Veranstaltung zu #S21 in Villingen-Schwenningen

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Nur ein kleiner Hinweis für interessierte Menschen aus der Region:

S21 – ein Projekt für konservative Wähler
Klaus Gebhardt ist Gründungsmitglied der Parkschützerbewegung, die seit vielen Monaten den Protest gegen den geplanten Tiefbahnhof in Stuttgart maßgeblich organisiert und verbreitert.

Heute 20:00 Uhr im Tokio Hotel (früher Hotel Ketterer) in Villingen-Schwenningen

Stellungnahme des Innenministeriums zur Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Polizeieinsatz. #s21

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Heute den folgenden Brief des Innenministeriums erhalten:

Baden-Württemberg
Innenministerium

Betrifft: Ihre Beschwerde vom 05.10.2010 gegen Polizeibeamte und Herrn Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann in Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Schlossgarten, Stuttgart

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

Ihre Beschwerde vom 05.10.2010 gegen Polizeibeamte und Herrn Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann in Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Schlossgarten, Stuttgart ist am 08.10.2010 im Innenministerium Baden-Württemberg eingegangen.

Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung und den ggf. strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz haben wir den Vorgang zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Über Ihre Beschwerde wird das Innenministerium daher erst nach Abschluss des Verfahrens der Staatsanwaltschaft entschieden.

Mit freundlichen Grüßen,
W.O.

Update I.: Verfahren gegen S21-Prügelpolizisten eingestellt.

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Erinnert ihr Euch noch an den Prügelpolizisten von Stuttgart? Ich habe damals Strafanzeige gestellt. Das ist nun etwas mehr als 3 Wochen her. Heute habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhalten. Und ich wusste schon vor dem Öffnen, was dieser enthalten würde:

Das Verfahren gegen Polizeikomissar H. ist eingestellt.

Zur Begründung (die übrigens 13 Seiten enthält) wird genannt (HIER ALS PDF RUNTERLADEN)

„Beim Abtransport der vier Personen (im Baumhaus) zum Polizeipräsidium kam es gegen 03:00 Uhr zwischen den eingesetzten Polizeibeamten und einem Teil der anwesenden Personen, die gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten, zu teilweise heftigen verbalen Auseinandersetzungen. Vereinzelt kam es auch zu Tätlichkeiten. So wurde ein Kraftfahrzeug der Polizei durch eine mit von einem nahe gelegenen Biergarten herbeigeschafften Biertischen und Bierbänken errichtete Barrikade behindert. In diesem Zusammenhang wurde eine männliche Person wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Gewahrsam genommen.

 

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen versetzte Polizeikomissar H. einer nicht identifizierten weiblichen Person mit der Hand einen Schlag ins Gesicht. In dem sich anschließenden Gerangel zwischen Polizeibeamten und Demonstranten wurde eine nicht identifizierte männliche Person durch Polizeimeisterin D. zurückgedrängt, wobei die Polizeibeamtin dieser Person ebenfalls ins Gesicht schlug. Diese Ereignisse wurden auf einem am selben Tag zunächst vom Nachrichtensender n-tv und dann auch von anderen Sendern und im Internet veröffentlichen Videofilm, dessen Urheber nicht bekannt ist, aufgezeichnet.

Wegen des Verhaltens der Polizeibeamten PK H. und PMin D. haben mehrere Personen […] Anzeige erstattet. […] Dass einer der Anzeigenerstatter Tatzeuge war, […] (ist) nicht ersichtlich und weil sämtliche Anzeigenerstatter und Beschwerdeführer sich auf die Fernsehberichterstattung bzw. die Internetveröffentlichung bezogen haben, nicht anzunehmen.“

Was spielt das für eine Rolle, ob es Augenzeugen vor Ort gab, oder nicht?

„[…] Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen in der Nacht auf den 07.09.2010 war auch ein Bereitschaftspolizeihundertschaft eingesetzt. […] Beim Eintreffen der Hundertschaft an der Örtlichkeit im Mittleren Schlossgarten am 06.09.2010 um 23:52 Uhr befanden sich dort zunächst ungefähr 30, alsbald aber über 100 Personen, die lautstark mittels Lärm gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten. […]“

…was der guten Organisation der Parkschützer zu verdanken ist…

„Dem vom Polizeihauptkomissar P. geführten Taktischen Einsatzzug war der AUftrag erteilt worden, die Absperrung um den Baum zu errichten und ein Fahrzeug für den Abtransport der in Gewahrsam genommenen Personen bereitszuhalten. […] Die Fahrerin Polizeimeisterin J. wurde von Demonstranten angegangen, die auch mehrfach die Fahrertür öffneten. Der Zugführer Polizeihauptkomissar P. befürchtete, dass die Personen in das Innere des fahrzeugs gelangen und dieses besetzen könnten, weshalb er PK H. anwies, mit seiner Gruppe das Fahrzeug zu umstellen.“

Wie? Ein „Gefangenentransporter“ hat keine Knöpfe um von Innen heraus abzuschließen??

„Unter den Personen , die daraufhin die Polizeibeamten der von PK H. geführten Gruppe verbal attackierten, befand sich auch eine weibliche Person, die sich bereits zuvor durch ein Verhalten, das auf hochgradige Erregung schließen ließ, aufgefallen war. PHK P. sah sich sogar veranlasst, Sanitäter zu ihr zu schicken, um sie zu beruhigen, was diesen allerdings nicht gelang.“

Habe ich gerade richtig gelesen? Ist Deeskalation nicht Aufgabe der Polizei?

„[…] Immer mehr Personen kamen hinzu, verlangten von den Polizeibeamten, mit ihnen zu diskutieren, und drängten diese nach hinten in Richtung des Fahrzeugs. Darunter auch die bereits erwähnte weibliche Person, die fortlaufend schrie, immer näher auf PK H. zuging und einen hysterischen Eindruck erweckte, wobei sie sich vor allen darüber erregte, dass die Motoren des Lichtmastenkraftwagens sowie des erwähnten zum Abtransport in Gewahrsam Genommener bereitgestellten Gruppenfahrzeugs liefen. […] Unvermittelt ergriff die weibliche Person den Schlagstock des PK H., der auf der linken Körperseite auf Höhe des Oberarms aus der Körperschutzausstattung des Polizeibeamten herausragte, zog diesen ein Stück heraus, ließ aber sogleich wieder los und zog ihre Hand zurück. Im selben Moment versetzte PK H. der weiblichen Person mit der rechten Hand einen Schlag in das Gesicht. […]“

Auf dem Video sieht das gaaanz anders aus. Die „weibliche Person“ berührt den Polizisten nicht mal eine halbe Sekunde.

„Der festgestellte Sachverhalt beruht auf Einsicht in Videoaufzeichnungen sowie auf den Aussagen und Stellungnahmen eingesetzter Polizeibeamter […] Die Angaben der Polizeibeamten sind plausibel, in sich schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft.

War ja klar…

Zu einem – wenngleich nicht selten anzutreffenden – generellen Misstrauen gegen Feststellungen der Polizei im demokratischen Rechtsstaat besteht, wie schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, keine Veranlassung. […]“

Ich wusste, dass sowas noch kommt. Aber das mit dem Rechtsstaat hätten sie in diesem Zusammenhang ruhig streichen können…

„PK H. hat nach der Eröffnung des Tatvorwurfs angegeben, auf dem auf der Internetplattform „Youtube“ veröffentlichten Videofilm könne man erkennen, dass die weibliche Person ihm an den Oberkörper gefasst habe. In Wirklichkeit aber habe sie an seinen Schlagstock […] gefasst. […]“

Wie? Man hat gesehen, dass sie ihn berührt habe, aber das war dann doch nicht so? Dann sind das vielleicht gar keinen Bäume um die da gestritten wird, sondern nur Blumen?

„Von dem Ereignis im Zusammenhang mit PK H. erfuhr EPHK B. erst später, als der Zugführer PK A. berichtet habe, soeben habe eine Demonstrantin versucht, einem Polizeibeamten den Einsatzstock zu entreißen, wogegen der Polizeibeamte sich gewehrt habe. Bei dem Gerangel habe die Frau einen Stoß oder Schlag erhalten. Die Sache sei aber ausgeräumt, der Polizeibeamte habe sich entschuldigt. […]“

Ach, na dann ist ja alles wieder gut. War ja auch nur ein Stoß…

Zwar ist die Aussage des PK U. zu den Angaben der PMin D. insoweit widersprüchlich, als er angegeben hat, die Polizeibeamtin habe mit der anderen Hand nach der männlichen Person geschlagen, jedpch betrifft dieser Widerspruch nicht den Kern des Geschehens und ist deshalb nicht erheblich.

So siehts aus.

Zwar ist den Videofilmen, soweit die Ereignisse darauf abgelichtet sind, nicht zu entnehmen, dass sie weibliche Person den Schlagstock des PK H. wegzunehmen versuchte, dies wird dadurch aber auch nicht ausgeschlossen […]. Die polizeilichen Maßnahmen waren insgesamt berechtigt. Nach § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1 OWiG war die Polizei berechtigt, die Personalien der „Baumbesetzer“ […] festzustellen. Hierzu durften die Betroffenen auch mit den erforderlichen Mitteln von dem Baum geholt werden. Hierbei war nach §§ 50 ff. PolG erforderlichenfalls auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs zulässig. […] Der einzelnen Anzeigen zu entnehmende Vorwurf, der Einsatz des SEK belege die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, ist unbegründet, weil das SEK nicht im Hinblick auf eine – in Wirklichkeit vorhandene – Gefährlichkeit der Betroffenen eingesetzt wurde, sondern um deren sachgerechtes und sicheres Herabbringen von dem Baum zu gewährleisten. […] Das Beseitigen des Baumhauses durch die Polizei war zur Vermeidung weiteren unzulässigen Nächtigens nach §§ 1, 3, 7, 49 Abs. 2, 50, 60 Abs. 2 PolG zulässig. PK H. wäre berechtigt gewesen, die Wegnahme seines Einsatzstockes zu verhindern. Schlagstöcke sind nach der Bestimmung der Verwaltungsvorschrift zu §50 Abs. 2 PolG Waffen, die im Polizeidienst zu verwenden sind. […] Das unverzügliche Unterbinden einer solchen Störung mittels eines Schlages in das Gesicht als Mittel des unmittelbaren Zwangs ist weder ungeeignet noch von vornherein unverhältnismäßig.

Aber jetzt kommts…

Dass die Betroffene zum Zeitpunkt des Schlages, wie sich aus der Videoaufzeichnung ergibt, ihre Hand bereits wieder zurückzog, also offensichtlich ihren Versuch, den Schlagstock wegzunehmen, aufgegeben hatte, hat der Polizeibeamte, der nach seiner glaubhaften Einlassung […] reflexartig reagierte, nicht erkannt. Deshalb war der Schlag zwar letztlich nicht mehr gerechtfertigt, jedoch handelte PK H. im Irrtum […] und deshalb nach § 16 Abs. 1 StGB nicht vorsätzlich.
[…]
H.
Oberstaatsanwalt

Und das zweite Verfahren gegen eine Polizistin wurde dann wegen Notwehr (§ 32 StGB ) eingestellt.

Macht Euch Euer eigenes Bild…

Update I: Argumente gegen Stuttgart 21.

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Von den Befürwortern der Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofes heißt es nur: „Jaja, die sind doch gegen alles.“ Aber das ist es nicht. Die Art, wie hier mit wichtigen Entscheidungen umgegangen wird, gefällt auch mir nicht.

I. Kosten
Es fängt ja schon bei den explodierenden Kosten an: Statt bei einem Betrag von erst 2,025 Milliarden Euro (Quelle), anschließend 2,89 MIlliarden Euro, sind es nun doch etwa 4 Milliarden Euro die das Projekt kosten soll (Quelle). Doch dabei wird es ebenfalls nicht bleiben: Laut einer Berechnung des Bundesrechnungshofes von 2008 sollen sich die Kosten auf insgesamt 8,5 Milliarden Euro summieren, das Umweltbundesamt geht sogar von einer Summe in Höhe von 11 Miliarden aus (Quelle).

II. Demokratie
Die Befürworter des Großprojektes argumentieren gerne damit, dass bereits eine Abstimmung über den Bau stattgefunden habe. Das stimmt: Aber 1995 wussten die beteiligten Politiker gar nicht, was heute bekannt ist. Damals ging man zum einen davon aus, dass die Kosten komplett durch Grundstücksverkäufe wieder eingenommen werden würden. Das ist nun nicht mehr der Fall. Außerdem sind da noch die bis heute nicht abschätzbaren Risiken aufgrund von 60 km Tunnel durch schwierigstes Gebirge mit Höhlen und die bis heute nicht nachgereichte Kosten/Nutzen-Rechnung, die sonst für jede Investitionsentscheidung von großer Bedeutung ist (Quelle).
In einer aktuellen Umfrage des Stuttgarter Marktforschungsinstituts MM-Research GmbH haben sich 55 Prozent der Befragten als Gegner des Bahnprojekts Stuttgart21 bezeichnet. Als Befürworter von Stuttgart21 bezeichneten sich in der Umfrage 28 Prozent der Bürger (Quelle).

III. Baubedenken
Die Bahn verkündet in Broschüren, über Hunderte von Probebohrungen im Stuttgarter Stadtgebiet. Doch verheimlicht wird, dass Anhydrit gefunden worden ist. Das ist ein Mineral, welches in Berührung mit Feuchtigkeit um 50 Prozent anschwillt und unaufhaltsam alles zur Höhe oder zur Seite drängt, was in seiner Nähe ist. Ein gefährlicher Vorgang, der von Physikern als „Salzsprengung“ bezeichnet wird (Quelle). Die Mineralquellen unterhalb des Stuttgarter Zentrums, die europaweit die zweitgrößten sind, sind außerdem in Gefahr. Übrigens werden S21 auch zwei Discos zum Opfer fallen – eine davon in einer Tunnelhöhle, die nie zu Ende gebaut wurde. Der Grund dafür: Anhydrit!

IV. Denkmalschutz
Der Bau des Architekten Paul Bonatz (Eröffnung 1922) steht unter Denkmalschutz und soll trotzdessen abgerissen werden. Laut einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten soll der Bau des neuen Bahnhofs auch ohne Abriss der Seitenflügel möglich sein (Quelle).

V. Verlust für die Umwelt
Auf 4,4 Hektar sollen mehr als 280 alte Bäume (Platanen, Bergahorn, Eichen, Ulmen, Rosskastanien, Rotbuchen und andere) mit bis zu fünf Metern Stammumfang gefällt werden. 291 neue sollen zwar gepflanzt werden – die 96 größten davon mit einem Stammumfang 35 bis 40cm. Lächerlich, verglichen mit den 80 bis 500cm bei den zu Fällenden (Quelle).

VI. Weitere Links zum Thema
Gutachten des Umweltbundesamtes [PDF]
Blog der Mahnwache
Mehr zum Thema Kopfbahnhof 21
Argumente & LiveCam Stuttgart

Ach, zum Schluss noch ein kleiner Vergleich: Der Hauptbahnhof in Salzburg hat 900 Millionen Euro gekostet, das höchste Gebäude der Welt 1 Milliarde. Der Stuttgarter Hauptbahnhof soll 7-11 Milliarden kosten. Da ist doch etwas falsch gelaufen…!