Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

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Habe heute ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bekommen.

Es geht um das folgende Video:

(Quelle: PETA)

Ein Pfleger des Tierparks Berlin ist zu sehen, wie es ein Elefantenbaby mit einer Metallstange verprügelt. Da das Verfahren gegen den Tierpfleger eingestellt wurde, habe ich eine „sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde“ eingeleitet.

Dis Staatsanwältin schreibt dazu:

[…]
Nach Prüfung des Sachverhalts sehe ich keinen Anlass, Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin zu ergreifen, insbesondere anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt.

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß $$ 17, l8 Tierschutzgesetz (TierSchG) liegen nicht vor.

Nach $ 17 Nr. 2 TierSchG wird bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit bzw. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Vorliegend ist zunächst nicht ersichtlich, dass der beschuldigte Tierpfleger aus Rohheit gehandelt hat. Denn aufgrund der sich aus der hier vorliegenden Filmdokumentation ergebenden Motivation des Tierpflegers war ein Handeln aus gefühlloser Gesinnung nicht erkennbar, und es ließ sich insbesondere nicht die Annahme begründen, dass die Gewaltanwendung bewusst über das zum Erreichen seines Ziels erforderliche Maß hinaus ging. Ferner ist nicht feststellbar, dass die durch den Elefanten erlittenen Schmerzen läinger anhaltend oder wiederholend waren, da nur ein – nämlich der
verfahrensgegenständliche Vorfall bekannt ist.

Jedenfalls fehlte es dem beschuldigten Tierpfleger an dem subjektiven Tatbestand bezüglich einer erheblichen Schmerzzufügung i.S.d. $ 17 Nr.2, 18 Abs. I Nr. 1 TierSchG, weil selbst der für das Elefantenhaus zuständige Tierarzt davon ausgeht, dass Elefanten derartige Schläge nicht bemerken.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Schläge dazu dienten, sich vor dem Elefanten Respekt zu verschaffen, um später nicht selbst in Todesgefahr zu geraten. Daher fehlte es an einer Schmerzzufügung ohne vemänftigen Grund im Sinne des $ 18 Abs. 1 Nr. I TierSchG.

Abschließend weise ich darauf hin, dass sich die Senatsverwaltung für Justiz, der die Sache inzwischen ebenfalls zur Entscheidung vorgelegen hat, dieser Rechtsauffassung angeschlossen hat.

Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.

[Download als PDF generalstaatsanwaltschaftberlinpetatierschutzelefant]

Ich habe dafür kein Verständnis.

Insbesondere auch nicht für diese Stelle: „Nach $ 17 Nr. 2 TierSchG wird bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit bzw. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“.

 

Eigene Schufaauskunft.

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Vor kurzer Zeit habe ich im Lawblog einmal gelesen, dass Udo Vetter, der Besitzer, eine eigene Schufa-Auskunft geldbeantragt hatte – einfach nur zum Spaß. Also habe ich mir gedacht, es wäre doch eigentlich auch ganz interessant, was die Schufa über mich gespeichert habe.

Auf der Internetseite der Schufa kann man diese Auskunft der Daten verlangen. 7,80 EUR will die Schufa für eine Auskunft – meiner Meinung nach überteuert und nicht in Ordnung: Schließlich möchte man nur Information über die eigenen persönlichen Daten bekommen.Ich fragte mal bei einem Anwalt nach, ob diese Kosten überhaupt gerechtfertigt seien. Antwort:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

die Schufa sieht dies so. Ob hiergegen bereits geklagt wurde, kann ich aus dem Stegreif nicht sagen. Ab 1. April 2010 gilt ohnehin eine neue Fassung des § 34 BDSG. Vielleicht sollte man es dann daran aufhängen, falls weiter Gebühren verlangt werden.

Soso, dann warten wir mal. Ich bezahlte den Betrag aus Neugier.

Einige Tage später bekam ich dann das Schreiben: Die Schufa wusste über alles Bescheid: Ich habe ein Girokonto und ein Handyvertrag bei o2. Außer meinen perönlichen Daten – und meinem gutaussehenden „Scorewert“ – sonst nichts zu finden. Ein Scorewert ist eine Zahl von 0-100, die entscheidet mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kunde Rechnungen regelmäßig begleicht.

Der Erfinder der Schufa schien ein schlauer Mann gewesen zu sein, der wusste, wie man gut Geld verdienen kann. Die Schufa kann schließlich nahezu zwischen „Positiv“ oder „Negativ“ entscheiden und so teilweise auch über Schicksale entscheiden. Und doch braucht man sie – und ihren „Scorewert“.

Meiste "Sextäter" in den USA unter 14.

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Heute war ich mal wieder auf Fefes Blog unterwegs. Und was ich dort lesen musste verwirrte mich doch etwas. Demnach seien „Sextäter“ in der USA nicht 35, nicht 45 und auch nicht darüber. Sondern im Großteil unter 14 Jahren alt (siehe Grafik weiter unten).

Die Gesetze, die diese jungen Menschen eigentlich schützen sollten, richten sich in den USA eindeutig gegen diese. Schaut Euch dieses Bild einmal an:

Täter

Leute, irgendetwas stimmt doch da nicht, oder? Der Junge auf dem Bild war zum Zeitpunkt 14 Jahre alt. Mich schockiert, wie mit der Sexuelität dieser Menschen umgegangen wird. Wird dieser Junge jemals ein normales Sexualverhalten entwickeln können, nachdem er bei den ersten Erfahrungen sofort auf brutalste Art und Weise als Strafverbrecher behandelt wurde und ihm eingeredet wird, das was er tat sei falsch?

Natürlich nicht! Dieser Mensch wird sich mit 18 oder 19 überlegen, ob er nochmal sexuelle Kontakte haben möchte. Er wird für immer traumatisiert sein. In Amerika wird mit „solchen Menschen“ noch viel schlimmer umgegangen, als in unserer Justiz. Dieser Junge wird sich überlegen, ob er nochmal ein Mädchen anfasst. Und wenn, wird er diese schlimme Erfahrung immer im Hinterkopf behalten…

statistik

Wir alle kennen den Spruch „Wenn du mir deins zeigst, zeig ich dir meins“. Neugierde in diesem Alter ist völlig normal. Wir reden hier nicht von Vergewaltigungen oder sexuellem Missbrauch, sondern von Erfahrungen, die jeder Mensch schon in jungen Jahren macht. So hat die Natur, so hat Gott uns Menschen eingeriichtet. Er hat uns alle mit Hormonen ausgestattet. Manche Kinder wurden damals erwischt, bekamen kurz Ärger oder eine kleine erzieherische Maßnahme – gut war’s. In den USA werden diese Menschen mit Handschellen abgeführt und in eine Datenbank eingetragen. Welch‘ kranke Welt!1b

Politiker terrorisieren uns mit Aussagen wie „Schützt Eure Kinder“ oder „Wir brauchen härtere Gesetze“. Aber wen treffen diese Gesetz wirklich? Gegen Pädophile wird wenig wirklich unternommen. Wie die Statistik zeigt sind diese jungen Dinger selbst Opfer der Justiz. Ein Blog namens Freestudents schreibt ein gutes Argument: Wir können Fliegen mit Vorschlaghämmern töten, aber mit diesen auch die Leben unserer Kinder…

Übrigens werden jedesmal, wenn ein Kind umzieht, Flyer aufgehängt, die die Nachbarn darauf hinweisen, dass nun ein Sextäter in ihrer Umgeung wohnt. Als Begrüßungsgeschenk wird er vermutlich Steine durch die Fenster bekommen… Die Polizei kann den Straftäter besuchen, wann sie will. Außerdem muss er sich in regelmäßigen Abständen bei der Polizei melden und über sein Leben berichten.
1aAll das passiert jungen Menschen dort in so einer kurzen Zeit… Ein junges Mädchen hatte mit einem Jungen in der Schule Oralsex. Das Mädchen wurde als lebenslanger Sextäter eingestuft. Ein Junge schoss ein etwas Foto von sich. Er wurde wegen Besitz von Kinderponografie angeklagt.

Diese Bilder sind übrigens echt. Das sind echte Kinder, die für ihr Leben gezeichnet sind. Sie wurden von der amerikanischen Regierung ins Internet gestellt.

Gute Englischsprecher unter Euch sollten mal bei der Quelle vorbeischauen. Dort sind weitere schockierende Infos zu finden.

Festnetztelefonate im Auto nicht illegal.

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Diese Sache hier finde ich ganz interessant – zeigt aber auch wieder, wie bürokratisch Deutschland doch ist: Das Handyverbot am Steuer das handydeutschlandweit gilt, zählt nicht für Mobilteile von schnurlosen Festnetztelefonen.

Das hat das Oberlandesgericht Köln vor 2 Wochen entschieden (Beschluss vom 22.10.2009, Az. 82 Ss-OWi 93/09). Grund ist der Fall eines Bonner Autofahrers, welcher Anfang 2008 mit dem Mobilteil seines Festnetztelefons am Steuer von der Polizei erwischt worden und 40 Euro Geldbuße zahlen sollte. Wie der Mann damals erklärte, hätte er das Schnurlos-Telefon in seiner Jackentasche entdeckt und aus Verwunderung bei der Fahrt ans Ohr gehalten, weil es plötzlich Laut gegeben hätte, er aber bereits drei Kilometer von zuhause entfernt war.

Trotzdem handle es sich bei dieser Regelung nicht um eine Gesetzeslücke, sagt Sprecher des Gerichts Hubertus Nolte. Begründung: „Für den Einsatz im Straßenverkehr sind Schnurlostelefone praktisch nicht geeignet, weil sie nur eine begrenzte Reichweite haben“, erklärte Nolte: „Eine wirkliche Gefahr geht von diesen Geräten also nicht aus“. Der Vorgang, sei zudem so ungewöhnlich, „dass kein Regelungsbedarf besteht“

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

SchülerVZ lügt und verheimlicht – und nennt das ganze noch "Klartext".

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Auf jeder Startseite von SchülerVZ erscheint momentan dieser Text – „Klartext“ genannt. Leider ist hier gar schuelervz_Logonichts „klar“.

„Stell dir vor, du bist in der Schule und irgendjemand, den du nicht kennst, geht zu dir nach Hause und fotografiert dein Zimmer. Dieser Irgendjemand geht in den nächsten Tagen auch in die Zimmer deiner Freunde und macht Fotos. Als er genug Bilder gemacht hat, will er diese veröffentlichen, obwohl er das nicht darf und obwohl du das nicht willst.“

Was ist denn das für ein schlechter Vergleich? Weiter geht es mit

„Genauso erging es uns letzte Woche. Ein schülerVZ-Nutzer hat mithilfe eines „Crawlers“ illegal Inhalte aus euren Profilen kopiert.“

Eine Lüge. Illegal war das nicht. Gegen die AGB hat er vielleicht verstoßen – allerdings gegen kein Gesetz. Hätte der „Täter“ versucht, SchülerVZ zu erpressen: Das wäre illegal gewesen. Hat er aber vermutlich nicht (RatzO berichtete).

„Der Täter sitzt mittlerweile in Untersuchtung-Haft.“

Sehr aktuell. Das der Täter sich mittlerweile selbst umgebracht hat (RatzO berichtete), verheimtlich SchülerVZ vollkommen.

Die verunsicherten Schüler werden belogen, weiter verunsichert und es werden bewusst wichtige Details verheimlicht…

Inder klagt, weil sich "Axe-Effekt" nicht einstellt.

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Update: Wie sich herausstellte, stammte diese Meldung von einer Fake-Internetseite. Sie ist nicht wahr. Mehrere Internetdienste und Print-Medien sind darauf reingefallen.

Ein 26-jähriger Inder hat nun den Unilever-Konzern verklagt. Schuld daran soll der nichteintretende Axe-Effekt axesein. Der Werbung zufolge rennen hunderte Frauen dem Benutzer des Deodorants hinterher.

Jahrelang habe er das Werbeversprechen ernst genommen und gehofft, mithilfe der Deo-Marke eine Freundin zu finden. Weil das sieben lange Jahre nicht geklappt habe, sei er schließlich depressiv geworden, so Bedi, der deshalb jetzt vom Deo-Hersteller rund 30.000 Euro Schadensersatz fordert.

„Wo zum Teufel ist der ‚Axe-Effekt‘?“, fragt sich der 26-Jährige verzweifelt. „Egal, ob im College oder jetzt im Büro, kein einziges Mädchen hat je eine meiner Einladungen zu einem Tee oder Kaffee angenommen.“ Dabei habe er die Axe-Produkte genau so verwendet, wie es auf den Gebrauchsanweisungen beschreiben sei, und sie auch immer richtig gelagert, so Bedi. Er könne nicht verstehen, warum sich der „Axe-Effekt“ bei ihm nicht einstellen will.

Das Gericht will nun durch Gutachten klären lassen, ob an dem Anspruch der Deo-Werbung auch nur das Mindeste dran ist. Gerichtsmitarbeiter in Delhi haben dazu angeblich Bedis angebrochene Axe-Produkte beschlagnahmt und untersuchen mit forensischen Methoden die Reste seiner Duschgels, Deos und Haarshampoos.

Big-Brother-Awards 2009 sind vergeben.

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Und auch wenn ich mich im Exil in Hamburg befinde, so bin ich doch nicht aus der Welt und möchte Euch bigbrotherüber die Verleihung der Big Brother Awards 2009 informieren. Dieser Preis, auch „Oscars für Datenkraken“ genannt, wird jährlich an bekannte Personen und Unternehmen verliehen, die sich nicht an geltende Datenschutzgesetze halten, ihre Mitarbeiter bespitzeln oder sonst in irgendeiner Form die persönliche Freiheit außer Kraft setzen.

Der Preis wird von einer hochkarätigen Jury des Vereins „FoeBud e.V.“ verliehen und live im Internet übertragen. Sogar Innenminister Gerhart Baum schickte ein Grußwort und gratulierte zum Erfolg der Arbeit für Datenschutz.

Dieses Jahr ging der Preis an folgende Unternehmen / Personen:

Sport: Berliner Organisationskomitee der Leichtathletik-WM für die umfassende Sicherheitsüberprüfung aller Journalisten, die sich akreditieren wollten – ein Vergehen gegen die Pressefreiheit.

Arbeitswelt: ein Sammelpreis an eine Vielzahl von Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer überwachen: Deutsche Bahn, Deutsche Telekom, Deutsche Post, Lidl, Drogeriekette Müller, die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg, Uni Kassel, HDI Gerling, Bäckerei Sehne, Kik Textilien, außerdem den Anwalt Helmut Naujoks – und schließlich als Kuriosität an Claas Landmaschinen.

Politik: Ursula von der Leyen, Familienministerin für das System zur Inhaltskontrolle des Internets und dafür, dass sie das Leid missbrauchter Kinder für ihren persönlichen Wahlkampf genutzt hat.

Wirtschaft: ein Sammelpreis an deutsche Firmen, die Überwachungstechnik für Internet und Telefon anbieten und selbst gerne im Verborgenen bleiben möchten: Quante Netzwerke GmbH, Utimaco Safeware, Datakom, Syborg, Digi-Task, secunet, Cisco, Nokia Siemens Networks, Trovicor.

Lebenswerk: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für seine obsessiven Bestrebungen, den demokratischen Rechtsstaat in einen präventiv-autoritären Sicherheitsstaat umzubauen. Und dabei für den Umbau des BKA in ein zentrales deutsches FBI mit geheimpolizeilichen Befugnissen, für die Legalisierung der heimlichen Online-Durchsuchung, für die Errichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei sowie einer neuen Abhörzentrale für alle Sicherheitsbehörden.

Publikumspreis: Mit gut einem Drittel der abgegebenen Stimmen entschied das Publikum bei der Veranstaltung, dass Wolfgang Schäuble nicht nur den Preis in der Kategorie „Lebenswerk“, sondern auch den Publikumspreis redlich verdient hat.

Der FoeBud freut sich über Spenden: Spendenkonto FoeBuD e.V.: 2129799, Sparkasse Bielefeld, BLZ 48050161

Online-Durchsuchung wurde noch nicht genutzt.

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Das habe ich heute in der TAZ gelesen:

FREIBURG taz | Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkraftreten der BKA-Novelle am 1. Januar keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt. Dies erklärte gestern ein BKA-Sprecher auf Anfrage der taz. Das BKA habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. “In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument”, sagte der BKA-Sprecher. Die FDP fordert in den Koalitionsverhandlungen einen Verzicht auf Online-Durchsuchungen. CHR, (Christian Rath)

Tja, schon faszinierend etwas einzuführen, riesen Proteste zu bekommen und es dann gar nicht zu nutzen. Vielleicht ja auch nur Strategie um das Vertrauen der Bürger zu bekommen…!?

In NRW werden nun dafür Maschinenpistolen gegen die Terrorabwehr in jedem Streifenwagen eingeführt.

Seltsame Welt.

Großer Phishingangriff auf Googlemail & Hotmail.

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Es gibt noch immer dumme Menschen auf der Welt, die auf Phishing-Methoden reinfallen. Vor einem Hackerangriff kann sich keiner so leicht schützen, das mag sein. Aber wie zur Hölle ist es passwordmöglich, sich seine Passwort-Daten über eine gefälschte Internetseite abknöpfen zu lassen?

So geschehen ist das in knapp 10.000 Fällen unter Hotmail-, Yahoo- und Googlemail-Konten. BBC News berichtet, dass Google inzwischen bestätigt habe, von einem „industrieweiten Phishing-Betrug“ betroffen zu sein. Google hat bereits alle betroffenen Passwörter zurückgesetzt. Opfer sollten schleunigst ihre Passwörter sicher ändern und in Zukunft nur noch auf bekannten Internetseiten eingeben.

Selbst Onlinebanking ist mittlerweile eigentlich so sicher, dass kein Geld mehr entwendet werden könnte – wäre da nicht der Benutzer, der den Phishern neben Netkeay undd PIN auch noch die streng vertraulichen TAN-Nummern aushändigt.

Seien Sie umsichtig!

Foto: Martina Taylor / pixelio.de