Sehr geehrter Herr Ratzinger,

per E-Mail hatten Sie sich bei den Landesmedienanstalten über die Ausstrahlung der Sendung „Tatort Internet“ im Programm von RTL 2 beschwert. Die Beschwerde wurde an uns, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), weitergeleitet, da wir die Federführung über die Aufsicht des Programms von RTL 2 innehaben.

Wir können Ihnen mitteilen, dass wir das aufsichtsrechtliche Verfahren zwischenzeitlich abschlie¬ßen konnten: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die Ausstrahlung der ersten vier Folgen des Formats geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die ersten beiden Sendungen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programgrundsätze verstoßen, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahren. Die Mitteilung der ZAK mit weiteren Informationen finden Sie unter:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=620&cHash=a5df2fad50 

Gegenüber RTL 2 wird wegen der Verstöße ein entsprechender aufsichtlicher Bescheid ergehen.

Hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz hat die Kommission für Jugend¬medienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) bei ihrer Prüfung festgestellt, dass die Ausstrah¬lungen trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung nicht gegen die Bestimmungen des Jugend¬medienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verstoßen. Die Mitteilung der KJM mit weiteren Informationen finden Sie unter:
http://www.kjm-on¬line.de/de/pub/aktuelles/pressemitteilungen%202010/pm_262010.cfm

Ich darf Ihnen abschließend noch einmal herzlich für Ihren Hinweis danken. Mit Ihrer Kritik unter¬stützen Sie die Landesmedienanstalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, ein den medien¬rechtlichen Bestimmungen entsprechendes Programm zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Programmaufsicht