USA: Pflichtangaben auf Verpackungen.

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Sehr lesenswert sind diese Hinweise, die in den USA auf unzähligen Produktverpackungen enthalten sein müssen. Bin ich froh, dass das bei uns nicht so sein muss – ich würde denken, die Firmen würden mich für bescheuert halten…

On Sears hair dryer: Do not use while sleeping.
On a bag of Fritos: You could be a winner! No purchase necessary. Details inside.
On a bar of Dial soap: Directions: Use like regular soap.
On some Swanson frozen dinners: Serving suggestions: Defrost.
Printed on the bottom of Tesco Tiramisu dessert: Do not turn upside down.
On Marks and Spencer Bread Pudding: Product will be hot after heating.
On packaging for a Rowenta iron: Do not iron clothes on body.
On Boot’s Children’s Cough Medicine: Do not drive a car or operate machinery after taking this medication.
On Nytol Sleep Aid: Warning: May cause drowsiness.
On most brands of Christmas lights: For indoor or outdoor use only.
On a Japanese food processor: Not to be used for the other use.
On Sainsbury’s peanuts: Warning: Contains nuts.
On an American Airlines packet of nuts: Instructions: open packet, eat nuts.
On a child’s Superman costume: Wearing of this garment does not enable you to fly.
On a Swedish chain saw: Do not attempt to stop chain with your hands or genitals.
On a toboggan: Beware: Sledge may develop high speed under certain snow conditions.
On a knife sharpener: Caution: knives are sharp.
On shin pads for cyclists: Shin guards cannot protect any part of the body they do not cover.
On a take away coffee cup: Caution: Hot beverages are hot.
Emergency safety procedures at a US summer camp: In case of flood, proceed uphill. In case of flash flood proceed uphill quickly.
In a microwave oven manual: Do not use for drying pets.
On the back of a pilot’s seat in a Nato aircraft: Seat must be facing forward for take-off and landing.
On the bottom of a cola bottle: Do not open here.
On a Harry Potter wizards broom: This broom does not actually fly.
On a box of aspirin: Do not take if allergic to aspirin.
On a bottle of laundry detergent: Remove clothing before distributing in washing machine.
On a muffin packet:  Remove wrapper, open mouth, insert muffin, eat.
In a kettle instruction manual: The appliance is switched on by setting the ‘ON/OFF’ button to the ‘ON’ position.
On a ketchup bottle: Instructions: Put on food.
On a bottle of rum: Open bottle before drinking.
A car park sign: Entrance only. Do not enter.
A sign in a street in Hong Kong: Beware of people.
Rules on a tram in Prague: Beware! To touch these wires is instant death. Anyone found doing so will be persecuted.
Sign on newly-renovated ramp entrance, USA: Take care: new non-slip surface.
On a can of air freshener: For use by trained personnel only.
On a bottle of baby lotion: Keep away from children.
On a pair of socks bought in egypt: Do not wash.
On a 500-piece jigsaw puzzle: Some assembly required.
On a can of pepper spray used for self defense: May irritate eyes.
On a Frisbee: Warning: may contain small parts.
In a car handbook: In order to get out of car, open door, get out lock doors, and then close doors.
On a packet of cashew nut pieces: Warning: This product may contain residue of nuts.
Directions for mosquito repellant: Replacing battery: replace old battery with a new one.
On a birthday card for a one year old: Not suitable for children aged under 36 months or less.
In a hotel bedroom: Please do not turn on TV except when in use.
In a lift in a Japanese hotel: Push this button in case anything happens.
On a toilet cleaning brush: Do not use orally.
On a can of Spray paint: Do not spray in your face.
On a TV remote: Not Dishwasher safe.
On a blowtorch: Not used for drying hair.
On a washing machine inn a launderette: No small children.
On a bottle of hair dye: Do not use as Ice Cream topping.
On a push along lawn mower: Not to be used as a hedge trimmer.
On a box of fireworks: Do not put in mouth.
On the packaging for a wrist watch: Warning this is not underwear! Do not attempt to put in pants.
In a dishwasher manual: Do not allow children to play in dishwasher.
On a toaster: Do not use underwater.
On a mattress: Do not attempt to swallow.

Gefunden auf usa-recht.de

Achtung, Kann Quecksilberreste enthalten!

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Bald wird es die alten Glühbirnen nicht mehr geben. Die sollten in baldiger Zeit durchlampe „umweltschützende“ Energiesparlampen ausgetauscht werden. Umweltschützend – wenn man mal vom Quecksilber absieht.

Dieses Zitat stammt von der Verbraucherzentrale und beschreibt, wie man mit zerbrochenen Energiesparlampen umgehen soll:

Suchen sie sich ein Glas mit Schraubverschluss und sammeln die großen Stücke ein. Nehmen sie ein Stück Pappe und kehren sie die restlichen Scherben zusammen. Jetzt nehmen sie zu Hilfe ein Blatt Papier, kehren mit der Pappe die Scherben auf dieses Papier und schütten vorsichtig die Scherben ins Glas. Dann könne sie am besten einen feuchten Lappen nehmen und damit versuchen, die kleinen Scherbensplitter zu entfernen. Tun sie auch den feuchten Lappen mit in das Glas. Die Handschuhe müssen sie mit entsorgen. Und zur Sicherheit können sie einen Aufkleber anbringen: Achtung kann Quecksilberreste enthalten.

Das Bundesumweltministerium ergänzt:

Den kontaminierten Teppich dann am besten ausschneiden und entsorgen – auf keinen Fall aber saugen.

Super, da fühlt man sich ja wirklich sicher. Und als wäre das nicht genug, wird noch vom Institut für Rechtsmedizin München beschrieben, was passieren würde, wenn man das Quecksilber wegsaugen will:

Das Quecksilber, das zunächst in flüssiger Form im Boden drin liegt, wird in den Staubsauger hineingerissen, wird damit zerrissen, zu ganz kleinen Tröpfchen. Diese ganz kleinen Tröpfchen gehen durch den Staubsaugerbeutel voll durch. Mit anderen Worten: Sie kommen hinten wieder raus, man bläst sie richtiggehend in die Luft. Das ist der Supergau.

Klasse, das wir uns für diese perfekte Umweltschutzmaßnahme entschieden haben…

Quelle: Fefes Blog, Bayerischer Rundfunk.
Foto: Viktor Mildenberger / Pixelio.de.

Das "Verbot" des Verlinkens auf andere Seiten.

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Vor kurzem war ich auf der Seite des ADAC unterwegs. Wie ich nunmal so bin, schaue ich gegentlich verbotauch in das Impressum der Internetseiten. Beim ADAC musste ich folgendes Lesen:

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertragbare Recht, die ADAC-Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Homepage […] gesetzt wird.
Das Einverständnis zur Linksetzung muss im voraus per Mail […] eingeholt werden. […]
Das Recht zum Setzen eines Links kann formlos (per Mail) erteilt und jederzeit formlos widerrufen werden. […]

Die wollen ihren Fans / Lesern / Kritikern also tatsächlich verbieten, irgendwelche Links auf Ihre Internetseite zu legen? Ich habe mal ein bisschen recherchiert und dann zufälligerweise beim Kollegen Ennomane einen Blogeintrag darüber gefunden. Dort steht, dass sogar Frau Gabriele Pauli eine Verlinkung ausdrücklich verbietet. Und auch das Gesundheitsministerium scheint in ihrem Impressum eigene Gesetze erfinden zu wollen. Enno hat nämlich bei einer PC-Zeitschrift nachgefragt, die schreibt

Nein, das kann man nicht wirksam verbieten. Man kann ein solches “Verbot” zwar auf eine Webseite schreiben in der Hoffnung, dass sich möglichst viele Leute davon beeindrucken lassen, aber es gibt keine rechtliche Handhabe, dies durchzusetzen.

Das Verlinken von Web-Angeboten wird in der Rechtsprechung vom Grundsatz her als ein Wesenszug des World Wide Web angesehen, der nicht der Erlaubnis des Urhebers der verlinkten Inhalte bedarf. Es gibt jedoch Spezialfälle, in denen eine bestimmte Art von Verlinkung Rechte des Inhabers der verlinkten Seite verletzt. So ist bereits anerkannt worden, dass es eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Web-Autors darstellen kann, wenn auf seine Inhalte von Seiten aus verlinkt wird, die rechtsextremen Zielen dienen. In einem solchen Fall kann eine Verlinkung geeignet sein, den Ruf des Autors zu beeinträchtigen. In bestimmte Urheberrechte kann auch das unerlaubte “Deep-Linking” eingreifen, wenn dieses gezielt eine vom Autor geschaffene Struktur zur Leserführung umgeht und die betreffenden Inhalte dadurch ihres Zusammenhangs entkleidet. Wenn es gezielt dazu eingesetzt wird, um etwa Werbezugriffe abzufangen, kann es auch als unlauteres Wettbewerbshandeln aufgefasst werden. In einem ähnlichen Zusammenhang steht das umstrittene “Framing”, das zumindest dann als Wettbewerbsverletzung gelten kann, wenn sich derjenige, der fremde Inhalte so geschickt auf seiner Seite einbaut, dass sie wie eigene wirken könnten, gewissermaßen mit fremden Federn schmückt.

Nun ist die Sachlage also klar. Auf Anfrage schrieb die Markenschutzabteilung des ADAC mir folgendes:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

vielen Dank für Ihre Hinweise auf die Link-Policy des ADAC.

Der ADAC ist als unabhängiger Verbraucherschützer zur Objektivität und Neutralität verpflichtet. Eine Link-Setzung auf der Homepage eines Anbieters hat somit neutral zu erfolgen, um dem Anschein einer ADAC-Empfehlung oder ADAC-Kooperation vorzubeugen. Der Verbraucher darf dabei nicht über eine Zusammenarbeit getäuscht werden. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der ADAC als Verbraucherschützer besonders in der Aufgabe steht, den Verbraucher neutral und objektiv zu informieren. Da die Link-Setzung aus unserer Erfahrung den Anwender über die tatsächliche Aussage leicht täuschen kann, haben wir ein Freigabeverfahren eingerichtet.

Sollte ein einfacher Link gesetzt werden, der neutral auf die Homepage des ADAC hinweist, stimmen wir diesem Anliegen gerne zu.

Auf meinen Hinweis, dass man das gar nicht verbieten könne, ging der ADAC gar nicht ein.

Somit hier die Links auf die entsprechenden Impressums / Impressi / Impressionen :

[ADAC] – [Bundesgesundheitsministerium]

Foto: Dieter Schütz / Pixelio.de

Polizei beendet unangemeldetes ‚Kaffeekränzchen‘.

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So skurril die Überschrift klingen mag, entspricht sie doch der Wahrheit. Ein unangemeldetes Kaffeekränzchen von Studenten in Kreuzberg wurde am Freitag von rund 100 behelmten und stark bewaffneten Polizisten beendet.

dscf513117 Studenten aus Berlin und Spanien trafen sich laut Angaben der Freien Universität im Café Simitdchi in der Adalbertstraße, um sich mit Journalisten über einen anstehenden Bildungsstreik zu unterhalten, bis die Staatsgewalt dieses unterbrach. Telefonieren und Fotografien wurde prompt verboten – die Beteiligten wurden einzeln abgeführt und durchsucht.

Ein Mitarbeiter des Cafés Simitdchi bestätigt die Schilderung weitgehend. „Die haben sich was zu trinken, Tee oder so, gekauft und draußen vor den Laden gesetzt“, schreibt die Berliner Tageszeitung in Bezug auf eine Bedienung. Keiner habe politische Sprüche gerufen oder Transparente entfaltet.

Laut Pressestelle der Polizei war die Gruppe einer Streife aufgefallen. Die Beamten gingen von einer „nicht angemeldeten Versammlung“ aus. Sichergestellt wurden ein Taschenmesser, zwei Sturmhauben und eine Fahne. Anhand dieser beschlagnahmten Utensilien ist wohl erkennbar, dass keine große Aktion geplant gewesen sein kann.

Der Innenpolitische Sprecher der Grünen Lux meinte: „Die Polizei hätte das einfach dulden können“. Er frage sich, ob nicht politische Motive hinter dem Einsatz stünden. Er will beim Innensenator nachhaken.

Auch Erhart Körting, innenpolitischer Sprecher der SPD will in diesem Falle nochmal nachhaken.

Die TAZ empfielt allen, bei Versammlungen – dazu zählen auch Treffen mit Freunden – auf Nummer sicher zu gehen und diese vorher anzumelden.

Redbull-Verbot: Kokain soll enthalten sein.

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redbullDiese Meldung hört sich wohl an, wie das Ergebnis eines Aprilscherzes: Red Bull wurde in Hessen, NRW, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bayern verboten, da ein Instítut bei einer Inhaltsstoffanalyse geringste Mengen Kokain gefunden haben soll.

Knapp 0,4 Mikrogramm pro Liter soll RedBull, das in Österreich hergestellt wird, enthalten. Die ausschlaggebende Analyse hatte das Landesinstitutes für Gesundheit und Arbeit durchgeführt. Wegen dieser geringen Spuren fiele das All-in-Trend-Getränk RedBull unter das Betäubungsmittelgesetz (BTMG).

„Da kann man gleich Mohnbrötchen und Geldscheine verbieten“, sagte Ernährungsexperte Pollmer dem Tagesspiegel, der den Behörden Aktionismus vorwirft. Letzendliche Bestimmung ob erlaubt oder unerlaubt liegt allerdings bei den Ländern.

Red Bull verwendet für sein „Wachmacher“-Getränk einen Extrakt aus Kokablättern, aus dem Kokain entzogen wurde. „Aktuelle Analysen haben bestätigt, dass der verwendete Blattextrakt unbedenklich ist“, teilte das Unternehmen mit. Die Cola gelte wie andere Lebensmittel als unbedenklich.

Foto: andi-h / pixelio.de

Der Tag in Kürze. (In der Kürze liegt schließlich die Würze).

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Ich hätte eigentlich so viel zu berichten, aber da Dominik auch nur ein Mensch ist und kein Team von 100 Journalisten ist und auch nicht „BILD“-Zeitung heisst, fällt das heute sehr sparsam aus. Schlafen sollte der Mensch schließlich auch… ööööhm 8 Stunden!?

– Eben noch mit netten Studenten aus Leipzig draußen gewesen. Sachsen ist also auch noch ein Land mit kleinen Studiengebühren. BaföG in Höhe von 32 Euro bekommt eine junge Studentin. Sie sieht es positiv: So ist wenigstens schonmal die Telefonrechnung bezahlt.

P1000639– In Frankreich werden Piraten nun ganz schnell hochgenommen: Wer drei Mal beim illegalen Runterladen von Musik, Filmen oder Software erwischt wird, muss in Zukunft mit einem Internetverbot von 2 Monaten bis hin zu einem Jahr rechnen. In dieser Zeit muss der Internetvertrag weiterbezahlt werden. Zensur extrem?

– In München wurde ein 700 Jahre altes Klo gefunden. Sehr interessant…

– Na, sind die netten Herren und Frauen Poltiker wieder der Meinung, dass die 16-jährige, die einen „Amok“-Lauf geplant haben soll, zu viele Killerspiele gespielt hat?

Ansonsten habe ich nichts zu sagen und werde nun meine Nachtruhe antreten.

Gute Nacht, Welt!
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Protestaktion: Eilantrag Monsanto’s gegen Genmais-Verbot.

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Mit dem Verbot des Gen-Mais MON810 verbannte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aignegenackerr letzte Woche den kommerziellen Anbau von Gen-Pflanzen von unseren Äckern. Doch dieser große Erfolg ist in Gefahr: Am Dienstag klagte der Gentechnik-Konzern Monsanto beim Verwaltungsgericht Braunschweig gegen das Verbot. Per Eilentscheid will er die Aussaat des Gen-Mais in diesem Frühjahr doch noch erzwingen.

Protestieren Sie gegen die Klage Monsantos!

Ministerin Aigner hat mit dem Verbot die berechtigten Sorgen der Bürger/innen ernst genommen und die Risiken von MON810 für die Umwelt auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse richtig eingeschätzt. Monsanto muss endlich respektieren, dass wir in einer Demokratie leben und die Mehrheit der Menschen in Deutschland die Gen-Saat nicht auf den Feldern haben will.

Mit der Klage versucht die Gentechnik-Lobby zu verhindern, dass ihr in Europa auch noch die letzten Felle davon schwimmen. Monsanto befürchtet einen Domino-Effekt: Nach dem Verbot in Deutschland ist es nur eine Frage der Zeit, bis weitere europäische Regierungen den Anbau von Gen-Mais untersagen. Der Konzern muss einsehen, dass die Agro-Gentechnik in Europa keine Zukunft hat!

Lesen Sie mehr über den Monsanto-Konzern

Handelt!

Wir haben es geschafft.!

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Wir haben es geschafft.!
Es war also nicht umsonst, dass ich im kalten Februar an einer Mahnwache gegen Genmais in Geretsried teilnahm. Damals beantwortete Landwirtschaftsministerin Aigner unsere Fragen und meinte, dass sie sich in einer Abstimmung enthalten würde.

maisDies scheint sich nun geändert zu haben, denn Aigner sprach sich für ein Verbot des einzigen in Deutschland erlaubten Genmaisproduktes MON810 von Monzanto aus. Kaum ist dieses weise Verbot ausgesprochen – genauergesagt schon nach 2 Stunden -, kommt die CSU und bezeichnet das Vorgehen als „wirtschaftsfeindlich“. Okay, „wirtschaftsfeinlich“ ist es vielleicht, aber wollen wir in einem Land leben, in dem der Genmais auf andere Pflanzen überspringt, sie vernichtet und sich immer weiter fortpflanzt? Möglicherweise nach einiger Zeit unkontrolliert? MON810 produziert ein eigenes Schädlingsbekämpfungsmittel. Wirtschaftlich gesehen eine super Sache und weniger Aufwand. Aber ein Gift sollte nicht von einer Pflanze, sondern nur – wenn überhaupt – von Menschen ausgebracht werden.

monsanto-skull-and-bonesIn Indien ist Monsanto so weit, dass es für jede unkontrolliert verbreitete Pflanze ein Lizenzgeld bekommt – ob der Bauer die Pflanze auf seinem Feld haben will oder nicht. Er kann nichts dagegen tun. Zusätzlich zur Armut kommen noch hohe Schulden an den Weltkonzern Monzanto. In Deutschland darf so etwas nicht passieren!

Aigner bezog sich bei ihrer Entscheidung insbesondere auf zwei neuere Studien aus Luxemburg. Diese hätten gezeigt, dass Schmetterlinge, Wasserorganismen oder auch der Zwei-Punkt-Marienkäfer durch den Gen-Mais bedroht seien.Zudem hatte sie Studien des Bundesamts für Naturschutz, des bundeseigenen Julius-Kühn-Instituts und der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft über mögliche Umweltfolgen geprüft.

Der Ministerin lag auch ein Bericht von Monsanto vor, in dem der Gentechnik-Konzern keinerlei Grund für ein Verbot sieht. Aigner verwies zur Begründung für ihre Entscheidung auch auf die fünf EU-Mitgliedsstaaten, die den Anbau von MON 810 bereits verboten haben: Österreich, Ungarn, Griechenland, Frankreich und zuletzt Luxemburg. In Frankreich klagt Monsanto gegen die Entscheidung.

Für Aigner war der Protest immer größer geworden, nachdem vermehrt Protestaktionen geplant wurden.
Welch ein Erfolg…

Zensur im kleinen Stil. – Noch…

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zensurDiese Meldung erhalte ich ständig. Beim Aufrufen fremder Blogs, meines SchülerVZ-Profils, meiner eigenen Internetseite, beim Aufrufen von web.de und und und. Das nervt!

Der Jugendschutz meiner Jugendherberge ist dafür verantwortlich. So stelle ich es mir vor, wenn die Bundesregierung tatsächlich mit Ihrer Internetzensur durchkommt.

Da muss man was dagegen tun!

Foto: Gerd Altmann / pixelio.de