Grundloser Sprung? 16-Jährige wird aus Donau gerettet

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TUTTLINGEN – Anfang November, morgens um 07:00 Uhr ein erfrischendes Bad in der Donau zu nehmen – wer kann diese Aktion nicht vollkommen nachvollziehen. Sorgt für einen kühlen Kopf und ein unbeschreibliches Freiheitsgefühl…

Manche Pressemitteilungen der Polizei bringen einen ja schon zum schmunzeln. Während die Freunde des Mädchens meinten, sie sei völlig grundlos gesprungen, bin ich mir sicher, dass das im Laufe des Tages ausgenüchterte Mädchen sich selbst nicht mehr so richtig an den Grund des Brückensprungs erinnern konnte.

Dominik vs. GEZ: 1:0 für mich.

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Kurze Erzählung einer miesen GEZ-Geschichte: Ein Verwandter war nie bei der GEZ angemeldet, da er keinen Fernseher nutzt. Das glaubt die GEZ nicht und bucht monatlich von dessen Mutter ab. Diese ist nämlich schon lange bei der GEZ Kundin – muss nun auch die Gebühren des Verwandten tragen, für den es weder eine Anmeldung, noch eine Einzugsermächtigung gibt. Schriftlich gibt die GEZ niemandem Bescheid, bucht einfach nur ab.

Da habe ich mich natürlich eingeschalten. Nach mehreren erfolglosen Briefwechseln nun endlich der Bescheid:

Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie haben uns Ihre besondere Situation geschildert. Nach sorg-
fältiger Prüfung melden wir Ihr Teilnehmerkonto ab. Gebühren-
rückstände bestehen nicht.

Beiliegend erhalten Sie eine Informationsbroschüre zum Thema
„neuartige Rundfunkgeräte“, wie z.B. Computer oder Laptop.

Sollen Sie ein neuartiges Rundfunkgerät zum Empfang bereit
halten, so freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE

Für alle, die mein letztes Schreiben interessiert, dass ich senden musste, dass die GEZ so reagierte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reagiere ich auf Ihr Schreiben vom 09. Juni 2010. Sie haben auf meinen letzten Brief nur mit einer ‚Abmeldebestätigung‘ reagiert, obwohl ich noch nie bei Ihnen angemeldet oder registriert war. Desweiteren haben Sie auf zusätzliche Punkte meines Schreibens nicht reagiert. Sie stellen mir einen Betrag in Höhe von 75,82 EUR in Rechnung, nachdem Sie diesen versuchten, vom Konto meiner Mutter XXX abzubuchen. Sollte ich gemäß §271 BGB bis zum Freitag, den 02. Juli 2010 keine Antwort dazu erhalten, wie Sie zu meinen Daten gelangt sind und warum Sie vom Konto meiner Mutter abbuchen, werde ich Strafanzeige wegen Betruges gegen den verantwortlichen Mitarbeiter erheben.

Ich fordere Sie außerdem (gleiche Fristsetzung wie oben, gemäß §271 BGB ) auf, 1.) mich über jegliche Informationen und personenbezogenen Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, gemäß §34 BDSG zu unterrichten, 2.) die Speicherung jeglicher Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, in der Zukunft zu vermeiden und eventuell noch vorhandene Daten mit sofortiger Wirkung von Datenträgern zu entfernen (§8, Absatz 4 des Rundfunkstaatsvertrages), 3.) es zu vermeiden weitere unbegründete Forderungen an mich zu stellen oder mich auf irgendeine Art und Weise, sei es telefonisch, elektronisch schriftlich, persönlich oder auf dem postalischen Wege zu kontaktieren oder mich versuchen zu kontaktieren, wenn es um Forderungen und/oder Investigationen von Ihrer Organisation geht, 4.) mir Auskunft darüber zu erteilen, wie Ihre Rechnungsstellung ohne das Vorhandensein von Rundfunkgeräten in meinem Haushalt von Ihrer Seite gerechtfertigt sein soll und 5.) die laufende Forderung in Höhe von 75,82 EUR einzustellen, da ich kein Kunde Ihrer Organisation bin, noch nie bei Ihnen angemeldet und eine Rechnungsstellung über die genannte Summe nicht rechtmäßig ist. Eine Abbuchung von einem nicht mir gehörenden Konto ist strafbar.
Diesen Brief begründe ich wie folgt: In §1, Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages, auf deren Grundlagen Sie arbeiten sollten, ist beschrieben: ‚Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.‘ Diese Geräte sind in meinem Haushalt nicht vorhanden. Somit trifft auch, wie in Absatz 2 genannt, nicht zu, dass es sich bei meiner Person um einen Rundfunkteilnehmer handelt. Jegliche Rechnungsstellung ist rechtswidrig und verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag.

Sollten Sie erneut wichtige Punkte dieses Briefes ignorieren, so werde ich mich an höhere Institutionen wenden.

Achtungsvoll,

XXX

Kachelmann: Neue Pressemitteilung.

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Heute Mittag ist mir eine neue Pressemitteilung vom Landgericht Mannheim zum Fall Kachelmann übersandt worden. Die möchte ich Euch natürlich nicht vorenthalten:

Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Entscheidung über Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls verschoben

Die Strafkammer wird über den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls u.a. im Hinblick auf eine weitere Stellungnahme des Verteidigers erst in der nächsten Woche entscheiden.

Über die Entscheidung der Strafkammer werden Sie zeitnah im Rahmen einer schriftlichen Pressemitteilung unterrichtet werden, die auch auf der Homepage des Landgerichts Mannheim eingesehen werden kann. Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen und um Verständnis bitten, dass aus Gleichbehandlungsgrundsätzen grundsätzlich keine telefonischen Auskünfte über den Fortgang des Verfahrens erteilt werden. Bitte sehen Sie daher von Anfragen bzgl. des konkreten Entscheidungstermins der Strafkammer ab.

Richter Dr. Hirsch

Was ich doch aber sehr bemängeln muss: Die Pressemitteilung, die mir per Mail vom Landgericht zugestellt wurde, enthielt alle Empfänger als Liste. So u.a. wichtige Mailadressen des ZDF, der BILD und weiteren wichtigen Pressevertretern. Finde ich datenschutzrechtlich etwas bedenklich, wenn man überlegt, dass die Mail von einem Gericht zugestellt wurde.

Retten, was noch zu retten ist: Abmahnaktion von Schwalbe.

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Die Ralf Bohle GmbH („Schwalbe“, Hersteller von Reifen) hatte noch letzte Woche einige Blogger und Internethändler abgemahnt, da diese Bilder von Schwalbe-Produkten veröffentlichten (Netzpolitik.org berichtete). Dies hatte eine riesige Protestwelle zur Folge. Nachdem ich mich ebenfalls bei dem Unternehmen beschwerte, bekam ich nun folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

wir danken Ihnen für Ihre Nachricht.

Ihren Unmut in dieser Angelegenheit, können wir voll und ganz nachvollziehen. Wie wir in unserer offiziellen Stellungnahme bereits betont haben, bitten wir für die von uns gewählte Vorgehensweise um Entschuldigung. Wir geben Ihnen recht, dass dieses absolut nicht dem partnerschaftlichen Verhältnis entspricht, welches uns bereits von Beginn an mit unseren Kunden verbindet.

Unter der Welle der Entrüstung dürfen wir jedoch den Sachverhalt nicht verzerren. Die Verwendung von Bildern unseres Hauses ohne unsere Zustimmung stellt in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung dar.
Das ist den Händlern, die Bildmaterial von uns nutzen, in der Regel auch bewusst. Natürlich ist uns daran gelegen, unseren Kunden professionelles Bildmaterial zu werblichen Zwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Allerdings ist die Nutzung der Bilder an einen Lizenzvertrag geknüpft, den es seitens des Fachhandels als unser Partner, zu unterzeichnen gilt. Die Unterzeichnung eines solchen Vertrages ist gerade im Zeitalter des Internethandels
für Unternehmen unverzichtbar geworden, stellt sie doch die einzige Möglichkeit dar, sich vor Missbrauch des Bildmaterials zu schützen. Dies dient letztendlich nicht nur dem Produktschutz, sondern auch dem Schutz des Konsumenten.
Daher sind Urheberrechtsverletzungen kein Kavaliersdelikt mehr.

Wir distanzieren uns von den Vorwürfen der „Abzocke“ und „Bereicherung“. Um das zu unterstreichen, verzichten wir in allen Fällen auf die Begleichung von Anwaltskosten bzw. übernehmen diese.

Das Unternehmen Bohle war immer ein enger Partner des Fachhandels und wird dies
auch in Zukunft sein. Für unser in diesem Fall unangemessenes Verhalten möchten wir uns
aufrichtig entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen,

RatzingerOnline meint: Hoffentlicht gibt’s keine Abmahnung, für das Schwalbe-Logo, oben.

Cebit: Alle Trends 2010.

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Auf die Cebit wurde ich eigentlich als Exklusiv-Blogger geladen.6 Eigentlich. Denn leider konnte ich aufgrund der aktuellen Umstellung hier in der Firma nicht dort vorbeischauen. Dennoch möchte ich natürlich, über die neuesten Produkte und Technologien berichten.

Der Schwerpunkt der diesjährigen Cebit, waren die „Connected Worlds“, also die Verbindungen, die das Internet mit sich bringt. Weitere große Themen waren das schnelle mobile Internet und «Cloud Computing». Dabei geht es darum, IT-Dienste über Netzwerke zur Verfügung zu stellen und die Daten auf Rechnern im Internet zu speichern.

In der Handybranche wird sich 2010 einiges tun, so soll dieses Jahr ganz im Zeichen des Smartphones stehen. Neben der vierten Generation des iPhones von Apple, sind natürlich auch HTC, sowie Nokia, Samsung & Co. auf der Überholspur.

Google bietet mit dem neuen Nexus One einen ganz modernen, aber auch recht teuren Begleiter. Das Betriebssystem Android soll in Zukunft auch häufiger auf anderen Geräten eingesetzt werden. Das Sony Ericsson Xperia X10 soll auch mit der Software ausgestattet sein.

Microsoft präsentiert „Windows Phone 7“. Die Bedienoberfläche ist mit sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter verbunden und ermöglicht das einfache Hochladen von Fotos. Traditionell an Bord: Bearbeitungsfunktionen für Office-Dokumente. Auf jeden Fall Konkurrenz für Android, Bada, Symbian und iPhoneOS.
Mittlerweile bieten alle Hersteller sogenannte „Appstores“ an, mit deren Hilfe Zusatzsoftware kostenfrei und kostenpflichtig aus dem Internet geladen werden soll.

Ein wichtiger Trend für 2010 ist die Gratis-Navigation fürs Handy: Nokia ist bereits vorgeprescht und bietet Ovi-Maps inklusive sprachgeführter Auto- und Fußgänger-Navigation kostenlos für Smartphones mit Symbian-Betriebssystem an. Auch Google Maps ist gratis und lässt sich auf nahezu jedem Betriebssystem nutzen. Mit diesem Programm kann man nebenbei auch noch Freunde orten.

Als weitere Neuheit zählt der WLAN-Router D-Link Rush. Er soll derzeit der 1schnellste WLAN-Router der Welt sein. Mit bis zu 500 Megabit pro Sekunde kann man mit diesem Wunderwerk durchs Internet surfen. Außerdem kann er dank sogenannter „Dualband-Funktion“ in zwei Frequenzbereichen gleichzeitig funken, z.B. für TV und Internet.

Kabel Deutschland (KDG) startet in ISDN_09.05.2006_040Hamburg mit neuen Internet-Geschwindigkeiten: Seit Anfang Februar haben Neukunden die Wahl, mit bis zu 100 Megabit/Sekunde oder maximal 60 Megabit/Sekunde im Netz zu surfen. Weitere Regionen sollen folgen. (Foto: Claudia Hautumm / Pixelio.de)

Die zwei neuen E-Book-Reader von Samsung E60 und E100 verfügen über WLAN 3und einen eingebauten MP3-Player, dank dem Sie sich alle elektronischen Bücher vorlesen lassen können. Die gängigen Formate ePub, TXT und PDF unterstützen die Geräte. Der E100 besitzt zusätzlich einen druckempfindlichen Stift für Anmerkungen und Zeichnungen. (Foto: Samsung)

Automobilzulieferer Continental und die Telekom zeigen auf der CeBIT mit „AutoLinQ“ ein System, das den Fahrer per Online-Verbindung mit Infos versorgt und für gute Unterhaltung sorgt. (Foto: Continental)

Das neue HTC Legend wurde ebenfalls vorgestellt. Es ist komplett aus 4einem Aluminiumblock herausgefräst und wird mit Android betrieben. Zudem bringt es einen besonders leuchtstarken und energiesparenden AMOLED-Touchscreen mit (acht Zentimeter Bildschirmdiagonale). Das Legend soll für 459 Euro ebenfalls ab April 2010 erhältlich sein. (Foto: HTC)

Ein Minikeyboard ist nun ebenfalls käuflich. 5Diese ist nicht nur in der Lage, eine gewöhnliche Tastatur für bequemes Tippen von kurzen Texten zu ersetzen – dank Bewegungssensoren fungiert das Gerät wahlweise auch als Maus, etwa für Präsentationen.

Alles in allem wurde durch die Veranstalter der Cebit 2010 eine positive Bilanz gezogen. Cebit-Chef Ernst Raue erfreut sich über die steigenden Geschäftskontakte der Aussteller und kündigte für die CeBIT 2011 neue Konzepte an, berichtet der Focus.

Man kann nicht immer alles haben.

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Sehr geehrter Herr Ratzinger,gitarre

da wir ein nur sehr enges Kontingent an Pressekarten für diese Veranstaltung zur Verfügung haben, bitten wir um Verständnis, dass wir Sie nicht berücksichtigen können.
Die regionalen Medien, die auch entsprechende Vorberichterstattungen gebracht und somit zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen haben, müssen hierbei bevorzugt behandelt werden.

Foto: Bernd Boscolo / Pixelio.de

Stellungnahme des Amtsgericht Kaiserslautern zu Verurteilung von "Wer-kennt-wen-Sünder".

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Erinnert Ihr Euch noch an den Bericht, den ich vor kurzer Zeit gebloggt habe, in dem es um den Strafbefehl (50 Tage Haft) eines  20-Jährigen ging, der lediglich einen Songtext auf ‚Wer kennt wen?‚ eingestellt hatte?

Ich habe nun auf Anfrage (jetzt erst) folgende Stellungnahme des Amtsgerichts Kaiserlautern an meine Postanschrift in NRW geschickt bekommen:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

eine Anfrage vom 27.10.2009 liegt hier nicht vor.
Zu Ihrer Anfrage vom 11.11.2009 kann wie folgt Stellung genommen werden:

1.) Das Internet ist jedem zugänglich, auch der Polizei.

2.) Der Angeklagte (nicht Verurteilte) hat gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten erklärt, es sei sein Recht, nicht aussagen zu müssen. was zutrifft. (Rechtschreibfehler originalgetreu, Anm. d. Red.)

Mit freundlichen Grüßen

[ … Der Direktor des Amtsgericht Kaiserslautern … ]

Nicht sehr aufschlussreich, zumal ich einige weitere Fragen gesandt hatte. Da es sich um eine Presseanfrage (gemäß den Landespressegesetzen $4) handelte, gehe ich davon aus, dass das Amtsgericht Kaiserslautern mit einer Veröffentlichung einverstanden ist.

[Hier das Dokument als Stellungnahme Amtsgericht Kaiserslautern]

Skandal: Postbank leitet Daten illegal an Dritte weiter.

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Die Postbank soll laut Angaben von Stiftung Warentest Zugang zu Kontodaten an Personen gegeben, die nicht postbankMitarbeiter der Postbank seien. Durch diese Daten sollten unabhängige Berater Anlagemöglichkeiten an die Kunden weitergeben. Schlicht und einfach formuliert: Eine illegale Form von Datenweitergabe für Werbung.

Die Postbank hat den externen Bankberatern mittlerweile den Zugang gesperrt. Doch noch immer sei man der Meinung, dass Finanzberater „anlassbezogen Zugriff auf Kontodaten haben soll[t]en, um eine fundierte Kundenberatung durchführen zu können“. Dafür habe man Regeln „rechtlicher und technischer Art“ aufgestellt, die die Finanzberater einhalten müssten. „Wenn es in Einzelfällen zu Verstößen gekommen ist, werden wir entschieden dagegen vorgehen und unmittelbar strafrechtliche Schritte ergreifen“, heißt es in der Presseerklärung der Postbank weiter.

Gemäß §34 Bundesdatenschutzgesetz haat jeder Bürger ein Recht zur Auskunft, an wen seine Daten weitergegeben wurden. Dieses Recht sollte man dringend nutzen. Der Autor des Lawblogs, Udo Vetter, hat ein Schreiben an die Postbank verfasst, das eine komplette Auskunft über die Datenweitergabe erwirken soll.

Ich persönlich bin froh, meine Konten bei der Postbank bereits vor Monaten gekündigt zu haben und nun wieder bei meiner ehemaligen Hausbank zu sein…

Erstes Lied zur Schweinegrippe: "Kein Schwein steckt mich an!"

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Ein schweizer Musiker, Leo Wundergut, hat die Lücke entdeckt und das erste Lied über die Schweinegrippe geschrieben. Es ist angelehnt an Max Raabes Hit „Kein Schwein ruft mich an“ un heisst „Kein Schwein steckt mich an“.

„Ich werde doch nicht krank, (…) verstecke mich im Schrank“, heißt es im Schweinegrippen-Song des Tenors. Und er fordert: „Die Pandemie soll weiterziehen, nach Warschau, Stockholm oder Wien“!

Die BILD fragt, ob man sowas singen darf. Ich denke, man sollte alles mit etwas mehr Humor sehen und von der Panikmache absehen. Je mehr die Presse berichtet, desto mehr verdienst die Pharmaindustrie durch verunsicherte Mitbürger.