Google spielt nicht mit offenen Karten. Niedersachsen auch nicht.

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Das ist ja nicht so schön: Google Streetview soll laut Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz nicht nur Fotos von Straßenzügen, sondern auch Daten von vorhandenen WLAN-Hotspots gespeichert haben. Schaar will den Fall nun bei einer Sitzung der Aufsichtsbehörden erörtern.

Laut Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schaar, sollen neben Fotografien von Häusern, Autos und Personen nun auch ganz andere Daten gespeichert worden sein. Eine „andere europäische Datenschutzbehörde“ soll den Datenschutzbeauftragten darüber informiert haben. Google bestätigte, dass alle Fahrzeuge mit den technischen Möglichkeiten ausgestattet seien, Daten von WLAN-Hotspots, also Funkinternetzugängen aufzuzeichnen. Hierbei wäre es möglich, dass personenbezogene Daten der Besitzer dieser Hotspots gespeichert wurden, da viele Menschen ihren Hotspot mit einem persönlichen Namen versehen würden. Außerdem, gibt Peter Schaar an, das anhand der Verschlüsselungsmethode, weitere relevante Daten ausfindeig gemacht werden könnten.

Mir persönlich ist nicht ganz klar, in wie weit man auf diese Art und Weise weitere Daten erhalten solle, denn die reine Verschlüsselungstechnik gibt noch lang keine weiteren Aufschlüsse. Bedenklich ist aber schon die Nutzung der Anschlüsse durch ‚Schwarzsufer‘, die über unverschlüsselte Hotspots freie Fahrt ins Internet haben und somit auch illegale Tätigkeiten dort praktizieren können.

Klar, eine Ankündigung durch Google hätte auf jeden Fall erfolgen sollen, aber diesen Fall hier finde ich mindestens genauso schlimm, wenn nicht sogar weitaus gefährlicher: Laut TAZ sollen 99% der Videoüberwachung in Niedersachsen gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Von 3.345 überprüften Kameras seien laut dem Landesdatenschutzbeauftragten Joachim Wahlbrink nur 23 korrekt betrieben worden.

Kamera in Färberstraße weg?

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VS-Villingen (rat) –2489769_m0t1w240h340q75v51954So paradox es auch zunächst klingt – das neue Landespolizeigesetz, das unter anderem die polizeilichen Befugnisse zu Videoüberwachung stärkt, kann nicht verhindern, dass die Polizei vor Ort ihre Videoüberwachung künftig einschränken muss.

Das bestätigte Polizeidirektor Roland Wössner gestern. Tatsächlich haben Wössners Männer in der Vergangenheit das Mittel Videoüberwachung sehr erfolgreich an der Villinger Fasnet eingesetzt. Als Rechtsgrundlage diente ihnen bei der Videoüberwachung der Färberstraße, wo es früher immer wieder zu Schlägereien und Tumulten kam, eine „Brennpunktregelung“. Weil eben in der Färberstraße deutlich mehr Straftaten registriert wurden als anderswo in Villingen-Schwenningen, galt die Kneipenstraße als „Kriminalitätsschwerpunkt“. Und durfte als solcher videoüberwacht werden, um Eskalationen im nächsten Schritt durch den schnellen Einsatz von polizeilichen Interventionskräften im Keim zu ersticken. Damit ist es nun aber vorbei, weil es der Polizei mit ihren Kameras so gut gelungen ist, auf der Villinger Kneipenmeile aufzuräumen. Da bei der Fasnet in diesem Jahr kein ernsthafter Vorfall mehr registriert wurde, ist der Brennpunkt Färberstraße kein solcher mehr. Damit werde man im nächsten Jahr zumindest auf dieser rechtlichen Grundlage wohl nicht mehr überwachen können. Ob sich die Villinger Fasnet auf der Basis des neuen 2489770_m0t1w240h340q75v28257Landespolizeigesetzes als „größere Menschenansammlungen mit besonderer Gefährdungslage“ definieren lasse und man deshalb auch ohne Brennpunktsituation weiter videoüberwachen darf, müsse die Polizei rechtlich zunächst prüfen, sagt Polizeidirektor Wössner.

In solchen Fällen muss dann eine konkrete „Gefährdungsanalyse“ erstellt werden.

Roland Wössner rechnet damit, dass ein „Einführungserlass“ des Innenministeriums in dieser Frage Klarheit bringen wird. Auf jeden Fall aber werde man sich in Stuttgart rückversichern.

Quelle: suedkurier.de