Parkerlebnis Villingen – Teil 2 (Das Parken auf "privaten" Stellflächen)

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Auf einer Parkfläche mit vielen freien Parkplätzen blieb ich eine Viertelstunde stehen, um eine Lieferung bei einem Kunden vorbeizubringen. Das gefiel dem Inhaber des Parkplatzes gar nicht. Er zeigte mich beim Ordnungsamt an.

Einige Tage später hatte ich eine „Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung“ im Briefkasten. Ordnungswidrigkeit:

Sie parkten ein Fahrzeug unbefugt auf einem Stellplatz außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständnlich darauf hingewiesen war, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist. (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 LOWiG)

Interessant ist, dass dieses Landesgesetz nur in Baden-Württemberg gilt. Interessant ist auch, dass die StVG nur auf öffentlichen Flächen gilt. Daher meine Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kr.,

im Verfahren zu oben genannten Aktenzeichen geben Sie an, ich sei als Halter des PKW verantwortlich, wenn das Fahrzeug falsch abgestellt wird. Fakt ist, dass ich an diesem Tage nicht mit dem genannten Firmenfahrzeug unterwegs war, sondern dieses an einen Mitarbeiter geliehen habe. Ich führe hierüber kein Buch, wer wann wohin fährt. Bei Ordnungswidrigkeiten, die sich aus dem LOWiG ergeben, gibt es keine sog. Halterhaftung nach § 25a StVG. Das Parken außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums entzieht sich der Wirkung des StVG. Wenn § 25a StVG zur Anwendung kommen soll, muss demnach eine OWi nach § 24 StVG vorliegen. Dies ist bei einem Verstoß gegen § 12 LOWIG BaWü nicht der Fall. Da ich die Daten des Parkers nicht liefern kann, ist das Verfahren einzustellen. Ich bitte um schriftliche Benachrichtigung.

Viele Grüße aus dem Schwarzwald,
Dominik Ratzinger

Parkerlebnis Villingen – Teil 1 (Die Unfähigkeit, Verkehrsschilder richtig aufzustellen)

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Wieder einmal musste ich mich mit den eifrigen Gemeindevollzugsbediensteten des Ordnungsamt Villingen herumschlagen. Diesmal bekam ich einen Strafzettel in einem absolutem Halteverbot, welches gar keines ist. Schaut mal auf die Bilder:

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Ich habe das Schild mal rot markiert, dass Ihr nicht allzu lange suchen müsst. Meine Antwort an das Ordnungsamt:

Förderung von Denunzianten: Prämie für Anzeigenerstattung.

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Genau 489 Hunde sind in der kleinen Stadt Rehau (Kreis Hof) gemeldet – eine Menge Hunde, die eine Menge Dreck hinterlassen.

hundDoch damit können die Bürger jetzt richtig Geld verdienen! Wer beobachtet, dass Tierhalter die Haufen nicht einsammeln, und das Ganze im Rathaus meldet, kriegt künftig 20 Euro aus dem Stadtsäckel!

Im Rathaus laufen die Drähte schon länger heiß, berichtet die Frankenpost: Jetzt, nachdem der Schnee verschwunden ist, beschweren sich immer mehr Bürger über die Hundehaufen auf Gehwegen und Wiesen. Nun hat Bürgermeister Michael Abraham ein offizielles Schreiben herausgegeben: „Wenn es durch den Hinweis gelingt, den Hundehalter zweifelsfrei zu überführen, erhält der Hinweisgeber künftig eine Belohnung von 20 Euro.“

Ohne eindeutige Hinweise aus der Bevölkerung könne die Stadt nämlich nicht tätig werden, wenn es um die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geht. Da wird’s für die Hundehalter doch ziemlich teuer: 100 bis 150 Euro muss ein „Ersttäter“ an Bußgeld blechen. Wer wiederholt ertappt wird, dass er die Haufen einfach liegen lässt, muss sogar mehr zahlen. Das soll aber dank der Fangprämie jetzt nicht mehr so oft vorkommen. Bürgermeister Abraham: „Wir hoffen, die Sauberkeit unserer schönen Stadt so zu verbessern.“

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Wie blöd kann man sein?

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Wie blöd kann man eigentlich sein? In Villingen wollte jemand eine Radarkontrolle klauen. Als er sie in sein Auto hob, merkte er, dass das Stativ zu lang ist. Er rannte schnell weg, ließ sein Auto so stehen. 2 Stunden später schlich er zurück. Gegen den Dieb wird ermittelt. – [Ganzer Zeitungsartikel: Südkurier]

Blitz

Mit dieser Radarkontrolle hatte ich auch schon gearbeitet. Ich war ja ne Zeitlang mal im Ordnungsamt tätig. Strafzettel verteilen für Falschparker, Radarkontrolle, Zeuge bei Polizeidurchsuchungen… 🙂 War ganz nett.

Vorher war ich kurz Joggen. Nicht sonderlich lange, aber ich bereite mich jetzt langsam mal auf den Sommer vor. Außerdem habe ich eine Frucht namens „Honig Pomelo“ aus China gegessen. Es handelt sich dabei um eine Kreuzung aus einer Grapefruit und einer Pampelmuse und kann bis zu 2 kg schwer werden. Hab ich zuvor noch nie gesehen, so ein Teil. Musste gleich probiert werden!

Falls ich nicht mehr schreib, wünsch ich schonmal ne gute Nacht. Klaus hat mir grade die frohe Botschaft überbracht. Morgen Planänderung:

1. Stunde: entfällt
2. Stunde: Mathe
3. Stunde: Arbeitsauftrag
4. Stunde: Arbeitsauftrag
5. Stunde: Statistik
6. Stunde: Statistik

Ich sehe jetzt schon: Das wird ein chilliger Tag morgen.