Ein kleiner Erfolg gegen #tatortinternet

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Sehr geehrter Herr Ratzinger,

per E-Mail hatten Sie sich bei den Landesmedienanstalten über die Ausstrahlung der Sendung „Tatort Internet“ im Programm von RTL 2 beschwert. Die Beschwerde wurde an uns, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), weitergeleitet, da wir die Federführung über die Aufsicht des Programms von RTL 2 innehaben.

Wir können Ihnen mitteilen, dass wir das aufsichtsrechtliche Verfahren zwischenzeitlich abschlie¬ßen konnten: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die Ausstrahlung der ersten vier Folgen des Formats geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die ersten beiden Sendungen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programgrundsätze verstoßen, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahren. Die Mitteilung der ZAK mit weiteren Informationen finden Sie unter:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=620&cHash=a5df2fad50 

Gegenüber RTL 2 wird wegen der Verstöße ein entsprechender aufsichtlicher Bescheid ergehen.

Hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz hat die Kommission für Jugend¬medienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) bei ihrer Prüfung festgestellt, dass die Ausstrah¬lungen trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung nicht gegen die Bestimmungen des Jugend¬medienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verstoßen. Die Mitteilung der KJM mit weiteren Informationen finden Sie unter:
http://www.kjm-on¬line.de/de/pub/aktuelles/pressemitteilungen%202010/pm_262010.cfm

Ich darf Ihnen abschließend noch einmal herzlich für Ihren Hinweis danken. Mit Ihrer Kritik unter¬stützen Sie die Landesmedienanstalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, ein den medien¬rechtlichen Bestimmungen entsprechendes Programm zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Programmaufsicht

Kinderpornografen können sich freuen.

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Provokanter Titel – ich gebe es zu. Doch in Wirklichkeit sieht es tatsächlich so aus. Eine neue EU-Richtlinie zur „Bekämpfung von Kinderpornografie“ sieht nicht nur Internetsperren vor, sondern verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur Kriminalisierung von Erotika mit Erwachsenen.

So sollen in der Zukunft alle pornografischen Inhalte von Darstellern, die über 18 sind verboten werden, wenn diese jünger aussehen. Dies wird zwangswiese dazu führen, dass Polizei und Staatsanwaltschaften noch überlasteter sind, als nun sowieso schon und die richtigen Kriminellen, die Kinderpornografie besitzen, herstellen oder verbreiten oft gar nicht mehr gefasst werden können, weil diese Staatsorgane gerade mit etwas anderem beschäftigt sind. Bloße 90% Wahrscheinlichkeit, dass die Darstellerin unter 18 ist, reichten für die Verurteilung. So sind beispielsweise zukünftig Bilder einer kleinbrüstigen 24-Jährigen verboten, wenn sie noch ein sehr junges Gesicht hat.

Auch verboten werden übrigens fiktive Darstellungen, also Zeichnungen oder Animationen. Ganz interessant beschreibt das der Blog von pornoanwalt.de:

Künftig muss daher ein 14jähriger, der in seiner Privatheit eine nackte 17jährige Schönheit zeichnet, in jedem Mitgliedstaat kriminalisiert werden. Ebenso eine 16jährige, die auf ihrem PC die virtuelle Darstellung eines gleichaltrigen nackten jungen Mannes generiert.

Noch ist das Gesetz nicht ganz durch – das ist aber nur noch eine Frage der Zeit…

Online-Kontrollwahn geht weiter.

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Klar: Nach den Forderungen von der Leyens, will nun auch Bayern-Innenminister Joachim Herrmann Sperren einrichten – allerdings nicht für Kinderpornographie, wie es zuvor angekündigt wurde, sondern gegen rechtsextreme Seiten. Von sperreKritikern war bereits in der Vergangenheit angezweifelt worden, dass diese Sperren ausschließlich Kinderpornographie aussperren sollen.

Auch der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, hält eine Ausweitung für sinnvoll. Dem Onlinemagazin der Bild sagt er: „Da, wo es einen Straftatbestand gibt, kann eine Netzsperre sinnvoll sein.“

RatzingerOnline meint: Sinnvoll wäre die Methode nur, wenn es sich um eine unumgehbare Sperre handeln würde, die nicht auf Youtube-Videos in 17 Sekunden ausgehebelt wird. Ausserdem ist es nach wie vor nicht korrekt, dass kein Richter in die Entscheidung über zu sperrende Seiten angehört wird.

Wann hört der Kontrollwahn Schäubles, von der Leyens und deren Kollegen endlich auf?

Foto: Carsten Nadale / pixelio.de

Pressemitteilung vom AK Zensur zu neuer Offenbarung von "Zensursula".

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Von der Leyen offenbart: Kinderpornographie nur ein Vorwand zur generellen Inhaltskontrolle im Internet

Zu den Äußerungen von Familienministerin Ursula von der Leyen in der Online-Ausgabe des Hamburger Abendblatts [1] über weiterführende Internet-Kontrollen erklärt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur:

Ursula_von_der_Leyen_2008 Trotz eines halbherzigen Dementis [2] zeigen die aktuellen Erklärungen von der Leyens, dass die Befürchtungen von Bürgerrechtlern mehr als begründet sind. Entgegen allen anders lautenden Beteuerungen geht es der Ministerin offenbar nicht primär um die Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern um die Etablierung einer umfangreichen Infrastruktur zur Internet-Kontrolle. Aus der Netzgemeinschaft und von den Internet-Zugangsanbietern kamen schon sehr früh Vorschläge, wie man effektiv gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen kann. Auch der praktische Beweis, dass die Vorschläge funktionieren, wurde längst erbracht [3]. Jetzt zeigt sich, warum diese ignoriert wurden: Kinderpornographie ist nur ein Vorwand, um den Boden für eine generelle Inhaltskontrolle im Internet zu bereiten.

Dabei schreckt Frau von der Leyen auch nicht vor Falschbehauptungen zurück. Die bekannt gewordenen Sperrlisten aus den skandinavischen Ländern zeigen: Anders als von der Ministerin behauptet, stehen die Server, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreiten, nicht in obskuren Bananenrepubliken [4]. Sie stehen unbehelligt in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschlands – das ist der eigentliche Skandal [5].

Das Internet war und ist nicht der angebliche ‚rechtsfreie Chaosraum‘. Man muss sich nicht ins Internet begeben, um hemmungslos ‚mobben, beleidigen und betrügen‘ zu können. Im Gegenteil! Es wäre sogar dumm, so etwas ausgerechnet im Internet zu tun, denn die Aufklärungsquote von Straftaten im Internet war nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007 über 50% höher als bei Straftaten ohne Internetbezug [6].

Erst kürzlich hat der frühere Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Sperr-Gesetzes geäußert [7,8]. Wie zahlreiche andere Kritiker hält er den Beschluss nur für sehr begrenzt wirksam und spricht von ’symbolischer Gesetzgebung‘ [9].

Frau von der Leyen scheint das Internet als neues Feindbild ausgemacht zu haben und ignoriert in ihrem Vorgehen alle Argumente der Fachleute. Mit ihren jüngsten Äußerungen weitet sie die Kampfzone deutlich aus: Es geht nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen und Benimmregeln. Dafür definiert sie kurzerhand die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde um: vom Abwehrrecht gegen den Staat in eine Pflicht zum staatlichen Eingreifen [10].

Wir fordern daher die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf:

Reduzieren Sie die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts und erweisen Sie unserem Grundgesetz wieder mehr Achtung.“

 

[1] http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-Internet-wird-verschaerft.html
[2] http://www.welt.de/politik/article4242399/Von-der-Leyen-stellt-klar-keine-weiteren-Sperren.html
[3] http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
[4] http://blog.odem.org/2009/07/schurkenstaat-indien.html
[5] http://blog.odem.org/presse/FITUG-Pressemeldung-Internet-Sperren.pdf
[6] 82,9% gegenüber 55,0% Aufklärungsquote. Zahlen aus: PKS 2007, Herausgeber: Bundesministerium des Innern; http://www.bka.de/pks/pks2007/
[7] http://www.presseportal.de/pm/7840/1449438/zdf
[8] http://aspekte.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,7611174,00.html
[9] http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Interview_mit_Wolfgang_Hoffmann-Riem/500/809494?inPopup=true
[10] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/02/die-meinungsfreiheit-als-sondermull/

Foto: Michael Panse, Erfurt

Tauss ist erster Piratenabgeordneter.

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taussJörg Tauss ist heute aus der SPD ausgestiegen und zur Piratenpartei gewechselt. Hintergrund sind die Entscheidungen und Veränderungen der SPD zur Internetsperre von der Leyens, die in der Szene „Zensursula“ genannt wird. Tauss möchte mit dieser Aktion, seine Meinung zu diesem Gesetz und seinen klaren Protest demonstrieren. Von der Piratenpartei wird Tauss als „erfahrenster Abgeordneter im Bereich Neuer Medien“ bezeichnet und könne daher – im Gegensatz seiner Kollegen – sehen, was für eine piratGefahr dieses Zensurgesetz birgt.

Der RatzingerOnline-Blog hat Jörg Tauss per E-Mail zu seiner Entscheidung gratuliert und nocheinmal betont, wie sehr es bewundert wird, dass ihm SEINE Meinung und seine Echtheit wichtiger ist, als seine Karriere. Im Gegensatz manche Kollegen.

Tauss soll laut SPD-Vorsitzenden sein mandat zurückgeben – schließlich habe er das Mandat nur durch die SPD bekommen. Er weigert sich, dem nachzukommen. Somit ist Tauss Deutschlands erster Piratenpartei-Abgeordneter.

Tauss war in der Vergangenheit durch Besitzes von Kinderpornografie in die Öffentlichkeit geraten. Er behauptete stets diese pornografischen Inhalte für Recherchen benötigt zu haben. Die Piratenpartei heisst Tauss gerne Willkommen, da diese Vorwürfe bisher nicht bestätigt werden konnten.

Livebericht: Flashmob gegen Online-Zensur in Berlin.

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grundgesetzDie Organisationen Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Arbeitskreis Zensur und einige kleinere Unterorganisationen veranstalteten heute, zum 60 jährigen Geburtstag unserer Verfassung, direkt vorm Hauptbahnhof Berlin, auf dem Washingtonplatz einen sogenannten Flashmob. Gemeint ist damit eine spontane Aktion, die vorher abgesprochen, von den Passanten aber nicht als solche erkannt wird.

Etwa 70 Menschen fingen gleichzeitig um 14:00 Uhr an, einige Paragraphen, die mit der geplanten Onlinesperre zu tun haben, laut aus dem Grundgesetz vorzulesen. Völlig unerwartet für Reisende, die heute den Bahnhof verließen, dennoch aber offiziell angemeldet. Einer Versammlung näher am Brandenburger Tor widersprachen die Behörden. Mit Mikrofon und Verstärker wurden dann noch einige Worte zu den Hintergründen der von Ursula von der Leyen (in der Szene „Zensursula“ genannt) geplanten „Kinderporno“-Sperre gesagt. Unter anderem wurde auch kurzzeitig das Gutachten des Bundestages über die Onlinesperre angesprochen, das eindeutig ebenfalls die Zensur in Frage stellt. Von der Leyen hatte behauptet, dieses wurde von unqualifizierten Gutachtern erstellt. Welches Land kann es sich leisten, im wissenschaftlichen Dienst unqualifizierte Mitarbeiter zu haben?

Die deutsche Polizei war mit ganzen 2 Beamten anwesend. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schenkte mir einen selbstgebackenen Brownie, was mich natürlich sehr ehrte. Endlich konnte man die Personen hinter der Initiative mal in Natura treffen. Bereits 2007 war ich zusammen mit dem „AK Vorrat“, wie er sich abgekürzt nennt, gerichtlich gegen die von Schäuble geplante Speicherung aller kommunikativen Verkehrsdaten vorgegangen, vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik.

Nach etwa einer Stunde war die Aktion auch schon vorbei und die Gruppe löste sich langsam. Nur einige letzte Personen, zu denen ich auch gehörte, blieben noch und diskutierten etwas intensiver über die Problemlage. Viele Gesichter kannte man bereits von dem Onlinedienst „Twitter“ in dem die Anwesenden größtenteils aktiv waren.

Auch andere Gruppen, die nicht viel mit dem Thema zu tun haben, ließen sich blicken. So war zum Beispiel ein Vertreter der Humanisten anwesend. Außer einigen Spenden und eventuell neu informierten Personen, durch das ZDF das anwesend war, wird die Aktion nicht so viel gebracht haben. Die Politiker waren größtenteils auf der parallell stattfindenden Veranstaltung am Brandenburger Tor.

Zensur: Tagesspiegel bringt es auf den Punkt.

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Schnell und entschlossen, behauptet die Bundesregierung, reagiere sie auf gesellschaftliche Probleme. Doch das, was sie tut, ist gefährliche Gaukelei. Mit großer Geste verkündet die Politik staatliche Eingriffe zur Verhinderung von Kinderpornografie und Amokläufen. Tatsächlich aber suggeriert sie die Sicherheit nur. Es ist bemerkenswert, dass auch die Opfer von Pädophilie und Schützenwahn gegen die Politik protestieren. Internetsperren und Verbote von Ballerspielen sind nutzlos in ihrem behaupteten Sinn. Aber sie können einen Schaden anrichten, der kaum zu reparieren ist: Die große Koalition ebnet heimlicher Zensur und staatlicher Bevormundung des Privatlebens den Weg, und sie missbraucht dazu die Abscheu gegenüber schockierenden Verbrechen.

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Gefunden im Tagesspiegel