Null-Kulanz-Politik bei der Bahn

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Die Bahn ist immer nur dann genau, wenn es um die eigene Tasche geht und der Fahrgast etwas versäumt hat. Das bei der Bahn das Thema Kulanz „Neuland“ zu sein scheint, wie für Frau Merkel das Internet, habe ich heute – ein weiteres Mal (ich berichtete ja schon öfter…) – am eigenen Leib spüren dürfen.

Ich habe mich gerade geärgert, über mangelnde Kulanz Bei der Deutschen Bahn: Bei der Berechnung der Verbindung von Villingen nach Donaueschingen wurde mir als nächste Verbindung ein IC angezeigt, den ich dann auch betrat. Nicht nur, dass der Zug mit Verspätung einfuhr: Obwohl ich direkt in die Tür eingestiegen war, vor der die Mitarbeiterin der Bahn gestanden war, rief sie mich zurück (anstatt direkt etwas zu sagen…), als ich bereits gesessen war, fragte ob ich überhaupt ein Fernverkehr-Ticket hätte und meinte dann, ich müsse mit dem nächsten Zug fahren. OBWOHL der Preis exakt der gleiche ist, wie ich gerade festgestellt habe. Hätte sie mir im Zug das Ticket im Zug gelöst, würde das zum normalen Fahrpreis (den ich dann nochmal bezahlen müsste) 20,00 EUR Aufpreis (!!!) kosten.

Von dem peinlichen Versuch aus schon verlorenen Kunden noch Geld zu machen

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Updates:

UPDATE 18.08.2019: Es hat sich bis heute nichts geändert. Ich bekomme nach wie vor Mails mit „Zahlungsrückständen“.

UPDATE 12.06.2018: Es wird erneut angefragt wg. Löschung des Artikels.

UPDATE 03.05.2018: Nachfrage des Vorgesetzten, ob Blogeintrag jetzt nicht gelöscht werden könne.

UPDATE 25.04.2018: Nach Hinweis auf meinen Blogartikel meldet sich die Mitarbeiterin mit dem Versuch einer Entschuldigung. Auszug: „Mein Kollege hat mich heute auf Ihren Blog-Beitrag aufmerksam gemacht. […] Sollten Sie sich jedoch durch unser Gespräch persönlich angegriffen oder beleidigt gefühlt haben, täte mir das sehr Leid.“  Der Konjunktiv in dieser Entschuldigung sorgt dafür, dass es in meinen Augen keine Entschuldigung mehr ist.


Ursprünglicher Artikel:

Wie eine deutsche Onlinefirma versucht, 2 Jahre nach Kündigung aus diesem (nicht mehr bestehenden) Vertrag noch Profit zu schlagen:

Mit meiner Firma, der Agentur für neuartige Kommunikation feiere ich bald 10-jähriges Firmenjubiläum. In der Zeit hat man natürlich viele Möglichkeiten probiert, besser zu werden – mal das Tool getestet, mal die Software verwendet. 2014 fand ich online ein CRM-Tool, also ein Programm zur Verwaltung meiner Kunden und Kontakte und den entsprechenden Projektdaten und das war ganz praktisch, jedoch entschied ich mich im Januar 2016 den Vertrag zu kündigen. Doch das möchte man bei der Firma 42he scheinbar bis heute nicht wahrhaben…

Ein paar Gedanken zum ‚Sexuellen Missbrauch von Jugendlichen‘

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Gestern gab es ein Urteil, indem ein Lehrer freigesprochen wurde, der sexuellen Kontakt mit seiner 14-Jährigen Schülerin hatte. Hierzu habe ich einen kleinen Aufsatz verfasst:

Generelles zum sexuellen Missbrauch von Jugendlichen

Ein normaler Geschlechtsverkehr mit einer Person über 14 und unter 16 zu einem über 21-Jährigen ist legal (Vgl. §182 StGB Abs. 3, http://bit.ly/wNeGQw (Tiroler Tageszeitung) im 5. Absatz). Ab dem Alter von 14 Jahren ist Menschen laut des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte das Recht der sexuellen Selbstbestimmung gegeben (http://bit.ly/wfs5Hm Helmut Graupner, Buch von 1997 in ‚Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechte‘ (ISBN 978-3-631-31790-7)).

Eltern, Lehrer oder sonstige Personen können hier – wie auch in die Religionsfreiheit – nicht eingreifen, da es sich um ein Menschenrecht handelt (http://bit.ly/yFQatY Amnesty International, ‘Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht‘). Dieser Geschlechtsverkehr muss ohne Bezahlung laufen (Vgl. §182 StGB Abs. 2) und es darf keine Zwangslage ausgenutzt werden (Vgl. §182 StGB Abs. 1).

Eine Beziehung kann nicht verboten werden, jedoch der Umgang. Experten empfehlen dennoch, das für die freie Entwicklung des Kindes nicht zu tun (http://bit.ly/yfJwS2 Deutsche Telekom Fachartikel: ‚Beziehung zu Älteren nicht verbieten‘).

Prüfen der sexuellen Selbstbestimmung

Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die sexuelle Selbstbestimmung vorhanden ist (Vgl. §182 StGB Abs. 3). Dabei  kommt es darauf an, ob der Täter erkennen kann, dass das Opfer außerstande ist, die Entscheidung über die Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen intellektuell, moralisch und emotional in ein Selbstbild zu integrieren (Vgl. http://bit.ly/zXYJ7a (Rechtsanwalt Clemens Louis, Essen: ‚Wann fehlt einem Opfer die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung?‘)).

Der Täter muss sich allerdings der fehlenden sexuellen Selbstbestimmung bewusst sein (Vgl. http://bit.ly/zXYJ7a (Rechtsanwalt Clemens Louis, Essen: ‚Wie ist es bei eingeschränkter Selbstbestimmungsfähigkeit?‘)) und kann auch nur dann bestraft werden. Es ist dabei zu beachten, dass die eingeschränkte Selbstbestimmungsfähigkeit auch aufgrund von Unreife, Leichtsinn und Unkenntnis in Initiativen des Opfers ausdrücken kann (verboten z.B. Sex mit behinderten Personen oder entmündigte, bzw. willensunfähige Personen).

Ausnutzen der sexuellen Selbstbestimmung

Bestraft werden kann auch nur die ‚Ausnutzung der sexuellen Selbstbestimmung‘. Während früher auch das ‚Verführen‘ strafbar war, ist heutzutage nur das ‚Ausnutzen‘ strafbar (Lencker in: Schönke/Schwöder, 1997, §182 Rdn. 12). Von Ausnutzung spricht man immer dann, bei Nötigung, Täuschung, Überredung und Drohung (Vgl. http://bit.ly/zXYJ7a (Rechtsanwalt Clemens Louis, Essen: ‚Was ist „Ausnutzen“ im Sinne dieser Vorschrift?‘)).

Es muss vom Täter vorsätzlich gehandelt werden, denn sonst kann man nicht von einer Ausnutzung sprechen (Vgl. http://bit.ly/zXYJ7a (Rechtsanwalt Clemens Louis, Essen: ‚Kann nur der Täter bestraft werden, der vorsätzlich handelt?‘) / Krit. dazu Lackner/Kühl, 1999, §185 Rdn. 6). Das Gericht muss nachweisen, dass die Person nicht reif ist, nicht andersherum.

Kommt es im Rahmen eines echten Liebesverhältnisses zu sexuellen Handlungen, fehlt es bereits am Ausnutzen (=Nötigung, Täuschung, Überredung und Drohung) und somit ist kein Straftatbestand erfüllt (Maurach/Schroeder/Maiwald, 1995, S. 199 / Klaus Laubenthal, 2000, ‚Sexueller Missbrauch von Jugendlichen‘, Seite 155).

Fazit

Innerhalb einer Liebesbeziehung ist Geschlechtsverkehr generell legal. Darüber sprechen mehrere Urteile, sowie die Rechtsexperten Maurach, Schroeder, Maiwald und Klaus Laubenthal (1995, 2000).

Bekannte Urteile

•    Sex eines 32-jährigen Vertretungslehrers mit Schülerin (http://bit.ly/wNeGQw Tiroler Tageszeitung)
•    Ein Mann wurde nach dem Sex mit einer 15-Jährigen kurz verurteilt, das Urteil wurde aber sofort aufgehoben, weil festgestellt wurde, dass er nicht bestraft werden darf (http://bit.ly/zKOBMc Urteil vom Bundesverfassungsgericht: BGH 2 StR 589/06 – Beschluss vom 18. April 2007 (LG Kassel))
•    40-Jähriger Politiker hat Beziehung mit 16-Jähriger  (juristisch gesehen in diesem Zusammenhang, wie 14-Jährige zu werten, da beide juristisch Jugendlich genannt werden), (http://bit.ly/rty083 Hamburger Abendblatt, ‚Von Bötticher stolpert über Beziehung mit Jugendlicher‘, (http://bit.ly/zA9PIY Juraforum – Begriffserklärung ‚Jugendliche‘))
•    Urteil zu Oralverkehr mit 15-Jähriger aufgehoben (http://bit.ly/zfMxIH OLG Düsseldorf 1. Strafsenat, 2b Ss 167/00 – 51/00 I)

[Update] – Gaby Kösters Zustand noch immer unbekannt.

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Update: Mit Gaby Köster ist alles in Ordnung. Sie hatte zwar einen Schlaganfall, aber ist entgegen anderer Behauptungen noch am Leben. Medien durften während 3 Jahren nicht mehr über Gaby Köster berichten. Dieses Vorgehen mit den Medien kann ich dennoch nicht verstehen. [Mehr]

+++

Originalbeitrag vom 25.10.2008 18:43:38:

Die Anwälte von Gaby Köster haben erneut eine Pressemeldung veröffentlicht. Hier der Originaltext:

In den letzten Tagen wurden verschiedenen Medien Informationen zugespielt bzw. angeboten, die vom angeblichen Tod Gaby Kösters handeln.

Bei diesen Informationen handelt es sich um haltlose Gerüchte, die anscheinend gezielt gestreut werden und von uns juristisch verfolgt werden. Im Auftrag unserer Mandantin und ihres Managements fordern wir die Medien weiterhin auf, von derartiger Berichterstattung zu den o.g. Gerüchten und zum Gesundheitszustand Abstand zu nehmen.

Der Sachverhalt betrifft ausschließlich die Privatsphäre von Gaby Köster. Wir sind daher auch beauftragt, gegen derartige Berichterstattungen rechtliche Schritte einzuleiten. Wir bitten um Beachtung dieses rechtlichen Hinweises.

Kontakt / Quelle

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
RA Helge Reich
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 15-0
Fax: (030) 88 00 15-55
e-mail: mail@schertz-bergmann.de

Links zum Thema

Interview mit dem Gaby Köster Anwalt

Euroweb lässt Nerdcore schließen

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Die Firma Euroweb, welche schon in der Vergangenheit durch vielzählige Abmahnungen aufgefallen ist, hat nun offenbar den Blog ’nerdcore.de‘ abgemahnt. Da der Blogbesitzer nicht reagierte, wurde der Nummer 2-Blog Deutschlands nun geschlossen.

Das es so weit kommen kann, hat wohl keiner gedacht: Das zweitgrößte Blog Deutschland wurde von Euroweb wegen einiger Artikel der Vergangenheit, in denen die Qualität von Euroweb-Internetseiten angezweifelt wurde, abgemahnt. Doch dabei blieb es nicht. Als der Blogbesitzer nicht reagierte, erwirkte Euroweb, mit Sitz in Düsseldorf, die Zwangsvollstreckung der Domain nerdcore.de. Nun erscheint beim Aufruf der Domain ein nahezu schadenfroh klingender Text, der von Euroweb erstellt wurde. Die Überschrift lautet „Neue Erfahrung für Blogger: Blogbetreiber verliert seine Domain nerdcore.de.“.

Doch auch Euroweb hätte wohl nicht mit einem solchen Anstrum gerechnet: Auf Twitter und Facebook werden im Sekundentakt Kommentare, Beschimpfungen und Kritik gepostet, viele Print-Medien berichten über den Vorfall.

Man muss kein Social Marketing Experte sein, um zu sehen, dass Euroweb seinen Ruf nachhaltig geschädigt hat.

USA: Pflichtangaben auf Verpackungen.

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Sehr lesenswert sind diese Hinweise, die in den USA auf unzähligen Produktverpackungen enthalten sein müssen. Bin ich froh, dass das bei uns nicht so sein muss – ich würde denken, die Firmen würden mich für bescheuert halten…

On Sears hair dryer: Do not use while sleeping.
On a bag of Fritos: You could be a winner! No purchase necessary. Details inside.
On a bar of Dial soap: Directions: Use like regular soap.
On some Swanson frozen dinners: Serving suggestions: Defrost.
Printed on the bottom of Tesco Tiramisu dessert: Do not turn upside down.
On Marks and Spencer Bread Pudding: Product will be hot after heating.
On packaging for a Rowenta iron: Do not iron clothes on body.
On Boot’s Children’s Cough Medicine: Do not drive a car or operate machinery after taking this medication.
On Nytol Sleep Aid: Warning: May cause drowsiness.
On most brands of Christmas lights: For indoor or outdoor use only.
On a Japanese food processor: Not to be used for the other use.
On Sainsbury’s peanuts: Warning: Contains nuts.
On an American Airlines packet of nuts: Instructions: open packet, eat nuts.
On a child’s Superman costume: Wearing of this garment does not enable you to fly.
On a Swedish chain saw: Do not attempt to stop chain with your hands or genitals.
On a toboggan: Beware: Sledge may develop high speed under certain snow conditions.
On a knife sharpener: Caution: knives are sharp.
On shin pads for cyclists: Shin guards cannot protect any part of the body they do not cover.
On a take away coffee cup: Caution: Hot beverages are hot.
Emergency safety procedures at a US summer camp: In case of flood, proceed uphill. In case of flash flood proceed uphill quickly.
In a microwave oven manual: Do not use for drying pets.
On the back of a pilot’s seat in a Nato aircraft: Seat must be facing forward for take-off and landing.
On the bottom of a cola bottle: Do not open here.
On a Harry Potter wizards broom: This broom does not actually fly.
On a box of aspirin: Do not take if allergic to aspirin.
On a bottle of laundry detergent: Remove clothing before distributing in washing machine.
On a muffin packet:  Remove wrapper, open mouth, insert muffin, eat.
In a kettle instruction manual: The appliance is switched on by setting the ‘ON/OFF’ button to the ‘ON’ position.
On a ketchup bottle: Instructions: Put on food.
On a bottle of rum: Open bottle before drinking.
A car park sign: Entrance only. Do not enter.
A sign in a street in Hong Kong: Beware of people.
Rules on a tram in Prague: Beware! To touch these wires is instant death. Anyone found doing so will be persecuted.
Sign on newly-renovated ramp entrance, USA: Take care: new non-slip surface.
On a can of air freshener: For use by trained personnel only.
On a bottle of baby lotion: Keep away from children.
On a pair of socks bought in egypt: Do not wash.
On a 500-piece jigsaw puzzle: Some assembly required.
On a can of pepper spray used for self defense: May irritate eyes.
On a Frisbee: Warning: may contain small parts.
In a car handbook: In order to get out of car, open door, get out lock doors, and then close doors.
On a packet of cashew nut pieces: Warning: This product may contain residue of nuts.
Directions for mosquito repellant: Replacing battery: replace old battery with a new one.
On a birthday card for a one year old: Not suitable for children aged under 36 months or less.
In a hotel bedroom: Please do not turn on TV except when in use.
In a lift in a Japanese hotel: Push this button in case anything happens.
On a toilet cleaning brush: Do not use orally.
On a can of Spray paint: Do not spray in your face.
On a TV remote: Not Dishwasher safe.
On a blowtorch: Not used for drying hair.
On a washing machine inn a launderette: No small children.
On a bottle of hair dye: Do not use as Ice Cream topping.
On a push along lawn mower: Not to be used as a hedge trimmer.
On a box of fireworks: Do not put in mouth.
On the packaging for a wrist watch: Warning this is not underwear! Do not attempt to put in pants.
In a dishwasher manual: Do not allow children to play in dishwasher.
On a toaster: Do not use underwater.
On a mattress: Do not attempt to swallow.

Gefunden auf usa-recht.de

Zivilcourage: Retter soll 600 EUR zahlen.

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Gerade einen Artikel gelesen, der mich doch sehr schockiert hat: Ein Mann hat zwei Frauen geholfen, die von einem Griechen angepöbelt und sogar geschlagen wurden. Der Retter soll nun 600 EUR bezahlen, er habe „überreagiert“, so die Sprecherin des Amtsgerichts Ingrid Kaps, „seine zuvor gezeigte Zivilcourage wirkte sich aber strafmildernd aus.“

Freunde und Bekannte von Uwe W. sind entsetzt. „Das darf nicht wahr sein, da wird einer verurteilt, der Zivilcourage gezeigt hat“, sagt Gabi D., die ebenfalls bedroht worden war.

Erst letztes Jahr war Dominik Brunner gestorben – er hatte Zivilcourage geleistet und war von jugendlichen Schlägern umgebracht worden. Sein Engangement war sehr gelobt worden. Macht Zivilcourage überhaupt noch Sinn?

Mehr dazu – und viele Kommentare – gibt es in diesem Artikel der TZ München.

Google spielt nicht mit offenen Karten. Niedersachsen auch nicht.

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Das ist ja nicht so schön: Google Streetview soll laut Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz nicht nur Fotos von Straßenzügen, sondern auch Daten von vorhandenen WLAN-Hotspots gespeichert haben. Schaar will den Fall nun bei einer Sitzung der Aufsichtsbehörden erörtern.

Laut Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schaar, sollen neben Fotografien von Häusern, Autos und Personen nun auch ganz andere Daten gespeichert worden sein. Eine „andere europäische Datenschutzbehörde“ soll den Datenschutzbeauftragten darüber informiert haben. Google bestätigte, dass alle Fahrzeuge mit den technischen Möglichkeiten ausgestattet seien, Daten von WLAN-Hotspots, also Funkinternetzugängen aufzuzeichnen. Hierbei wäre es möglich, dass personenbezogene Daten der Besitzer dieser Hotspots gespeichert wurden, da viele Menschen ihren Hotspot mit einem persönlichen Namen versehen würden. Außerdem, gibt Peter Schaar an, das anhand der Verschlüsselungsmethode, weitere relevante Daten ausfindeig gemacht werden könnten.

Mir persönlich ist nicht ganz klar, in wie weit man auf diese Art und Weise weitere Daten erhalten solle, denn die reine Verschlüsselungstechnik gibt noch lang keine weiteren Aufschlüsse. Bedenklich ist aber schon die Nutzung der Anschlüsse durch ‚Schwarzsufer‘, die über unverschlüsselte Hotspots freie Fahrt ins Internet haben und somit auch illegale Tätigkeiten dort praktizieren können.

Klar, eine Ankündigung durch Google hätte auf jeden Fall erfolgen sollen, aber diesen Fall hier finde ich mindestens genauso schlimm, wenn nicht sogar weitaus gefährlicher: Laut TAZ sollen 99% der Videoüberwachung in Niedersachsen gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Von 3.345 überprüften Kameras seien laut dem Landesdatenschutzbeauftragten Joachim Wahlbrink nur 23 korrekt betrieben worden.

Abmahnung des NDR an einen Blogkollegen.

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Ein Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks soll eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt haben, den GEZ-Kritiker Bernd Höcker abzumahnen, da dieser dessen Name in seinem Blog erwähnt hat.gericht Laut dem Blog von Höcker wurde der Streitwert auf 50.000 EUR angesetzt.

Ganz offen hat sich der freie Journanlist bisher über die GEZ („Gebühreneinzugszentrale“) in seinem Onlineblog „Meine Zwangsanmeldung“ ausgelassen. Er prangerte die Rundfunkgebühren stets an und erfand die abenteuerlichsten Synonyme für die Gebühren („Zwangsgeld“, „Rundfunkzoll“ etc.). Seit 31. Dezember ist der Weblog nun offline. Gilt hier etwa die Devise: Lieber eine Person bestrafen und damit Tausende erziehen?

Grund der Schließung: Höcker wurde von den Anwälten eines NDR-Mitarbeiters abgemahnt. Dieser machte von seinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch. Auf seiner Homepage vermutet Höcker, dass der NDR direkt dahinter stünde. Da der NDR aber als Unternehmen kein Persönlichkeitsrecht einklage könne, würde er diese Person vorschicken.

Aufgrunddessen, dass der Name so häufig auf dem Onlineblog vorgekommen sein soll, entschied sich Höcker nun für die generelle Schließung des Internetangebots. Unmöglich könne er die Seite durchsuchen, da es sich mittlerweile um 136 DIN A4 Seiten handelte. Sollte er nur einen Namen übersehen, würde das für ihn in existenzbedrohenden Kosten enden.

Höcker ruft auf seinem gesperrten Blog zu einer zweifelhaften Kunstaktion auf. Außerdem – dies liegt auch mir am Herzen – bittet er um Spenden. Die Kontoverbindung ist hier zu finden.

Foto: Michael Grabscheit / Pixelio.de

Eigene Rechtseinstellung: Schwarzfahr-Fan vor Gericht.

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Den Paragrafen „Erschleichen von Leistungen“ hat er sich selbst definiert: Wenn er deutlich anzeigte, dass er bvgschwarzfuhr, so könne es sich auch nicht um „erschleichen handen“.

Wenn Edgar von H. mit der Bahn fährt, steckt er sich vorher ein Schild an die Jacke. Aufschrift: „Freie Fahrt in Bus und Bahn. Ich zahle nicht!“ Herr von H. ist nämlich der Meinung, dass wenn er deutlich anzeigt, dass er nicht bezahlt, er auch keine Leistung erschleichen würde. Nach dem Strafrecht könne man ihn somit nicht belangen. Freitag saß er dennoch wieder im Amtsgericht.

Mehrere Aktenordner brachte der Schwarzfahrer mit. Die 24 Fälle der Anklage gab er freimütig zu. Edgar von H. genehmigt sich seit zwei Jahren einen Nulltarif. Schließlich habe er kein Geld, um Bus oder Bahn zu bezahlen. Trotzdem sieht es nicht gut aus, für ihn: Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits vor elf Jahren, dass das Tatbestandsmerkmal „Erschleichen“ eine weite Auslegung zulasse.

Ein Urteil gegen Edgar von H. ist aber vorerst nicht in Sicht. Weil Zeugen fehlten, wurde der Prozess ausgesetzt.

Foto: Pixelio.de / Bardewyk.com