Update I.: Verfahren gegen S21-Prügelpolizisten eingestellt.

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Erinnert ihr Euch noch an den Prügelpolizisten von Stuttgart? Ich habe damals Strafanzeige gestellt. Das ist nun etwas mehr als 3 Wochen her. Heute habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhalten. Und ich wusste schon vor dem Öffnen, was dieser enthalten würde:

Das Verfahren gegen Polizeikomissar H. ist eingestellt.

Zur Begründung (die übrigens 13 Seiten enthält) wird genannt (HIER ALS PDF RUNTERLADEN)

„Beim Abtransport der vier Personen (im Baumhaus) zum Polizeipräsidium kam es gegen 03:00 Uhr zwischen den eingesetzten Polizeibeamten und einem Teil der anwesenden Personen, die gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten, zu teilweise heftigen verbalen Auseinandersetzungen. Vereinzelt kam es auch zu Tätlichkeiten. So wurde ein Kraftfahrzeug der Polizei durch eine mit von einem nahe gelegenen Biergarten herbeigeschafften Biertischen und Bierbänken errichtete Barrikade behindert. In diesem Zusammenhang wurde eine männliche Person wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Gewahrsam genommen.

 

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen versetzte Polizeikomissar H. einer nicht identifizierten weiblichen Person mit der Hand einen Schlag ins Gesicht. In dem sich anschließenden Gerangel zwischen Polizeibeamten und Demonstranten wurde eine nicht identifizierte männliche Person durch Polizeimeisterin D. zurückgedrängt, wobei die Polizeibeamtin dieser Person ebenfalls ins Gesicht schlug. Diese Ereignisse wurden auf einem am selben Tag zunächst vom Nachrichtensender n-tv und dann auch von anderen Sendern und im Internet veröffentlichen Videofilm, dessen Urheber nicht bekannt ist, aufgezeichnet.

Wegen des Verhaltens der Polizeibeamten PK H. und PMin D. haben mehrere Personen […] Anzeige erstattet. […] Dass einer der Anzeigenerstatter Tatzeuge war, […] (ist) nicht ersichtlich und weil sämtliche Anzeigenerstatter und Beschwerdeführer sich auf die Fernsehberichterstattung bzw. die Internetveröffentlichung bezogen haben, nicht anzunehmen.“

Was spielt das für eine Rolle, ob es Augenzeugen vor Ort gab, oder nicht?

„[…] Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen in der Nacht auf den 07.09.2010 war auch ein Bereitschaftspolizeihundertschaft eingesetzt. […] Beim Eintreffen der Hundertschaft an der Örtlichkeit im Mittleren Schlossgarten am 06.09.2010 um 23:52 Uhr befanden sich dort zunächst ungefähr 30, alsbald aber über 100 Personen, die lautstark mittels Lärm gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten. […]“

…was der guten Organisation der Parkschützer zu verdanken ist…

„Dem vom Polizeihauptkomissar P. geführten Taktischen Einsatzzug war der AUftrag erteilt worden, die Absperrung um den Baum zu errichten und ein Fahrzeug für den Abtransport der in Gewahrsam genommenen Personen bereitszuhalten. […] Die Fahrerin Polizeimeisterin J. wurde von Demonstranten angegangen, die auch mehrfach die Fahrertür öffneten. Der Zugführer Polizeihauptkomissar P. befürchtete, dass die Personen in das Innere des fahrzeugs gelangen und dieses besetzen könnten, weshalb er PK H. anwies, mit seiner Gruppe das Fahrzeug zu umstellen.“

Wie? Ein „Gefangenentransporter“ hat keine Knöpfe um von Innen heraus abzuschließen??

„Unter den Personen , die daraufhin die Polizeibeamten der von PK H. geführten Gruppe verbal attackierten, befand sich auch eine weibliche Person, die sich bereits zuvor durch ein Verhalten, das auf hochgradige Erregung schließen ließ, aufgefallen war. PHK P. sah sich sogar veranlasst, Sanitäter zu ihr zu schicken, um sie zu beruhigen, was diesen allerdings nicht gelang.“

Habe ich gerade richtig gelesen? Ist Deeskalation nicht Aufgabe der Polizei?

„[…] Immer mehr Personen kamen hinzu, verlangten von den Polizeibeamten, mit ihnen zu diskutieren, und drängten diese nach hinten in Richtung des Fahrzeugs. Darunter auch die bereits erwähnte weibliche Person, die fortlaufend schrie, immer näher auf PK H. zuging und einen hysterischen Eindruck erweckte, wobei sie sich vor allen darüber erregte, dass die Motoren des Lichtmastenkraftwagens sowie des erwähnten zum Abtransport in Gewahrsam Genommener bereitgestellten Gruppenfahrzeugs liefen. […] Unvermittelt ergriff die weibliche Person den Schlagstock des PK H., der auf der linken Körperseite auf Höhe des Oberarms aus der Körperschutzausstattung des Polizeibeamten herausragte, zog diesen ein Stück heraus, ließ aber sogleich wieder los und zog ihre Hand zurück. Im selben Moment versetzte PK H. der weiblichen Person mit der rechten Hand einen Schlag in das Gesicht. […]“

Auf dem Video sieht das gaaanz anders aus. Die „weibliche Person“ berührt den Polizisten nicht mal eine halbe Sekunde.

„Der festgestellte Sachverhalt beruht auf Einsicht in Videoaufzeichnungen sowie auf den Aussagen und Stellungnahmen eingesetzter Polizeibeamter […] Die Angaben der Polizeibeamten sind plausibel, in sich schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft.

War ja klar…

Zu einem – wenngleich nicht selten anzutreffenden – generellen Misstrauen gegen Feststellungen der Polizei im demokratischen Rechtsstaat besteht, wie schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, keine Veranlassung. […]“

Ich wusste, dass sowas noch kommt. Aber das mit dem Rechtsstaat hätten sie in diesem Zusammenhang ruhig streichen können…

„PK H. hat nach der Eröffnung des Tatvorwurfs angegeben, auf dem auf der Internetplattform „Youtube“ veröffentlichten Videofilm könne man erkennen, dass die weibliche Person ihm an den Oberkörper gefasst habe. In Wirklichkeit aber habe sie an seinen Schlagstock […] gefasst. […]“

Wie? Man hat gesehen, dass sie ihn berührt habe, aber das war dann doch nicht so? Dann sind das vielleicht gar keinen Bäume um die da gestritten wird, sondern nur Blumen?

„Von dem Ereignis im Zusammenhang mit PK H. erfuhr EPHK B. erst später, als der Zugführer PK A. berichtet habe, soeben habe eine Demonstrantin versucht, einem Polizeibeamten den Einsatzstock zu entreißen, wogegen der Polizeibeamte sich gewehrt habe. Bei dem Gerangel habe die Frau einen Stoß oder Schlag erhalten. Die Sache sei aber ausgeräumt, der Polizeibeamte habe sich entschuldigt. […]“

Ach, na dann ist ja alles wieder gut. War ja auch nur ein Stoß…

Zwar ist die Aussage des PK U. zu den Angaben der PMin D. insoweit widersprüchlich, als er angegeben hat, die Polizeibeamtin habe mit der anderen Hand nach der männlichen Person geschlagen, jedpch betrifft dieser Widerspruch nicht den Kern des Geschehens und ist deshalb nicht erheblich.

So siehts aus.

Zwar ist den Videofilmen, soweit die Ereignisse darauf abgelichtet sind, nicht zu entnehmen, dass sie weibliche Person den Schlagstock des PK H. wegzunehmen versuchte, dies wird dadurch aber auch nicht ausgeschlossen […]. Die polizeilichen Maßnahmen waren insgesamt berechtigt. Nach § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1 OWiG war die Polizei berechtigt, die Personalien der „Baumbesetzer“ […] festzustellen. Hierzu durften die Betroffenen auch mit den erforderlichen Mitteln von dem Baum geholt werden. Hierbei war nach §§ 50 ff. PolG erforderlichenfalls auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs zulässig. […] Der einzelnen Anzeigen zu entnehmende Vorwurf, der Einsatz des SEK belege die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, ist unbegründet, weil das SEK nicht im Hinblick auf eine – in Wirklichkeit vorhandene – Gefährlichkeit der Betroffenen eingesetzt wurde, sondern um deren sachgerechtes und sicheres Herabbringen von dem Baum zu gewährleisten. […] Das Beseitigen des Baumhauses durch die Polizei war zur Vermeidung weiteren unzulässigen Nächtigens nach §§ 1, 3, 7, 49 Abs. 2, 50, 60 Abs. 2 PolG zulässig. PK H. wäre berechtigt gewesen, die Wegnahme seines Einsatzstockes zu verhindern. Schlagstöcke sind nach der Bestimmung der Verwaltungsvorschrift zu §50 Abs. 2 PolG Waffen, die im Polizeidienst zu verwenden sind. […] Das unverzügliche Unterbinden einer solchen Störung mittels eines Schlages in das Gesicht als Mittel des unmittelbaren Zwangs ist weder ungeeignet noch von vornherein unverhältnismäßig.

Aber jetzt kommts…

Dass die Betroffene zum Zeitpunkt des Schlages, wie sich aus der Videoaufzeichnung ergibt, ihre Hand bereits wieder zurückzog, also offensichtlich ihren Versuch, den Schlagstock wegzunehmen, aufgegeben hatte, hat der Polizeibeamte, der nach seiner glaubhaften Einlassung […] reflexartig reagierte, nicht erkannt. Deshalb war der Schlag zwar letztlich nicht mehr gerechtfertigt, jedoch handelte PK H. im Irrtum […] und deshalb nach § 16 Abs. 1 StGB nicht vorsätzlich.
[…]
H.
Oberstaatsanwalt

Und das zweite Verfahren gegen eine Polizistin wurde dann wegen Notwehr (§ 32 StGB ) eingestellt.

Macht Euch Euer eigenes Bild…

Update I: Argumente gegen Stuttgart 21.

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Von den Befürwortern der Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofes heißt es nur: „Jaja, die sind doch gegen alles.“ Aber das ist es nicht. Die Art, wie hier mit wichtigen Entscheidungen umgegangen wird, gefällt auch mir nicht.

I. Kosten
Es fängt ja schon bei den explodierenden Kosten an: Statt bei einem Betrag von erst 2,025 Milliarden Euro (Quelle), anschließend 2,89 MIlliarden Euro, sind es nun doch etwa 4 Milliarden Euro die das Projekt kosten soll (Quelle). Doch dabei wird es ebenfalls nicht bleiben: Laut einer Berechnung des Bundesrechnungshofes von 2008 sollen sich die Kosten auf insgesamt 8,5 Milliarden Euro summieren, das Umweltbundesamt geht sogar von einer Summe in Höhe von 11 Miliarden aus (Quelle).

II. Demokratie
Die Befürworter des Großprojektes argumentieren gerne damit, dass bereits eine Abstimmung über den Bau stattgefunden habe. Das stimmt: Aber 1995 wussten die beteiligten Politiker gar nicht, was heute bekannt ist. Damals ging man zum einen davon aus, dass die Kosten komplett durch Grundstücksverkäufe wieder eingenommen werden würden. Das ist nun nicht mehr der Fall. Außerdem sind da noch die bis heute nicht abschätzbaren Risiken aufgrund von 60 km Tunnel durch schwierigstes Gebirge mit Höhlen und die bis heute nicht nachgereichte Kosten/Nutzen-Rechnung, die sonst für jede Investitionsentscheidung von großer Bedeutung ist (Quelle).
In einer aktuellen Umfrage des Stuttgarter Marktforschungsinstituts MM-Research GmbH haben sich 55 Prozent der Befragten als Gegner des Bahnprojekts Stuttgart21 bezeichnet. Als Befürworter von Stuttgart21 bezeichneten sich in der Umfrage 28 Prozent der Bürger (Quelle).

III. Baubedenken
Die Bahn verkündet in Broschüren, über Hunderte von Probebohrungen im Stuttgarter Stadtgebiet. Doch verheimlicht wird, dass Anhydrit gefunden worden ist. Das ist ein Mineral, welches in Berührung mit Feuchtigkeit um 50 Prozent anschwillt und unaufhaltsam alles zur Höhe oder zur Seite drängt, was in seiner Nähe ist. Ein gefährlicher Vorgang, der von Physikern als „Salzsprengung“ bezeichnet wird (Quelle). Die Mineralquellen unterhalb des Stuttgarter Zentrums, die europaweit die zweitgrößten sind, sind außerdem in Gefahr. Übrigens werden S21 auch zwei Discos zum Opfer fallen – eine davon in einer Tunnelhöhle, die nie zu Ende gebaut wurde. Der Grund dafür: Anhydrit!

IV. Denkmalschutz
Der Bau des Architekten Paul Bonatz (Eröffnung 1922) steht unter Denkmalschutz und soll trotzdessen abgerissen werden. Laut einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten soll der Bau des neuen Bahnhofs auch ohne Abriss der Seitenflügel möglich sein (Quelle).

V. Verlust für die Umwelt
Auf 4,4 Hektar sollen mehr als 280 alte Bäume (Platanen, Bergahorn, Eichen, Ulmen, Rosskastanien, Rotbuchen und andere) mit bis zu fünf Metern Stammumfang gefällt werden. 291 neue sollen zwar gepflanzt werden – die 96 größten davon mit einem Stammumfang 35 bis 40cm. Lächerlich, verglichen mit den 80 bis 500cm bei den zu Fällenden (Quelle).

VI. Weitere Links zum Thema
Gutachten des Umweltbundesamtes [PDF]
Blog der Mahnwache
Mehr zum Thema Kopfbahnhof 21
Argumente & LiveCam Stuttgart

Ach, zum Schluss noch ein kleiner Vergleich: Der Hauptbahnhof in Salzburg hat 900 Millionen Euro gekostet, das höchste Gebäude der Welt 1 Milliarde. Der Stuttgarter Hauptbahnhof soll 7-11 Milliarden kosten. Da ist doch etwas falsch gelaufen…!

BILD-Chef nun auch Blogger.

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Der Chef einer großen Unterhaltungs-Zeitung, an deren Wahrheitsgehalt man manchmal lieber zweifeln, als blind kaivertrauen sollte, ist nun auch im Internet unterwegs. Es handelt sich um Kai Diekmann, der nun die Blogosphäre erobern will.

Vorerst soll das ein 100-tägiges Projekt sein. „Höchstwahrscheinlich bin ich die Bloggerei nach drei Monaten leid,  […]. Wenn ich dann noch Freude daran habe, werde ich selbstverständlich die Marktbeherrschungführerschaft anstreben.“, so Diekmann in einem Selbstinterview auf seinem Blog.

Auch spricht er den kritischen BildBlog an und meint, dieser würde über „Krethi und Plethi“ bloggen.

Ein Blick lohnt sich:

[Kai Diekmanns Blog]

Foto: Philipp Neuhaus

Mein Blog ist CO2-neutral.

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baumKaufDA forstet auf: „Mach’s Grün“ startete nun die Aktion “Mein Blog ist CO2-neutral!”. In Zusammenarbeit mit “I Plant a Tree” wird für meinen Blog ein Baum gepflanzt. Dadurch werden die CO2-Emissionen meines Blogs neutralisiert. Und das für satte 50 Jahre lang.

Einzige Bedingung, um „Grün“ zu werden: Schreibt einen Beitrag über die Aktion und erhaltet Euren persönlichen „Machs Grün“-Blog-CO2-Erhaltungs-Baum!
Foto: Kerstin Nimmerrichter / pixelio.de

Der heiße Draht zur Regierung.

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Ist das nicht schön in solch einer globalisierten und modernen Welt zu wohnen? Heute wurde ein Pilotprojekt gestartet, dass dem Bürger den heißen Draht zu Behörden ermöglichen soll. Unter der 115 sollen zwischen 8 und 18 Uhr Fragen wie „Wann ist Sperrmüll?“, „Wann ist das Bürgeramt geöffnet?“ oder „Wie komme ich an ein Ummeldeformular?“ beantwortet werden – einfach, freundlich und unbürokratisch, wie es versprochen wird. Durch die neue Servicerufnummer soll Kontakt zur Kommune, zu den Landesbehörden und zu den Bundesbehörden ermöglicht werden. Ganz billig ist dieser Dienst leider nicht: Vom Festnetz kostet ein Gespräch zwischen 7 und 35 Cent, aus dem Handy kann der Preis schonmal bis auf 50 Cent pro Minute heranwachsen. Nach der zweijährigen Erprobungsphase, momentan in Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen wie Aachen, Bielefeld, Bonn, Duisburg, Köln und Wuppertal; Kommunen im hessischen Main-Kinzig-Kreis, die Stadt Oldenburg in Niedersachsen sowie Berlin und Hamburg, soll das Projekt auf die gesamte Bundesrepublik ausgeweitet werden. Bürgernähe und Kompetenz – neues Ziel der Regierung?

GreenDSL: Energiesparender Telefon-/DSL-Anschluss.

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green-dsl-400Nicht nur kulturelle und landschaftliche Gründe hat mein Umziehen nach München: In München werden auch innovative Entwicklungen, die zugleich noch der Umwelt helfen, produziert. So gibt es jetzt von der Firma Teleson den ersten grünen Internet- und Telekommunikationsanschluss – kurz genannt GreenDSL.

Doch was kann denn an einem grünen Anschluss so anders sein, als bei den herkömmlichen Anbietern? Klar: die Hardware, also Server, Router et cetera sind stromsparender als die, der Konkurrenz. Auch beim Versand technischer Geräte wird auf die Umwelt geachtet. Diese Angaben des Anbieters bestätigt auch eine neutrale, schweizer Stiftung namens MyClimate. Deren Berechnungen sind umfangreich auf greendsl.com aufgezeigt. Pro Anschluss werden mehr als 110kg CO² eingespart.

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Aber das ist noch nicht alles. Ein Euro fließt monatlich pro Anschluss auch noch in Umweltschutzprojekte namhafter Organisationen. Schon mit 10.000 greenDSL –
Anschlüssen können so pro Jahr 1100 Tonnen CO2 (gemessen in CO2-Äquivalenten) kompensiert werden und zusätzlich 120.000,00 Euro in Umweltschutzprojekte fließen.

Verantwortungsbewusste Menschen horchen nun auf, denken aber an die Kosten. Aber auch das hat GreenDSL mehr als Fair gelöst, denn die Preise gleichen denen, der Telekom. Nur 35 Euro monatlich, keine Bereitstellungs- oder Anschlussgebühr und obendrauf gibt es noch die energiesparende FritzBox (senkt also auch zusätzlich Ihre Stromkosten). Telefon und Internet DSL 16.000 ist beides kostenlos und selbstverständlich auch die TeleSon-Servicehotline.

Ihre bisherige Telefonnummer oder der Telefonbucheintrag bleiben dank Portierung natürlich auch unverändert. Es sind keine lästigen und aufwendigen Umstellungen oder Konfigurationen notwendig. Die FritzBox kommt bereits vollkommen vorkonfiguriert zu Ihnen nach Hause.

Die Firma TeleSon aus München ist ein bundesweiter Telekommunikationsanbieter und bietet bereits seit einiger Zeit auch Ökostrom an. 200.000 private DSL- und Telefonkunden laufen bereits über den umweltfreundlichen Anbieter. Also nichts wie los! Anmelden kann man sich direkt auf der offiziellen internetseite von GreenDSL (die übrigens auch energiesparend betrieben wird). Dort gibt es auch weitere Infos…

Wichtige Links: Homepage GreenDSLFAQ GreenDSL Produktinfo GreenDSL

Zum ersten Mal in Bayern: GOLDFISCHEN.

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NEU Goldfischen klein f InternetBekanntlich wird in München und Umgebung kulturell sehr viel geboten. Ein sehr junges Theaterstück wird Ende März von einer kleinen, aber engagierten Theatergruppe aufgeführt. Wöchentlich zwischen 10 und 12 Stunden Arbeit waren ein halbes Jahr notwendig, um dieses Theaterstück präsentieren zu können. Es handelt sich um “Goldfischen” von Jan Neumann, das 2004 in Köln uraufgeführt wurde.

3 Personen und alle Hauptrollen: Martin (Julian Benz) und Katja (Leonie Pokutta), beide arbeitslos, besuchen ihren Freund Nick (Niklas Lüst), der gerade für die Abschlussprüfung büffelt. Sie wollen mit ihm feiern – Feiern ohne Ende. Das Leben ist eine große Party. Regel Nr. 1: Wer zuerst die Wahrheit sagt, ist der Loser. Regel Nr. 2: Menschen, die am Abgrund stehen, bekommen einen Schubs. Die beiden halten Nick vom Lernen ab, verschwenden sein Geld und krempeln seine Wohnung um. Nick vermasselt die Prüfung, hat Stress mit seiner Bank und hohe Schulden. Er ist am Ende. Nick kennt die beiden. Und spielt das Spiel mit – auf seine Art: Drogen, Sex, Partys und Spiele. Vieles bleibt verborgen, kommt erst am Ende des Stücks zum Vorschein – aber auch nur, wenn man tatsächlich aufgepasst hat.

Ein Krimi, der allerfeinsten Art, auch wenn man laut Darstellern noch die Silbe “Psycho-” anfügen sollte. “Es gibt zwar eine Art Fall, aber keinen Mord.”, so Regisseur Nikolaus Frei. “Vollkommen anders als althergebrachte Dramatik”  – wie das ZDF zu berichten weiß. Das Stück ist dort bereits bekannt, lief es doch schon auf dem ZDF Theaterkanal. NEU IMG_5072Zu dem Autor Jan Neumann besteht laut Regisseur Nikolaus Frei Kontakt, er wurde auch schon zur Aufführung eingeladen. Durch das Internet sei er auf das Theaterstück gestoßen, als er auf der Suche nach einem Theaterstück mit einer Besetzung von 3 Personen suchte. Man war sich schnell einig, dass dieses das Richtige sei. Auch die Altersklasse wird durch die 18- bis 20-jährigen Schauspieler optimal und realistisch dargestellt.
Auf die Frage, ob Leonie sich mit ihrer Rolle identifizieren könne, mNEU IMG_5113eine sie nur “Anfangs kam mir diese Rolle völlig fremd  vor, da ich ihre Verhaltens- und Vorgehensweise seltsam fand. Als ich aber nachdachte, was ich in einer solchen Situation machen würde, wurde mir klar, dass ich ähnlich reagieren würde”, “was sicher auch daran liegt, dass man im eigenen Leben ganz andere Wege einschlägt”, ergänzt Frei.
Als Schulaufführung würden die Gymnasiasten das Stück allerdings nicht bezeichnen. “Wir haben einen viel größeren Zeitrahmen dafür angesetzt und auch die Kosten waren viel höher, als für gewöhnliche Schulaufführungen. Dieses Stück muss man ganz oder gar nicht spielen – nett spielen ist hier nicht ausreichend – wir wollen 100 Prozent.
Die Jungschauspieler erhoffen sich keine großen Einnahmen, sondern gehen das ganze erst einmal bescheiden an: “Uns kommt es erstmal auf Erfahrungen an. Wir wollen uns etwas mit Psychologie auseinandersetzen.”, so Leonie und Niklas meint  “Ja, mir ist die Herausforderung, solch ein Stück zu spielen sehr wichtig”.
Das gesamte Stück wird aus dem Etat der Schule und besonders aus Spenden finanziert. Wer dieses tolles Projekt unterstützen will, kann gerne an einem der untenstehenden Termine vorbeischauen. RatzingerOnlin berichtet.

Aufführungen:
19. März 2009, 20:00 Uhr – Schloss Reichersbeuern, Aula
23. März 2009, 20:00 Uhr – Schloss Reichersbeuern, Aula
25. März 2009, 20:00 Uhr – Schloss Reichersbeuern, Aula
27. März 2009, 20:00 Uhr – Schloss Reichersbeuern, Aula
02. April 2009, 19:30 Uhr – “Blackbox”, Gasteig München

Etwa 90 Minuten.

Eintritt frei – Spenden erwünscht

Die offizielle Internetseite der Aufführung.


(c) Dominik Ratzinger

Nacktscanner am Flughafen.

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Morgens in der Sicherheitskontrolle am Flughafen. Während sich ihr Vordermann schon wieder anzieht, werden Sie vom Sicherheitspersonal zum Striptease aufgefordert. In den USA ist diese Prozedur üblich, in Europa erproben sie erste Flughäfen und die EU will sie zum Standard machen. Real muss bei den so genannten Nacktscannern niemand nackte Haut zeigen, aber virtuell wird jeder bis auf die Haut ausgezogen.

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EU-Kommission erlaubt Einsatz von Nacktscannern

Die EU-Kommission hat durch die Änderung einer Verwaltungsvorschrift den Einsatz von Nacktscannern auf Flughäfen in der EU erlaubt. Ab 2010 sollen die etwa 100.000 Euro teuren und telefonzellengroßen Geräte im großen Stil zum Einsatz kommen. Sie können dabei helfen nichtmetallische Waffen wie Messer aus Keramik zu entdecken.

In einem der taz vorliegendem internen Schreiben vermutet der für Flughäfen zuständige EU-Kommissar Antonio Tajani, dass viele Bürger kein Problem mit den Nacktbildern hätten. Ohne eine Quelle zu nennen schreibe er, dass Fluggäste, wenn sie vor die Wahl zwischen dem üblichen Abtasten und dem Scanner gestellt werden, „eine klare Vorliebe“ für die Scanner gezeigt hätten. Der Scan solle nicht zur Pflicht für alle Passagiere werden.

EU-Parlamentarier fühlen sich übergangen

Die Welle der Empörung begann im Europäischen Parlament. Über Fraktionsgrenzen hinweg forderten die Parlamentarier die Kommission am Donnerstag auf zu erklären, ob Grundrechte der Bürger von den Durchleuchtungsgeräten verletzt werden. „Man fragt sich schon, ob man noch ein Reisender ist oder sich in einem Hochsicherheitstrakt befindet“, sagte Alexander Alvaro, deutscher FDP-Politiker und innenpolitischer Sprecher der Liberalen im Europaparlament der taz. Die europäischen Grünen üben ebenfalls Kritik: „Ob diesem Eingriff ein tatsächlicher Sicherheitsgewinn gegenübersteht, wurde offensichtlich nicht einmal untersucht.“

Andere EU-Abgeordneten fühlen sich übergangen, weil die EU-Kommission das Vorhaben still und leise über eine Verwaltungsvorschrift realisieren will und sich dabei nur wenig Gedanken über Grundrechte und Gesundheitsrisiken mache. Der CSU-Abgeordnete Manfred Weber kritisierte, die Kommission könne das Vorhaben nicht einfach „durch die Hintertür“ einführen.

Politik, Kirche und Polizei: Ablehnung auf breiter Front

In den Ruhr Nachrichten bezeichnete der SPD-Europaparlamentarier Martin Schulz den Einsatz von Nacktscannern als „unverhältnismäßig und nicht erforderlich“. Sie würden die Sicherheit keinesfalls erhöhen. Es sei zwar richtig, dass sie auch Plastiksprengstoff oder Keramikmesser finden, aber schon heute seien Leibesvisitationen im konkreten Verdachtsfall möglich.

Auch in Deutschland macht sich Empörung über den geplanten Einsatz der Nacktscanner breit. Neben Politikern aller Bundestagsfraktionen haben sich auch Geistliche und sogar Polizisten gegen den Einsatz der Nacktscanner ausgesprochen. „Diese Methode darf in Deutschland nicht eingeführt werden“, fordert der FDP-Innenexperte Max Stadler in der taz. „Jeder ist für sinnvolle Kontrollen an Flughäfen, aber was zu weit geht, geht zu weit.“

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte der Berliner Morgenpost: „Man muss nicht alles machen, was technisch machbar ist.“ Er forderte vor der Einführung von solchen Scannern erst einen Beleg, dass sie einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen.

Auch die Kirche meldet sich zu Wort. „Die Intimsphäre ist absolut unantastbar“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch der Augsburger Allgemeinen Zeitung.

Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, das Sicherheitsniveau an Flughäfen lasse sich durch Körperscanner „sicher nicht verbessern“. Die Debatte führe dazu, dass die Bevölkerung die Sicherheitspolitik zunehmend als maß- und schamlos wahrnehme.

EU-Parlament: Zustimmung unter Bedingungen

Das EU-Parlament ist jedoch nicht grundsätzlich gegen die Zulassung der Nacktscanner. Ein Antrag der Liberalen, in dem die EU-Kommission aufgefordert wird, das Projekt fallen zu lassen, fand keine Mehrheit. Der CDU-Verkehrsexperte im Europaparlament, Georg Jarzembowski, sieht im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung die Rechte der Parlamentarier nicht eingeschränkt.

Tajani habe den Verkehrsausschuss eingeschaltet, der ihm drei Bedingungen für eine Zulassung genannt habe: Kein Passagier dürfe zu dem Scan gezwungen werden, die Kontrolleure müssten räumlich getrennt von dem erfassten Passagier sitzen, und die Bilder dürften nicht gespeichert werden. Tajani hätte akzeptiert. In den USA werden zusätzlich auch die Gesichter der Personen im Scanner auf den Bildschirmen der Kontrolleure verpixelt.

Ähnlich sieht das auch CSU-Mann Weber: Wenn der Passagier die Wahl zwischen dem Ganzkörperscanner und der derzeit verwendeten Abtastmethode habe, könne man dem Einsatz der Geräte zustimmen, sagte er gegenüber Spiegel Online.

Die EU-Kommission verteidigt den Einsatz von Nacktscannern. Ein Sprecher sagte in Brüssel: „Wir glauben, dass das eine effektive Maßnahme ist, die bestehenden Kontrollmethoden zu ergänzen und den Passagieren Zeit zu ersparen.“ Er ergänzte: „Wir wollen ausschließen, dass ein Passagier dazu gezwungen wird, und wir wollen auch die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, das einzusetzen.“ Der Kommissionssprecher sicherte ebenfalls zu, dass Kommissar Tajani eng mit dem Europaparlament zusammenarbeiten werde, um alle Bedenken mit Blick auf Datenschutz, Privatsphäre und Gesundheit zu klären.

Technik

Die Befürworter der Nacktscanner berufen sich neben der erhöhten Sicherheit auch auf einen schnellen Ablauf der Sicherheitskontrollen. Das Abtasten per Hand würde überflüssig werden. Stattdessen treten die bekleideten Fluggäste in den Scanner, heben die Arme und werden durchleuchtet.

Die so genannten „Millimeterwellen“, angeblich ungefährliche elektromagnetische Strahlen im Terahertz-Bereich, durchdringen die Kleidung. Mit Röntgenstrahlung arbeiten Geräte, die die so genannte Backscatter-Technik einsetzen. Das Sicherheitspersonal, das in einem Nebenraum sitzen kann, sieht auf einem Bildschirm eine dreidimensionale Abbildung des unbekleideten Menschen – ein Nacktbild in schwarz-weiß, inklusive Genitalien, Speckrollen, Prothesen und künstlichen Darmausgängen.

In Europa testen bereits Flughäfen in Amsterdam und Helsinki die Geräte. In London wurde der Betrieb nach Protesten abgebrochen und in Zürich steht ein Testlauf an. In Deutschland hat die für die Sicherheit auf den Flughäfen zuständige Bundespolizei angekündigt, Nacktscanner „ergebnisoffen“ zu untersuchen. Ihr Sprecher Jörg Kunzendorf sagte am Donnerstag: „Wir werden in einem Labor alle Aspekte prüfen und schauen, ob die Technologie unseren Ansprüchen genügt.“ Erst wenn die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt seien, könne über mögliche Praxistests entschieden werden.

Text: Netzwelt