Grundloser Sprung? 16-Jährige wird aus Donau gerettet

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TUTTLINGEN – Anfang November, morgens um 07:00 Uhr ein erfrischendes Bad in der Donau zu nehmen – wer kann diese Aktion nicht vollkommen nachvollziehen. Sorgt für einen kühlen Kopf und ein unbeschreibliches Freiheitsgefühl…

Manche Pressemitteilungen der Polizei bringen einen ja schon zum schmunzeln. Während die Freunde des Mädchens meinten, sie sei völlig grundlos gesprungen, bin ich mir sicher, dass das im Laufe des Tages ausgenüchterte Mädchen sich selbst nicht mehr so richtig an den Grund des Brückensprungs erinnern konnte.

40mal die falsche Wohnung durchsucht.

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Nicht nur die deutsche Polizei arbeitet oft mangelhaft. Ein Bericht aus England bestätigt, dass es auch dort Kollegen gibt, die manchmal mit dem Kopf woanders sind.

Die englische Polizei hat laut Berichten des Spiegels zufolge, 40 mal eine falsche Wohnung durchsucht. Auch Schilder vor dem Haus hielten die Beamten nicht von einer Durchsuchung ab. Die Nachbarn wissen mittlerweile Bescheid, dass der Nachbar wohl nichts ausgefressen hat.

Hier geht es zum Bericht von Spiegel Online.
(via RA Udo Vetter)

Kinderpornografen können sich freuen.

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Provokanter Titel – ich gebe es zu. Doch in Wirklichkeit sieht es tatsächlich so aus. Eine neue EU-Richtlinie zur „Bekämpfung von Kinderpornografie“ sieht nicht nur Internetsperren vor, sondern verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur Kriminalisierung von Erotika mit Erwachsenen.

So sollen in der Zukunft alle pornografischen Inhalte von Darstellern, die über 18 sind verboten werden, wenn diese jünger aussehen. Dies wird zwangswiese dazu führen, dass Polizei und Staatsanwaltschaften noch überlasteter sind, als nun sowieso schon und die richtigen Kriminellen, die Kinderpornografie besitzen, herstellen oder verbreiten oft gar nicht mehr gefasst werden können, weil diese Staatsorgane gerade mit etwas anderem beschäftigt sind. Bloße 90% Wahrscheinlichkeit, dass die Darstellerin unter 18 ist, reichten für die Verurteilung. So sind beispielsweise zukünftig Bilder einer kleinbrüstigen 24-Jährigen verboten, wenn sie noch ein sehr junges Gesicht hat.

Auch verboten werden übrigens fiktive Darstellungen, also Zeichnungen oder Animationen. Ganz interessant beschreibt das der Blog von pornoanwalt.de:

Künftig muss daher ein 14jähriger, der in seiner Privatheit eine nackte 17jährige Schönheit zeichnet, in jedem Mitgliedstaat kriminalisiert werden. Ebenso eine 16jährige, die auf ihrem PC die virtuelle Darstellung eines gleichaltrigen nackten jungen Mannes generiert.

Noch ist das Gesetz nicht ganz durch – das ist aber nur noch eine Frage der Zeit…

Vorsicht, Prügelsanitäter!

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Statt zu helfen und zu retten, rastet ein Rettungssanitäter bei der Castor-Demo im Wendland total aus. Mit einem Rucksack unterstützt der Prügelsanitäter die Prügelpolizisten und haut auf die Demonstranten ein.

[Link zur ZDF-Mediathek]

Außerdem noch interessant: In dem folgenden Video haut ein Demonstrant wieder den Kopf gegen die Faust eines Polizisten (etwa bei 2:20). In Wirklichkeit natürlich andersherum, aber die Szenen sind spektakulär:

[Zum Youtube-Video]

Stellungnahme des Innenministeriums zur Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Polizeieinsatz. #s21

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Heute den folgenden Brief des Innenministeriums erhalten:

Baden-Württemberg
Innenministerium

Betrifft: Ihre Beschwerde vom 05.10.2010 gegen Polizeibeamte und Herrn Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann in Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Schlossgarten, Stuttgart

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

Ihre Beschwerde vom 05.10.2010 gegen Polizeibeamte und Herrn Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann in Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Schlossgarten, Stuttgart ist am 08.10.2010 im Innenministerium Baden-Württemberg eingegangen.

Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung und den ggf. strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz haben wir den Vorgang zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Über Ihre Beschwerde wird das Innenministerium daher erst nach Abschluss des Verfahrens der Staatsanwaltschaft entschieden.

Mit freundlichen Grüßen,
W.O.