Die neue Rundfunkgebühr umgehen – Tipp eines Rechtsanwalts

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Da ich ein absoluter Gegner gegen die neue Rundfunkgebühr bin, möchte ich mit Euch eine interessante Mail teilen, die ich heute erhielt:

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die neuen GEZ-Gebühren sind im neuen Jahr 2013 fällig. Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.

Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden Euro pro Jahr an Geldern ein.

Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab 2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen, sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter Gebührenverschwendung zu wehren.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent
Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Ich weiß nicht, wie es mit Euch aussieht, aber ich werde diese Chance nutzen. Sollte ich eine Zahlungsaufforderung erhalten, werde ich einstweilige Verfügung erlassen. Ich werde rechtzeitig dazu auch einen Muster-Antrag hier veröffentlichen.

Gründe, die mich gegen die neue Rundfunkabgabe aufbringen:

  • Es handelt sich hier nicht um eine „Gebühr“, sondern um eine „Steuer“, da alle Haushalte betroffen sind. Eine Gebühr wäre es nur, wenn es sich um einen freiwilligen Betrag handelt. Wir werden hier für dumm verkauft.
  • Ich verstehe die Logik nicht. Ein Unternehmen mit 249 Mitarbeitern und einem Standort soll 89,90 EUR bezahlen. Hat das Unternehmen jedoch 10 Betriebsstätten, so werden bei der gleichen Anzahl der Mitarbeiter 359,60 EUR fällig. Aber WARUM? Die Anzahl der möglichen Zuhörer ist gleich.
  • Meldedaten werden einfach so weitergegeben.
  • Auch Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger müssen teilweise bezahlen.
  • Diese Artikel geben weiterführende Informationen und Gründe gegen die neue „Abgabe“:

Links:

Bildzeitung
Die Welt
Handelsblatt

Euroweb lässt Nerdcore schließen

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Die Firma Euroweb, welche schon in der Vergangenheit durch vielzählige Abmahnungen aufgefallen ist, hat nun offenbar den Blog ’nerdcore.de‘ abgemahnt. Da der Blogbesitzer nicht reagierte, wurde der Nummer 2-Blog Deutschlands nun geschlossen.

Das es so weit kommen kann, hat wohl keiner gedacht: Das zweitgrößte Blog Deutschland wurde von Euroweb wegen einiger Artikel der Vergangenheit, in denen die Qualität von Euroweb-Internetseiten angezweifelt wurde, abgemahnt. Doch dabei blieb es nicht. Als der Blogbesitzer nicht reagierte, erwirkte Euroweb, mit Sitz in Düsseldorf, die Zwangsvollstreckung der Domain nerdcore.de. Nun erscheint beim Aufruf der Domain ein nahezu schadenfroh klingender Text, der von Euroweb erstellt wurde. Die Überschrift lautet „Neue Erfahrung für Blogger: Blogbetreiber verliert seine Domain nerdcore.de.“.

Doch auch Euroweb hätte wohl nicht mit einem solchen Anstrum gerechnet: Auf Twitter und Facebook werden im Sekundentakt Kommentare, Beschimpfungen und Kritik gepostet, viele Print-Medien berichten über den Vorfall.

Man muss kein Social Marketing Experte sein, um zu sehen, dass Euroweb seinen Ruf nachhaltig geschädigt hat.

Zivilcourage: Retter soll 600 EUR zahlen.

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Gerade einen Artikel gelesen, der mich doch sehr schockiert hat: Ein Mann hat zwei Frauen geholfen, die von einem Griechen angepöbelt und sogar geschlagen wurden. Der Retter soll nun 600 EUR bezahlen, er habe „überreagiert“, so die Sprecherin des Amtsgerichts Ingrid Kaps, „seine zuvor gezeigte Zivilcourage wirkte sich aber strafmildernd aus.“

Freunde und Bekannte von Uwe W. sind entsetzt. „Das darf nicht wahr sein, da wird einer verurteilt, der Zivilcourage gezeigt hat“, sagt Gabi D., die ebenfalls bedroht worden war.

Erst letztes Jahr war Dominik Brunner gestorben – er hatte Zivilcourage geleistet und war von jugendlichen Schlägern umgebracht worden. Sein Engangement war sehr gelobt worden. Macht Zivilcourage überhaupt noch Sinn?

Mehr dazu – und viele Kommentare – gibt es in diesem Artikel der TZ München.

Abmahnung des NDR an einen Blogkollegen.

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Ein Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks soll eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt haben, den GEZ-Kritiker Bernd Höcker abzumahnen, da dieser dessen Name in seinem Blog erwähnt hat.gericht Laut dem Blog von Höcker wurde der Streitwert auf 50.000 EUR angesetzt.

Ganz offen hat sich der freie Journanlist bisher über die GEZ („Gebühreneinzugszentrale“) in seinem Onlineblog „Meine Zwangsanmeldung“ ausgelassen. Er prangerte die Rundfunkgebühren stets an und erfand die abenteuerlichsten Synonyme für die Gebühren („Zwangsgeld“, „Rundfunkzoll“ etc.). Seit 31. Dezember ist der Weblog nun offline. Gilt hier etwa die Devise: Lieber eine Person bestrafen und damit Tausende erziehen?

Grund der Schließung: Höcker wurde von den Anwälten eines NDR-Mitarbeiters abgemahnt. Dieser machte von seinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch. Auf seiner Homepage vermutet Höcker, dass der NDR direkt dahinter stünde. Da der NDR aber als Unternehmen kein Persönlichkeitsrecht einklage könne, würde er diese Person vorschicken.

Aufgrunddessen, dass der Name so häufig auf dem Onlineblog vorgekommen sein soll, entschied sich Höcker nun für die generelle Schließung des Internetangebots. Unmöglich könne er die Seite durchsuchen, da es sich mittlerweile um 136 DIN A4 Seiten handelte. Sollte er nur einen Namen übersehen, würde das für ihn in existenzbedrohenden Kosten enden.

Höcker ruft auf seinem gesperrten Blog zu einer zweifelhaften Kunstaktion auf. Außerdem – dies liegt auch mir am Herzen – bittet er um Spenden. Die Kontoverbindung ist hier zu finden.

Foto: Michael Grabscheit / Pixelio.de

Einsatz eskaliert: "Brutale Gewalt von Polizisten".

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Ein Einsatz des USK gegen einen Griller in München eskaliert: Die Polizisten malträtieren den Mann vorgewalt laufender Kamera – doch vor Gericht wird nur er verurteilt.

Die Bilder sind schockierend. Sie zeigen mehrere Polizisten, die auf einem halbnackten Mann knien. Sie pressen seinen Körper auf den Boden, Kopf und Hals liegen auf einer Bordsteinkante. Vor Schmerzen kann der Mann gar nicht mehr reagieren, er stöhnt.

Schließlich wird der Mann auf die Knie gezerrt, die Hände hinter dem Rücken gefesselt muss er in die Kamera blicken. Der Mann ist nicht etwa ein Schwerverbrecher. Er hat lediglich da gegrillt, wo es nicht erlaubt ist. Und er hat nicht sofort seinen Ausweis hergezeigt.

Jan A. ist ein gebürtiger Pole. Er lebt seit über 20 Jahren in Deutschland und ist Handwerker. Noch nie im Leben hatte er Ärger mit der Polizei – bis zu diesem Apriltag am Feringasee.

Es ist an einem dieser ersten Tage im Jahr, an denen die Sonne richtig warm scheint. Bis zu 15.000 Menschen sollen sich da am See breitmachen. Doch auch hier sollten die geltenden Gesetze eingehalten werden und so kontrolliert die Polizei die Verbotszonen – ein hoffnungsloses Unterfangen. Aus Sicherheitsgründen fordert er Hilfe von etwa 25 Personen (Unterstützungskommando) an.

Gegen 16 Uhr wird Jan A. kontolliert. Mit 0,8 Promille ist er etwas angetrunken – möchte aber nicht gefilmt werden. Seine Frau versucht, mit der Hand die Sicht der Polizeikamera zu verwehren. In seinem Land könne er sich benehmen wie er wolle, hier nicht, ist zu hören. Es soll die Stimme eines Beamten sein. „Fuck you“ sagt Jan A. daraufhin.

Die ganze Situation eskaliert als A. den Beamten nicht seinen Ausweis zeigen will. „Wir haben ihm unmittelbaren Zwang angedroht“, behauptet ein Polizist. Als er ihm in die Gesäßtasche langen wollte, habe Jan A. seine Hand weggeschlagen und ihn weggeschubst.

Doch das ist auf dem Video nicht zu sehen, es fehlen exakt sechs Sekunden! In der nächsten Szene ist ein Gerangel zu sehen, bei dem Jan A. zu Boden gebracht wird. Mehrere Beamte knien schließlich auf dem 46-jährigen Familienvater.

Ein USK-Beamter erleidet bei der Aktion eine Daumen-Stauchung. Die Anklage gegen Jan A. lautet daher nicht nur auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, sondern auch auf vorsätzliche Körperverletzung. Die Verteidiger Julia Weinmann und Andreas Fuchs sind entsetzt. Solch „brutale Gewalt von Polizisten“ habe sie noch nie gesehen, sagt Weinmann.

Bei Gericht besteht Annahme, das der Richter befangen ist. Amtsrichter Andreas Schätzl erwähnte, dass es sich um eine „harte Behandlung“ handle – dies sei ihm jedoch egal. Schätzl hört sich drei Zeugen an, allesamt Polizisten. Die Aussagen sind deckungsgleich. Dem Anwalt reicht das nicht. „Was wir hier sehen, ist ein äußerst brutaler Polizeieinsatz“, sagt er. „Und warum? Weil eine Familie am erst schönen Tag im Jahr grillen möchte und der Mann nicht gleich seinen Ausweis herzeigt.“ Die Beamten hätten „jede Verhältnismäßigkeit“ überschritten und offenbar „noch nie etwas von Deeskalation“ gehört.

Die Entscheidung des Richters fällt. Von den geforderten 100 Tagessätzen der Staatsanwaltschaft, spricht er nach 3 Minuten Entscheidung sein Urteil aus: 90 Tagessätze zu je 45 Euro…

Jan A. hat Atteste vorgelegt über Schürfwunden, Prellungen und Stauchungen. Es sind nur äußere Verletzungen, die inneren sitzen viel tiefer.

Ich persönlich kann verstehen, wie man sich in einer solchen Situation fühlt. Ich selbst wurde ungerechterweise von der Polizei auf dem Oktoberfest im Rahmen einer Pressetätigkeit festgenommen, einige Meter im Auto auf dem Boden liegend durch die Innenstadt gefahren und auf offener Straße rausgeworfen. Anzeige konnte ich nie erstatten, weil mir die Namen nicht bekannt gewesen waren.

Stellungnahme des Amtsgericht Kaiserslautern zu Verurteilung von "Wer-kennt-wen-Sünder".

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Erinnert Ihr Euch noch an den Bericht, den ich vor kurzer Zeit gebloggt habe, in dem es um den Strafbefehl (50 Tage Haft) eines  20-Jährigen ging, der lediglich einen Songtext auf ‚Wer kennt wen?‚ eingestellt hatte?

Ich habe nun auf Anfrage (jetzt erst) folgende Stellungnahme des Amtsgerichts Kaiserlautern an meine Postanschrift in NRW geschickt bekommen:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

eine Anfrage vom 27.10.2009 liegt hier nicht vor.
Zu Ihrer Anfrage vom 11.11.2009 kann wie folgt Stellung genommen werden:

1.) Das Internet ist jedem zugänglich, auch der Polizei.

2.) Der Angeklagte (nicht Verurteilte) hat gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten erklärt, es sei sein Recht, nicht aussagen zu müssen. was zutrifft. (Rechtschreibfehler originalgetreu, Anm. d. Red.)

Mit freundlichen Grüßen

[ … Der Direktor des Amtsgericht Kaiserslautern … ]

Nicht sehr aufschlussreich, zumal ich einige weitere Fragen gesandt hatte. Da es sich um eine Presseanfrage (gemäß den Landespressegesetzen $4) handelte, gehe ich davon aus, dass das Amtsgericht Kaiserslautern mit einer Veröffentlichung einverstanden ist.

[Hier das Dokument als Stellungnahme Amtsgericht Kaiserslautern]

Festnetztelefonate im Auto nicht illegal.

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Diese Sache hier finde ich ganz interessant – zeigt aber auch wieder, wie bürokratisch Deutschland doch ist: Das Handyverbot am Steuer das handydeutschlandweit gilt, zählt nicht für Mobilteile von schnurlosen Festnetztelefonen.

Das hat das Oberlandesgericht Köln vor 2 Wochen entschieden (Beschluss vom 22.10.2009, Az. 82 Ss-OWi 93/09). Grund ist der Fall eines Bonner Autofahrers, welcher Anfang 2008 mit dem Mobilteil seines Festnetztelefons am Steuer von der Polizei erwischt worden und 40 Euro Geldbuße zahlen sollte. Wie der Mann damals erklärte, hätte er das Schnurlos-Telefon in seiner Jackentasche entdeckt und aus Verwunderung bei der Fahrt ans Ohr gehalten, weil es plötzlich Laut gegeben hätte, er aber bereits drei Kilometer von zuhause entfernt war.

Trotzdem handle es sich bei dieser Regelung nicht um eine Gesetzeslücke, sagt Sprecher des Gerichts Hubertus Nolte. Begründung: „Für den Einsatz im Straßenverkehr sind Schnurlostelefone praktisch nicht geeignet, weil sie nur eine begrenzte Reichweite haben“, erklärte Nolte: „Eine wirkliche Gefahr geht von diesen Geräten also nicht aus“. Der Vorgang, sei zudem so ungewöhnlich, „dass kein Regelungsbedarf besteht“

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de