London: Der "selbstständige" Parkwächter, der nun verschwand.

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Eine lustige Sache, die sich da am Londoner Zoo zugespielt hat: 25 Jahre lang mussten Autofahrer dort für einen Parkplatz bezahlen. Nun hat sich herausgestellt, dass dieses Geld nie an die Stadtverwaltung, noch an den Zoo ging. Eine Privatperson hatte sich dort einfach hingestellt und Geld verlangt – nun ist er in Rente.personzoo

Niemand hatte ihn eingestellt und doch arbeitete ein Unbekannter 25 Jahre lang als Parkwächter für den Londoner Zoo. Knapp 150 Parkplätze und 8 Busparkplätze hatte die Person unter sich. Der sympathische Mann verlangte knapp 1,40 EUR für ein Auto und 7,00 EUR für einen Reisebus. Eines Tages, nach gut 25 Jahren ununterbrochener Arbeit und ohne einen einzigen Ausfalltag, ist dieser Kassierer nun wie vom Erdboden verschluckt.

Die Geschäftsleitung des Zoos wandte sich nun an die Stadtverwaltung und bat um eine Ersatzperson. Die wiederrum forschte ein wenig nach und antwortete dem Zoo, dass die Verantwortung für den Parkplatz selbst beim Zoo liege. Die Geschäftsleitung des Zoos erwiderte dagegen, dass der Kassierer ein städtischer Angestellter sei. Die Stadtverwaltung wiederum antwortete, das dieser Mann niemals im Dienste der Stadtverwaltung war und somit auch kein Geld in die Stadtkasse abgeführt wurde.

Knapp 7 Millionen Euro, so rechneten Experten, soll er in der Gesamtzeit dort verdient haben. Und das Kuriose: Niemand kennt seinen Namen. Nur ein Bild ist von dem Mann übrig.

Update (19:17 Uhr): Laut @GonzoGeneration soll es sich bei dieser Meldung, unter Berufung auf diese Quelle, um ein Fake handeln.

Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

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Habe heute ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bekommen.

Es geht um das folgende Video:

(Quelle: PETA)

Ein Pfleger des Tierparks Berlin ist zu sehen, wie es ein Elefantenbaby mit einer Metallstange verprügelt. Da das Verfahren gegen den Tierpfleger eingestellt wurde, habe ich eine „sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde“ eingeleitet.

Dis Staatsanwältin schreibt dazu:

[…]
Nach Prüfung des Sachverhalts sehe ich keinen Anlass, Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin zu ergreifen, insbesondere anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt.

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß $$ 17, l8 Tierschutzgesetz (TierSchG) liegen nicht vor.

Nach $ 17 Nr. 2 TierSchG wird bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit bzw. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Vorliegend ist zunächst nicht ersichtlich, dass der beschuldigte Tierpfleger aus Rohheit gehandelt hat. Denn aufgrund der sich aus der hier vorliegenden Filmdokumentation ergebenden Motivation des Tierpflegers war ein Handeln aus gefühlloser Gesinnung nicht erkennbar, und es ließ sich insbesondere nicht die Annahme begründen, dass die Gewaltanwendung bewusst über das zum Erreichen seines Ziels erforderliche Maß hinaus ging. Ferner ist nicht feststellbar, dass die durch den Elefanten erlittenen Schmerzen läinger anhaltend oder wiederholend waren, da nur ein – nämlich der
verfahrensgegenständliche Vorfall bekannt ist.

Jedenfalls fehlte es dem beschuldigten Tierpfleger an dem subjektiven Tatbestand bezüglich einer erheblichen Schmerzzufügung i.S.d. $ 17 Nr.2, 18 Abs. I Nr. 1 TierSchG, weil selbst der für das Elefantenhaus zuständige Tierarzt davon ausgeht, dass Elefanten derartige Schläge nicht bemerken.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Schläge dazu dienten, sich vor dem Elefanten Respekt zu verschaffen, um später nicht selbst in Todesgefahr zu geraten. Daher fehlte es an einer Schmerzzufügung ohne vemänftigen Grund im Sinne des $ 18 Abs. 1 Nr. I TierSchG.

Abschließend weise ich darauf hin, dass sich die Senatsverwaltung für Justiz, der die Sache inzwischen ebenfalls zur Entscheidung vorgelegen hat, dieser Rechtsauffassung angeschlossen hat.

Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.

[Download als PDF generalstaatsanwaltschaftberlinpetatierschutzelefant]

Ich habe dafür kein Verständnis.

Insbesondere auch nicht für diese Stelle: „Nach $ 17 Nr. 2 TierSchG wird bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit bzw. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“.