Dann sag ich halt auch was zur Datenpanne bei SchülerVZ.

Veröffentlicht am
Eigentlich wollte ich mich aus der Berichterstattung zu diesem Thema raushalten. Zu schön ist es, dass nun alle sauer auf SchülerVZ sind. Die waren mir in der Vergangenheit bei Anfragen sowieso zu arrogant. Ich schuelervzwar nicht der Meinung, dass es sich bei der Sache hier um einen Angriff handelte – daher kein Bericht.

Ein junger Herr, nein ‚tschuldigung ich korrigiere: Zwei junge Herren haben unabhängig voneinander (!) Daten der VZ-Gruppe „gestohlen“ oder auch „ausgespäht“. Der eine professioneller, der andere eher weniger.

Der professionellere Herr hat das ganze mit Hilfe eines „Crawler“ gemacht. Das ist ein selbstprogrammiertes Programm, dem es möglich ist, alle Daten automatisch runterzuladen. Bei dieser Attacke war SchülerVZ, MeinVZ und auch StudiVZ betroffen. Das Programm des jungen Herren war sowieso noch nicht ausgereift: Es nahm teilweise Profile doppelt auf. Er wollte auf eine Sicherheitslücke aufmerksam machen.

Wie der andere Herr an die Daten kam ist meines Wissens nach noch nicht 100%-ig bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass er in einer Gruppe Daten von SchülerVZ (und zwar ausschließlich von dort) einzeln abgeschrieben haben soll.

Einer von beiden hat versucht, SchülerVZ zu erpressen und wollte 20.000 EUR Lösegeld (mittlerweile sind wir laut „Der Westen“ sogar bei 80.000 EUR). Was SchülerVZ aber immer wieder betont: Es wurden keine riskanten Daten gestohlen, sondern lediglich Name, Profilbild, Schule und eventuell Geburtsdatum und Wohnort. All diese Informationen hätte jeder abrufen können. Wer seine Informationen dort öffentlich reinstellt, der weiß doch, das jeder sie sehen „könnte“. Klar, die wollen natürlich auch ihren „Arsch“ retten. SchülerVZ sagt, ihnen lägen die Daten nicht vor, aber sie wissen unlogischerweise, dass es eh‘ nur unwichtige Daten waren…

Daher verstehe ich persönlich auch gar nicht das Problem. Ein Straftatbestand scheint hier nicht gegeben zu sein.

„Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Zwar laut AGB verboten, aber nicht laut Strafgesetzbuch. Ob das zu einer Verurteilung reichen wird?

Ich meine, die Leute haben ihre Daten selbst veröffentlicht und müssen nun auch die Konsequenzen tragen. Onlinediensten sollte man nie vertrauen. Beweist übrigens auch heute schon wieder Google Docs, die nicht freigegebene Dokumente teilweise doch freigaben (Quelle gelöscht).

Update: Das mit Google hat sich erledigt.

Sehr lustig auch folgendes Zitat von SchülerVZ: „Wir haben inzwischen noch mal mit dem Täter gesprochen und wir haben folgendes erfahren: Der Täter hat einen „Crawler“ geschrieben.“ und „Der Täter hat uns genaue Angaben dazu gemacht, welche Daten er gesammelt hat: […].“

Ist SchülerVZ nun selbst LKA geworden? Seit wann werden Ermittlungen von SchülerVZ selbst übernommen. Das ist doch quatsch.

Skandalurteil im Iran.

Veröffentlicht am

Ein Urteil, dass selbst iranische Menschen schockt – die wirklich einiges gewohnt sind – ist zurzeit international ein großes Thema. Ein Gericht verurteilte einen Mann zu 20 Tropfen Säure in die Augen. Sein Augenlicht soll ihm genommen werden.

iran-säureDer Mann hatte der jungen Elektronikstudentin Ameneh Bahrami (30) diese schlimme Tat angetan, sie mit Säure bespritzt, weil sie seinen Heiratsantrag ablehnte. Vor Eifersucht und Wut über diese Entscheidung lauerte der junge Mann seiner „großen Liebe“ auf und verätzte ihr Gesicht, nachdem er ihr schon öfter Morddrohungen gemacht hatte. Die junge Iranerin fordert nun „Auge um Auge – Zahn um Zahn“. Statt einer Abfindung von 50 „gesunden und nicht zu mageren Kamelen“, will sie Vergeltung und erstritt sich vor Gericht sein Augenlicht. Ihr größter Wunsch wäre es, sagte sie, wenn ihre Mutter das Urteil ausführen würde. Rachevorwürfe streitet sie ab, es ging ihr nur darum, dass Täter in Zukunft abgeschreckt würden.

Mehrere Instanzen waren erforderlich, um tatsächlich beide Augen des Mannes mit Säure zu beträufeln. Da Frauen im Iran nur die Hälfte wert sind, sollte sie 20.000 EUR hinzuzahlen, um auch das zweite Augen erblinden lassen zu dürfen. Ihr wurden letztenendes 40.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen. Sie verzichtet auf die Hälfte, um diese grauenhafte Tat komplett ausführen zu dürfen.

Islam = Frieden ?!

Veröffentlicht am
Islam

Noch eine Meldung aus dem Iran. Wegen seiner „Feinschaft zum Islam“ wurde der iranische Journalist Yaghub Mehrnehad vom persichen Mullah-Regime zum Tode verurteilt. Seine ihm vorgeworfenen Verbrechen waren geradezu klassisch islamfeindlich und er durfte sogar einen Anwalt konsultieren – nach 5 Monaten Haft. Nichts wurde berichtet über die Form der Hinrichtung. Wenn er Glück hat, wird er gehenkt, es ist natürlich auch, da er ja islamfeindliche Verbrechen beging, eine Steinigung möglich.
Jaja, Islam heißt Frieden…

Quelle: Stoppt die Islamierung!