Mitmachen: Klagen gegen das Stoppschild

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Zusammen mit dem FoeBud e.V. klage ich mal wieder vor dem Bundesverfassungsgericht für die Freiheit. Genau genommen geht es um das Zugangserschwernisgesetz, das für 2011 geplant ist.

Mitmachen!
Mitmachen ist ganz einfach und sogar kostenlos. Auf dieser Internetseite (KLICK!) kann man sich registrieren, bekommt eine PDF zum Ausdrucken, die man unterschreibt und zurücksendet. Somit habt ihr die Vollmacht erteilt, vor dem Bundesverfassungsgericht von den Rechtsanwälten Stadler & Boecker vertreten werden zu dürfen.

Warum?
Wichtigste Kritikpunkte gegen das geplante Gesetz sind

  • Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
  • Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
  • Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
  • Sperren können die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
  • Das Gesetz ist verfassungswidrig.

Mitmachen!

PayPal gibt Wikileaks frei.

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Haha, das ist ja super.
Gestern mittag eine Mail an PayPal gesendet, wo ich eine Frist bis heute 12 Uhr gesetzt habe, das Konto von Wikileaks wieder zu öffnen, da ich ansonsten die Zusammenarbeit ebenfalls beenden werde. Heute lese ich in den Tagesschau News:

Etappensieg für WikiLeaks
PayPal gibt Spendengeld frei

(Link)

Da haben wohl noch andere reagiert und PayPal deren Meinung geschrieben…

IP des Tages.

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Gestern war sie die IP des Tages bei Udo Vetter, heute ist sie es bei mir. Schließlich ist es auch die einzige IP-Adresse der Welt, die ich auswendig kann:

213.251.145.96

Eigentlich wollten die Schweizer nun Julian Assange aufnehmen. Das FBI ermahnt die Schweiz aber gerade. Doch die – denke ich – werden sich nicht sagen lassen!?

JMStV: Wir ziehen in die USA.

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Ab 01.01.2011 wird der JMStV in Kraft treten. Alle Inhalte einer deutschen Internetseite müssen dementsprechend für jugendliche gesperrt werden. Doch nicht mit uns, wir ziehen in die USA.

Viele Onlineblogs haben die letzten Tage geschlossen (siehe hier oder hier). Wir wollen nicht schließen oder aufgeben, wir werden ab 20. Dezember 2010 in die USA auswandern. Unsere Anschrift lautet dann

Der RatzingerOnline-Blog
Dominik Ratzinger
BPM 80035, 8345 NW 66 th Street # 2000
FL-33166 Miami
Vereinigte Staaten von Amerika

Und Euch würde ich das auch raten. Wir lassen uns diese Diktatur nicht bieten.

[Häufig gestellte Fragen in einem tollen Artikel zusammen gefasst, findet ihr hier]
[Einen Zeitungsbericht von Heise zu Blogschließungen findet ihr hier]

Ein kleiner Erfolg gegen #tatortinternet

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Sehr geehrter Herr Ratzinger,

per E-Mail hatten Sie sich bei den Landesmedienanstalten über die Ausstrahlung der Sendung „Tatort Internet“ im Programm von RTL 2 beschwert. Die Beschwerde wurde an uns, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), weitergeleitet, da wir die Federführung über die Aufsicht des Programms von RTL 2 innehaben.

Wir können Ihnen mitteilen, dass wir das aufsichtsrechtliche Verfahren zwischenzeitlich abschlie¬ßen konnten: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die Ausstrahlung der ersten vier Folgen des Formats geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die ersten beiden Sendungen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programgrundsätze verstoßen, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahren. Die Mitteilung der ZAK mit weiteren Informationen finden Sie unter:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=620&cHash=a5df2fad50 

Gegenüber RTL 2 wird wegen der Verstöße ein entsprechender aufsichtlicher Bescheid ergehen.

Hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz hat die Kommission für Jugend¬medienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) bei ihrer Prüfung festgestellt, dass die Ausstrah¬lungen trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung nicht gegen die Bestimmungen des Jugend¬medienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verstoßen. Die Mitteilung der KJM mit weiteren Informationen finden Sie unter:
http://www.kjm-on¬line.de/de/pub/aktuelles/pressemitteilungen%202010/pm_262010.cfm

Ich darf Ihnen abschließend noch einmal herzlich für Ihren Hinweis danken. Mit Ihrer Kritik unter¬stützen Sie die Landesmedienanstalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, ein den medien¬rechtlichen Bestimmungen entsprechendes Programm zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Programmaufsicht

Kinderpornografen können sich freuen.

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Provokanter Titel – ich gebe es zu. Doch in Wirklichkeit sieht es tatsächlich so aus. Eine neue EU-Richtlinie zur „Bekämpfung von Kinderpornografie“ sieht nicht nur Internetsperren vor, sondern verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur Kriminalisierung von Erotika mit Erwachsenen.

So sollen in der Zukunft alle pornografischen Inhalte von Darstellern, die über 18 sind verboten werden, wenn diese jünger aussehen. Dies wird zwangswiese dazu führen, dass Polizei und Staatsanwaltschaften noch überlasteter sind, als nun sowieso schon und die richtigen Kriminellen, die Kinderpornografie besitzen, herstellen oder verbreiten oft gar nicht mehr gefasst werden können, weil diese Staatsorgane gerade mit etwas anderem beschäftigt sind. Bloße 90% Wahrscheinlichkeit, dass die Darstellerin unter 18 ist, reichten für die Verurteilung. So sind beispielsweise zukünftig Bilder einer kleinbrüstigen 24-Jährigen verboten, wenn sie noch ein sehr junges Gesicht hat.

Auch verboten werden übrigens fiktive Darstellungen, also Zeichnungen oder Animationen. Ganz interessant beschreibt das der Blog von pornoanwalt.de:

Künftig muss daher ein 14jähriger, der in seiner Privatheit eine nackte 17jährige Schönheit zeichnet, in jedem Mitgliedstaat kriminalisiert werden. Ebenso eine 16jährige, die auf ihrem PC die virtuelle Darstellung eines gleichaltrigen nackten jungen Mannes generiert.

Noch ist das Gesetz nicht ganz durch – das ist aber nur noch eine Frage der Zeit…