Mitmachen: Klagen gegen das Stoppschild

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Zusammen mit dem FoeBud e.V. klage ich mal wieder vor dem Bundesverfassungsgericht für die Freiheit. Genau genommen geht es um das Zugangserschwernisgesetz, das für 2011 geplant ist.

Mitmachen!
Mitmachen ist ganz einfach und sogar kostenlos. Auf dieser Internetseite (KLICK!) kann man sich registrieren, bekommt eine PDF zum Ausdrucken, die man unterschreibt und zurücksendet. Somit habt ihr die Vollmacht erteilt, vor dem Bundesverfassungsgericht von den Rechtsanwälten Stadler & Boecker vertreten werden zu dürfen.

Warum?
Wichtigste Kritikpunkte gegen das geplante Gesetz sind

  • Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
  • Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
  • Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
  • Sperren können die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
  • Das Gesetz ist verfassungswidrig.

Mitmachen!

Dienstnummern: "Es darf keinen Kontrollwahn gegen unsere Polizeibeamten geben."

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„Es darf keinen Kontrollwahn gegen unsere Polizeibeamten geben.“diefront
Mit diesem Satz endet eine Publikation von Dr. Juhnke Trapp gegen den Antrag des Berliner Polizeipräsidenten, Polizisten mit Dienstnummern zu versehen. Der zweiseitige Brief an den Senat im PDF-Format, der die Meinung der CDU-Fraktion repräsentieren soll meint, eine derartige Maßnahme wäre „unverhältnismäßig und wird den Erfordernissen der Polizeipraxis nicht gerecht“.

Weiter heisst es, es dürfe für „mehr Bürgernähe kein Generalverdacht in Kauf genommen“ werden und es könne nach Vorwürfen zu Beförderungssperren kommen. Das wäre natürlich besonders schlimm, wenn ein prügelnder Polizist nicht mehr aufsteigen könne…

„Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht würde ihre Privatsphäre weiter einschränken“, meint der Brief weiter. Wie soll eine Nummer die Privatsphäre weiter einschränken? Die Herausgabe eines Namens ist gefährlicher, als die Herausgabe einer Nummer. Außerdem wird die Privatsphäre von uns Bürgern auch durch die Polizei eingeschnitten.

„Schon heute finden sich auf einschlägigen Internetportalen die Fotos von Polizeibeamten mit Details aus ihrem Privatleben.“ …aber nur, weil diese die dort selber einstellen.

Das Schreiben ist zwar schon ein paar Tage alt, aber ganz interessant.

Habe es mal hochgeladen… [Download PDFSchreibenAOHB16-2681]

Foto: Fionn Große / Pixelio.de

Schäuble gesteht: Zensurgesetz wegen Wahl.

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Wie die Deutsche Presseagentur heute berichtet hat Wolfgang Schäuble zugBarriereegeben, dass das Zensurgesetz (oder auch „Zugangserschwerungsgesetz für Stoppschilder im Internet“) handwerkliche Fehler enthalte. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen. Die Sperren sind von Ursula von der  Leyen heuer auf den Weg gebracht worden (RatzingerOnline berichtete).

Er sprach sich aber allgemein dennoch für eine stärkere Reglementierung im Internet aus: „Kultur wie Marktwirtschaft gehen nicht ohne den Schutz geistigen Eigentums“.

 

Gericht verbietet BKA Weitergabe von Sperrlisten an Provider.

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Ein Bremer Online-Blogbetreiber berichtet heute, dass das BKA seine Sperr-VertrBarriereäge bis zur endgültigen gesetzlichen Grundlage nicht durchsetzen darf.

Das Zivilgericht Wiesbaden hat die erfreuliche Nachricht beschlossen. Auch wenn am 10. Juli 2009 von einem Justiziar des BKAs bestätigt wurde, dass bisher keine Sperrlisten herausgegeben worden seien, so zweifle das Gericht dennoch an, wie weit ein Prozessreferat überhaupt „für das Handeln von Fachabteilungen verbindliche Erklärungen […] abgeben kann“.

Das Gericht zwingt nun das BKA zur unverzüglichen „eidesstaatliche[n] Versicherung seines Präsidenten und […] des für die Erstellung der Listen […] zuständigen Referatsleiters des BKA vorzulegen, aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der zwischen dem Bundeskriminalamt und der [Provider] […] geschlossenen Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider […] zur Verfügung gestellt worden sind und werden.“

Kurz: Eine Übermittlung jeglicher Sperrlisten zum Provider wird dem BKA durch das Verwaltungsgericht verboten. Der Blogbetreiber Julian Kornberger schreibt weiter, dass – sollte dies dennoch der Fall sein, vermutlich ein Verfügungsbeschluss erlassen wird.

[Schriftsatz des Gerichts]

Foto: Kenneth Brockmann / pixelio.de

Piratenblogger aufgepasst.

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Ziele der Piratenpartei verfolgen und auch ab und zu Twittern oder Bloggen gibt es jetzt zwei neue Onlineangebote.

piratenZum Einen wäre da das Piraten-Twitter-Portal. Erreichbar unter http://piratentwitterer.de/

Und zum anderen gibt es da noch das Piraten-Blogger-Portal. Das erreicht man unter http://piratenblogger.de/

Meldet Euch einfach an und werdet Mitglied dieser Listen – natürlich nur, wenn ihr auch mit der Meinung der Piratenpartei übereinstimmt und ab und zu mal etwas über die Piraten twittert oder bloggt .

Gedanken zum Thema ‚Sexueller Missbrauch‘.

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Nachdem ein ehemaliger Leichtathletik-Trainer nun zu 8 Jahren Haft verurteilt wurde, weil er über 300 Kinder sexuell missbraucht haben soll, gibt es nun in Passau erneut einen Fall extremen Kindermissbrauchs. Ein Judo-Trainer soll sich an weit über 200 Kindern vergangen haben. Akt

Meine Frage dazu: Wie krank muss man sein, um so etwas zu tun? Was muss man selbst erlebt haben, um so etwas zu tun? Zwei Männer, die zusammen weit über 500 Leben junger, sportbegeisterter Jungen zerstörten. Und man hat das Gefühl, als könne man das nie eindämmen. Es muss doch eine Möglichkeit geben, diese Taten zu verhindern – zumal beide Täter auch in der Vergangenheit schon aufgefallen waren.

Was wir brauchen ist definitiv ein besseres Therapieprogramm für straffälliggewordene Pädophile. Ich denke nicht, dass man aus diesem Teufelskreis selbst wieder heraus kommt. Die Ironie an der ganzen Sache ist auch die von Ursula von der Leyen geplante Sperre von kinderpornografischen „Inhalten“ im Web. Zumal nicht die Inhalte, sondern nur die Domain gesperrt wird und sogar von 12-jährigen Kindern innerhalb von 30 Sekunden ausgehebelt werden kann. Es gibt jetzt schon Videos auf Youtube, die die Umgehung der Sperre zeigen – das kürzeste dauert 17 Sekunden! Warum tut die Bundesregierung nichtmal etwas Wichtiges gegen diese Täter, sondern nur Schein-Vorgehen zur Wahlzeit.

Ausserdem möchte ich jene Leute, die für Todesstrafe dieser Täter sind, darauf hinweisen, dass das doch totaler Humbug ist. Ein Täter würde sich dadurch nicht abschrecken lassen. Vielmehr sollte man Geld in Prävention investieren, dass es erst gar nicht zu einem Missbrauch kommt. Würde die Todesstrafe wieder eingeführt werden, würden wir uns zurück bewegen und so handeln, wie es heutzutage noch im Nahen Osten der Fall ist. Auge um Auge – Zahn um Zahn. Vor einiger Zeit berichtete ich über eine Frau, die mit Säure bespritzt wurde. Ein Gericht verurteilte den Täter ebenfalls zu Säure im Gesicht. Ist es das was wir wollen? Soll das wirklich was bringen? Wir sind doch nicht im Mittelalter…

Liebe Frau von der Leyen, wie wäre es mit einem guten Präventionsprogramm und sofortiger Löschung (ohne eine sinnlose Sperre) von kinderpornografischen Inhalten? Ich weiß, Ihnen kommt es nicht auf Kinderpornografie an, Ihre tatsächlichen Beweggründe sind doch eine komplette Kontrolle des Internets.

Foto: Karin Schmidt / pixelio.de