Vorratsdatenspeicherung auf eigene Faust.

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Udo Vetter, bloggender Rechtsanwalt aus Düsseldorf schreibt heute in seinem Online-Blog:

Auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wird auf Vorrat gespeichert. Viele Internetanbieter legen die Verbindungsdaten für eine gewisse Zeit auf Halde – sie brauchen die Daten angeblich zu Abrechnungszwecken. Das wird auch bei Kunden gemacht, die eine Flatrate gebucht haben.

Rückendeckung erhalten die Provider durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Frankfurter Richter betrachten den aktuellen Speicherzeitraum von sieben Tagen bei der Telekom für angemessen. Sie haben der Telekom abgekauft, dass es hierfür technische Gründe gibt.

Wer überhaupt mal wissen will, ob und wie lange der eigene Provider speichert, sollte an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens schreiben. Und nicht locker lassen, bis eine vernünftige Antwort vorliegt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat einen Musterbrief veröffentlicht.

Solche Anfragen schaffen nicht nur für den einzelnen Kunden Klarheit. Ab einer gewissen Zahl führen sie auch dazu, die Unternehmen dafür zu sensibilisieren, dass eine sicher nicht unbeträchtliche Zahl der Kunden es nicht gut findet, wenn nun unter anderem Deckmäntelchen fortgeführt wird, was das Bundesverfassungsgericht dem Staat zunächst mal verboten hat.

Finde ich sehr ärgerlich… Mal sehen, was mir Vodafone auf Antwort darauf gibt…

News: Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung.

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Es gibt Neuigkeiten zur Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Vorratsdatenspeicherung. Vor einigen Tagen erreichte mich folgendes Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich mit 34.938 weiteren Antragstellerinnen und Antragstellern an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt und mich mit Ihrer Vertretung beauftragt. Damit haben Sie mitgeholfen, ein eindrucksvolles Signal gegen den bisher größten Angriff auf das Recht jedes Bürgers auf Privatheit und unbeobachtete Kommunikation zu setzen. Zu den Antragstellern unserer Verfassungsbeschwerde gehören auch Abgeordnete aller demokratischen Parteien.

Weitere Verfassungsbeschwerden wurden von bekannten FDP-Politikern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch, und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Fraktion „Die Grünen“, vertreten durch Prof. Dr. Schneider, eingelegt.

Endlich ist es so weit und das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Was ist bisher geschehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst aber vorläufig zugelassen.

Praktisch heißt das, dass zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und Internetnutzungen gespeichert werden, Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen erteilt.

Für alle von Ihnen, die sich über das Verfahren und aktuell über den Verlauf der mündlichen Verhandlung informieren wollen, werden auf der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Informationen angeboten:
http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

Am 15.12.2009 wird unter dieser Adresse ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis am 15.12.2009 einen öffentlichen Informationsraum in Karlsruhe bereitstellen. Sitzplätze im Gerichtssaal sind leider keine mehr vorhanden!

Polizei kann abgehörte Gespräche nicht löschen.

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Wie löscht man eigentlich diese ganzen Aufnahmen von mitgehörten Telefongesprächen? Mit dieser Frage schlägtaufzeichnung sich aktuell ein niederländisches Ministerium herum. DIe Antwort darauf: Leider ein Betriebsgeheimnis.

Es ist eine absurde Geschichte: Mitgezeichnete Gespräche zwischen Anwälten und ihren Mandanten müssten eigentlich vernichtet werden, so schreibt es das Gesetz in den Niederlanden vor. Die Verantwortlichen haben allerdings jahrelang verschwiegen, dass sie keine Ahnung haben, wie die Löschung in der Praxis funktioniert.

Aus der E-Mail eines Experten der Polizei ergibt sich zudem, dass es sich bei der verwendeten Technik um ein Betriebsgeheimnis des israelischen Herstellers des Computersystems, „Verint“, handelt. Um endlich rauszukriegen, wie das System eigentlich funktioniert und was beim Löschen genau passiert, untersucht die Polizeibehörde die Technik nun selbst. Zeitgleich befindet man sich auch im Kontakt mit dem Hersteller, in der Hoffnung, dass „Verint“ Informationen über die Funktionsweise seines Systems herausrückt.

Entsprechend verärgert äußert sich die Vorsitzende der Niederländischen Vereinigung der Strafverteidiger, Annelies Röttgering: „Es kann doch nicht sein, dass die Behörden so etwas Wichtiges wie den vertraulichen Kontakt zwischen Anwalt und Klient nicht garantieren können.“

In der Vergangenheit war es wohl schon mehrfach dazu gekommen, dass Strafverfahren geplatzt sind, weil die Aufnahmen von Gesprächen zwischen Angeklagten und ihren Anwälten nicht ordnungsgemäß gelöscht worden waren.

Foto: Andreas Preuß / Pixelio.de

Die Fakten des Koalitionsvertrages.

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Endlich hat das Warten ein Ende, denn der langersehnte 124-seitige Koalitionsvertrag ist heute von der Bundesregierung veröffentlicht worden. Darin sollen die Kernpunkte der künftigen Regierung geschildert sein. aufschwungDoch auch neben den netzpolitischen Dingen, die nicht ganz so erfreulich sind, wie sich das die Internetgemeinde gewünscht hat, sind auch weitere Punkte unklar oder schlecht geplant.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Vorratsdatenspeicherung
Zu den Vorratsdatenspeicherungen will die Regierung warten, bis ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht erfolgte. Nur ind dringlichen Fällen, sozusagen wenn es „um Leben und Tod“ geht, soll richterlich Zugriff auf die Daten beantragt werden können.

Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts […] aussetzen.

Auch die Fluggastdaten sollen weiter geschützt werden und nicht wie bisher für die USA frei zugänglich sein.

Pressefreiheit
Die Pressefreiheit soll gestärkt werden. Journalisten sollen sich künftig nicht mehr wegen Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie Material veröffentlichen, das ihnen zugespielt wurde. Außerdem können Materialien von Journalisten nur noch beschlagnahmt werden, wenn ein dringender Tatverdacht gegen den Journalisten besteht.

Erscheinungspflicht bei der Polizei
Die neue Koalition möchte eine Regelung schaffen, die Zeugen verpflichtet, bei der Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu erscheinen. Bisher war man nur verpflichtet, bei Staatsanwaltschaft und vor Gericht zu erscheinen.

Transsexuellenrecht
Das Recht ist nicht mehr zeitgemäß und soll vollständig reformiert werden.

Schutz geistigen Eigentums
Die Bundesrepublik möchte das Urheberrecht verschärfen.

Wir wollen deshalb den rechtlichen Rahmen für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums durch Patente, Marken und Muster weiter stärken und den Zugang zu Schutzrechten für den Mittelstand erleichtern. Wir werden uns auch auf europäischer und internationaler Ebene für wirksame Maßnahmen gegen die weltweite Marken- und Produktpiraterie einsetzen.

Melderecht
Ab sofort muss der Vermieter wieder einverstanden sein, wenn man sich einwohnermeldeamtlich irgendwo meldet. Ein Bundesmeldegesetz soll eingeführt werden.

Bürgerbeteiligung
Nicht ganz, wie das schweizer Recht, aber immerhin eine Stärkung:

Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken. Dazu werden wir das Petitionswesen weiterentwickeln und verbessern. Bei Massenpetitionen werden wir über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorsehen.

Gerichtsvollzieher
Wer diesen Abschnitt verfasst hat, war nicht ganz bei Sinnen. Die Aufgaben der Gerichtsvollzieher sollen „auf Beliehene“ übertragen werden. Erinnert mich ein bisschen, wie diese privaten Kopfgeldjäger der USA. Warum ist man da nicht gleich auf die Idee gekommen, dass sich der Gläubiger sein Geld durch Waffengewalt zurückholen darf?

Energiepolitik

  • Kohlebau: „Wir wollen auch weiterhin den Bau von hocheffizienten Kohlekraftwerken ermöglichen.“
  • Atomenergie: „Die Kernenergie ist eine Brückentechnologie, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. […] sind wir bereit, die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern.“
  • Nukleare Lagerung: „Die Endlager Asse II und Morsleben sind in einem zügigen und transparenten Verfahren zu schließen.“, Gorleben soll weiter geprüft werden.
  • Umwelt: Wasserschutz: „Wird verbessert.“, Lärmschutz: „Wird verbessert.“, Meeres- und Fischschutz: „Wird verbessert.“, Immissionsschutz: „Wird verbessert.“, Kreislaufwirtschaft: „Wird weiterentwickelt.“

Verbraucherschutz / Ernährung
Eine Ampelanzeige auf Lebensmitteln ist ausgeschlossen. Es soll den „Verbraucher in die Irre“ führen. Ganz schlechte Idee – ich finde, so etwas wäre dringen notwendig gewesen.

BKA-Gesetz
Tja, das tut weh. Die Regierung hat sich entschieden, vorerst auf Sperren im Internet zu verzichten. Es soll gelöscht werden und geprüft, wie erfolgreich man mit dem Löschen von Kinderpornografie ist. Das Schlimme: So lang, wie der Bürokratieweg in der BRD ist, wird das natürlich nicht geschafft, mit dem Löschen.

Daher werden wir auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung das BKA-Gesetz daraufhin überprüfen, ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist.

Da müssen wir nun durch. Die Suppe können wie auslöffeln, müssen aber auch mal in den sauren Apfel beissen.
Wir wollten es so!

Man sieht weiter, 2013.

Foto: Markus Hein / Pixelio.de

Vorratsdatenspeicherung in Rumänien verfassungswidrig.

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In Deutschland hatte es aufgrund der Vorratsdatenspeicherung, für die sich besonders Wolftelefongang Schäuble einsetzte, große Proteste gegeben. Auch in Rumänien stand die Speicherung aller Telekommunikationsdaten zur Debatte – allerdings wurde dort letzendlich anders entschieden, als in Deutschland.

Wie die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax am Donnerstag berichtete ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von einem Verfassungsgericht in der Landeshauptstadt Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Die Erfassung und Speicherung von Kommunikationsdaten und Handystandorten ohne einen konkreten Verdacht, sei nicht mit dem Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar. Das Gericht reagierte somit auf eine Klage einer Demonstrationsbewegung, die gegen den Mobilfunkbetreiber Orange eine Klage angestrengt hatte. Kommentar von einem österreichischen Bürger: „Rumänien ist freier als Österreich? Meine neue Wahlheimat!“

Foto: Christian Seidel / pixelio.de

Demonstration gegen Überwachung in Berlin.

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Tja, eigentlich wäre ich auch gerne dabei gewesen – leider ist das aber nicht möglich, da ich arbeiten muss. Am 12. September findet in Berlin eine Großdemonstration gegen Zensur und Überwachung statt:

Aufrufende: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung – Demonstrationsbündnis „Freiheit statt Angst“

Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an der Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 12. September 2009, werden sie unter dem Motto „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“ auf die Straße gehen. Treffpunkt ist 15:00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin. Die Demonstration ist Teil des internationalen Aktionstages „Freedom Not Fear“ zu dem u.a. in London, Amsterdam, Helsinki, Sofia und Stockholm Proteste gegen die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern stattfinden.



Der Chaos Computer Club aus Hamburg meint dazu: “ Wir denken: Es reicht nicht, darauf zu warten, dass das Bundesverfassungsgericht die hysterischen „Sicherheitspolitiker“ vielleicht mal wieder zur Ordnung ruft. Es ist vielmehr Zeit, den in kollektiver Terrorpsychose verfangenen Politdarstellern zu zeigen, was wir von ihrer Seifenoper halten. Die Gelegenheit ist günstig, denn wir haben bald wieder die Wahl und müssen klarmachen, was unsere Prioritäten sind. Informationsfreiheit und digitale Bürgerrechte sind keine Selbstverständlichkeit mehr und brauchen daher eine starke Stimme auf der Straße, nicht nur im Netz.

Wir wissen: Demonstrieren macht sexy, verbessert die Muskulatur und schafft Möglichkeiten zur persönlichen unbelauschten Fraternisierung mit Gleichgesinnten. Deshalb: Bringt Eure tollen T-Shirts, Plakate, Oma, alle Euch bekannten Mobiltelefonbesitzer, freiheitsverliebte Nachbarinnen und Luftballons mit und kommt auf die Straße. Wir schreiben es den Internetausdruckern ins Stammbuch: Weniger Freiheit bringt uns nicht mehr Sicherheit, Stoppschilder retten kein Kind. „

Pressemitteilung vom AK Zensur zu neuer Offenbarung von "Zensursula".

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Von der Leyen offenbart: Kinderpornographie nur ein Vorwand zur generellen Inhaltskontrolle im Internet

Zu den Äußerungen von Familienministerin Ursula von der Leyen in der Online-Ausgabe des Hamburger Abendblatts [1] über weiterführende Internet-Kontrollen erklärt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur:

Ursula_von_der_Leyen_2008 Trotz eines halbherzigen Dementis [2] zeigen die aktuellen Erklärungen von der Leyens, dass die Befürchtungen von Bürgerrechtlern mehr als begründet sind. Entgegen allen anders lautenden Beteuerungen geht es der Ministerin offenbar nicht primär um die Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern um die Etablierung einer umfangreichen Infrastruktur zur Internet-Kontrolle. Aus der Netzgemeinschaft und von den Internet-Zugangsanbietern kamen schon sehr früh Vorschläge, wie man effektiv gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen kann. Auch der praktische Beweis, dass die Vorschläge funktionieren, wurde längst erbracht [3]. Jetzt zeigt sich, warum diese ignoriert wurden: Kinderpornographie ist nur ein Vorwand, um den Boden für eine generelle Inhaltskontrolle im Internet zu bereiten.

Dabei schreckt Frau von der Leyen auch nicht vor Falschbehauptungen zurück. Die bekannt gewordenen Sperrlisten aus den skandinavischen Ländern zeigen: Anders als von der Ministerin behauptet, stehen die Server, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreiten, nicht in obskuren Bananenrepubliken [4]. Sie stehen unbehelligt in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschlands – das ist der eigentliche Skandal [5].

Das Internet war und ist nicht der angebliche ‚rechtsfreie Chaosraum‘. Man muss sich nicht ins Internet begeben, um hemmungslos ‚mobben, beleidigen und betrügen‘ zu können. Im Gegenteil! Es wäre sogar dumm, so etwas ausgerechnet im Internet zu tun, denn die Aufklärungsquote von Straftaten im Internet war nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007 über 50% höher als bei Straftaten ohne Internetbezug [6].

Erst kürzlich hat der frühere Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Sperr-Gesetzes geäußert [7,8]. Wie zahlreiche andere Kritiker hält er den Beschluss nur für sehr begrenzt wirksam und spricht von ’symbolischer Gesetzgebung‘ [9].

Frau von der Leyen scheint das Internet als neues Feindbild ausgemacht zu haben und ignoriert in ihrem Vorgehen alle Argumente der Fachleute. Mit ihren jüngsten Äußerungen weitet sie die Kampfzone deutlich aus: Es geht nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen und Benimmregeln. Dafür definiert sie kurzerhand die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde um: vom Abwehrrecht gegen den Staat in eine Pflicht zum staatlichen Eingreifen [10].

Wir fordern daher die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf:

Reduzieren Sie die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts und erweisen Sie unserem Grundgesetz wieder mehr Achtung.“

 

[1] http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-Internet-wird-verschaerft.html
[2] http://www.welt.de/politik/article4242399/Von-der-Leyen-stellt-klar-keine-weiteren-Sperren.html
[3] http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
[4] http://blog.odem.org/2009/07/schurkenstaat-indien.html
[5] http://blog.odem.org/presse/FITUG-Pressemeldung-Internet-Sperren.pdf
[6] 82,9% gegenüber 55,0% Aufklärungsquote. Zahlen aus: PKS 2007, Herausgeber: Bundesministerium des Innern; http://www.bka.de/pks/pks2007/
[7] http://www.presseportal.de/pm/7840/1449438/zdf
[8] http://aspekte.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,7611174,00.html
[9] http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Interview_mit_Wolfgang_Hoffmann-Riem/500/809494?inPopup=true
[10] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/02/die-meinungsfreiheit-als-sondermull/

Foto: Michael Panse, Erfurt