Festnetztelefonate im Auto nicht illegal.

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Diese Sache hier finde ich ganz interessant – zeigt aber auch wieder, wie bürokratisch Deutschland doch ist: Das Handyverbot am Steuer das handydeutschlandweit gilt, zählt nicht für Mobilteile von schnurlosen Festnetztelefonen.

Das hat das Oberlandesgericht Köln vor 2 Wochen entschieden (Beschluss vom 22.10.2009, Az. 82 Ss-OWi 93/09). Grund ist der Fall eines Bonner Autofahrers, welcher Anfang 2008 mit dem Mobilteil seines Festnetztelefons am Steuer von der Polizei erwischt worden und 40 Euro Geldbuße zahlen sollte. Wie der Mann damals erklärte, hätte er das Schnurlos-Telefon in seiner Jackentasche entdeckt und aus Verwunderung bei der Fahrt ans Ohr gehalten, weil es plötzlich Laut gegeben hätte, er aber bereits drei Kilometer von zuhause entfernt war.

Trotzdem handle es sich bei dieser Regelung nicht um eine Gesetzeslücke, sagt Sprecher des Gerichts Hubertus Nolte. Begründung: „Für den Einsatz im Straßenverkehr sind Schnurlostelefone praktisch nicht geeignet, weil sie nur eine begrenzte Reichweite haben“, erklärte Nolte: „Eine wirkliche Gefahr geht von diesen Geräten also nicht aus“. Der Vorgang, sei zudem so ungewöhnlich, „dass kein Regelungsbedarf besteht“

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Geiler Spruch

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Mir is noch ein Spruch eingefallen, den mein Lehrer vor ner Weile gebracht hat – naya eigentlich 2:

„Was ist der Unterschied zwischen einem Tampon und einem Handy?
– Der Tampon ist nicht schnurlos.
– UND auch für Arschlöcher xD xD“

Die ganze Klasse hat sich gebogen vor Lachen… Naya, die Mädchen nicht so ganz löööl.
Wir warn ya kürzlich auf Studienfahrt, da haben wir alle nen Trinkspruch sagen müssen. Unser Lehrer brachte folgenden:

„Vom Boden zur Muschi – Prost, Uschi!“

Der Typ is der Hammer! und sowas nennt sich Studienrat…