Gericht verbietet BKA Weitergabe von Sperrlisten an Provider.

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Ein Bremer Online-Blogbetreiber berichtet heute, dass das BKA seine Sperr-VertrBarriereäge bis zur endgültigen gesetzlichen Grundlage nicht durchsetzen darf.

Das Zivilgericht Wiesbaden hat die erfreuliche Nachricht beschlossen. Auch wenn am 10. Juli 2009 von einem Justiziar des BKAs bestätigt wurde, dass bisher keine Sperrlisten herausgegeben worden seien, so zweifle das Gericht dennoch an, wie weit ein Prozessreferat überhaupt „für das Handeln von Fachabteilungen verbindliche Erklärungen […] abgeben kann“.

Das Gericht zwingt nun das BKA zur unverzüglichen „eidesstaatliche[n] Versicherung seines Präsidenten und […] des für die Erstellung der Listen […] zuständigen Referatsleiters des BKA vorzulegen, aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der zwischen dem Bundeskriminalamt und der [Provider] […] geschlossenen Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider […] zur Verfügung gestellt worden sind und werden.“

Kurz: Eine Übermittlung jeglicher Sperrlisten zum Provider wird dem BKA durch das Verwaltungsgericht verboten. Der Blogbetreiber Julian Kornberger schreibt weiter, dass – sollte dies dennoch der Fall sein, vermutlich ein Verfügungsbeschluss erlassen wird.

[Schriftsatz des Gerichts]

Foto: Kenneth Brockmann / pixelio.de

Medien: Gerichtsverfügung per Twitter.

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Das Medium „Twitter“ wird bereits von vielen Prominenten und Personen aus dem öffentlichen Leben verwendet. Sogar Krankenhäuser haben diese Form von Kurznachrichten bereits als Informationssystem für Angehörige entdeckt. Doch nun sorgt eine Schlagzeile aus Großbritannien bei Twitter-Fans für Aufregung – denn die erste einstwetwitterilige Verfügung wurde durch die Judikative in England versandt.

Ein Gericht, genauergesagt der High Court – ein Teil des obersten britischen Gerichtshofs, hat nun die Erlaubnis erteilt, Gerichtsverfügungen auch per Twitter zuzustellen. In diesem Fall hatte ein unbekannter Twitterer unter dem Namen des rechtsradikalen Polit-Blogger Donal Blaney getweetet. Er wurde aufgefordert, seine Identität zu offenbaren und es in Zukunft zu unterlassen, unter fremdem Namen zu twittern. Begründung: Damit werde gegen das Urheberrecht Blaneys verletzt.

Nach britischem Recht müssen laut BBC News gerichtliche Anordnungen nicht persönlich zugestellt werden, sondern es seien auch Kommunikationstechniken wie E-Mail oder Fax möglich. Aufgrund der Nachrichtenbeschränkung auf 140 Zeichen, enthielt die Twitternachricht einen Link zur vollständigen Anordnung.