Zensur: Tagesspiegel bringt es auf den Punkt.

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Schnell und entschlossen, behauptet die Bundesregierung, reagiere sie auf gesellschaftliche Probleme. Doch das, was sie tut, ist gefährliche Gaukelei. Mit großer Geste verkündet die Politik staatliche Eingriffe zur Verhinderung von Kinderpornografie und Amokläufen. Tatsächlich aber suggeriert sie die Sicherheit nur. Es ist bemerkenswert, dass auch die Opfer von Pädophilie und Schützenwahn gegen die Politik protestieren. Internetsperren und Verbote von Ballerspielen sind nutzlos in ihrem behaupteten Sinn. Aber sie können einen Schaden anrichten, der kaum zu reparieren ist: Die große Koalition ebnet heimlicher Zensur und staatlicher Bevormundung des Privatlebens den Weg, und sie missbraucht dazu die Abscheu gegenüber schockierenden Verbrechen.

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Gefunden im Tagesspiegel

Protestaktion: Eilantrag Monsanto’s gegen Genmais-Verbot.

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Mit dem Verbot des Gen-Mais MON810 verbannte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aignegenackerr letzte Woche den kommerziellen Anbau von Gen-Pflanzen von unseren Äckern. Doch dieser große Erfolg ist in Gefahr: Am Dienstag klagte der Gentechnik-Konzern Monsanto beim Verwaltungsgericht Braunschweig gegen das Verbot. Per Eilentscheid will er die Aussaat des Gen-Mais in diesem Frühjahr doch noch erzwingen.

Protestieren Sie gegen die Klage Monsantos!

Ministerin Aigner hat mit dem Verbot die berechtigten Sorgen der Bürger/innen ernst genommen und die Risiken von MON810 für die Umwelt auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse richtig eingeschätzt. Monsanto muss endlich respektieren, dass wir in einer Demokratie leben und die Mehrheit der Menschen in Deutschland die Gen-Saat nicht auf den Feldern haben will.

Mit der Klage versucht die Gentechnik-Lobby zu verhindern, dass ihr in Europa auch noch die letzten Felle davon schwimmen. Monsanto befürchtet einen Domino-Effekt: Nach dem Verbot in Deutschland ist es nur eine Frage der Zeit, bis weitere europäische Regierungen den Anbau von Gen-Mais untersagen. Der Konzern muss einsehen, dass die Agro-Gentechnik in Europa keine Zukunft hat!

Lesen Sie mehr über den Monsanto-Konzern

Handelt!

Der "Erdentag": Sinn oder Unsinn?

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320px-Earth_flag_PDHeute ist der internationale
„Earth Day“, auf Deutsch
„Tag der Erde“
(und wie ich gerade gelesen habe auf Esperanto
Tera Tago
).

Ist das nicht ein Grund zu feiern? Neben dem Wegwerfen von Müll in den Wald, das Laufenlassen des Automotors oder des Wasserhahns und Abwasserleitungen in sauberes Gewässer denkt die Menschheit auch mal an die Erde. Mehr als eine symolische Geste kann man zwar nicht erkennen, aber Al Gore scheint trotz allem heute seinen zweiten Geburtstag im Jahr zu feiern. Seit 1970 gibt es diesen Tag nun schon.

180px-Earth_dayWer aber denkt daran? Macht dem normalen Bürger das was aus, dass „Tag der Erde“ ist? Verhält er sich anders? Wohl eher nicht. Der ein oder andere schreibt einen schönen Bericht auf seinen Blog, der andere sieht nur kurz in den Spätnachrichten einen Hinweis auf den heutigen Tag, ein Dritter bekommt es vielleicht nicht mal mit.

Über Sinn und Unsinn eines solchen Tages lässt sich streíten. Sinnvoll wäre er, wenn tatsächlich jemand nicht nur nachdenken, sondern auch handeln würde. Und das sollten wir dringend!

Ich genieße nun noch meine Mittagspause.
Bis später!

GreenDSL: Energiesparender Telefon-/DSL-Anschluss.

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[Trigami-Anzeige]

green-dsl-400Nicht nur kulturelle und landschaftliche Gründe hat mein Umziehen nach München: In München werden auch innovative Entwicklungen, die zugleich noch der Umwelt helfen, produziert. So gibt es jetzt von der Firma Teleson den ersten grünen Internet- und Telekommunikationsanschluss – kurz genannt GreenDSL.

Doch was kann denn an einem grünen Anschluss so anders sein, als bei den herkömmlichen Anbietern? Klar: die Hardware, also Server, Router et cetera sind stromsparender als die, der Konkurrenz. Auch beim Versand technischer Geräte wird auf die Umwelt geachtet. Diese Angaben des Anbieters bestätigt auch eine neutrale, schweizer Stiftung namens MyClimate. Deren Berechnungen sind umfangreich auf greendsl.com aufgezeigt. Pro Anschluss werden mehr als 110kg CO² eingespart.

buechse
Aber das ist noch nicht alles. Ein Euro fließt monatlich pro Anschluss auch noch in Umweltschutzprojekte namhafter Organisationen. Schon mit 10.000 greenDSL –
Anschlüssen können so pro Jahr 1100 Tonnen CO2 (gemessen in CO2-Äquivalenten) kompensiert werden und zusätzlich 120.000,00 Euro in Umweltschutzprojekte fließen.

Verantwortungsbewusste Menschen horchen nun auf, denken aber an die Kosten. Aber auch das hat GreenDSL mehr als Fair gelöst, denn die Preise gleichen denen, der Telekom. Nur 35 Euro monatlich, keine Bereitstellungs- oder Anschlussgebühr und obendrauf gibt es noch die energiesparende FritzBox (senkt also auch zusätzlich Ihre Stromkosten). Telefon und Internet DSL 16.000 ist beides kostenlos und selbstverständlich auch die TeleSon-Servicehotline.

Ihre bisherige Telefonnummer oder der Telefonbucheintrag bleiben dank Portierung natürlich auch unverändert. Es sind keine lästigen und aufwendigen Umstellungen oder Konfigurationen notwendig. Die FritzBox kommt bereits vollkommen vorkonfiguriert zu Ihnen nach Hause.

Die Firma TeleSon aus München ist ein bundesweiter Telekommunikationsanbieter und bietet bereits seit einiger Zeit auch Ökostrom an. 200.000 private DSL- und Telefonkunden laufen bereits über den umweltfreundlichen Anbieter. Also nichts wie los! Anmelden kann man sich direkt auf der offiziellen internetseite von GreenDSL (die übrigens auch energiesparend betrieben wird). Dort gibt es auch weitere Infos…

Wichtige Links: Homepage GreenDSLFAQ GreenDSL Produktinfo GreenDSL

Zensur im kleinen Stil. – Noch…

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zensurDiese Meldung erhalte ich ständig. Beim Aufrufen fremder Blogs, meines SchülerVZ-Profils, meiner eigenen Internetseite, beim Aufrufen von web.de und und und. Das nervt!

Der Jugendschutz meiner Jugendherberge ist dafür verantwortlich. So stelle ich es mir vor, wenn die Bundesregierung tatsächlich mit Ihrer Internetzensur durchkommt.

Da muss man was dagegen tun!

Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

Nacktscanner am Flughafen.

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Morgens in der Sicherheitskontrolle am Flughafen. Während sich ihr Vordermann schon wieder anzieht, werden Sie vom Sicherheitspersonal zum Striptease aufgefordert. In den USA ist diese Prozedur üblich, in Europa erproben sie erste Flughäfen und die EU will sie zum Standard machen. Real muss bei den so genannten Nacktscannern niemand nackte Haut zeigen, aber virtuell wird jeder bis auf die Haut ausgezogen.

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EU-Kommission erlaubt Einsatz von Nacktscannern

Die EU-Kommission hat durch die Änderung einer Verwaltungsvorschrift den Einsatz von Nacktscannern auf Flughäfen in der EU erlaubt. Ab 2010 sollen die etwa 100.000 Euro teuren und telefonzellengroßen Geräte im großen Stil zum Einsatz kommen. Sie können dabei helfen nichtmetallische Waffen wie Messer aus Keramik zu entdecken.

In einem der taz vorliegendem internen Schreiben vermutet der für Flughäfen zuständige EU-Kommissar Antonio Tajani, dass viele Bürger kein Problem mit den Nacktbildern hätten. Ohne eine Quelle zu nennen schreibe er, dass Fluggäste, wenn sie vor die Wahl zwischen dem üblichen Abtasten und dem Scanner gestellt werden, „eine klare Vorliebe“ für die Scanner gezeigt hätten. Der Scan solle nicht zur Pflicht für alle Passagiere werden.

EU-Parlamentarier fühlen sich übergangen

Die Welle der Empörung begann im Europäischen Parlament. Über Fraktionsgrenzen hinweg forderten die Parlamentarier die Kommission am Donnerstag auf zu erklären, ob Grundrechte der Bürger von den Durchleuchtungsgeräten verletzt werden. „Man fragt sich schon, ob man noch ein Reisender ist oder sich in einem Hochsicherheitstrakt befindet“, sagte Alexander Alvaro, deutscher FDP-Politiker und innenpolitischer Sprecher der Liberalen im Europaparlament der taz. Die europäischen Grünen üben ebenfalls Kritik: „Ob diesem Eingriff ein tatsächlicher Sicherheitsgewinn gegenübersteht, wurde offensichtlich nicht einmal untersucht.“

Andere EU-Abgeordneten fühlen sich übergangen, weil die EU-Kommission das Vorhaben still und leise über eine Verwaltungsvorschrift realisieren will und sich dabei nur wenig Gedanken über Grundrechte und Gesundheitsrisiken mache. Der CSU-Abgeordnete Manfred Weber kritisierte, die Kommission könne das Vorhaben nicht einfach „durch die Hintertür“ einführen.

Politik, Kirche und Polizei: Ablehnung auf breiter Front

In den Ruhr Nachrichten bezeichnete der SPD-Europaparlamentarier Martin Schulz den Einsatz von Nacktscannern als „unverhältnismäßig und nicht erforderlich“. Sie würden die Sicherheit keinesfalls erhöhen. Es sei zwar richtig, dass sie auch Plastiksprengstoff oder Keramikmesser finden, aber schon heute seien Leibesvisitationen im konkreten Verdachtsfall möglich.

Auch in Deutschland macht sich Empörung über den geplanten Einsatz der Nacktscanner breit. Neben Politikern aller Bundestagsfraktionen haben sich auch Geistliche und sogar Polizisten gegen den Einsatz der Nacktscanner ausgesprochen. „Diese Methode darf in Deutschland nicht eingeführt werden“, fordert der FDP-Innenexperte Max Stadler in der taz. „Jeder ist für sinnvolle Kontrollen an Flughäfen, aber was zu weit geht, geht zu weit.“

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte der Berliner Morgenpost: „Man muss nicht alles machen, was technisch machbar ist.“ Er forderte vor der Einführung von solchen Scannern erst einen Beleg, dass sie einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen.

Auch die Kirche meldet sich zu Wort. „Die Intimsphäre ist absolut unantastbar“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch der Augsburger Allgemeinen Zeitung.

Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, das Sicherheitsniveau an Flughäfen lasse sich durch Körperscanner „sicher nicht verbessern“. Die Debatte führe dazu, dass die Bevölkerung die Sicherheitspolitik zunehmend als maß- und schamlos wahrnehme.

EU-Parlament: Zustimmung unter Bedingungen

Das EU-Parlament ist jedoch nicht grundsätzlich gegen die Zulassung der Nacktscanner. Ein Antrag der Liberalen, in dem die EU-Kommission aufgefordert wird, das Projekt fallen zu lassen, fand keine Mehrheit. Der CDU-Verkehrsexperte im Europaparlament, Georg Jarzembowski, sieht im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung die Rechte der Parlamentarier nicht eingeschränkt.

Tajani habe den Verkehrsausschuss eingeschaltet, der ihm drei Bedingungen für eine Zulassung genannt habe: Kein Passagier dürfe zu dem Scan gezwungen werden, die Kontrolleure müssten räumlich getrennt von dem erfassten Passagier sitzen, und die Bilder dürften nicht gespeichert werden. Tajani hätte akzeptiert. In den USA werden zusätzlich auch die Gesichter der Personen im Scanner auf den Bildschirmen der Kontrolleure verpixelt.

Ähnlich sieht das auch CSU-Mann Weber: Wenn der Passagier die Wahl zwischen dem Ganzkörperscanner und der derzeit verwendeten Abtastmethode habe, könne man dem Einsatz der Geräte zustimmen, sagte er gegenüber Spiegel Online.

Die EU-Kommission verteidigt den Einsatz von Nacktscannern. Ein Sprecher sagte in Brüssel: „Wir glauben, dass das eine effektive Maßnahme ist, die bestehenden Kontrollmethoden zu ergänzen und den Passagieren Zeit zu ersparen.“ Er ergänzte: „Wir wollen ausschließen, dass ein Passagier dazu gezwungen wird, und wir wollen auch die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, das einzusetzen.“ Der Kommissionssprecher sicherte ebenfalls zu, dass Kommissar Tajani eng mit dem Europaparlament zusammenarbeiten werde, um alle Bedenken mit Blick auf Datenschutz, Privatsphäre und Gesundheit zu klären.

Technik

Die Befürworter der Nacktscanner berufen sich neben der erhöhten Sicherheit auch auf einen schnellen Ablauf der Sicherheitskontrollen. Das Abtasten per Hand würde überflüssig werden. Stattdessen treten die bekleideten Fluggäste in den Scanner, heben die Arme und werden durchleuchtet.

Die so genannten „Millimeterwellen“, angeblich ungefährliche elektromagnetische Strahlen im Terahertz-Bereich, durchdringen die Kleidung. Mit Röntgenstrahlung arbeiten Geräte, die die so genannte Backscatter-Technik einsetzen. Das Sicherheitspersonal, das in einem Nebenraum sitzen kann, sieht auf einem Bildschirm eine dreidimensionale Abbildung des unbekleideten Menschen – ein Nacktbild in schwarz-weiß, inklusive Genitalien, Speckrollen, Prothesen und künstlichen Darmausgängen.

In Europa testen bereits Flughäfen in Amsterdam und Helsinki die Geräte. In London wurde der Betrieb nach Protesten abgebrochen und in Zürich steht ein Testlauf an. In Deutschland hat die für die Sicherheit auf den Flughäfen zuständige Bundespolizei angekündigt, Nacktscanner „ergebnisoffen“ zu untersuchen. Ihr Sprecher Jörg Kunzendorf sagte am Donnerstag: „Wir werden in einem Labor alle Aspekte prüfen und schauen, ob die Technologie unseren Ansprüchen genügt.“ Erst wenn die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt seien, könne über mögliche Praxistests entschieden werden.

Text: Netzwelt

Gentechnik – [Brief eines Abgeordneten]

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Gen

Heute hab ich mal wieder Post von meinem Lieblingspolitiker S. Kauder bekommen. Diesmal ging es nicht um den Petitionsausschuss, sondern um die Gentechnik in Deutschland. S. Kauder, der Chef des Petitionsausschusses, Mitglied im Rechtsausschuss und Abgeordneter für unseren Bezirk ist, schrieb in seinem Brief folgendes:

(Auszüge)

„Sehr geehrter Herr Ratzinger,
vielen Dank für Ihren Brief vom 19. Dezember 2007 zum Thema „Gentechnikfreie Landwirtschaft“. Ich weiß, dass die so genannte grüne Gentechnik viele Menschen bewegt und die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ihr skeptisch bis ablehnend gegenübersteht. Darauf muss die Politik eingehen und sie tut es auch. Daher möchte ich Sie gerne auf folgende Faktenlage hinweisen:

Seit Jahren werden in die Europäische Union Ölsaaten uns eiweißhaltige Futtermittel eingeführt, weil der Selbstversorgungsgrad […] bei nur etwa 35 Prozent liegt. […] 2006 lag der Anteil gentechnisch veränderter Sojabohnen an der gesamten Anbaufläche der USA bei fast 90 Prozent, in Argentiniern bei nahezu 100 Prozent und in Brasilien bei rund 60 Prozent. So kommen auch gentechnisch veränderte Futtermittel nach Deutschland. […]

Die derzeitige Kennzeichnungsregelung dient nicht der Aufklärung des Verbrauchers, sondern führt ihn in die Irre. […] Ein Großteil der Bevölkerung [meint], dass sie mit Gentechnik noch nicht in Berührung gekommen ist. Experten dagegen haben festgestellt, dass bei konsequenter Kennzeichnung 80 Prozent unserer Lebensmittel als gentechnisch verändert auszuzeichnen wären.[…]

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich für meine Person hätten nichts gegen eine konsequente Kennzeichnung aller Lebensmittel, für deren Herstellung gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt wurden. Dies ist aber eine Frage, die zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten entschieden werden muss. Die Bundesregierung wird sich in Brüssel dafür einsetzen.

Die von Ihnen angesprochenen Haftungsregelung, die erst ab einem Schwellenwert von 0,9 Prozent eingreift, hängt eng zusammen mit dem im vergangenen Sommer gefundenen Kompromiss zur Novellierung des Gentechnikrechtes.

Die Novelle des Gentechnikrechts beinhaltet neue Abstandsflächen zwischen Feldern mit genveränderten Pflanzen zu anderen Feldern. So werden mit dem künftigen Abstand von 150 Metern von herkömmlichen zu gentechnisch veränderten Pflanzen und 300 Meter zwischen Flächen mit Biomais und gentechnisch verändertem Mais zum ersten Mal rechtsverbindliche Sicherheitsabstände festgesetzt. […]

An dem von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Haftungsrecht wird nichts geändert. Es bleibt bei der von Rot-Grün beschlossenen Haftungsregelung, wonach eine Haftung erst ausgelöst wird bei einer gentechnischen Verunreinigung der Nachbarernte von über 0,9 Prozent. Die hängt damit zusammen, dass erst ab diesem Wert die Kennzeichnungspflicht besteht. […]

Haben Landwirt und Abnehmer einen niedrigeren Schwellenwert vertraglich vereinbart, so kann im Falle einer Verunreinigung von unter 0,9 Prozent die Haftung aus diesem niedrigeren Schwellenwert nicht auf Dritte abgewälzt werden. Unsere Rechtsordnung kennt nämlich keine Verträge zu Lasten Dritter. […]

Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind. Oberstes politisches Ziel bleibt für meine Fraktion und mich der Schutz der Umwelt und der Schutz der Menschen.

Mit freundlichen Grüßen,
S. Kauder
Mitglied des Bundestages“

So, jetzt wissen wir etwas mehr.

Datenmissbrauch im StudiVZ ?!

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Der folgende Text stammt nicht von mir. Er wird hier publiziert, da mir der Datenschutz am Herzen liegt. Trifft nur für StudiVZ, nicht aber für SchuelerVZ zu:

Neue AGB im StudiVZ = Datenmißbrauch!!!
——————————————-

Datenschutz-Optionen ändern?!

Ja Mensch die haben sie ja echt gut
versteckt…

Wäre ja auch zu dumm wenn jeder diese
Option
sofort finden würde… 😉

Also:
1. Ganz nach untenscrollen… egal auf
welcher Seite man grad ist….

2. …in der Leiste in der auch die Links zu
den AGB, Presse, usw. sind, auf
„DATENSCHUTZ“
klicken

3. auf der nächsten Seite
„DATENSCHUTZ-ERKLÄRUNG – anklicken

4. …auf der darauffolgenden Seite auf
„EINSTELLUNG ZUR VERWENDUNG MEINER DATEN“
klicken

5. …auf der nächsten Seite, alle Häkchen
entfernen und speichern!!!

Diese Info am besten über alle
Gästebücher
verbreiten… JEDER SOLL ES WISSEN!

Wäre doch ein Traum, wenn 90% der Nutzer
diesem Datenmißbrauch nicht zustimmen
würden…

Das hat mir zum Glück ein lieber Blogfreund zukommen lassen – DANKE!

Fummeln verboten!!

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Was haltet Ihr davon?? – Eure Meinung interessiert mich….
Zeitungsbericht – 10. Dezember, 2007 – Spiegel-Online

Experten und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden. Selbst „Bravo“ muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein.

Die 15-Jährige aus Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania tat nichts anderes als andere Teenager in ihrem Alter auch: Sie machte Fotos von sich und sandte diese an Bekannte, die sie in Chat-Rooms im Internet kennengelernt hatte. Allerdings: Sie zeigte sich auf den Fotos nackt – in Posen und mit Gesten, in denen Internet-Ermittler der Polizei „sexuelle Handlungen“ sahen. Die Polizei nahm das Mädchen fest und beschlagnahmte ihren Computer wegen „Sexuellem Missbrauch von Kindern“, „Besitz von Kinderpornographie“ und „Verbreitung von Kinderpornographie“.

So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen „Verbreitung von Kinderpornographie“ verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch kommen.

Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die – unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention – in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt.

Nicht nur der Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art, wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem „sexual- und jugendfeindlichen Habitus getragen“, protestierten Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sprach sogar von „moralischer Kolonisierung“, da die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht.

Fummeln beim Kinobesuch – der Jugendliche könnte dran sein

Verantwortlich ist aber nicht nur die Europäische Union. Denn der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus.


[Quelle: Corbis]

„Sexueller Missbrauch von Jugendlichen“ setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17- Jährige „missbraucht“: Das wäre nach dem neuen Gesetzeswortlaut schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa könnte schon dann strafbar sein, weil die Einladung dann als „Entgelt“ gilt. Geld- oder gar Haftstrafe drohen auch demjenigen, der eine „Zwangslage“ ausnutzt – etwa wenn er versucht, mit einer Jugendlichen intim zu werden, die mangels einer Fahrgelegenheit nach einer Party bei ihm übernachtet. Nach dem Willen der EU soll schon der „Versuch“ künftig unter Strafe stehen.

Für eine Differenzierung nach dem Alter der Opfer hat Deutschland zwar auf europäischer Ebene bis zum Schluss – vergeblich – gekämpft. Doch nun droht die Regierungskoalition sogar den Jugendlichen selbst mit Strafe: Nach Zypries‘ Gesetz machen sich bereits 14- bis 17-Jährige genauso strafbar wie ein Erwachsener.

Justizministerin Zypries hat nun zwar erklären lassen, „einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung“ würden „nicht vom Gesetz erfasst“. Solche Fälle, erläutert ein Sprecher, seien „sozialadäquat“ und fielen nicht unter den „Schutzzweck der Norm“. In der Gesetzesbegründung, räumt das Bundesjustizministerium ein, findet sich eine solche Klarstellung bislang aber nicht.

Wie leicht eine ungeschickte Liebelei zu einem Justizdrama werden kann, wird vielen in diesen Tagen durch den Fall Marco Weiss bewusst. Immerhin geht es dort um einen auch in Deutschland seit jeher strafbaren sexuellen Kontakt mit einer 13-Jährigen – und nicht um ein Verhalten, das hierzulande bislang eher unter „blöde Anmache“ firmiert. Bald aber kann schon dann die Polizei an der Türe klingeln, wenn nach einer ungeplanten Party-Übernachtung inklusive Fummeln die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet – oder vielleicht auch nur ein Nebenbuhler, der enttäuscht verfolgt, wie die Angebetete dem nachläuft, der ständig die Spendierhosen anhat.

Als Opfer mit Kindern, als Täter mit Erwachsenen gleichgesetzt

Die Jugend würde damit im Strafgesetzbuch gleich doppelt abgeschafft. Denn, wie ein Strafrechtsverteidiger und Sexualexperte bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages formulierte: „Als Opfer werden Jugendliche mit Kindern, als Täter dagegen mit Erwachsenen gleichgesetzt“.

Die Opposition im Bundestag protestiert geschlossen wie selten. Im „Altersunterschied zwischen Täter und Opfer“ liege ein „unrechtsbestimmendes Merkmal“, so Jerzy Montag (Grüne), da hier ein „Erfahrungs- und Machtgefälle zum Ausdruck“ komme. Wenn ein Täter künftig sogar jünger sein könnte als das Opfer, würde die bisherige „Schutzidee der Norm auf den Kopf gestellt“. Der Gesetzentwurf, warnt auch Jörg van Essen (FDP), verlasse die Balance „zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch“. Zu befürchten sei, dass Jugendliche nicht geschützt, sondern im „Prozess ihrer sexuellen Selbstfindung massiv eingeschränkt werden“. Und der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Wolfgang Neskovic (Linksfraktion) konstatiert: Auf „geradezu alberne Weise“ werde hier „die hormonelle und lebensgeschichtliche Unterschiedlichkeit junger Menschen relativiert“ – „bisher legales Werbungsverhalten unter Teenagern“ werde „kriminalisiert“.

Quelle: Spiegel Online