Artikel 13: Mail an EU-Abgeordneten Dr. Andreas Schwab

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Wenn wir als Bürger nicht reagieren, geht es – zumindest wenn es nach dem EU-Parlament geht – bald Foren, Musik- oder Videoplattformen (z.B. Youtube) und Bilder-Webseiten (z.B. Instagram) an den Kragen, wenn nicht schon während des Hochladens Inhalte auf Urheberrechte Dritter geprüft werden. Tut es mir nach und schreibt Eurem Abgeordneten!

Ich habe an meinen EU-Abgeordneten geschrieben. Also nicht an meinen, sondern den meines Wahlkreises. Grund dafür ist, dass sich das Internet wohl bald grundsätzlich verändern wird, wenn es nach den Plänen des EU-Parlaments geht. Artikel 13 soll bald regeln, dass Internetplattformen bald bereits WÄHREND des Hochladens von Inhalten dazu verpflichtet werden soll, ob Inhalte einem anderen Urheber gehören, also beispielsweise sollen Plattformen wie Youtube prüfen, ob Inhalte Anderer vorhanden sind. Aber WOHER soll Youtube das wissen? Eigentlich lässt sich das nicht umsetzen und stehen Plattforminhaber damit automatisch mit einem Bein im Gefängnis.

Mitmachen: Klagen gegen das Stoppschild

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Zusammen mit dem FoeBud e.V. klage ich mal wieder vor dem Bundesverfassungsgericht für die Freiheit. Genau genommen geht es um das Zugangserschwernisgesetz, das für 2011 geplant ist.

Mitmachen!
Mitmachen ist ganz einfach und sogar kostenlos. Auf dieser Internetseite (KLICK!) kann man sich registrieren, bekommt eine PDF zum Ausdrucken, die man unterschreibt und zurücksendet. Somit habt ihr die Vollmacht erteilt, vor dem Bundesverfassungsgericht von den Rechtsanwälten Stadler & Boecker vertreten werden zu dürfen.

Warum?
Wichtigste Kritikpunkte gegen das geplante Gesetz sind

  • Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
  • Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
  • Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
  • Sperren können die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
  • Das Gesetz ist verfassungswidrig.

Mitmachen!

Neues zur Verfassungsklage gegen ELENA.

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Eben Bestätigung erhalten: Ich bin also dabei – und zwar bei der ELENA-Verfassungsklage. Wer will schon, dass alle seine Daten für jeden zukünftigen Arbeitgeber ersichtlich sind – sogar Daten, wie Verspätungen, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründe, Elternzeit sowie die Teilnahme an Streiks.

Hallo Dominik T. Ratzinger,

Du wirst es in den Medien mitbekommen haben: Alle Nachrichtensendungen haben darüber berichtet, am nächsten Tag stand es in den Zeitungen: Wir haben zusammen mit unseren Anwälten die Verfassungsbeschwerde gegen das Datensammelmonster ELENA am 31. März 2010 persönlich beim Bundesverfassungsgericht übergeben.

22.005 Menschen haben Ihre Vollmacht rechtzeitig an den FoeBuD geschickt. Diese haben wir in 62 leuchtend gelben Ordnern im Kleintransporter nach Karlsruhe gefahren. Und Deine Vollmacht war mit dabei: Sie hat von uns die Paginiernummer 116XXX bekommen.

Nun werden auch wir ein paar Feiertage einlegen und versuchen, uns ein wenig zu erholen. Herzlichen Dank für’s Mitmachen! Über den Fortgang der Aktion halten wir Dich auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
und schöne Feiertage
FoeBuD e.V.

News: Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung.

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Es gibt Neuigkeiten zur Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Vorratsdatenspeicherung. Vor einigen Tagen erreichte mich folgendes Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich mit 34.938 weiteren Antragstellerinnen und Antragstellern an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt und mich mit Ihrer Vertretung beauftragt. Damit haben Sie mitgeholfen, ein eindrucksvolles Signal gegen den bisher größten Angriff auf das Recht jedes Bürgers auf Privatheit und unbeobachtete Kommunikation zu setzen. Zu den Antragstellern unserer Verfassungsbeschwerde gehören auch Abgeordnete aller demokratischen Parteien.

Weitere Verfassungsbeschwerden wurden von bekannten FDP-Politikern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch, und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Fraktion „Die Grünen“, vertreten durch Prof. Dr. Schneider, eingelegt.

Endlich ist es so weit und das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Was ist bisher geschehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst aber vorläufig zugelassen.

Praktisch heißt das, dass zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und Internetnutzungen gespeichert werden, Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen erteilt.

Für alle von Ihnen, die sich über das Verfahren und aktuell über den Verlauf der mündlichen Verhandlung informieren wollen, werden auf der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Informationen angeboten:
http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

Am 15.12.2009 wird unter dieser Adresse ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis am 15.12.2009 einen öffentlichen Informationsraum in Karlsruhe bereitstellen. Sitzplätze im Gerichtssaal sind leider keine mehr vorhanden!

Vorratsdatenspeicherung in Rumänien verfassungswidrig.

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In Deutschland hatte es aufgrund der Vorratsdatenspeicherung, für die sich besonders Wolftelefongang Schäuble einsetzte, große Proteste gegeben. Auch in Rumänien stand die Speicherung aller Telekommunikationsdaten zur Debatte – allerdings wurde dort letzendlich anders entschieden, als in Deutschland.

Wie die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax am Donnerstag berichtete ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von einem Verfassungsgericht in der Landeshauptstadt Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Die Erfassung und Speicherung von Kommunikationsdaten und Handystandorten ohne einen konkreten Verdacht, sei nicht mit dem Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar. Das Gericht reagierte somit auf eine Klage einer Demonstrationsbewegung, die gegen den Mobilfunkbetreiber Orange eine Klage angestrengt hatte. Kommentar von einem österreichischen Bürger: „Rumänien ist freier als Österreich? Meine neue Wahlheimat!“

Foto: Christian Seidel / pixelio.de

Immunität aufgehoben

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Mafiaboss Berlusconi hat heute seine Immunität verloren. Nicht, dass diese Thesberlusconie bestätigt wäre, dass er Mafiaboss wäre, aber immer wieder taucht er im Zusammenhang mit dieser Vereinigung auf.

Nach der Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts sei das auf Berlusconi zugeschnittene Gesetz zur Immunität ranghoher Politiker nicht verfassungskonform und werde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Gleich mehrere Verfahren sollen nun gegen Berlusconi vor Verjährung wiederaufgenommen werden. So wird gegen ihn in Zukunft wohl auch wegen „Beeinflussung von justizbehörden“ wieder ermittelt. Ausserdem soll er seinen früheren Anwalt David Mills für Falschaussagen in den 90er Jahren bezahlt haben.

Rüchtrittsforderungen hatten bisher allerdings keine Chance. „Nichts wird passieren, wir werden weitermachen“, sagte der Ministerpräsident in Rom. Und: „Ich habe nie daran geglaubt, dass die Norm bestätigt würde bei elf linken Richtern.“

Das Immunitätsgesetz verletze den Verfassungsgrundsatz, dass jeder vor dem Gesetz gleich sei, hieß es.

Livebericht: Flashmob gegen Online-Zensur in Berlin.

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grundgesetzDie Organisationen Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Arbeitskreis Zensur und einige kleinere Unterorganisationen veranstalteten heute, zum 60 jährigen Geburtstag unserer Verfassung, direkt vorm Hauptbahnhof Berlin, auf dem Washingtonplatz einen sogenannten Flashmob. Gemeint ist damit eine spontane Aktion, die vorher abgesprochen, von den Passanten aber nicht als solche erkannt wird.

Etwa 70 Menschen fingen gleichzeitig um 14:00 Uhr an, einige Paragraphen, die mit der geplanten Onlinesperre zu tun haben, laut aus dem Grundgesetz vorzulesen. Völlig unerwartet für Reisende, die heute den Bahnhof verließen, dennoch aber offiziell angemeldet. Einer Versammlung näher am Brandenburger Tor widersprachen die Behörden. Mit Mikrofon und Verstärker wurden dann noch einige Worte zu den Hintergründen der von Ursula von der Leyen (in der Szene „Zensursula“ genannt) geplanten „Kinderporno“-Sperre gesagt. Unter anderem wurde auch kurzzeitig das Gutachten des Bundestages über die Onlinesperre angesprochen, das eindeutig ebenfalls die Zensur in Frage stellt. Von der Leyen hatte behauptet, dieses wurde von unqualifizierten Gutachtern erstellt. Welches Land kann es sich leisten, im wissenschaftlichen Dienst unqualifizierte Mitarbeiter zu haben?

Die deutsche Polizei war mit ganzen 2 Beamten anwesend. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schenkte mir einen selbstgebackenen Brownie, was mich natürlich sehr ehrte. Endlich konnte man die Personen hinter der Initiative mal in Natura treffen. Bereits 2007 war ich zusammen mit dem „AK Vorrat“, wie er sich abgekürzt nennt, gerichtlich gegen die von Schäuble geplante Speicherung aller kommunikativen Verkehrsdaten vorgegangen, vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik.

Nach etwa einer Stunde war die Aktion auch schon vorbei und die Gruppe löste sich langsam. Nur einige letzte Personen, zu denen ich auch gehörte, blieben noch und diskutierten etwas intensiver über die Problemlage. Viele Gesichter kannte man bereits von dem Onlinedienst „Twitter“ in dem die Anwesenden größtenteils aktiv waren.

Auch andere Gruppen, die nicht viel mit dem Thema zu tun haben, ließen sich blicken. So war zum Beispiel ein Vertreter der Humanisten anwesend. Außer einigen Spenden und eventuell neu informierten Personen, durch das ZDF das anwesend war, wird die Aktion nicht so viel gebracht haben. Die Politiker waren größtenteils auf der parallell stattfindenden Veranstaltung am Brandenburger Tor.