Tauss ist erster Piratenabgeordneter.

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taussJörg Tauss ist heute aus der SPD ausgestiegen und zur Piratenpartei gewechselt. Hintergrund sind die Entscheidungen und Veränderungen der SPD zur Internetsperre von der Leyens, die in der Szene „Zensursula“ genannt wird. Tauss möchte mit dieser Aktion, seine Meinung zu diesem Gesetz und seinen klaren Protest demonstrieren. Von der Piratenpartei wird Tauss als „erfahrenster Abgeordneter im Bereich Neuer Medien“ bezeichnet und könne daher – im Gegensatz seiner Kollegen – sehen, was für eine piratGefahr dieses Zensurgesetz birgt.

Der RatzingerOnline-Blog hat Jörg Tauss per E-Mail zu seiner Entscheidung gratuliert und nocheinmal betont, wie sehr es bewundert wird, dass ihm SEINE Meinung und seine Echtheit wichtiger ist, als seine Karriere. Im Gegensatz manche Kollegen.

Tauss soll laut SPD-Vorsitzenden sein mandat zurückgeben – schließlich habe er das Mandat nur durch die SPD bekommen. Er weigert sich, dem nachzukommen. Somit ist Tauss Deutschlands erster Piratenpartei-Abgeordneter.

Tauss war in der Vergangenheit durch Besitzes von Kinderpornografie in die Öffentlichkeit geraten. Er behauptete stets diese pornografischen Inhalte für Recherchen benötigt zu haben. Die Piratenpartei heisst Tauss gerne Willkommen, da diese Vorwürfe bisher nicht bestätigt werden konnten.

Von der Leyen: Anzeige wegen Verbreitung ponografischer Schriften.

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gerechtLaut Informationen der Szene hat ein Zensurgegner Frau von der Leyen wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften angezeigt. Einem Bericht des Spiegels zufolge hat die Familienministerin im Januar 2009 zahlreichen Journalisten in Anwesenheit eines Polizeibeamten etliche kinderpornografische Aufnahmen gezeigt und somit gegen das Strafgesetz verstoßen. Der entstprechende Zensurgegener wandte sic mit folgendem Text an die Strafverfolgungsbehörden:

„Frau Ursula von der Leyen, Frau Iris Bethge, Herr Bjørn-Erik Ludvigsen und möglicherweise weitere Personen habn anläßlich einer Pressekonferenz, wie man dem Artikel auf Spiegel-Online entnehmen kann ( http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html ) kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt. Damit dürften diese Personen den Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials erfüllt haben. ich fordere Sie auf, umgehend entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die handelnden Personen ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“
(Quelle, Foto: Gerd Altmann / pixelio.de)

Gestatten, ich bin der Jugend-ICQ-Anwalt xD

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Man könnte meinen, ich bin Jurist ;). Diesmal einem unbekannten geholfen. Meine Rechtskenntnisse haben sich rumgesprochen:

Anonymer Mandant *g* (21:22:29 1/04/2008)
jut also hi erst ma ich bin der ralf*

Ratzinga (21:22:33 1/04/2008)
servus

Ratzinga (21:22:41 1/04/2008)
wie kann ich behilflich sein ?

Anonymer Mandant *g* (21:23:14 1/04/2008)
ich hab ne anklage am halz weil ich gesprüht habe

Ratzinga (21:23:19 1/04/2008)
okay.

Ratzinga (21:23:37 1/04/2008)
was ist bisher passiert?

Ratzinga (21:23:47 1/04/2008)
brief von der polizei oder staatsanwaltschaft?

Ratzinga (21:23:51 1/04/2008)
schon verhört wqorden?

Anonymer Mandant *g* (21:24:20 1/04/2008)
ja ja das hab ich schon alles so aba die haben michg nuzr am hals weil son typ mich angeschissen hat

Ratzinga (21:24:29 1/04/2008)
wie alt bist du?

Anonymer Mandant *g* (21:24:43 1/04/2008)
bin 20

Ratzinga (21:25:10 1/04/2008)
was hast du gesprayt? was seeeehr großes oder nur so ein kleines tag oder sowas

Ratzinga (21:25:12 1/04/2008)
?

Anonymer Mandant *g* (21:25:31 1/04/2008)
naja so beides war halt ne tour

Ratzinga (21:26:08 1/04/2008)
kriegen die dich nur wegen einer sache ran oder wegen vielen gesprayten sachen? hast du vorstrafen?

Anonymer Mandant *g* (21:26:59 1/04/2008)
jop die haben mich schon vor her erwischt und da haben sie mich mit anden taggs bekommen

Ratzinga (21:27:37 1/04/2008)
also nur 1 vorstrafe wegen sachbeschädigung bisher?

Anonymer Mandant *g* (21:28:36 1/04/2008)
nicht ganz halt ein mal erwisch und gleich mit den anderen im zusammen hang gebracht

Ratzinga (21:29:29 1/04/2008)
weil die dasselbe tag hatten…?!
wurdest du dafür verurteilt oder wurde das verfahren eingestellt?
du willst jetzt sicher wissen, mit was du zu rechnen hast, oder?

Anonymer Mandant *g* (21:30:09 1/04/2008)
also ich erzaähl dir erst ma was jetzt bei mir ab geht

Anonymer Mandant *g* (21:30:10 1/04/2008)
so

Ratzinga (21:30:16 1/04/2008)
super

Anonymer Mandant *g* (21:33:50 1/04/2008)
un zwar habe ich vor ca ein hablen jahr mit den falschen typen abgehangen na ja sind andaundernd spührenm gegangen und irgend wann wurde ich erwischt und da haben mein gesprühtes fotografiert und mit anderen verglichen kamm naturlich ein bissel was zu sammmen naja jeden falles habe ich dann arbeits stunden und ermahungen bekommen und jetzt halt eine stelunngs nahme fürs gericht obwohl sie ein anderen erwischt haben un der hat alles auf mich

Anonymer Mandant *g* (21:34:22 1/04/2008)
geschoben und ich auf ihn na ja diemoral der geschicht is das wir beide vorm gericht angeklagt sind

Ratzinga (21:34:33 1/04/2008)
okay.

Ratzinga (21:34:41 1/04/2008)
und was willst du jetzt genau wissen?

Ratzinga (21:34:48 1/04/2008)
ob eine gefängnisstrafe in betracht kommt?

Anonymer Mandant *g* (21:34:59 1/04/2008)
neee das würde es nicht

Ratzinga (21:35:00 1/04/2008)
wie hoch dein strafmaß sein könnte?

Ratzinga (21:35:03 1/04/2008)
xD

Anonymer Mandant *g* (21:35:43 1/04/2008)
aba miur gehts darum weil ich gehört habe das man ein sprüher nur auf frischer tat erwischen kann

Anonymer Mandant *g* (21:35:54 1/04/2008)
um ihn drann zu bekommen

Ratzinga (21:37:11 1/04/2008)
das kommt drauf an, was du bei der polizei erzählt hast, bisher. du hast noch nicht gestanden?

Anonymer Mandant *g* (21:37:24 1/04/2008)
nee habe ich nicht

Anonymer Mandant *g* (21:37:39 1/04/2008)
aba andere leute haben mich angeschissen

Ratzinga (21:38:54 1/04/2008)
Aaaaalso.

Ratzinga (21:38:55 1/04/2008)

Anonymer Mandant *g* (21:41:34 1/04/2008)
????

Ratzinga (21:42:29 1/04/2008)
Die Staatsanwaltschaft kann dir nichts beweisen. Sie hat Indizien, in dem Fall Zeugen. Diese müssen allerdings auch vor Gericht gegen dich aussagen, das die Staatsanwaltschaft überhaupt was in der Hand hat. Wenn du allerdings abstreitest (wieviele Zeugen sind es denn?) kommt es nur in Einzelfällen (wenn es sich irgendwie anders erweist) zur Verurteilung. Es kommt hier alleine darauf an, ob der Richter den Nachweis der Täterschaft aufgrund der verschiedenen Indizien als gegeben ansieht oder nicht (du könntest durch deine früheren graffities mit den aktuellen in verbindung gebracht werden, das könnte als Beweis gelten)… mom geht noch weiter.

Ratzinga (21:46:54 1/04/2008)
Das Landgericht Offenburg hat schon erkannt, dass einzelne Tags und sogar ganze Graffities von anderen nachgesprüht, bzw. nachgeahmt wurden. Eine strafrechtliche Verurteilung für alle und damit auch die bereits früher begangenen Sprayereien ist jedenfalls nur dann sicher, wenn der Sprayer alle diese Taten gesteht. Ich empfehle dir, einen Anwalt zu nehmen.

Ratzinga (21:47:56 1/04/2008)
Wenn das Gericht keine weiteren Indizien oder Beweise findet, so hast du wirklich Glück. Darf ich fragen, wie viele Strafstunden du letztes Mal hattest und wieviele Zeugen es diesmal gibt?

Anonymer Mandant *g* (21:50:37 1/04/2008)
also das waren 25 und 30 stunden und es sind 2 zeugen und einm mitbeschuldigter

Ratzinga (21:53:41 1/04/2008)
Ich würde dir ausserdem empfehlen, Dosen oder Ähnliches Zuhause wegzuräumen da laut Strafprozessordnung (§102) eine Hausdurchsuchung möglich ist (was in deinem „kleinen“ fall sowieso nicht gemacht wird, aber sicher ist sicher). ich denke nicht, dass es in einem solchen fall zur verurteilung kommt. da müssten die schon noch etwas anderes als 2 zeugen und eine vorstrafe von dir in der hand haben. du kannst ja sagen, dass du seit früher damit nichts mehr zu tun hast oder dir jemand dein tag geklaut hat, etc. Der Prozess läuft sicher (noch) nach Jugendstrafrecht, bei Herrn S., oder?

Anonymer Mandant *g* (21:55:53 1/04/2008)
neee das is bei mir in nordrhein-westfalen* und ich habe aba bei mir ein traibel gesprüht und hab da von noch die farben heme

Anonymer Mandant *g* (21:56:01 1/04/2008)
was is da mit

Ratzinga (21:58:20 1/04/2008)
Wegen Gruppengraffities kannst du schonmal gar nicht rangenommen werden, weil nach §25, Abs. 2 Strafgesetzbuch DAS nur „inflangranti“ verurteilt werden kann.
Hast du oder deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde dir dringend einen Anwalt raten. Ich kenne einen Anwalt aus Dortmund, der nur auf Graffiti spezialisiert ist und (mit rechtschutzversicherung) fälle kostenlos in ganz deutschland übernimmt.

Anonymer Mandant *g* (22:00:28 1/04/2008)
nee ich meinte eig weil ich noch dosen heme habe die aba für ein öfficielles gesprühtes traibel bei mir im zimma

Anonymer Mandant *g* (22:00:57 1/04/2008)
und muss mi9r der staat nicht ein verteigter geben falles ich mir keinen leisten kann

Ratzinga (22:02:25 1/04/2008)
Dann würde ich die Dosen schnellstens entfernen. Das „traibel“ hat nichts zu sagen, denn ich habe eben einen urteilsspruch gefunden:

„Behauptet ein Zeuge, er sei sich sicher, dass eine Person ein bestimmtes Kürzel oder Graffiti male, weil die Buchstaben und Tags gleich gemalt wurden, ist dieser Zeuge ein untaugliches Beweismittel, denn er maßt sich die Sachkunde eines Sachverständigen an.“

Das zählt nicht nur für Tags, sondern auch für ganze Graffiotis, meine das Landgericht Karlsruhe vor 3 Jahren und ist allgemein gültig.

Ratzinga (22:03:07 1/04/2008)
schließlich könnten deine „traibels“ auch woanders von jemand anderen mit sachkenntnis (z.B. der schöne zeuge der staatsanwaltschaft) gesprayt worden sein.

Wieder jemandem geholfen… xD

(*geändert zugunsten der Person)