Welttoilettentag.

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Nebenbei sollte ich auch noch erwähnen, dass gestern der Welttoilettentag war. toilette

Auch wenn manche von Euch vielleicht „darauf scheißen“… (aber ganz ehrlich… wer denkt sich so etwas aus…!?)

Mehr Infos bei Wikipedia.

Happy Toilettentag!

Foto: Halmackenreuter / Pixelio.de

EU reagiert: Aktion gegen Klingelton-Abzocker.

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Die Fallen sind bekannt, jedoch wurde nie reagiert: Ein großer Prozentsatz von Teenagern fällt immer telefonwieder auf vermeintliche Gratisangebote von Klingeltonanbietern herein. Nun wurde reagiert.

Wegen Missbrauchs beim Verkauf von Klingeltönen hat die Europäische Kommission mehr als 200 Intenetplattformen korrigieren oder schließen lassen – ein Maßnahme, die schon viel früher notwendig gewesen wäre. Immer wieder fallen Teenager auf diese Fallen herein, schließlich seien sie oft Zielgruppe der unsiösen Anbieter. Besonders bei der Angabe der Preise war geschummelt worden, aber auch die Kontaktaufnahme zum Anbieter war in der Vergangenheit erschwert.

Wie die EU-Kommission mitteilte, sei eine Reihe von Angeboten als „gratis“ angepriesen worden, die Verbraucher hätten tatsächlich aber langfristige Verträge eingehen müssen. In anderen Fällen seien Gebühren verschwiegen worden. Mehr als 550 Internetangebote waren kontrolliert worden, 300 Angebote wurden dann in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen angemahnt worden. Zum Teil wehrten sich die Anbieter laut Kommission mit rechtlichen Mitteln gegen die angemahnten Änderungen. Europaweit seien inzwischen aber 159 Seiten korrigiert und 54 geschlossen worden.

Insgesamt 24 Staaten waren an der Aktion beteiligt – teilweise auch mit grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei einzelnen Anbietern. Laut Experten gingen diese Prüfungen aber nicht weit genug. So fallen noch immer viele Jugendliche auf Abofallen, auch über TV-Angebote herein.

Man kann nicht immer alles haben.

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Sehr geehrter Herr Ratzinger,gitarre

da wir ein nur sehr enges Kontingent an Pressekarten für diese Veranstaltung zur Verfügung haben, bitten wir um Verständnis, dass wir Sie nicht berücksichtigen können.
Die regionalen Medien, die auch entsprechende Vorberichterstattungen gebracht und somit zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen haben, müssen hierbei bevorzugt behandelt werden.

Foto: Bernd Boscolo / Pixelio.de

Neue Konkurrenz für Windows 7: Google OS.

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Windows 7, das langerwartete Betriebssystem, ist auf dem Markt. Doch wer sich die 75 – 250 EUR sparen möchte, chromeosbekommt bald die Möglichkeit dazu. Denn Google stellt heute Abend sein neues Betriebssystem Chrome OS vor.

Bisher gab es nur wenige Anhaltspunkte, wie das neue Betriebssystem von Google tatsächlich aussehen sollte. Nur eines war sicher: Es sollte anders werden, als Macintosh oder Windows – und mehr auf Internetanwendungen basieren. Nach ersten Angaben von Google ist die Software äußerst simpel gestrickt und soll in wenigen Sekunden betriebsbereit sein. Chrome OS soll auf einem Linux-Kernel basieren und ist als OpenSource-Software somit für alle Entwickler weltweit nutz- und erweiterbar.

Insbesondere soll das neue Betriebssystem auf Netbooks, also mobilen Klein-Notebooks, verfügbar und besonders stabil sein. Etwa ab der zweiten Jahreshälfte 2010 sollen erste Geräte mit der Software ausgestattet werden.

Chrome OS werde eines Tages auf Millionen von Rechnern laufen, hatte Google-Chef Eric Schmidt vorhergesagt – ob es dazu kommen werde, hänge von der Kompatibilität zu anderen Betriebssystemen und Onlinediensten ab.

Weihnachtsschmuck für Individualisten – die Foto-Weihnachtskugel.

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Das Weihnachtsbaumschmücken gehört zu Weihnachten dazu, wie Lebkuchen, Weihnachtsgans und Geschenke. weihnachtskugelFür Individualisten hat Personello dieses Jahr ein tolles Geschenk: Eine Foto-Weihnachtskugel.

Die Kugeln bestehen aus transparentem Kunststoff, das Wunschbild wird in die Mitte des
Christbaumschmucks eingelegt. Die Wunschfotos werden beidseitig aufgedruckt, sodass
die Kugeln von beiden Seiten schön anzusehen sind. Egal ob Mutter, Vater, Kind oder Haustier – bekommt dieses Jahr jeder einen Platz am Weihnachtsbaum.

Auch preilich lässt sich das Ganze sehen: Die Kugeln mit Durchmesser von 7,8cm kosten nur 7,90 EUR*.

Für alle RatzingerOnline-Leser gibt es hier 10% Rabatt.

*zzgl. Versand.

Busy.

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Hello Guys!

Today I’m blogging in English, because I have to practise this language a lil‘ bit . I am working a lot currently. The last days I have been in the near of Bodensee. It is better, if I I continue in German:

Mir gehts gut, alles perfekt, nichts Neues, aber viel Arbeit.

Melde mich am Wochenende wieder!

Stellungnahme des Amtsgericht Kaiserslautern zu Verurteilung von "Wer-kennt-wen-Sünder".

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Erinnert Ihr Euch noch an den Bericht, den ich vor kurzer Zeit gebloggt habe, in dem es um den Strafbefehl (50 Tage Haft) eines  20-Jährigen ging, der lediglich einen Songtext auf ‚Wer kennt wen?‚ eingestellt hatte?

Ich habe nun auf Anfrage (jetzt erst) folgende Stellungnahme des Amtsgerichts Kaiserlautern an meine Postanschrift in NRW geschickt bekommen:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

eine Anfrage vom 27.10.2009 liegt hier nicht vor.
Zu Ihrer Anfrage vom 11.11.2009 kann wie folgt Stellung genommen werden:

1.) Das Internet ist jedem zugänglich, auch der Polizei.

2.) Der Angeklagte (nicht Verurteilte) hat gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten erklärt, es sei sein Recht, nicht aussagen zu müssen. was zutrifft. (Rechtschreibfehler originalgetreu, Anm. d. Red.)

Mit freundlichen Grüßen

[ … Der Direktor des Amtsgericht Kaiserslautern … ]

Nicht sehr aufschlussreich, zumal ich einige weitere Fragen gesandt hatte. Da es sich um eine Presseanfrage (gemäß den Landespressegesetzen $4) handelte, gehe ich davon aus, dass das Amtsgericht Kaiserslautern mit einer Veröffentlichung einverstanden ist.

[Hier das Dokument als Stellungnahme Amtsgericht Kaiserslautern]

Das "Verbot" des Verlinkens auf andere Seiten.

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Vor kurzem war ich auf der Seite des ADAC unterwegs. Wie ich nunmal so bin, schaue ich gegentlich verbotauch in das Impressum der Internetseiten. Beim ADAC musste ich folgendes Lesen:

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertragbare Recht, die ADAC-Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Homepage […] gesetzt wird.
Das Einverständnis zur Linksetzung muss im voraus per Mail […] eingeholt werden. […]
Das Recht zum Setzen eines Links kann formlos (per Mail) erteilt und jederzeit formlos widerrufen werden. […]

Die wollen ihren Fans / Lesern / Kritikern also tatsächlich verbieten, irgendwelche Links auf Ihre Internetseite zu legen? Ich habe mal ein bisschen recherchiert und dann zufälligerweise beim Kollegen Ennomane einen Blogeintrag darüber gefunden. Dort steht, dass sogar Frau Gabriele Pauli eine Verlinkung ausdrücklich verbietet. Und auch das Gesundheitsministerium scheint in ihrem Impressum eigene Gesetze erfinden zu wollen. Enno hat nämlich bei einer PC-Zeitschrift nachgefragt, die schreibt

Nein, das kann man nicht wirksam verbieten. Man kann ein solches “Verbot” zwar auf eine Webseite schreiben in der Hoffnung, dass sich möglichst viele Leute davon beeindrucken lassen, aber es gibt keine rechtliche Handhabe, dies durchzusetzen.

Das Verlinken von Web-Angeboten wird in der Rechtsprechung vom Grundsatz her als ein Wesenszug des World Wide Web angesehen, der nicht der Erlaubnis des Urhebers der verlinkten Inhalte bedarf. Es gibt jedoch Spezialfälle, in denen eine bestimmte Art von Verlinkung Rechte des Inhabers der verlinkten Seite verletzt. So ist bereits anerkannt worden, dass es eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Web-Autors darstellen kann, wenn auf seine Inhalte von Seiten aus verlinkt wird, die rechtsextremen Zielen dienen. In einem solchen Fall kann eine Verlinkung geeignet sein, den Ruf des Autors zu beeinträchtigen. In bestimmte Urheberrechte kann auch das unerlaubte “Deep-Linking” eingreifen, wenn dieses gezielt eine vom Autor geschaffene Struktur zur Leserführung umgeht und die betreffenden Inhalte dadurch ihres Zusammenhangs entkleidet. Wenn es gezielt dazu eingesetzt wird, um etwa Werbezugriffe abzufangen, kann es auch als unlauteres Wettbewerbshandeln aufgefasst werden. In einem ähnlichen Zusammenhang steht das umstrittene “Framing”, das zumindest dann als Wettbewerbsverletzung gelten kann, wenn sich derjenige, der fremde Inhalte so geschickt auf seiner Seite einbaut, dass sie wie eigene wirken könnten, gewissermaßen mit fremden Federn schmückt.

Nun ist die Sachlage also klar. Auf Anfrage schrieb die Markenschutzabteilung des ADAC mir folgendes:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

vielen Dank für Ihre Hinweise auf die Link-Policy des ADAC.

Der ADAC ist als unabhängiger Verbraucherschützer zur Objektivität und Neutralität verpflichtet. Eine Link-Setzung auf der Homepage eines Anbieters hat somit neutral zu erfolgen, um dem Anschein einer ADAC-Empfehlung oder ADAC-Kooperation vorzubeugen. Der Verbraucher darf dabei nicht über eine Zusammenarbeit getäuscht werden. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der ADAC als Verbraucherschützer besonders in der Aufgabe steht, den Verbraucher neutral und objektiv zu informieren. Da die Link-Setzung aus unserer Erfahrung den Anwender über die tatsächliche Aussage leicht täuschen kann, haben wir ein Freigabeverfahren eingerichtet.

Sollte ein einfacher Link gesetzt werden, der neutral auf die Homepage des ADAC hinweist, stimmen wir diesem Anliegen gerne zu.

Auf meinen Hinweis, dass man das gar nicht verbieten könne, ging der ADAC gar nicht ein.

Somit hier die Links auf die entsprechenden Impressums / Impressi / Impressionen :

[ADAC] – [Bundesgesundheitsministerium]

Foto: Dieter Schütz / Pixelio.de

Eigene Schufaauskunft.

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Vor kurzer Zeit habe ich im Lawblog einmal gelesen, dass Udo Vetter, der Besitzer, eine eigene Schufa-Auskunft geldbeantragt hatte – einfach nur zum Spaß. Also habe ich mir gedacht, es wäre doch eigentlich auch ganz interessant, was die Schufa über mich gespeichert habe.

Auf der Internetseite der Schufa kann man diese Auskunft der Daten verlangen. 7,80 EUR will die Schufa für eine Auskunft – meiner Meinung nach überteuert und nicht in Ordnung: Schließlich möchte man nur Information über die eigenen persönlichen Daten bekommen.Ich fragte mal bei einem Anwalt nach, ob diese Kosten überhaupt gerechtfertigt seien. Antwort:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

die Schufa sieht dies so. Ob hiergegen bereits geklagt wurde, kann ich aus dem Stegreif nicht sagen. Ab 1. April 2010 gilt ohnehin eine neue Fassung des § 34 BDSG. Vielleicht sollte man es dann daran aufhängen, falls weiter Gebühren verlangt werden.

Soso, dann warten wir mal. Ich bezahlte den Betrag aus Neugier.

Einige Tage später bekam ich dann das Schreiben: Die Schufa wusste über alles Bescheid: Ich habe ein Girokonto und ein Handyvertrag bei o2. Außer meinen perönlichen Daten – und meinem gutaussehenden „Scorewert“ – sonst nichts zu finden. Ein Scorewert ist eine Zahl von 0-100, die entscheidet mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kunde Rechnungen regelmäßig begleicht.

Der Erfinder der Schufa schien ein schlauer Mann gewesen zu sein, der wusste, wie man gut Geld verdienen kann. Die Schufa kann schließlich nahezu zwischen „Positiv“ oder „Negativ“ entscheiden und so teilweise auch über Schicksale entscheiden. Und doch braucht man sie – und ihren „Scorewert“.