Dominik vs. GEZ: 1:0 für mich.

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Kurze Erzählung einer miesen GEZ-Geschichte: Ein Verwandter war nie bei der GEZ angemeldet, da er keinen Fernseher nutzt. Das glaubt die GEZ nicht und bucht monatlich von dessen Mutter ab. Diese ist nämlich schon lange bei der GEZ Kundin – muss nun auch die Gebühren des Verwandten tragen, für den es weder eine Anmeldung, noch eine Einzugsermächtigung gibt. Schriftlich gibt die GEZ niemandem Bescheid, bucht einfach nur ab.

Da habe ich mich natürlich eingeschalten. Nach mehreren erfolglosen Briefwechseln nun endlich der Bescheid:

Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie haben uns Ihre besondere Situation geschildert. Nach sorg-
fältiger Prüfung melden wir Ihr Teilnehmerkonto ab. Gebühren-
rückstände bestehen nicht.

Beiliegend erhalten Sie eine Informationsbroschüre zum Thema
„neuartige Rundfunkgeräte“, wie z.B. Computer oder Laptop.

Sollen Sie ein neuartiges Rundfunkgerät zum Empfang bereit
halten, so freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE

Für alle, die mein letztes Schreiben interessiert, dass ich senden musste, dass die GEZ so reagierte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reagiere ich auf Ihr Schreiben vom 09. Juni 2010. Sie haben auf meinen letzten Brief nur mit einer ‚Abmeldebestätigung‘ reagiert, obwohl ich noch nie bei Ihnen angemeldet oder registriert war. Desweiteren haben Sie auf zusätzliche Punkte meines Schreibens nicht reagiert. Sie stellen mir einen Betrag in Höhe von 75,82 EUR in Rechnung, nachdem Sie diesen versuchten, vom Konto meiner Mutter XXX abzubuchen. Sollte ich gemäß §271 BGB bis zum Freitag, den 02. Juli 2010 keine Antwort dazu erhalten, wie Sie zu meinen Daten gelangt sind und warum Sie vom Konto meiner Mutter abbuchen, werde ich Strafanzeige wegen Betruges gegen den verantwortlichen Mitarbeiter erheben.

Ich fordere Sie außerdem (gleiche Fristsetzung wie oben, gemäß §271 BGB ) auf, 1.) mich über jegliche Informationen und personenbezogenen Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, gemäß §34 BDSG zu unterrichten, 2.) die Speicherung jeglicher Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, in der Zukunft zu vermeiden und eventuell noch vorhandene Daten mit sofortiger Wirkung von Datenträgern zu entfernen (§8, Absatz 4 des Rundfunkstaatsvertrages), 3.) es zu vermeiden weitere unbegründete Forderungen an mich zu stellen oder mich auf irgendeine Art und Weise, sei es telefonisch, elektronisch schriftlich, persönlich oder auf dem postalischen Wege zu kontaktieren oder mich versuchen zu kontaktieren, wenn es um Forderungen und/oder Investigationen von Ihrer Organisation geht, 4.) mir Auskunft darüber zu erteilen, wie Ihre Rechnungsstellung ohne das Vorhandensein von Rundfunkgeräten in meinem Haushalt von Ihrer Seite gerechtfertigt sein soll und 5.) die laufende Forderung in Höhe von 75,82 EUR einzustellen, da ich kein Kunde Ihrer Organisation bin, noch nie bei Ihnen angemeldet und eine Rechnungsstellung über die genannte Summe nicht rechtmäßig ist. Eine Abbuchung von einem nicht mir gehörenden Konto ist strafbar.
Diesen Brief begründe ich wie folgt: In §1, Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages, auf deren Grundlagen Sie arbeiten sollten, ist beschrieben: ‚Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.‘ Diese Geräte sind in meinem Haushalt nicht vorhanden. Somit trifft auch, wie in Absatz 2 genannt, nicht zu, dass es sich bei meiner Person um einen Rundfunkteilnehmer handelt. Jegliche Rechnungsstellung ist rechtswidrig und verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag.

Sollten Sie erneut wichtige Punkte dieses Briefes ignorieren, so werde ich mich an höhere Institutionen wenden.

Achtungsvoll,

XXX

Dann sag ich halt auch was zur Datenpanne bei SchülerVZ.

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Eigentlich wollte ich mich aus der Berichterstattung zu diesem Thema raushalten. Zu schön ist es, dass nun alle sauer auf SchülerVZ sind. Die waren mir in der Vergangenheit bei Anfragen sowieso zu arrogant. Ich schuelervzwar nicht der Meinung, dass es sich bei der Sache hier um einen Angriff handelte – daher kein Bericht.

Ein junger Herr, nein ‚tschuldigung ich korrigiere: Zwei junge Herren haben unabhängig voneinander (!) Daten der VZ-Gruppe „gestohlen“ oder auch „ausgespäht“. Der eine professioneller, der andere eher weniger.

Der professionellere Herr hat das ganze mit Hilfe eines „Crawler“ gemacht. Das ist ein selbstprogrammiertes Programm, dem es möglich ist, alle Daten automatisch runterzuladen. Bei dieser Attacke war SchülerVZ, MeinVZ und auch StudiVZ betroffen. Das Programm des jungen Herren war sowieso noch nicht ausgereift: Es nahm teilweise Profile doppelt auf. Er wollte auf eine Sicherheitslücke aufmerksam machen.

Wie der andere Herr an die Daten kam ist meines Wissens nach noch nicht 100%-ig bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass er in einer Gruppe Daten von SchülerVZ (und zwar ausschließlich von dort) einzeln abgeschrieben haben soll.

Einer von beiden hat versucht, SchülerVZ zu erpressen und wollte 20.000 EUR Lösegeld (mittlerweile sind wir laut „Der Westen“ sogar bei 80.000 EUR). Was SchülerVZ aber immer wieder betont: Es wurden keine riskanten Daten gestohlen, sondern lediglich Name, Profilbild, Schule und eventuell Geburtsdatum und Wohnort. All diese Informationen hätte jeder abrufen können. Wer seine Informationen dort öffentlich reinstellt, der weiß doch, das jeder sie sehen „könnte“. Klar, die wollen natürlich auch ihren „Arsch“ retten. SchülerVZ sagt, ihnen lägen die Daten nicht vor, aber sie wissen unlogischerweise, dass es eh‘ nur unwichtige Daten waren…

Daher verstehe ich persönlich auch gar nicht das Problem. Ein Straftatbestand scheint hier nicht gegeben zu sein.

„Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Zwar laut AGB verboten, aber nicht laut Strafgesetzbuch. Ob das zu einer Verurteilung reichen wird?

Ich meine, die Leute haben ihre Daten selbst veröffentlicht und müssen nun auch die Konsequenzen tragen. Onlinediensten sollte man nie vertrauen. Beweist übrigens auch heute schon wieder Google Docs, die nicht freigegebene Dokumente teilweise doch freigaben (Quelle gelöscht).

Update: Das mit Google hat sich erledigt.

Sehr lustig auch folgendes Zitat von SchülerVZ: „Wir haben inzwischen noch mal mit dem Täter gesprochen und wir haben folgendes erfahren: Der Täter hat einen „Crawler“ geschrieben.“ und „Der Täter hat uns genaue Angaben dazu gemacht, welche Daten er gesammelt hat: […].“

Ist SchülerVZ nun selbst LKA geworden? Seit wann werden Ermittlungen von SchülerVZ selbst übernommen. Das ist doch quatsch.

Immunität aufgehoben

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Mafiaboss Berlusconi hat heute seine Immunität verloren. Nicht, dass diese Thesberlusconie bestätigt wäre, dass er Mafiaboss wäre, aber immer wieder taucht er im Zusammenhang mit dieser Vereinigung auf.

Nach der Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts sei das auf Berlusconi zugeschnittene Gesetz zur Immunität ranghoher Politiker nicht verfassungskonform und werde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Gleich mehrere Verfahren sollen nun gegen Berlusconi vor Verjährung wiederaufgenommen werden. So wird gegen ihn in Zukunft wohl auch wegen „Beeinflussung von justizbehörden“ wieder ermittelt. Ausserdem soll er seinen früheren Anwalt David Mills für Falschaussagen in den 90er Jahren bezahlt haben.

Rüchtrittsforderungen hatten bisher allerdings keine Chance. „Nichts wird passieren, wir werden weitermachen“, sagte der Ministerpräsident in Rom. Und: „Ich habe nie daran geglaubt, dass die Norm bestätigt würde bei elf linken Richtern.“

Das Immunitätsgesetz verletze den Verfassungsgrundsatz, dass jeder vor dem Gesetz gleich sei, hieß es.

News: Erneut Amok-Versuch.

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Zwickau (D) – Fünf Tage nach dem Schul-Drama Ansbach (Bayern) hat ein 19-Jähriger an einer Berufsschule in Zwickau Amok-Alarm und einen Polizeieinsatz ausgelöst. Er hatte Drohungen geäußert.

Polizei_AmokGegen 11:45 Uhr hatte der Schulleiter des Beruflichen Schulzentrums in der Werdauer Straße die Polizei informiert, dass ein Schüler eine Gewalttat angedroht habe. Sofort rasten Polizeiwagen zu der Schule. Zusammen mit dem Schulleiter gingen die Polizisten in den Klassenraum, stellten den jungen Mann zur Rede und nahmen ihn in Gewahrsam. Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände hatte er nicht bei sich.

Erst vor knapp einer Woche war im bayerischen Ansbach ein 18-Jähriger in sein Gymnasium gestürmt und hatte zwei Molotow-Cocktails geworfen. Dabei gab es zehn Verletzte. Grund für seine Tat: Frust und Hass auf die Schule und das Leben.

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Pennen bei Andrea mal wieder – [Zensierte Version]

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PARTYNIGHT IN DER FÄRBERSTRAßE
Heute war ich mal wieder in der Färberstraße, Baden-Württembergs größter Partymeile. Zuerst hatten Merker und ich uns getroffen, um gemeinsam eine Flasche Wodka zu trinken – ausnahmsweise mal ganz alleine, da Thomas, Matze, Patrick und noch ein paar in Schwenningen auf dem Eishockeyspiel waren.
Zusammen gingen Merker und ich dann auch ins Warsteiner, wo wir unsern DJ Doubble und bald auch die Eishockeyspieler trafen. Dort ging das Trinken gleich mal weiter. Allerdings nur etwas Bier. Wir trafen dann noch Feiss, Ferhat, Sven, Maurer und andere – wie fast jede Woche.

TREFFEN MIT ANDREA
So etwa um halb 1 traten wir schon unseren Rückweg an, wo Andrea mich dann anrief, bei ihr würde jemand ums Haus schleichen. Ich verabschiedete mich von allen und machte mich schnell auf den Weg zu Andrea. War aber dann keiner da, als ich suchen ging. Sie berichtete mir auch, dass das Fahrrad von Seegert vor ihrer Haustür gestohlen worden war. Nachdem sie mir etwas gekocht hatte, machten wir uns dann auf, dieses zu suchen und wurden in einem nahegelegenen Bach fündig. Reifen waren abgeschraubt, aber der Rahmen war bis auf ein paar Kratzer unversehrt.
Jedenfalls gingen wir dann wieder zurück, unterhielten uns, schauten TV, aßen, tranken und rauchten bis halb 5. Ich muss sagen, ich pennte mal wieder super. […]

NÄCHSTER MORGEN
Irgendwann um 9 rief dann mal mein Vater an. Ich erklärte ihm, das ich bei Andrea pennte und er textete mich noch über CD-Laufwerke zu. Um 14 Uhr rief dann meine Mutter an und sagte ich solle nach Hause kommen. Das war echt schwul, aber die Nacht war geil xD.

Alkoholismus und was er anrichtet

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Man man man.
Ich komme gerade einem guten Freund: S. Er ist seit einigen Jahren Alkoholiker und hat momentan echt einige Probleme. Sein Sohn sitzt in der Psychatrischen und sein Führerschein muss er in einer Woche abgeben – wegen einem Alkoholdelikt vor nem halbe Jahr. Er hatte heute mal wieder einen Rückfall. 7 Flaschen Wein hat er in kürzester Zeit vernichtet – und das Schlimme: Man hat es ihm fast gar nicht angemerkt. Er hat zwar etwas gelallt und konnte nicht mehr richtig laufen, aber vom Sinn her hat er normal geredet. Er hatte gesagt, er würde mir alles Geld der Welt für einen weiteren Schluck Alkohol geben. Habs natürlich nicht gemacht. Heute war er nicht in der Arbeit. Wenn er nicht bis morgen früh 6 Uhr ausnüchtert und in der Arbeit erscheint, wird er mit Sicherheit arbeitslos werden.
Ich weiss nicht, was ich tun soll. Er muss damit alleine fertig werden, das ist mir klar. Ich hab ihm ziemlich ins Gewissen geredet. Morgen will er pünktlich auf der Arbeit sein. Bin mal echt gespannt…