JMStV: Wir ziehen in die USA.

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Ab 01.01.2011 wird der JMStV in Kraft treten. Alle Inhalte einer deutschen Internetseite müssen dementsprechend für jugendliche gesperrt werden. Doch nicht mit uns, wir ziehen in die USA.

Viele Onlineblogs haben die letzten Tage geschlossen (siehe hier oder hier). Wir wollen nicht schließen oder aufgeben, wir werden ab 20. Dezember 2010 in die USA auswandern. Unsere Anschrift lautet dann

Der RatzingerOnline-Blog
Dominik Ratzinger
BPM 80035, 8345 NW 66 th Street # 2000
FL-33166 Miami
Vereinigte Staaten von Amerika

Und Euch würde ich das auch raten. Wir lassen uns diese Diktatur nicht bieten.

[Häufig gestellte Fragen in einem tollen Artikel zusammen gefasst, findet ihr hier]
[Einen Zeitungsbericht von Heise zu Blogschließungen findet ihr hier]

Jugendschutztest für Blogs.

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jusprogWollte gerade mal nachsehen, in welche Jugendschutz-Kategorie mein Blog einzustufen ist. Auf der Deutschen Seite des internationalen Jugendschützers „ICRA“ habe ich einen kurzen Test gemacht.

Domain eingetragen und prompt das Ergebnis:

Die Seite ratzingeronline.blog.de ist bereits in unserem Filter enthalten und wird als ‚Allgemein ab 16‘ eingestuft.

Seltsam. Eigentlich dachte ich, ich würde eher als harmloser Blog eingestuft…

[Hier gehts zum Test]
(dort auf „Seite prüfen“ klicken)

Hansastraße: Sperrbezirk in München.

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Die Hansastraße in München: Das berüchtigste Gebiet der Stadt. Etwa so, wie in Hamburg die Reeperbahn. Nur, dass man in München tagsüber nichts davon denkt. Und trotzdem ist sie so berühmt, dass sie jeder kennt. Manch Familienvater, Geschäftsmann der momentan in der Stadt ist, manch Schüler der seine ersten Erfahrungen machen will und manch einsamen Kerl trifft man hier noch zur späten Stunde an.

Die Hansastraße ist Münchens „Straßenstrich“, wie man es wohl im Volksmund nennen mag. Tagsüber eher ein Industriegebiet und Sitz vieler Banken, nachts ein Umschlagplatz für Menschen im Horizontalgewerbe. In der Nähe der Theresienwiese gelegen, auf der jährlich DAS Bier-Spektakel überhaupt stattfindet, wird die Straße durch einige Bäume, verlassene Häuser und doch aber auch durch prunkvolle Gebäude der Banken und einige Fabriken geziert. Wer hier ab 23 Uhr unterwegs ist, sollte volljährig sein. Ein älteres Gebäude mit der Aufschrift „Madam Cabaret“, dass nur in der Nacht durch Leuchtbuchstaben zu erkennen ist, lässt schon erahnen, welche Art von Geschäfte hier durch junge und ältere, dicke und dünnere Damen, geboten wird.

Selbst ich habe schon Erfahrungen dort gesammelt. Allerdings nicht der Art, die jetzt viele von Euch vermuten. Ich habe, als ich einen Monat in München gewohnt habe, um ein Praktikum im Bundesamt für Strahlenschutz zu begehen, einen jungen Mann aus dem Osten kennengelernt. Wir verstanden uns ziemlich gut. Auf einer Party, ganz in der Nähe unseres Hotels hatten wir einiges getrunken und waren dann irgendwann auf dem Weg zum Hotel, als Marcel, der wohl öfter in ein Bordell gehen musste, vorschlug, eines aufzusuchen. Ich wollte das so oder so nicht machen, zu mal ich auch nicht einmal Geld hatte, Marcel war von seiner Idee aber sehr überzeugt. Nur schade, dass wir uns beide nicht in der Stadt auskannten. Aus Neugier ging ich mal mit. Taxifahrer informierten uns, wo wir lang mussten. Aber ein Taxi leisteten wir uns nicht. Wir liefen und liefen und es schien kein Ende in Sicht. Vielleicht lag das auch ander Dunkelheit. Wir waren mittlerweile in der berühmten Hansastraße angekommen. Doch niemand weit und breit. Wir gingen weiter. Dass die Straße so lang ist, hatten wir uns nicht ausgemahlt. Kurz vor 5 sahen wir nette Damen an der Straße stehen. Ich hielt mich zurück und ließ Marcel, der übrigens einige Jahre älter als ich gewesen war, sprechen. Eine Routine konnte man schon erkennen. „Wieviel?“, „Wielange?“, „Französisch?“ und andere Dinge fragte er die Dame. Unter Französisch konnte ich mir ja gar nichts vorstellen. Ich outete mich nicht, hätte in dieser Situation ziemlich peinlich werden können. Um die 24 muss sie gewesen sein, blonde Locken, wie ein Engel, ein hübsches Gesicht und – wenn sie nicht dieses freizügige Outfit und diese übertriebenen Art, sich zu schminken gehabt hätte – würde man nicht Glauben, dass sie für dieses (alle sagen immer) älteste Gewerbe der Welt arbeitete. Die Geschäftsbedingungen waren schnell ausgehandelt. 70 EUR, Französisch, 15 Minuten, Bezahlung im Voraus. Sonderpreis. Normalerweise verlangt man zu dieser Uhrzeit das Doppelte, meint sie und nimmt Marcel mit. Er hätte mir sogar einen Besuch bei einer anderen netten Dame bezahlt, wenn ich gewollt hätte. Schließlich hatte ich ebenfalls diese ganzen Strapazen auf mich genommen. Mit dem Stillen meiner Neugier, waren diese Strapazen allerdings schon mehr als bezahlt. Ich konnte nun wenigstens mitreden und wusste mehr über das Thema. Ich war 16 damals. Es war toll, so etwas einmal zu erleben, auch wenn ich selbst natürlich niemals in ein Bordell gehen würde. Das Geld wäre mir schon zu schade. Es gibt auch ausserhalb dieser Welt, viele, junge, hübsche Mädels. Warum also solche Summen auf den Tisch legen? Vielleicht weil mancher Mann zu faul zum Flirten geworden ist oder sich schon von Anfang an keine Chancen ausrechnet? Nicht mit mir. Wäre ich der einzig mögliche Kunde der Welt, so würde das Horizontalgewerbe wohl pleite gehen…

Zensur im kleinen Stil. – Noch…

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zensurDiese Meldung erhalte ich ständig. Beim Aufrufen fremder Blogs, meines SchülerVZ-Profils, meiner eigenen Internetseite, beim Aufrufen von web.de und und und. Das nervt!

Der Jugendschutz meiner Jugendherberge ist dafür verantwortlich. So stelle ich es mir vor, wenn die Bundesregierung tatsächlich mit Ihrer Internetzensur durchkommt.

Da muss man was dagegen tun!

Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

Fummeln verboten!!

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Was haltet Ihr davon?? – Eure Meinung interessiert mich….
Zeitungsbericht – 10. Dezember, 2007 – Spiegel-Online

Experten und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden. Selbst „Bravo“ muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein.

Die 15-Jährige aus Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania tat nichts anderes als andere Teenager in ihrem Alter auch: Sie machte Fotos von sich und sandte diese an Bekannte, die sie in Chat-Rooms im Internet kennengelernt hatte. Allerdings: Sie zeigte sich auf den Fotos nackt – in Posen und mit Gesten, in denen Internet-Ermittler der Polizei „sexuelle Handlungen“ sahen. Die Polizei nahm das Mädchen fest und beschlagnahmte ihren Computer wegen „Sexuellem Missbrauch von Kindern“, „Besitz von Kinderpornographie“ und „Verbreitung von Kinderpornographie“.

So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen „Verbreitung von Kinderpornographie“ verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch kommen.

Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die – unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention – in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt.

Nicht nur der Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art, wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem „sexual- und jugendfeindlichen Habitus getragen“, protestierten Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sprach sogar von „moralischer Kolonisierung“, da die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht.

Fummeln beim Kinobesuch – der Jugendliche könnte dran sein

Verantwortlich ist aber nicht nur die Europäische Union. Denn der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus.


[Quelle: Corbis]

„Sexueller Missbrauch von Jugendlichen“ setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17- Jährige „missbraucht“: Das wäre nach dem neuen Gesetzeswortlaut schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa könnte schon dann strafbar sein, weil die Einladung dann als „Entgelt“ gilt. Geld- oder gar Haftstrafe drohen auch demjenigen, der eine „Zwangslage“ ausnutzt – etwa wenn er versucht, mit einer Jugendlichen intim zu werden, die mangels einer Fahrgelegenheit nach einer Party bei ihm übernachtet. Nach dem Willen der EU soll schon der „Versuch“ künftig unter Strafe stehen.

Für eine Differenzierung nach dem Alter der Opfer hat Deutschland zwar auf europäischer Ebene bis zum Schluss – vergeblich – gekämpft. Doch nun droht die Regierungskoalition sogar den Jugendlichen selbst mit Strafe: Nach Zypries‘ Gesetz machen sich bereits 14- bis 17-Jährige genauso strafbar wie ein Erwachsener.

Justizministerin Zypries hat nun zwar erklären lassen, „einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung“ würden „nicht vom Gesetz erfasst“. Solche Fälle, erläutert ein Sprecher, seien „sozialadäquat“ und fielen nicht unter den „Schutzzweck der Norm“. In der Gesetzesbegründung, räumt das Bundesjustizministerium ein, findet sich eine solche Klarstellung bislang aber nicht.

Wie leicht eine ungeschickte Liebelei zu einem Justizdrama werden kann, wird vielen in diesen Tagen durch den Fall Marco Weiss bewusst. Immerhin geht es dort um einen auch in Deutschland seit jeher strafbaren sexuellen Kontakt mit einer 13-Jährigen – und nicht um ein Verhalten, das hierzulande bislang eher unter „blöde Anmache“ firmiert. Bald aber kann schon dann die Polizei an der Türe klingeln, wenn nach einer ungeplanten Party-Übernachtung inklusive Fummeln die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet – oder vielleicht auch nur ein Nebenbuhler, der enttäuscht verfolgt, wie die Angebetete dem nachläuft, der ständig die Spendierhosen anhat.

Als Opfer mit Kindern, als Täter mit Erwachsenen gleichgesetzt

Die Jugend würde damit im Strafgesetzbuch gleich doppelt abgeschafft. Denn, wie ein Strafrechtsverteidiger und Sexualexperte bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages formulierte: „Als Opfer werden Jugendliche mit Kindern, als Täter dagegen mit Erwachsenen gleichgesetzt“.

Die Opposition im Bundestag protestiert geschlossen wie selten. Im „Altersunterschied zwischen Täter und Opfer“ liege ein „unrechtsbestimmendes Merkmal“, so Jerzy Montag (Grüne), da hier ein „Erfahrungs- und Machtgefälle zum Ausdruck“ komme. Wenn ein Täter künftig sogar jünger sein könnte als das Opfer, würde die bisherige „Schutzidee der Norm auf den Kopf gestellt“. Der Gesetzentwurf, warnt auch Jörg van Essen (FDP), verlasse die Balance „zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch“. Zu befürchten sei, dass Jugendliche nicht geschützt, sondern im „Prozess ihrer sexuellen Selbstfindung massiv eingeschränkt werden“. Und der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Wolfgang Neskovic (Linksfraktion) konstatiert: Auf „geradezu alberne Weise“ werde hier „die hormonelle und lebensgeschichtliche Unterschiedlichkeit junger Menschen relativiert“ – „bisher legales Werbungsverhalten unter Teenagern“ werde „kriminalisiert“.

Quelle: Spiegel Online