Die neue Rundfunkgebühr umgehen – Tipp eines Rechtsanwalts

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Da ich ein absoluter Gegner gegen die neue Rundfunkgebühr bin, möchte ich mit Euch eine interessante Mail teilen, die ich heute erhielt:

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die neuen GEZ-Gebühren sind im neuen Jahr 2013 fällig. Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.

Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden Euro pro Jahr an Geldern ein.

Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab 2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen, sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter Gebührenverschwendung zu wehren.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent
Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Ich weiß nicht, wie es mit Euch aussieht, aber ich werde diese Chance nutzen. Sollte ich eine Zahlungsaufforderung erhalten, werde ich einstweilige Verfügung erlassen. Ich werde rechtzeitig dazu auch einen Muster-Antrag hier veröffentlichen.

Gründe, die mich gegen die neue Rundfunkabgabe aufbringen:

  • Es handelt sich hier nicht um eine „Gebühr“, sondern um eine „Steuer“, da alle Haushalte betroffen sind. Eine Gebühr wäre es nur, wenn es sich um einen freiwilligen Betrag handelt. Wir werden hier für dumm verkauft.
  • Ich verstehe die Logik nicht. Ein Unternehmen mit 249 Mitarbeitern und einem Standort soll 89,90 EUR bezahlen. Hat das Unternehmen jedoch 10 Betriebsstätten, so werden bei der gleichen Anzahl der Mitarbeiter 359,60 EUR fällig. Aber WARUM? Die Anzahl der möglichen Zuhörer ist gleich.
  • Meldedaten werden einfach so weitergegeben.
  • Auch Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger müssen teilweise bezahlen.
  • Diese Artikel geben weiterführende Informationen und Gründe gegen die neue „Abgabe“:

Links:

Bildzeitung
Die Welt
Handelsblatt

Hilfe bei der Namenswahl.

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Heute stand mir mal wieder eine lange Zugfahrt bevor. Und was macht man auf der Zugfahrt, ausser Schlafen? Richtig: BILD-Zeitung lesen. Da fiel mir der Bericht über Reda Seyam auf, ein Deutsch-Ägypter, der seinen Sohn Djehad (zu deutsch: „Heiliger Krieg“) nennen will. Ein Oberlandesgericht sprach Seyam nun das Recht zu – die Kosten lasten auf dem deutschen Steuerzahler.

Hier eine Liste vieler exotischer Namen, die aber erlaubt sind:

Mercedes, Birkenfeld, Dior, Fanta, November, Kolle, Pumuckel, Windsbraut, Cosma-Shiva, Galaxina, Lafayette, Jesus, Emilie-Extra, Prestige, Cajus Julius Caesar, Don Hugo, Wilson Gonzales, Jimi Blue, Cheyenne Savannah, Pepsi-Carola.

Und hier die Liste der Namen, die mittlerweile verboten wurden:

McDonald, Berlin, Borussia, Grammophon, Moewe, Pfefferminze, Tom Tom, Verleihnix, Woodstock, Cezanne, Frieden-Mit-Gott-Allein-Durch-Jesus-Christus, Heydrich, Lindbergh, Satan, Bierstübl, Puhbert, Störenfried, Oma, Sputnik, Puschkin, Atomfried, Schröder.

Was für ein enormer Servicecharakter dieser Blog doch besitzt, unterstützt er Euch sogar bei der Namenswahl Eures Kindes… :-).

Welthurentag.

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hure-nutteDer enorme Servicecharakter und die hohe journalistische Kunst, die hier angewandt wird, erfordert, dass auf den Welthurentag hingewiesen wird, der heute international „gefeiert“ wird.

Richtig gehört. Ob sich das nun so auswirkt, dass man heute im Bordell seiner Wahl eine Dame gratis bekommt oder einfach jeder Mann heute aus Solidarität Freudenhäuser besuchen sollte, auch wenn er das sonst nicht tut – da bin ich mir noch nicht ganz sicher. Mein persönlicher Bedarf an Frauen ist jedenfalls noch gedeckt

Den Internationalen Hurentag gibt es übrigens schon seit 1975. Damals haben mehr als hundert Prostituierte eine Kirche in Frankreich besetzt, um auf ihre Situation hinzuweisen. Heute fordern die Prostituierten zum Beispiel die rechtliche Gleichstellung ihrer Arbeit, damit sie gegenüber Freiern ihren Lohn einklagen können und krankenversichert sind.

Wie feiert ihr diesen Tag ?

Foto: Julica da Costa / wikimedia.org

Nervende Rechtsnanwälte ohne berechtigte Forderungen.

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Mal wieder einen Brief an eine Rechtsanwältin in München geschickt, die meinte, lästige Abzocker vertreten zu müssen:

Sehr geehrte Frau Günther,

 
dies ist meine letzte Ermahnung. Sollten Sie es nicht unterlassen,
Briefe an Dxxxx Ratzinger zu schreiben, werde ich gegen Sie klagen
Und mich an die untenstehende Institution wenden.
Ich fordere die Löschung aller personenbezogenen Daten. Der Vertrag
Wurde von mir bereits vor Monaten schon, nach §119 und §123 BGB,
sowie §§5e und 6 des Konsumentenschutzgesetzes angefochten.
Ausserdem bekam ich keine schriftliche Widerrufsbelehrung Ihrer
Mandantschaft (§355 BGB). Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung
in den AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2
zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des
§ 355 BGB. I. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass
sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2
(die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005
(Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden.

Somit besteht kein Vertrag zwischen Dxxxx Ratzinger und Ihrer Mandantschaft.
Dies ist eine letzte Warnung. Sollten Sie uns erneut einen Brief zukommen
Lassen, so werde ich mich an folgende Institution wenden:

Rechtsanwaltskammer für den
Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33, 80331 München
Telefon: 0 89/53 29 44-0
Telefax: 0 89/53 29 44-28

Mal sehen, wie lange Sie dann noch Anwältin bleiben.

 
Mit freundlichem Gruß,

D. Ratzinger

 
Das nervt!