Ein kleiner Erfolg gegen #tatortinternet

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Sehr geehrter Herr Ratzinger,

per E-Mail hatten Sie sich bei den Landesmedienanstalten über die Ausstrahlung der Sendung „Tatort Internet“ im Programm von RTL 2 beschwert. Die Beschwerde wurde an uns, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), weitergeleitet, da wir die Federführung über die Aufsicht des Programms von RTL 2 innehaben.

Wir können Ihnen mitteilen, dass wir das aufsichtsrechtliche Verfahren zwischenzeitlich abschlie¬ßen konnten: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die Ausstrahlung der ersten vier Folgen des Formats geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die ersten beiden Sendungen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programgrundsätze verstoßen, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahren. Die Mitteilung der ZAK mit weiteren Informationen finden Sie unter:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=620&cHash=a5df2fad50 

Gegenüber RTL 2 wird wegen der Verstöße ein entsprechender aufsichtlicher Bescheid ergehen.

Hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz hat die Kommission für Jugend¬medienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) bei ihrer Prüfung festgestellt, dass die Ausstrah¬lungen trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung nicht gegen die Bestimmungen des Jugend¬medienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verstoßen. Die Mitteilung der KJM mit weiteren Informationen finden Sie unter:
http://www.kjm-on¬line.de/de/pub/aktuelles/pressemitteilungen%202010/pm_262010.cfm

Ich darf Ihnen abschließend noch einmal herzlich für Ihren Hinweis danken. Mit Ihrer Kritik unter¬stützen Sie die Landesmedienanstalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, ein den medien¬rechtlichen Bestimmungen entsprechendes Programm zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Programmaufsicht

Stellungnahme der Landesmedienanstalt zum #tatortinternet.

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Eben diese Stellungahme der Landesmedienanstalt Hessen erhalten:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

per E-Mail hatten Sie sich bei den Landesmedienanstalten über die Sendung „Tatort Internet“ im Programm von RTL 2 beschwert. Ihre Beschwerde wurde an uns, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) weitergeleitet, da wir die Federführung über die Aufsicht des Programms von RTL 2 inne haben.

Grundsätzlich behandeln die Sendungen ein gesellschaftlich wichtiges Thema. Über den möglichen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen über Chat-Foren im Internet müssen Erwachsene und Kinder aufgeklärt werden. Trotz der positiven Absicht, die hinter „Tatort Internet“ liegt, muss die Sendung den rundfunkrechtlichen Bestimmungen genügen. Aus diesem Grund haben wir unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend ein Prüfverfahren eingeleitet.

Bei der rundfunkrechtlichen Prüfung stehen die vom Rundfunkstaatsvertrag vorgegebene Einhaltung der Programmgrundsätze und des Persönlichkeitsrechts sowie die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen im Vordergrund. Das Ergebnis der Prüfung durch die LPR Hessen werden die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) und die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) abschließend beraten. Nach Abschluss der Prüfung werden wir Sie unaufgefordert über das Prüfergebnis in Kenntnis setzen.

In jedem Fall möchten wir Ihnen für Ihre Hinweise danken. Mit Ihrer Kritik unterstützen Sie die Landesmedienanstalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, ein den medienrechtlichen Bestimmungen entsprechendes Programm zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Team Programmaufsicht

Nette Party am Starnberger Partysteg.

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Wow!
Der letzte Abend war einfach mal wieder der Hammer und passt absolut ins Klischee des Zivildienstes. Nach der Arbeit in der Küche stand nämlich mal wieder eine kleine aber feine „Party“ an. Siegfried* und ich fuhren gegen 23 Uhr nach Starnberg um noch ein bisschen einzukaufen. Dann gings los: Zusammen mit Marcel* gings an den Steg. Vom Baden tagsüber war es hier ein bisschen nass – wir suchten uns aber ein trockenes Plätzchen.

Ein paar Bierchen später und schon fast 2 Uhr lernten wir nette Leute aus Hessen kennen. Dementsprechend auch der Dialekt. Sie waren noch ziemlich jung, aber sehr nett und aufgeschlossen. Ich muss zugeben, ein Mädchen hatte es mir besonders angetan: Marie* (für Freunde gleich noch ein Bericht). So verbrachten wir den Abend mit exlusiver Aussicht – auch auf den Sternenhimmel – am Starnberger See. Leider fing es gegen 3 Uhr dann sehr zu regnen an. Bis 6 Uhr hielten wir es allerdings durch.

Alles in Allem ein geiler Abend.

Heute sind meine Visitenkarten bekommen, die ich mir bei logiprint kostenlos bestellen durfte. Da werde ich morgen selbstverständlich auch noch berichten. Morgen ist Rezeptionsdienst angesagt.
Juhu!

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*Name geändert

Redbull-Verbot: Kokain soll enthalten sein.

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redbullDiese Meldung hört sich wohl an, wie das Ergebnis eines Aprilscherzes: Red Bull wurde in Hessen, NRW, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bayern verboten, da ein Instítut bei einer Inhaltsstoffanalyse geringste Mengen Kokain gefunden haben soll.

Knapp 0,4 Mikrogramm pro Liter soll RedBull, das in Österreich hergestellt wird, enthalten. Die ausschlaggebende Analyse hatte das Landesinstitutes für Gesundheit und Arbeit durchgeführt. Wegen dieser geringen Spuren fiele das All-in-Trend-Getränk RedBull unter das Betäubungsmittelgesetz (BTMG).

„Da kann man gleich Mohnbrötchen und Geldscheine verbieten“, sagte Ernährungsexperte Pollmer dem Tagesspiegel, der den Behörden Aktionismus vorwirft. Letzendliche Bestimmung ob erlaubt oder unerlaubt liegt allerdings bei den Ländern.

Red Bull verwendet für sein „Wachmacher“-Getränk einen Extrakt aus Kokablättern, aus dem Kokain entzogen wurde. „Aktuelle Analysen haben bestätigt, dass der verwendete Blattextrakt unbedenklich ist“, teilte das Unternehmen mit. Die Cola gelte wie andere Lebensmittel als unbedenklich.

Foto: andi-h / pixelio.de

Der heiße Draht zur Regierung.

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Ist das nicht schön in solch einer globalisierten und modernen Welt zu wohnen? Heute wurde ein Pilotprojekt gestartet, dass dem Bürger den heißen Draht zu Behörden ermöglichen soll. Unter der 115 sollen zwischen 8 und 18 Uhr Fragen wie „Wann ist Sperrmüll?“, „Wann ist das Bürgeramt geöffnet?“ oder „Wie komme ich an ein Ummeldeformular?“ beantwortet werden – einfach, freundlich und unbürokratisch, wie es versprochen wird. Durch die neue Servicerufnummer soll Kontakt zur Kommune, zu den Landesbehörden und zu den Bundesbehörden ermöglicht werden. Ganz billig ist dieser Dienst leider nicht: Vom Festnetz kostet ein Gespräch zwischen 7 und 35 Cent, aus dem Handy kann der Preis schonmal bis auf 50 Cent pro Minute heranwachsen. Nach der zweijährigen Erprobungsphase, momentan in Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen wie Aachen, Bielefeld, Bonn, Duisburg, Köln und Wuppertal; Kommunen im hessischen Main-Kinzig-Kreis, die Stadt Oldenburg in Niedersachsen sowie Berlin und Hamburg, soll das Projekt auf die gesamte Bundesrepublik ausgeweitet werden. Bürgernähe und Kompetenz – neues Ziel der Regierung?

Ypsilanti plaudert aus. – [Video]

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Wird ja sicherlich schon jeder kennen. Hier das Gespräch zwischen Ypsilanti und Müntefering – initiiert von Radio FFN:

Ich finde es sehr schade, dass manche Menschen kein Humor haben und dieses Video rechtlich verbieten lassen wollen. Wenn man schon darauf reinfällt und ganz Deutschland bekommt es mit, dann ist sowas peinlich (wäre es auch so, denn schließlich geht es hier um unsere Politiker, die normalerweise ernst zu nehmend sind… oder es zumindest sein sollten….