Update I.: Verfahren gegen S21-Prügelpolizisten eingestellt.

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Erinnert ihr Euch noch an den Prügelpolizisten von Stuttgart? Ich habe damals Strafanzeige gestellt. Das ist nun etwas mehr als 3 Wochen her. Heute habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhalten. Und ich wusste schon vor dem Öffnen, was dieser enthalten würde:

Das Verfahren gegen Polizeikomissar H. ist eingestellt.

Zur Begründung (die übrigens 13 Seiten enthält) wird genannt (HIER ALS PDF RUNTERLADEN)

„Beim Abtransport der vier Personen (im Baumhaus) zum Polizeipräsidium kam es gegen 03:00 Uhr zwischen den eingesetzten Polizeibeamten und einem Teil der anwesenden Personen, die gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten, zu teilweise heftigen verbalen Auseinandersetzungen. Vereinzelt kam es auch zu Tätlichkeiten. So wurde ein Kraftfahrzeug der Polizei durch eine mit von einem nahe gelegenen Biergarten herbeigeschafften Biertischen und Bierbänken errichtete Barrikade behindert. In diesem Zusammenhang wurde eine männliche Person wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Gewahrsam genommen.

 

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen versetzte Polizeikomissar H. einer nicht identifizierten weiblichen Person mit der Hand einen Schlag ins Gesicht. In dem sich anschließenden Gerangel zwischen Polizeibeamten und Demonstranten wurde eine nicht identifizierte männliche Person durch Polizeimeisterin D. zurückgedrängt, wobei die Polizeibeamtin dieser Person ebenfalls ins Gesicht schlug. Diese Ereignisse wurden auf einem am selben Tag zunächst vom Nachrichtensender n-tv und dann auch von anderen Sendern und im Internet veröffentlichen Videofilm, dessen Urheber nicht bekannt ist, aufgezeichnet.

Wegen des Verhaltens der Polizeibeamten PK H. und PMin D. haben mehrere Personen […] Anzeige erstattet. […] Dass einer der Anzeigenerstatter Tatzeuge war, […] (ist) nicht ersichtlich und weil sämtliche Anzeigenerstatter und Beschwerdeführer sich auf die Fernsehberichterstattung bzw. die Internetveröffentlichung bezogen haben, nicht anzunehmen.“

Was spielt das für eine Rolle, ob es Augenzeugen vor Ort gab, oder nicht?

„[…] Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen in der Nacht auf den 07.09.2010 war auch ein Bereitschaftspolizeihundertschaft eingesetzt. […] Beim Eintreffen der Hundertschaft an der Örtlichkeit im Mittleren Schlossgarten am 06.09.2010 um 23:52 Uhr befanden sich dort zunächst ungefähr 30, alsbald aber über 100 Personen, die lautstark mittels Lärm gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten. […]“

…was der guten Organisation der Parkschützer zu verdanken ist…

„Dem vom Polizeihauptkomissar P. geführten Taktischen Einsatzzug war der AUftrag erteilt worden, die Absperrung um den Baum zu errichten und ein Fahrzeug für den Abtransport der in Gewahrsam genommenen Personen bereitszuhalten. […] Die Fahrerin Polizeimeisterin J. wurde von Demonstranten angegangen, die auch mehrfach die Fahrertür öffneten. Der Zugführer Polizeihauptkomissar P. befürchtete, dass die Personen in das Innere des fahrzeugs gelangen und dieses besetzen könnten, weshalb er PK H. anwies, mit seiner Gruppe das Fahrzeug zu umstellen.“

Wie? Ein „Gefangenentransporter“ hat keine Knöpfe um von Innen heraus abzuschließen??

„Unter den Personen , die daraufhin die Polizeibeamten der von PK H. geführten Gruppe verbal attackierten, befand sich auch eine weibliche Person, die sich bereits zuvor durch ein Verhalten, das auf hochgradige Erregung schließen ließ, aufgefallen war. PHK P. sah sich sogar veranlasst, Sanitäter zu ihr zu schicken, um sie zu beruhigen, was diesen allerdings nicht gelang.“

Habe ich gerade richtig gelesen? Ist Deeskalation nicht Aufgabe der Polizei?

„[…] Immer mehr Personen kamen hinzu, verlangten von den Polizeibeamten, mit ihnen zu diskutieren, und drängten diese nach hinten in Richtung des Fahrzeugs. Darunter auch die bereits erwähnte weibliche Person, die fortlaufend schrie, immer näher auf PK H. zuging und einen hysterischen Eindruck erweckte, wobei sie sich vor allen darüber erregte, dass die Motoren des Lichtmastenkraftwagens sowie des erwähnten zum Abtransport in Gewahrsam Genommener bereitgestellten Gruppenfahrzeugs liefen. […] Unvermittelt ergriff die weibliche Person den Schlagstock des PK H., der auf der linken Körperseite auf Höhe des Oberarms aus der Körperschutzausstattung des Polizeibeamten herausragte, zog diesen ein Stück heraus, ließ aber sogleich wieder los und zog ihre Hand zurück. Im selben Moment versetzte PK H. der weiblichen Person mit der rechten Hand einen Schlag in das Gesicht. […]“

Auf dem Video sieht das gaaanz anders aus. Die „weibliche Person“ berührt den Polizisten nicht mal eine halbe Sekunde.

„Der festgestellte Sachverhalt beruht auf Einsicht in Videoaufzeichnungen sowie auf den Aussagen und Stellungnahmen eingesetzter Polizeibeamter […] Die Angaben der Polizeibeamten sind plausibel, in sich schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft.

War ja klar…

Zu einem – wenngleich nicht selten anzutreffenden – generellen Misstrauen gegen Feststellungen der Polizei im demokratischen Rechtsstaat besteht, wie schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, keine Veranlassung. […]“

Ich wusste, dass sowas noch kommt. Aber das mit dem Rechtsstaat hätten sie in diesem Zusammenhang ruhig streichen können…

„PK H. hat nach der Eröffnung des Tatvorwurfs angegeben, auf dem auf der Internetplattform „Youtube“ veröffentlichten Videofilm könne man erkennen, dass die weibliche Person ihm an den Oberkörper gefasst habe. In Wirklichkeit aber habe sie an seinen Schlagstock […] gefasst. […]“

Wie? Man hat gesehen, dass sie ihn berührt habe, aber das war dann doch nicht so? Dann sind das vielleicht gar keinen Bäume um die da gestritten wird, sondern nur Blumen?

„Von dem Ereignis im Zusammenhang mit PK H. erfuhr EPHK B. erst später, als der Zugführer PK A. berichtet habe, soeben habe eine Demonstrantin versucht, einem Polizeibeamten den Einsatzstock zu entreißen, wogegen der Polizeibeamte sich gewehrt habe. Bei dem Gerangel habe die Frau einen Stoß oder Schlag erhalten. Die Sache sei aber ausgeräumt, der Polizeibeamte habe sich entschuldigt. […]“

Ach, na dann ist ja alles wieder gut. War ja auch nur ein Stoß…

Zwar ist die Aussage des PK U. zu den Angaben der PMin D. insoweit widersprüchlich, als er angegeben hat, die Polizeibeamtin habe mit der anderen Hand nach der männlichen Person geschlagen, jedpch betrifft dieser Widerspruch nicht den Kern des Geschehens und ist deshalb nicht erheblich.

So siehts aus.

Zwar ist den Videofilmen, soweit die Ereignisse darauf abgelichtet sind, nicht zu entnehmen, dass sie weibliche Person den Schlagstock des PK H. wegzunehmen versuchte, dies wird dadurch aber auch nicht ausgeschlossen […]. Die polizeilichen Maßnahmen waren insgesamt berechtigt. Nach § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1 OWiG war die Polizei berechtigt, die Personalien der „Baumbesetzer“ […] festzustellen. Hierzu durften die Betroffenen auch mit den erforderlichen Mitteln von dem Baum geholt werden. Hierbei war nach §§ 50 ff. PolG erforderlichenfalls auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs zulässig. […] Der einzelnen Anzeigen zu entnehmende Vorwurf, der Einsatz des SEK belege die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, ist unbegründet, weil das SEK nicht im Hinblick auf eine – in Wirklichkeit vorhandene – Gefährlichkeit der Betroffenen eingesetzt wurde, sondern um deren sachgerechtes und sicheres Herabbringen von dem Baum zu gewährleisten. […] Das Beseitigen des Baumhauses durch die Polizei war zur Vermeidung weiteren unzulässigen Nächtigens nach §§ 1, 3, 7, 49 Abs. 2, 50, 60 Abs. 2 PolG zulässig. PK H. wäre berechtigt gewesen, die Wegnahme seines Einsatzstockes zu verhindern. Schlagstöcke sind nach der Bestimmung der Verwaltungsvorschrift zu §50 Abs. 2 PolG Waffen, die im Polizeidienst zu verwenden sind. […] Das unverzügliche Unterbinden einer solchen Störung mittels eines Schlages in das Gesicht als Mittel des unmittelbaren Zwangs ist weder ungeeignet noch von vornherein unverhältnismäßig.

Aber jetzt kommts…

Dass die Betroffene zum Zeitpunkt des Schlages, wie sich aus der Videoaufzeichnung ergibt, ihre Hand bereits wieder zurückzog, also offensichtlich ihren Versuch, den Schlagstock wegzunehmen, aufgegeben hatte, hat der Polizeibeamte, der nach seiner glaubhaften Einlassung […] reflexartig reagierte, nicht erkannt. Deshalb war der Schlag zwar letztlich nicht mehr gerechtfertigt, jedoch handelte PK H. im Irrtum […] und deshalb nach § 16 Abs. 1 StGB nicht vorsätzlich.
[…]
H.
Oberstaatsanwalt

Und das zweite Verfahren gegen eine Polizistin wurde dann wegen Notwehr (§ 32 StGB ) eingestellt.

Macht Euch Euer eigenes Bild…

Strafanzeige: Polizist schlägt Demonstrantin bei Stuttgarter Protesten (Video).

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Im Rahmen einer Räumungsaktion durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei hat ein Polizist eine Demonstrantin gestern angegriffen.

Nach Beleidigungen und einem leichten Schubser rastet ein Polizist nach Demonstrationen gegen Stuttgart 21 gestern völlig aus: Er verpasst einer Dame einen Faustschlag ins Gesicht – festgehalten von einer Videokamera eines Nachrichtensenders. Demonstranten, die gegen die Fällung hunderter Bäume wegen dem Großprojekt Stuttgart 21 waren und sich diesbezüglich ein Baumhaus auf einem der Bäume bauten, wurden gestern von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei vom Baum geholt.

Der RatzingerOnline-Blog stellt Strafanzeige gegen unbekannt.

Hier das Video (ab Sekunde 18 ist die Szene zu sehen):

(Zur Version, auf der der Polizist nicht verpixelt ist)

SEK-Einsatz in Starnberg: Geiselnahme unblutig beendet.

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sekeinsatzAm Montag berichtete ich live ab 23:40 Uhr bis kurz vor 01:00 Uhr über Twitter, dass um den Starnberger See mehrere Hubschrauber unbeleuchtet aktiv seien. Recherchen zum aktuellen Zeitpunkt erbrachten kein Ergebnis. Heute klärte sich die Situation durch Presseberichte auf. Laut dem Merkur-Online schlug in Starnberg ein Sondereinsatzkommando zu, nachdem ein Ehepaar einen 79-jährigen Notar als Geisel genommen hatten.

Nach einem Urteil zu einem Erbstreit, dass ein Ehepaar aus Starnberg nicht akzeptieren wollte, wurde ein Notar in das Haus geladen, der den beiden helfen sollte. In der Hoffnung, dieser könne ein bestehendes Urteil aussetzen (was der mann natürlich nicht konnte) hielten sie ihn mehrere Stunden im Keller gefangen, ketteten ihn sogar an eine Wand.

In der Nähe der S-Bahn-Station Starnberg Nord wurde zur späten Stunde das Drama Dank gewagten Eingriffs des Sondereinsatzkommandos beendet. Dieses drang durch die Kellertür von hinten in das Haus ein und überraschte das kriminelle Ehepaar. Die Schwester der Frau meinte nur: „Die beiden sind Streithansl.“

So wurde gestern Nacht schon Bericht erstattet:

23:40 Uhr: Unbeleuchteter #Hubschrauber und laute #Sirenen über den #Starnberger #See. #Unfall?
23:55 Uhr: Alle Nachrichtendieste abgeklappert; Twitter wird beobachtet. Bisher keine Infos. So kann ich nicht schlafen.
23:58 Uhr: Hubschrauber startet wieder irgendwo in der nahen Umgebung. #Starnberg
00:06 Uhr: Es scheinen 2 Helipkopter zu sein.
00:10 Uhr: Okay, die S-Bahn fährt noch. Daran kanns schonmal nicht liegen.
00:12 Uhr: Flughafen München Airport meldet keine Unregelmäßigkeiten.
00:14 Uhr: Ein Waldbrand wirds kaum sein, nach dem starken Regen vorhin.
00:18 Uhr: Hubschrauber war eben direkt über mir. Irgendwelche Tiere in der Wiese sind alle geflüchtet.
00:42 Uhr: Jetzt war es kurz ganz leise. Wollte zum See. Jetzt höre ich den Helikopter wieder.

…konnte sich in der Nacht dann aber nicht mehr aufklären.

16 Tote bei Amoklauf.

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In der Kreisstadt Winnenden im Rhein-Murr-Kreis kam es heute gegen 9:30 Uhr zu einem Massaker. 16 Tote. Stundenlang bangten Schulangehörige und Anwohner der Stadt. Der Täter wurde nicht gefasst, sondern flüchtete. Mittlerweile ist auch er tot.

261174Der junge Mann wurde in einem Supermarkt von der Polizei erschossen, da er sich einer Festnahme entzog und auf die Polizisten schoss. Insgesamt wurden 16 Menschen getötet, davon neun Schüler im Alter von 14 und 15 Jahren, drei Lehrer und drei Passanten, wie die Polizei bei einer Pressekonferenz vor Ort bekanntgab.

Der Amokläufer, den die Polizei als 17 Jahre alten schwarz gekleideten Mann beschrieb, hatte um 9.30 die Albertville-Realschule im Ort Winnenden bei Stuttgart betreten und sofort Schüler erschossen. Anschließend flüchtete er.

Der Jugendliche hatte im vergangenen Jahr an der Schule die Mittlere Reife abgelegt und eine Ausbildung begonnen. Er stammt aus dem Winnender Vorort Weiler zum Stein. Nach ersten Erkenntnissen hatte er im Elternhaus Zugang zu Waffen. – [Zum Kondolenzbuch]

Foto: AP