Update I: Argumente gegen Stuttgart 21.

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Von den Befürwortern der Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofes heißt es nur: „Jaja, die sind doch gegen alles.“ Aber das ist es nicht. Die Art, wie hier mit wichtigen Entscheidungen umgegangen wird, gefällt auch mir nicht.

I. Kosten
Es fängt ja schon bei den explodierenden Kosten an: Statt bei einem Betrag von erst 2,025 Milliarden Euro (Quelle), anschließend 2,89 MIlliarden Euro, sind es nun doch etwa 4 Milliarden Euro die das Projekt kosten soll (Quelle). Doch dabei wird es ebenfalls nicht bleiben: Laut einer Berechnung des Bundesrechnungshofes von 2008 sollen sich die Kosten auf insgesamt 8,5 Milliarden Euro summieren, das Umweltbundesamt geht sogar von einer Summe in Höhe von 11 Miliarden aus (Quelle).

II. Demokratie
Die Befürworter des Großprojektes argumentieren gerne damit, dass bereits eine Abstimmung über den Bau stattgefunden habe. Das stimmt: Aber 1995 wussten die beteiligten Politiker gar nicht, was heute bekannt ist. Damals ging man zum einen davon aus, dass die Kosten komplett durch Grundstücksverkäufe wieder eingenommen werden würden. Das ist nun nicht mehr der Fall. Außerdem sind da noch die bis heute nicht abschätzbaren Risiken aufgrund von 60 km Tunnel durch schwierigstes Gebirge mit Höhlen und die bis heute nicht nachgereichte Kosten/Nutzen-Rechnung, die sonst für jede Investitionsentscheidung von großer Bedeutung ist (Quelle).
In einer aktuellen Umfrage des Stuttgarter Marktforschungsinstituts MM-Research GmbH haben sich 55 Prozent der Befragten als Gegner des Bahnprojekts Stuttgart21 bezeichnet. Als Befürworter von Stuttgart21 bezeichneten sich in der Umfrage 28 Prozent der Bürger (Quelle).

III. Baubedenken
Die Bahn verkündet in Broschüren, über Hunderte von Probebohrungen im Stuttgarter Stadtgebiet. Doch verheimlicht wird, dass Anhydrit gefunden worden ist. Das ist ein Mineral, welches in Berührung mit Feuchtigkeit um 50 Prozent anschwillt und unaufhaltsam alles zur Höhe oder zur Seite drängt, was in seiner Nähe ist. Ein gefährlicher Vorgang, der von Physikern als „Salzsprengung“ bezeichnet wird (Quelle). Die Mineralquellen unterhalb des Stuttgarter Zentrums, die europaweit die zweitgrößten sind, sind außerdem in Gefahr. Übrigens werden S21 auch zwei Discos zum Opfer fallen – eine davon in einer Tunnelhöhle, die nie zu Ende gebaut wurde. Der Grund dafür: Anhydrit!

IV. Denkmalschutz
Der Bau des Architekten Paul Bonatz (Eröffnung 1922) steht unter Denkmalschutz und soll trotzdessen abgerissen werden. Laut einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten soll der Bau des neuen Bahnhofs auch ohne Abriss der Seitenflügel möglich sein (Quelle).

V. Verlust für die Umwelt
Auf 4,4 Hektar sollen mehr als 280 alte Bäume (Platanen, Bergahorn, Eichen, Ulmen, Rosskastanien, Rotbuchen und andere) mit bis zu fünf Metern Stammumfang gefällt werden. 291 neue sollen zwar gepflanzt werden – die 96 größten davon mit einem Stammumfang 35 bis 40cm. Lächerlich, verglichen mit den 80 bis 500cm bei den zu Fällenden (Quelle).

VI. Weitere Links zum Thema
Gutachten des Umweltbundesamtes [PDF]
Blog der Mahnwache
Mehr zum Thema Kopfbahnhof 21
Argumente & LiveCam Stuttgart

Ach, zum Schluss noch ein kleiner Vergleich: Der Hauptbahnhof in Salzburg hat 900 Millionen Euro gekostet, das höchste Gebäude der Welt 1 Milliarde. Der Stuttgarter Hauptbahnhof soll 7-11 Milliarden kosten. Da ist doch etwas falsch gelaufen…!

1,39 EUR ist der Bundesrepublik die Bildung wert.

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Hartz IV wird ja momentan etwas reformiert. Jeder Empfänger dieser Leistungen soll in Zukunft etwa 5 EUR mehr erhalten.

Unter anderem wurde da auch die Bildung bedacht. 1,39 EUR ist der Bundesrepublik monatlich die Bildung pro Hartz IV-Empfänger wert.

Hier mal einige Anregungen, was man mit der Kohle alles machen kann:

  • Nach 719 Jahren: Butlerausbildung auf Sylt (12.000 EUR)
  • Nach 26 Jahren: Brockhaus, 10 Bände kaufen (450 EUR)
  • Nach 107 Monaten: Abendhauptschulabschluss (150 EUR)
  • Nach 69 Monaten sparen: Grundkenntnisse Spanisch auf der VHS lernen (96 EUR)
  • Nach 36 Monaten: Wörterbuch von Langenscheidt (49,90 EUR)
  • Nach 38 Monaten: 10 Finger System lernen (53 EUR)
  • Nach 22 Monaten: ‚Deutschland schafft sich ab‘ von Sarrazin (29,95 EUR)

Also Leute, übertreibt es nicht gleich mit der Bildung. Das da oben sind nur Anregungen – bitte nicht alles auf einmal machen

Foto: Kurt F. Dominik / Pixelio.de

Strafanzeige: Polizist schlägt Demonstrantin bei Stuttgarter Protesten (Video).

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Im Rahmen einer Räumungsaktion durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei hat ein Polizist eine Demonstrantin gestern angegriffen.

Nach Beleidigungen und einem leichten Schubser rastet ein Polizist nach Demonstrationen gegen Stuttgart 21 gestern völlig aus: Er verpasst einer Dame einen Faustschlag ins Gesicht – festgehalten von einer Videokamera eines Nachrichtensenders. Demonstranten, die gegen die Fällung hunderter Bäume wegen dem Großprojekt Stuttgart 21 waren und sich diesbezüglich ein Baumhaus auf einem der Bäume bauten, wurden gestern von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei vom Baum geholt.

Der RatzingerOnline-Blog stellt Strafanzeige gegen unbekannt.

Hier das Video (ab Sekunde 18 ist die Szene zu sehen):

(Zur Version, auf der der Polizist nicht verpixelt ist)

Ermittler sollen bald Kinderpornografie verbreiten dürfen.

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Wie Bloggerkollege Dobschat gerade berichtet, drehen die Herrschaften kameravon der CDU noch mehr am Rad. Um genau zu sein ist es mal wieder der Herr De Maizière, der unmögliche Befugnisse für Polizisten fordert.

So sollen Kriminalbeamte und V-Männer, die in der Szene unterwegs sind, künftig Kinderpornografie vertreiben und verbreiten dürfen. Das Löschen und Sperren von Internetseiten sei keine Kriminalitätsbekämpfung, sagte de Maizière der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. So sollen auch zukünftig Kreditkarteninformationen und Eingaben in Suchmaschinen zur Kriminalitätsbekämpfung beitragen. Wie schon so oft, wiederholte de Maizière den berühmten Satz „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“.

Der Gläserne Bürger wird immer gläserner. Auch unbescholtene Bürger geraten so immer wieder ins Visier von Ermittlern.

Foto: Hartmut910 / pixelio.de

Dominik vs. GEZ: 1:0 für mich.

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Kurze Erzählung einer miesen GEZ-Geschichte: Ein Verwandter war nie bei der GEZ angemeldet, da er keinen Fernseher nutzt. Das glaubt die GEZ nicht und bucht monatlich von dessen Mutter ab. Diese ist nämlich schon lange bei der GEZ Kundin – muss nun auch die Gebühren des Verwandten tragen, für den es weder eine Anmeldung, noch eine Einzugsermächtigung gibt. Schriftlich gibt die GEZ niemandem Bescheid, bucht einfach nur ab.

Da habe ich mich natürlich eingeschalten. Nach mehreren erfolglosen Briefwechseln nun endlich der Bescheid:

Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie haben uns Ihre besondere Situation geschildert. Nach sorg-
fältiger Prüfung melden wir Ihr Teilnehmerkonto ab. Gebühren-
rückstände bestehen nicht.

Beiliegend erhalten Sie eine Informationsbroschüre zum Thema
„neuartige Rundfunkgeräte“, wie z.B. Computer oder Laptop.

Sollen Sie ein neuartiges Rundfunkgerät zum Empfang bereit
halten, so freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE

Für alle, die mein letztes Schreiben interessiert, dass ich senden musste, dass die GEZ so reagierte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reagiere ich auf Ihr Schreiben vom 09. Juni 2010. Sie haben auf meinen letzten Brief nur mit einer ‚Abmeldebestätigung‘ reagiert, obwohl ich noch nie bei Ihnen angemeldet oder registriert war. Desweiteren haben Sie auf zusätzliche Punkte meines Schreibens nicht reagiert. Sie stellen mir einen Betrag in Höhe von 75,82 EUR in Rechnung, nachdem Sie diesen versuchten, vom Konto meiner Mutter XXX abzubuchen. Sollte ich gemäß §271 BGB bis zum Freitag, den 02. Juli 2010 keine Antwort dazu erhalten, wie Sie zu meinen Daten gelangt sind und warum Sie vom Konto meiner Mutter abbuchen, werde ich Strafanzeige wegen Betruges gegen den verantwortlichen Mitarbeiter erheben.

Ich fordere Sie außerdem (gleiche Fristsetzung wie oben, gemäß §271 BGB ) auf, 1.) mich über jegliche Informationen und personenbezogenen Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, gemäß §34 BDSG zu unterrichten, 2.) die Speicherung jeglicher Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, in der Zukunft zu vermeiden und eventuell noch vorhandene Daten mit sofortiger Wirkung von Datenträgern zu entfernen (§8, Absatz 4 des Rundfunkstaatsvertrages), 3.) es zu vermeiden weitere unbegründete Forderungen an mich zu stellen oder mich auf irgendeine Art und Weise, sei es telefonisch, elektronisch schriftlich, persönlich oder auf dem postalischen Wege zu kontaktieren oder mich versuchen zu kontaktieren, wenn es um Forderungen und/oder Investigationen von Ihrer Organisation geht, 4.) mir Auskunft darüber zu erteilen, wie Ihre Rechnungsstellung ohne das Vorhandensein von Rundfunkgeräten in meinem Haushalt von Ihrer Seite gerechtfertigt sein soll und 5.) die laufende Forderung in Höhe von 75,82 EUR einzustellen, da ich kein Kunde Ihrer Organisation bin, noch nie bei Ihnen angemeldet und eine Rechnungsstellung über die genannte Summe nicht rechtmäßig ist. Eine Abbuchung von einem nicht mir gehörenden Konto ist strafbar.
Diesen Brief begründe ich wie folgt: In §1, Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages, auf deren Grundlagen Sie arbeiten sollten, ist beschrieben: ‚Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.‘ Diese Geräte sind in meinem Haushalt nicht vorhanden. Somit trifft auch, wie in Absatz 2 genannt, nicht zu, dass es sich bei meiner Person um einen Rundfunkteilnehmer handelt. Jegliche Rechnungsstellung ist rechtswidrig und verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag.

Sollten Sie erneut wichtige Punkte dieses Briefes ignorieren, so werde ich mich an höhere Institutionen wenden.

Achtungsvoll,

XXX