Aufladbare Hochleistungslampe von Zweibrüder.

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[Trigami-Review]

Nicht nur für Wach- und Sicherheitsleute, sondern auch für Wanderer oder Hobbynaturfans ist die 1M7R von Zweibrüder gedacht. „Taschenlampe“ wäre für dieses Wunderwerk der hohen innovativen Eigenschaften und der praktischen Handhabung fast eine Beleidigung. Die M7R kann weitaus mehr, als herkömmliche LED Lenser.

Was von Anfang an absolut fasziniert, ist die Leuchtkraft. Mit fast 255 Metern leuchtet sie heller, als jede Lampe, PA012283die ich je besaß. Und auf die Nähe sogar taghell. Batterien benötigt sie nicht. Die M7R hat einen integrierten Hochleistungsakku (doppelte Laufzeit als M7), der durch das speziell entwickelte Floating Charge System geladen wird. So ist es möglich, seine Lampe im Auto, mit dem Laptop oder herkömmlich durch die Steckdose aufzuladen. Ein Lämpchen zeigt deutlich an (rot / grün), ob die Lampe geladen ist. Und die Robustheit ist überzeugend: Weder Ladekontakte, noch andere Bauteile an der PA012282Lampe können so einfach kaputt gehen.

Und das sogar in drei verschiedenen Programmen: Easy Mode, Professional Mode und Defense Mode (Smart Light Technology).

Der Easy Mode ist für die gebräuchliche Nutzung gedacht. Besonders wird Easy Mode von Personen verwendet, die zwischen zwei Helligkeitsstufen umschalten möchten. So vielleicht Wanderer oder Handwerker.

Der Professional Mode ist für eher fortgeschrittenere Benutzer gedacht. Mit den Signalisierungsmöglichkeiten SOS, Morse oder Blink haben Geocatcher oder Förster bei Nacht die Möglichkeit, Hilfe zu PA012286rufen oder untereinander ohne Geräusche zu kommunizieren.

Und zu guter Letzt gibt es noch den Defense Mode. Für Wach- und Sicherheitsleute besonders interessant, weil diese sich mit der Taschenlampe verteidigen können – und das noch idealer, als mit der MT7. Durch Strobe-Effekt (sehr schnelles blinken) ist man in der Lage, Angreifer vorübergehend außer Gefecht zu setzen. Auch für Frauen in der Dunkelheit eine Sicherheit.

Und das mit der Fokussierung ist natürlich auch wunderbar gelöst (Advanced Focus System). Vorne an der Lampe lässt sich durch drehen der Fokus von nah auf weit verändert. Für alle, die das gerne nochmal unterwegs nachlesen wollen, gibt es eine Smartcard im Kreditkartenformat für den Geldbeutel.

Der RatzingerOnline-Blog hat von Zweibrüder die Möglichkeit bekommen, einen Leser aus der PA012287Region, der sich besonders für den Umweltschutz einsetzt, durch eine solche „Wunderwaffe gegen Dunkelheit“ zu ehren. An dieser Stelle möchte ich Euch Alexander Corvino vorstellen. Der junge Hausmeister, der sich momentan mit seiner eigenen Firma „ProAreal“ selbstständig macht, schützt die Umwelt in besonderem Maße. Unentgeltlich durchkämmt er einmal die Woche, meist Samstags, die Waldrandgebiete von Villingen-Schwenningen mit einem blauen Sack und sorgt dafür, dass der Unrat von Wanderern und Spaziergängern, aber auch von Müllübeltätern befreit wird. „Da kommen oft mehrere Säcke zusammen“, meint er. Auf die Frage hin, ob ihn das nicht ärgere, und warum er den Müll der anderen wegräume, meint er nur: „Irgendjemand muss es ja machen. a2Die Stadtreinigung lässt sich hier nicht oft blicken – die sind mit anderen Dingen beschäftigt. Mich ärgert das schon lange. Die Wanderer hier prahlen mit ihrem Umweltbewusstsein und das sie jedes Wochenende wandern gehen – andererseits werfen sie den Müll einfach ohne Rücksicht in den Wald. Nicht nur für die Tiere kann das üble Konsequenzen haben.“ Spricht es, und hebt eine Konservendose auf. „Daran können sie sich aufschneiden“, meint er und zeigt auf die spitze Öffnung der Dose. „Wie lange machst Du das schon?“, will ich wissen. „Ich habe harte Arbeitszeiten. Seit einem Jahr mache ich das trotzallem regelmäßig“. Und sein Verhalten scheint Anklang zu finden: Mittlerweile hat er zwei weitere Helfer, die ab und zu mit ihm den Waldrand ablaufen. Mit der M7R von Zweibrüder, wird ihm nun das Sammeln auch in den Wintermonaten Spaß machen. Wir hoffen, dass er mit dieser guten Tat nicht so schnell aufhören wird.

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Ferienland Schwarzwald: Wanderurlaub mit Erholungsfaktor.

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[Trigami-Review]

Früher trauten sich die Menschen wegen den wilden Bären und Wölfen nicht in den Schwarzwald. Logo(33)Doch heute besteht diese Gefahr nicht mehr und so wurde ich vom „Ferienland Schwarzwald“ eingeladen mir die Landschaft anzusehen und die Wanderrouten zu testen.

Der Tourismusverein wurde vor 10 Jahren von 204 Mitgliedern gegründet. Neben dem obersten Gebot der Gastfreundschaft hat sich das Ferienland die stetige Qualitätsverbesserung zur Zufriedenheit aller Gäste zur Aufgabe gemacht.

Nach der Ankunft im Hotel, ziemlich spät Abends, erhielt ich einen Umschlag, in dem sich die Wanderrouten befanden. Etappe 2 hörte sich ganz interessant an: 19 Kilometer sollte die Route umfassen, dafür aber nicht allzu viele Höhenmeter. Vorbei ging es an 4 Kapellen, dem Blindensee und der Wilhelmshöhe – einem bekannten Wandererrestaurant.

Am wandern-und-pilgernnächsten Tag ging es dann los. Mit dem Bus fuhr ich von Schönwald ins nahegelegene Schonach, von wo aus ich dann – über einige Umwege – wieder zurücklaufen wollte. Mit dem Wetter hatte ich heute besonders Glück. Oder auch nicht. Denn zu Beginn sollte ich 150 Höhenmeter überwinden, was es mir nicht besonders leicht machte, im strahlenden Sonnenschein. Doch schon einige Schritte weiter, war ich im kühlen Wald. Über Stock und Stein, wanderte ich und verspürte Mittags einen großen Hunger. Nur noch wenige hundert Meter waren es zur Wilhelmshöhe und so ging ich in dem abgelegenen Wandergasthaus speisen. Das Flair auf dieser Wanderung war einfach einzigartig. Noch nie war ich so eine lange Strecke gegangen – und erst recht nicht alleine. Sicherheitshalber hatte ich meinen iPod mitgenommen – falls es langweilig werden sollte. Aufgrund dieser atemberaubenden Natur und der allgemeinen Stimmung im Wald und auf den grünen Wiesen des Schwarzwaldes, benötigte ich diesen aber nicht.

Zwischenzeitlich musste ich ab und zu an Hape Kerkeling denken, der diese Art der Fortbewegung auch spirituell genutzt hat – und an Joey Kelly, der momentan durch ganz Deutschland läuft. Unvorstellbar, denn bereits nach 15 Kilometer schmerzten mir die Füße. Besonders interessant und faszinierend fand ich die Sagen, die ich in meinem Kapellenführer lesen konnte. So soll eines Tages ein Schloss von einem Gewitter zerstört worden sein, weil die Besitzer täglich tranken und Gott nicht mehr ehrten. Als die Magd, die die Zecher zuvor gewarnt hat, das Schloß verließ, schlug ein Blitz ein. Noch Jahre später waren die Glocken der Schlosskapelle zu hören. Diese Geschichten mitten im Wald verspühten einen Zauber.

Auch das Herrenkreuz am Wolfsbauernhof und der Blindensee taten es mir an. Als die Menschen im Mittelalter noch dachten, alles Wasser der Welt wäre unterirdisch miteinander verbunden, tauchte ein 60km entfernt versunkenes Fuhrwerk in diesem Hochmoorsee wieder auf.

Die langjährig im Familienbesitz befindlichen Kapellen gefielen mir ebenfalls sehr gut. Unzählige Schätze befinden sich da mitten auf den Auen des Schwarzwaldes. In meinem Video habe ich die Besonderheiten der Tour noch etwas zusammengefasst. So erstaunte mich beispielsweise ein riesiger Ameisenhaufen, die ich schon seit meiner Kindheit nicht mehr gesehen hatte. Auf dieser kleinen Reise durch den Schwarzwald erfreuten mich die kleinen „Wunder“. An jeder Wegebiegung konnte ich mich „Wow“ sagen hören.

Besonders gut hat mir mein Hotel gefallen, in dem ich untergebracht war – und natürlich die KONUS-Gästekarte, die jeder Gast während des Aufenthalts erhält. Im Landgasthof Falken fühlte ich mich sehr gut aufgehoben. Das Essen war hingegen eher durchschnittlich. Am ersten Abend gab es Hähnchenschlegel – sehr lecker – aber am zweiten Abend gab es lediglich Geschnetzeltes, das mich an meinen Aufenthalt in der Jugendherberge 2009 erinnerte.

Alles in Allem war das ein wunderbares Erlebnis im Badenerländle. Wer mir die Reise einmal ?nachlaufen? will: Hier gibt es den Kapellenführer zum kostenlosen Download [PDF]. Auch ein Pauschalangebot gibt es ? für alle, die nicht nur eine Etappe laufen möchten. Ich hoffe, dass Euch mein Video gefällt.

[Angebot zum Kapellenweg]

In eigener Sache: Gestern Millionsten Besucher gefeiert!

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Es gibt Grund zum Feiern! Der Millionste Besucher hat gestern RatzingerOnline besucht.

Nach 3 Jahren ist nun ein großer Moment gekommen, von dem ich damals niemals gedacht hatte, dass er überhaupt passieren würde. Seit Juli 2007 habe ich nun exakt

million

Besucher auf meinem Blog gehabt. Das ist doch eigentlich mal eine kleine Feier wert, oder?
Ein großer Dank geht auf jeden Fall an alle meine Leser!

Update I.: Verfahren gegen S21-Prügelpolizisten eingestellt.

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Erinnert ihr Euch noch an den Prügelpolizisten von Stuttgart? Ich habe damals Strafanzeige gestellt. Das ist nun etwas mehr als 3 Wochen her. Heute habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhalten. Und ich wusste schon vor dem Öffnen, was dieser enthalten würde:

Das Verfahren gegen Polizeikomissar H. ist eingestellt.

Zur Begründung (die übrigens 13 Seiten enthält) wird genannt (HIER ALS PDF RUNTERLADEN)

„Beim Abtransport der vier Personen (im Baumhaus) zum Polizeipräsidium kam es gegen 03:00 Uhr zwischen den eingesetzten Polizeibeamten und einem Teil der anwesenden Personen, die gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten, zu teilweise heftigen verbalen Auseinandersetzungen. Vereinzelt kam es auch zu Tätlichkeiten. So wurde ein Kraftfahrzeug der Polizei durch eine mit von einem nahe gelegenen Biergarten herbeigeschafften Biertischen und Bierbänken errichtete Barrikade behindert. In diesem Zusammenhang wurde eine männliche Person wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Gewahrsam genommen.

 

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen versetzte Polizeikomissar H. einer nicht identifizierten weiblichen Person mit der Hand einen Schlag ins Gesicht. In dem sich anschließenden Gerangel zwischen Polizeibeamten und Demonstranten wurde eine nicht identifizierte männliche Person durch Polizeimeisterin D. zurückgedrängt, wobei die Polizeibeamtin dieser Person ebenfalls ins Gesicht schlug. Diese Ereignisse wurden auf einem am selben Tag zunächst vom Nachrichtensender n-tv und dann auch von anderen Sendern und im Internet veröffentlichen Videofilm, dessen Urheber nicht bekannt ist, aufgezeichnet.

Wegen des Verhaltens der Polizeibeamten PK H. und PMin D. haben mehrere Personen […] Anzeige erstattet. […] Dass einer der Anzeigenerstatter Tatzeuge war, […] (ist) nicht ersichtlich und weil sämtliche Anzeigenerstatter und Beschwerdeführer sich auf die Fernsehberichterstattung bzw. die Internetveröffentlichung bezogen haben, nicht anzunehmen.“

Was spielt das für eine Rolle, ob es Augenzeugen vor Ort gab, oder nicht?

„[…] Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen in der Nacht auf den 07.09.2010 war auch ein Bereitschaftspolizeihundertschaft eingesetzt. […] Beim Eintreffen der Hundertschaft an der Örtlichkeit im Mittleren Schlossgarten am 06.09.2010 um 23:52 Uhr befanden sich dort zunächst ungefähr 30, alsbald aber über 100 Personen, die lautstark mittels Lärm gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten. […]“

…was der guten Organisation der Parkschützer zu verdanken ist…

„Dem vom Polizeihauptkomissar P. geführten Taktischen Einsatzzug war der AUftrag erteilt worden, die Absperrung um den Baum zu errichten und ein Fahrzeug für den Abtransport der in Gewahrsam genommenen Personen bereitszuhalten. […] Die Fahrerin Polizeimeisterin J. wurde von Demonstranten angegangen, die auch mehrfach die Fahrertür öffneten. Der Zugführer Polizeihauptkomissar P. befürchtete, dass die Personen in das Innere des fahrzeugs gelangen und dieses besetzen könnten, weshalb er PK H. anwies, mit seiner Gruppe das Fahrzeug zu umstellen.“

Wie? Ein „Gefangenentransporter“ hat keine Knöpfe um von Innen heraus abzuschließen??

„Unter den Personen , die daraufhin die Polizeibeamten der von PK H. geführten Gruppe verbal attackierten, befand sich auch eine weibliche Person, die sich bereits zuvor durch ein Verhalten, das auf hochgradige Erregung schließen ließ, aufgefallen war. PHK P. sah sich sogar veranlasst, Sanitäter zu ihr zu schicken, um sie zu beruhigen, was diesen allerdings nicht gelang.“

Habe ich gerade richtig gelesen? Ist Deeskalation nicht Aufgabe der Polizei?

„[…] Immer mehr Personen kamen hinzu, verlangten von den Polizeibeamten, mit ihnen zu diskutieren, und drängten diese nach hinten in Richtung des Fahrzeugs. Darunter auch die bereits erwähnte weibliche Person, die fortlaufend schrie, immer näher auf PK H. zuging und einen hysterischen Eindruck erweckte, wobei sie sich vor allen darüber erregte, dass die Motoren des Lichtmastenkraftwagens sowie des erwähnten zum Abtransport in Gewahrsam Genommener bereitgestellten Gruppenfahrzeugs liefen. […] Unvermittelt ergriff die weibliche Person den Schlagstock des PK H., der auf der linken Körperseite auf Höhe des Oberarms aus der Körperschutzausstattung des Polizeibeamten herausragte, zog diesen ein Stück heraus, ließ aber sogleich wieder los und zog ihre Hand zurück. Im selben Moment versetzte PK H. der weiblichen Person mit der rechten Hand einen Schlag in das Gesicht. […]“

Auf dem Video sieht das gaaanz anders aus. Die „weibliche Person“ berührt den Polizisten nicht mal eine halbe Sekunde.

„Der festgestellte Sachverhalt beruht auf Einsicht in Videoaufzeichnungen sowie auf den Aussagen und Stellungnahmen eingesetzter Polizeibeamter […] Die Angaben der Polizeibeamten sind plausibel, in sich schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft.

War ja klar…

Zu einem – wenngleich nicht selten anzutreffenden – generellen Misstrauen gegen Feststellungen der Polizei im demokratischen Rechtsstaat besteht, wie schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, keine Veranlassung. […]“

Ich wusste, dass sowas noch kommt. Aber das mit dem Rechtsstaat hätten sie in diesem Zusammenhang ruhig streichen können…

„PK H. hat nach der Eröffnung des Tatvorwurfs angegeben, auf dem auf der Internetplattform „Youtube“ veröffentlichten Videofilm könne man erkennen, dass die weibliche Person ihm an den Oberkörper gefasst habe. In Wirklichkeit aber habe sie an seinen Schlagstock […] gefasst. […]“

Wie? Man hat gesehen, dass sie ihn berührt habe, aber das war dann doch nicht so? Dann sind das vielleicht gar keinen Bäume um die da gestritten wird, sondern nur Blumen?

„Von dem Ereignis im Zusammenhang mit PK H. erfuhr EPHK B. erst später, als der Zugführer PK A. berichtet habe, soeben habe eine Demonstrantin versucht, einem Polizeibeamten den Einsatzstock zu entreißen, wogegen der Polizeibeamte sich gewehrt habe. Bei dem Gerangel habe die Frau einen Stoß oder Schlag erhalten. Die Sache sei aber ausgeräumt, der Polizeibeamte habe sich entschuldigt. […]“

Ach, na dann ist ja alles wieder gut. War ja auch nur ein Stoß…

Zwar ist die Aussage des PK U. zu den Angaben der PMin D. insoweit widersprüchlich, als er angegeben hat, die Polizeibeamtin habe mit der anderen Hand nach der männlichen Person geschlagen, jedpch betrifft dieser Widerspruch nicht den Kern des Geschehens und ist deshalb nicht erheblich.

So siehts aus.

Zwar ist den Videofilmen, soweit die Ereignisse darauf abgelichtet sind, nicht zu entnehmen, dass sie weibliche Person den Schlagstock des PK H. wegzunehmen versuchte, dies wird dadurch aber auch nicht ausgeschlossen […]. Die polizeilichen Maßnahmen waren insgesamt berechtigt. Nach § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1 OWiG war die Polizei berechtigt, die Personalien der „Baumbesetzer“ […] festzustellen. Hierzu durften die Betroffenen auch mit den erforderlichen Mitteln von dem Baum geholt werden. Hierbei war nach §§ 50 ff. PolG erforderlichenfalls auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs zulässig. […] Der einzelnen Anzeigen zu entnehmende Vorwurf, der Einsatz des SEK belege die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, ist unbegründet, weil das SEK nicht im Hinblick auf eine – in Wirklichkeit vorhandene – Gefährlichkeit der Betroffenen eingesetzt wurde, sondern um deren sachgerechtes und sicheres Herabbringen von dem Baum zu gewährleisten. […] Das Beseitigen des Baumhauses durch die Polizei war zur Vermeidung weiteren unzulässigen Nächtigens nach §§ 1, 3, 7, 49 Abs. 2, 50, 60 Abs. 2 PolG zulässig. PK H. wäre berechtigt gewesen, die Wegnahme seines Einsatzstockes zu verhindern. Schlagstöcke sind nach der Bestimmung der Verwaltungsvorschrift zu §50 Abs. 2 PolG Waffen, die im Polizeidienst zu verwenden sind. […] Das unverzügliche Unterbinden einer solchen Störung mittels eines Schlages in das Gesicht als Mittel des unmittelbaren Zwangs ist weder ungeeignet noch von vornherein unverhältnismäßig.

Aber jetzt kommts…

Dass die Betroffene zum Zeitpunkt des Schlages, wie sich aus der Videoaufzeichnung ergibt, ihre Hand bereits wieder zurückzog, also offensichtlich ihren Versuch, den Schlagstock wegzunehmen, aufgegeben hatte, hat der Polizeibeamte, der nach seiner glaubhaften Einlassung […] reflexartig reagierte, nicht erkannt. Deshalb war der Schlag zwar letztlich nicht mehr gerechtfertigt, jedoch handelte PK H. im Irrtum […] und deshalb nach § 16 Abs. 1 StGB nicht vorsätzlich.
[…]
H.
Oberstaatsanwalt

Und das zweite Verfahren gegen eine Polizistin wurde dann wegen Notwehr (§ 32 StGB ) eingestellt.

Macht Euch Euer eigenes Bild…

Strafanzeige gegen den Polizeipräsidenten.

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18 Seiten habe ich gerade an die Staatsanwaltschaft Stuttgart geschickt. Wie viele andere, möchte auch ich diese Ungerechtigkeiten nicht einfach so über mich ergehen lassen. Deshalb habe ich Anzeige gestellt – gegen den Polizeipräsidenten, die Täter und gegen deren weitere Vorgesetzten.

Hier kann man sie als PDF runterladen:

StaatsanwaltschaftAnzeige

Bitte macht weiter so, wie bisher!

Flattr-Button.

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So. Ich bin dem Trend gefolgt. Ich will das Potenzial testen. Ich habe nun auch so einen Flattr-Button, wie viele andere Seiten.

In der rechten Spalte sehr ihr ihn. Und es würde mich seeehr freuen, dass wenn ihr diesen Blog mögt, ihr mich flattert.

 

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Ich danke Im Voraus!