ich kein Kunde Ihrer Organisation bin, noch nie bei Ihnen angemeldet und eine Rechnungsstellung über die genannte Summe nicht rechtmäßig ist. Eine Abbuchung von einem nicht mir gehörenden Konto ist strafbar.
Diesen Brief begründe ich wie folgt: In §1, Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages, auf deren Grundlagen Sie arbeiten sollten, ist beschrieben: ‚Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.‘ Diese Geräte sind in meinem Haushalt nicht vorhanden. Somit trifft auch, wie in Absatz 2 genannt, nicht zu, dass es sich bei meiner Person um einen Rundfunkteilnehmer handelt. Jegliche Rechnungsstellung ist rechtswidrig und verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag.

Sollten Sie erneut wichtige Punkte dieses Briefes ignorieren, so werde ich mich an höhere Institutionen wenden.

Achtungsvoll,

XXX

Retten, was noch zu retten ist: Abmahnaktion von Schwalbe.

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Die Ralf Bohle GmbH („Schwalbe“, Hersteller von Reifen) hatte noch letzte Woche einige Blogger und Internethändler abgemahnt, da diese Bilder von Schwalbe-Produkten veröffentlichten (Netzpolitik.org berichtete). Dies hatte eine riesige Protestwelle zur Folge. Nachdem ich mich ebenfalls bei dem Unternehmen beschwerte, bekam ich nun folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

wir danken Ihnen für Ihre Nachricht.

Ihren Unmut in dieser Angelegenheit, können wir voll und ganz nachvollziehen. Wie wir in unserer offiziellen Stellungnahme bereits betont haben, bitten wir für die von uns gewählte Vorgehensweise um Entschuldigung. Wir geben Ihnen recht, dass dieses absolut nicht dem partnerschaftlichen Verhältnis entspricht, welches uns bereits von Beginn an mit unseren Kunden verbindet.

Unter der Welle der Entrüstung dürfen wir jedoch den Sachverhalt nicht verzerren. Die Verwendung von Bildern unseres Hauses ohne unsere Zustimmung stellt in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung dar.
Das ist den Händlern, die Bildmaterial von uns nutzen, in der Regel auch bewusst. Natürlich ist uns daran gelegen, unseren Kunden professionelles Bildmaterial zu werblichen Zwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Allerdings ist die Nutzung der Bilder an einen Lizenzvertrag geknüpft, den es seitens des Fachhandels als unser Partner, zu unterzeichnen gilt. Die Unterzeichnung eines solchen Vertrages ist gerade im Zeitalter des Internethandels
für Unternehmen unverzichtbar geworden, stellt sie doch die einzige Möglichkeit dar, sich vor Missbrauch des Bildmaterials zu schützen. Dies dient letztendlich nicht nur dem Produktschutz, sondern auch dem Schutz des Konsumenten.
Daher sind Urheberrechtsverletzungen kein Kavaliersdelikt mehr.

Wir distanzieren uns von den Vorwürfen der „Abzocke“ und „Bereicherung“. Um das zu unterstreichen, verzichten wir in allen Fällen auf die Begleichung von Anwaltskosten bzw. übernehmen diese.

Das Unternehmen Bohle war immer ein enger Partner des Fachhandels und wird dies
auch in Zukunft sein. Für unser in diesem Fall unangemessenes Verhalten möchten wir uns
aufrichtig entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen,

RatzingerOnline meint: Hoffentlicht gibt’s keine Abmahnung, für das Schwalbe-Logo, oben.

Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

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Habe heute ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bekommen.

Es geht um das folgende Video:

(Quelle: PETA)

Ein Pfleger des Tierparks Berlin ist zu sehen, wie es ein Elefantenbaby mit einer Metallstange verprügelt. Da das Verfahren gegen den Tierpfleger eingestellt wurde, habe ich eine „sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde“ eingeleitet.

Dis Staatsanwältin schreibt dazu:

[…]
Nach Prüfung des Sachverhalts sehe ich keinen Anlass, Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin zu ergreifen, insbesondere anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt.

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß $$ 17, l8 Tierschutzgesetz (TierSchG) liegen nicht vor.

Nach $ 17 Nr. 2 TierSchG wird bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit bzw. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Vorliegend ist zunächst nicht ersichtlich, dass der beschuldigte Tierpfleger aus Rohheit gehandelt hat. Denn aufgrund der sich aus der hier vorliegenden Filmdokumentation ergebenden Motivation des Tierpflegers war ein Handeln aus gefühlloser Gesinnung nicht erkennbar, und es ließ sich insbesondere nicht die Annahme begründen, dass die Gewaltanwendung bewusst über das zum Erreichen seines Ziels erforderliche Maß hinaus ging. Ferner ist nicht feststellbar, dass die durch den Elefanten erlittenen Schmerzen läinger anhaltend oder wiederholend waren, da nur ein – nämlich der
verfahrensgegenständliche Vorfall bekannt ist.

Jedenfalls fehlte es dem beschuldigten Tierpfleger an dem subjektiven Tatbestand bezüglich einer erheblichen Schmerzzufügung i.S.d. $ 17 Nr.2, 18 Abs. I Nr. 1 TierSchG, weil selbst der für das Elefantenhaus zuständige Tierarzt davon ausgeht, dass Elefanten derartige Schläge nicht bemerken.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Schläge dazu dienten, sich vor dem Elefanten Respekt zu verschaffen, um später nicht selbst in Todesgefahr zu geraten. Daher fehlte es an einer Schmerzzufügung ohne vemänftigen Grund im Sinne des $ 18 Abs. 1 Nr. I TierSchG.

Abschließend weise ich darauf hin, dass sich die Senatsverwaltung für Justiz, der die Sache inzwischen ebenfalls zur Entscheidung vorgelegen hat, dieser Rechtsauffassung angeschlossen hat.

Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.

[Download als PDF generalstaatsanwaltschaftberlinpetatierschutzelefant]

Ich habe dafür kein Verständnis.

Insbesondere auch nicht für diese Stelle: „Nach $ 17 Nr. 2 TierSchG wird bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit bzw. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“.

 

Antwort auf Petitionsschreiben (Dienstnummern auf Polizeiuniformen).

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Habe doch vor kurzem berichtet (13. September 09), aufgrund von Übergriffen von Polizeibeamten aupolizeif eine Person bei der Demonstration „Freiheit statt Angst 2009“ eine Petition für Dienstnummern an Polizeiuniformen verfasst zu haben.

Nun habe ich nach fast einem monat eine Antwort des Bundestages erhalten:

Betr.: Bundespolizei

Sehr geehrter Herr Ratzinger,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Schreibens.
[…]
Zur Frage  der Kennzeichnungspflicht für Beamte der Bundespolizei liegen dem Petitionsausschuss bereits zahlreiche weitere Eingaben vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden.

Insofern Sie sich nicht anderweitig äußern, wird Ihre Eingabe in diesem Rahmen mit berücksichtigt und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen,
M.S.

Foto: Oliver Klas / pixelio.de

Brief von Sigmar Gabriel: Kohlekraftwerke in Deutschland.

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Sehr geehrter Herr Ratzinger,

Sie haben sich an mich als Bundesumweltminister gewandt, um auf die KohlekraftwerkProbleme der Kohlekraftwerke hinzuweisen. Daher möchte ich Ihnen auch direkt antworten und meine klima- und energiepolitische Position kurz darlegen. Das kann auf diesem Wege natürlich nur in Umrissen geschehen. Wenn Sie sich intensiver mit diesem Thema auseinandersetzen wollen, nutzen Sie doch bitte auch unser umfangreiches Angebot auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums (BMU) unter www.bmu.de. […]

Sie sprechen sich gegen den Bau von Kohlekraftwerken aus, weil Sie befürchten, dass wir dadurch unsere Klimaziele verfehlen. Als Alternativen fordern Sie Energieeinsparungen, moderne Gaskraftwerke und den stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien. Das sind für Sie die entscheidenden Stellschrauben für eine konsequente Energiewende.

Damit liegen wir gar nicht so sehr weit auseinander. Auch wenn wir unterschiedliche Einschätzungen zu einzelnen energiepolitischen Punkten haben, so sind wir uns doch einig, dass ein konsequenter Klimaschutz eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit ist.

Konkret bedeutet das, dass die Treibhausgas-Emissionen drastisch sinken müssen, um zumindest eine Erwärmung der Erde um mehr als 2°C zu verhindern. Denn gänzlich verhindern können wir den Klimawandel nicht mehr; aber wir können ihn zumindest begrenzen. Dafür arbeiten wir mit ganzer Kraft. In Deutschland werden wir schon bis 2020 eine CO2-Minderung um 40% gegenüber 1990 erreichen. Und danach muss es direkt und mit gleicher Intensität weiter gehen: Schließlich müssen wir bis 2050 die Treibhausgas-Emissionen um 80-95% senken. Eine gewaltige Herausforderung!

Sie sehen bei diesen Zielen keinen Platz für neue Kohlekraftwerke, sondern fordern stattdessen, dass neben den erneuerbaren Energien nur noch Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Koppelung erlaubt sein sollen. Diese Einschätzung teile ich so nicht. Denn nach meiner festen Überzeugung werden wir für eine Übergangsphase noch einige neue Kohlekraftwerke brauchen, und zwar aus zwei Gründen:

Zum einen ist die Erzeugung von Strom in Gaskraftwerken deutlich teurer als in Kohlekraftwerken. Deshalb können Gaskraftwerke im Markt die alten, ineffizienten Kohlekraftwerke nicht verdrängen. Für den schrittweisen Übergang zu einer höheren Energieeffizienz und einem höheren Anteil erneuerbarer Energien sind daher hoch effiziente und regelbare Kohlekraftwerke eine wichtige Brückentechnologie. Wichtig ist dabei, dass hoch effiziente neue Kraftwerke (möglichst mit Kraft-Wärme-Kopplung) ineffiziente alte Kraftwerke ersetzen. So stellen wir sicher, dass unsere ambitionierten Klimaziele nicht gefährdet sind.

Zum anderen gibt der Emissionshandel einen strengen Rahmen vor: Die CO2-Obergrenze für alle Kraftwerke und Industrieanlagen in Europa wird ab 2013 jährlich um mindestens 1,74% gesenkt, auch über 2020 hinaus – das ist geltendes Recht. Dies wird zu steigenden CO2-Preisen führen. Bei einem wachsenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien übernehmen diese neuen Kohlekraftwerke deshalb zunehmend die Funktion von “Ergänzungs-Kraftwerken“, d.h. sie stellen ihren Strom ergänzend zu den erneuerbaren Energien zur Verfügung und werden nur noch in Teillast gefahren.

Die Energieversorgungsunternehmen kennen diese Rahmenbedingungen, auf die sie sich einstellen müssen, wenn sie heute Kraftwerke bauen. Daher wird auch nur ein Teil der geplanten Kohlekraftwerke realisiert.              

Für eine moderne und nachhaltige Energiepolitik der Zukunft ist deshalb auch gar nicht die entscheidende Frage, wie viele Gas- oder Kohlekraftwerke in den nächsten Jahren noch gebaut werden. Die wichtigsten Weichenstellungen sind vielmehr:

– das Festhalten am Atomausstieg und an dem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien;
– mehr Energieeffizienz, denn je weniger Strom verbraucht wird, desto weniger Kraftwerke werden benötigt.

In diesen beiden Punkten sind wir uns ja auch völlig einig. Lassen Sie uns also gemeinsam an der Umsetzung dieser Kernpunkte einer modernen Energiepolitik arbeiten und uns dafür engagieren. Ich jedenfalls werde meinen Beitrag dazu leisten.

Bleiben auch Sie bei Ihrem Engagement für den Klimaschutz und mischen Sie sich weiterhin ein. Das ist gut für das Klima – und gut für unsere Demokratie!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Sigmar Gabriel

Wahlskandal: Stadtverwaltung hat meinen Antrag also doch erhalten!

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Gestern habe ich noch davon berichtet, dass die Stadt Villingen-Schwenningen meinte, trotz umfangreicher Recherchen im Posteingang keinen Antrag zur Briefwahl von mir bekommen zu haben.

Aufgrund meiner Berichterstattung und/oder der Zusendung meines Screenshots auf einmal eine ganz neue, andere Antwort:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

unsere EDV hat erneut recherchiert. Es wurde tatsächlich ein E-mail-Eingang Ihres Absenders festgestellt. Leider ist es uns nicht möglich, Ihnen weitere Informationen zu geben. Wir können eingehende E-mails nur einen Monat zurückverfolgen. Dieser Zeitraum ist bereits überschritten.
Wir haben zahlreiche Anträge/Anfragen per E-mail bekommen. Alle diese E-mails wurden von uns beantwortet. Warum es bei Ihrer E-mail Schwierigkeiten gab, können wir, wie oben mitgeteilt, leider nicht mehr ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen aus der Landesgartenschaustadt 2010

Wie kann denn das sein?
Zumal doch auch einnen Monat später noch Ermittlungen möglich sein müssten.
Keine Entschuldigung – gar nichts!

Das wird auf jeden Fall noch ein Nachspiel mit sich bringen…
Vielleicht mal ne Info an den Bundeswahlleiter!?

Wahlskandal: Endlich Antwort erhalten.

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Vor kurzem berichtete ich, dass ich trotz Antrag keine Briefwahlunterlagen erhielt. Ich hatte damals per E-Mail diesen Antrag gestellt. Kurz nach der Wahl beschwerte ich mich selbstverständlich. Die fleissigen und – wie man schon an der schnellen Bearbeitung merkt – hochmotivierten Mitarbeiter antworteten mir heute:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

Ihre Beschwerde über die nicht beantwortete E-mail haben wir geprüft. Unsere Mitarbeiter der EDV-Stelle haben den E-mail-Eingang des Monats Mai gesichtet. Es wurde kein Eingang einer E-mail vom Absender „poststelle@dominik-ratzinger.de‘ festgestellt. Bislang haben wir keine Beschwerden dieser Art erhalten. Eingehende Anfragen oder Anträge per E-mail wurden von uns beantwortet, so dass es Wahlberechtigten in Villingen-Schwenningen möglich war, ihrem Wahlrecht nachzukommen.

Leider können wir Ihnen zu dem von Ihnen geschilderten Vorfall keine weiteren Angaben machen.

Mit freundlichen Grüßen aus der Landesgartenschaustadt 2010

Kann mir dann mal einer erklären, was DAS ist !? :

wahl

(Klick vergrößert ausnahmsweise)

Das ist mein verfasster Antrag per E-Mail in meinem Postausgang. Der Screenshot zeigt eindeutig, dass sie abgeschickt wurde. Und eine Lesebstätigung hatte ich damals auch erhalten.

Was soll das?