Update I.: Verfahren gegen S21-Prügelpolizisten eingestellt.

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Erinnert ihr Euch noch an den Prügelpolizisten von Stuttgart? Ich habe damals Strafanzeige gestellt. Das ist nun etwas mehr als 3 Wochen her. Heute habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhalten. Und ich wusste schon vor dem Öffnen, was dieser enthalten würde:

Das Verfahren gegen Polizeikomissar H. ist eingestellt.

Zur Begründung (die übrigens 13 Seiten enthält) wird genannt (HIER ALS PDF RUNTERLADEN)

„Beim Abtransport der vier Personen (im Baumhaus) zum Polizeipräsidium kam es gegen 03:00 Uhr zwischen den eingesetzten Polizeibeamten und einem Teil der anwesenden Personen, die gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten, zu teilweise heftigen verbalen Auseinandersetzungen. Vereinzelt kam es auch zu Tätlichkeiten. So wurde ein Kraftfahrzeug der Polizei durch eine mit von einem nahe gelegenen Biergarten herbeigeschafften Biertischen und Bierbänken errichtete Barrikade behindert. In diesem Zusammenhang wurde eine männliche Person wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Gewahrsam genommen.

 

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen versetzte Polizeikomissar H. einer nicht identifizierten weiblichen Person mit der Hand einen Schlag ins Gesicht. In dem sich anschließenden Gerangel zwischen Polizeibeamten und Demonstranten wurde eine nicht identifizierte männliche Person durch Polizeimeisterin D. zurückgedrängt, wobei die Polizeibeamtin dieser Person ebenfalls ins Gesicht schlug. Diese Ereignisse wurden auf einem am selben Tag zunächst vom Nachrichtensender n-tv und dann auch von anderen Sendern und im Internet veröffentlichen Videofilm, dessen Urheber nicht bekannt ist, aufgezeichnet.

Wegen des Verhaltens der Polizeibeamten PK H. und PMin D. haben mehrere Personen […] Anzeige erstattet. […] Dass einer der Anzeigenerstatter Tatzeuge war, […] (ist) nicht ersichtlich und weil sämtliche Anzeigenerstatter und Beschwerdeführer sich auf die Fernsehberichterstattung bzw. die Internetveröffentlichung bezogen haben, nicht anzunehmen.“

Was spielt das für eine Rolle, ob es Augenzeugen vor Ort gab, oder nicht?

„[…] Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen in der Nacht auf den 07.09.2010 war auch ein Bereitschaftspolizeihundertschaft eingesetzt. […] Beim Eintreffen der Hundertschaft an der Örtlichkeit im Mittleren Schlossgarten am 06.09.2010 um 23:52 Uhr befanden sich dort zunächst ungefähr 30, alsbald aber über 100 Personen, die lautstark mittels Lärm gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten. […]“

…was der guten Organisation der Parkschützer zu verdanken ist…

„Dem vom Polizeihauptkomissar P. geführten Taktischen Einsatzzug war der AUftrag erteilt worden, die Absperrung um den Baum zu errichten und ein Fahrzeug für den Abtransport der in Gewahrsam genommenen Personen bereitszuhalten. […] Die Fahrerin Polizeimeisterin J. wurde von Demonstranten angegangen, die auch mehrfach die Fahrertür öffneten. Der Zugführer Polizeihauptkomissar P. befürchtete, dass die Personen in das Innere des fahrzeugs gelangen und dieses besetzen könnten, weshalb er PK H. anwies, mit seiner Gruppe das Fahrzeug zu umstellen.“

Wie? Ein „Gefangenentransporter“ hat keine Knöpfe um von Innen heraus abzuschließen??

„Unter den Personen , die daraufhin die Polizeibeamten der von PK H. geführten Gruppe verbal attackierten, befand sich auch eine weibliche Person, die sich bereits zuvor durch ein Verhalten, das auf hochgradige Erregung schließen ließ, aufgefallen war. PHK P. sah sich sogar veranlasst, Sanitäter zu ihr zu schicken, um sie zu beruhigen, was diesen allerdings nicht gelang.“

Habe ich gerade richtig gelesen? Ist Deeskalation nicht Aufgabe der Polizei?

„[…] Immer mehr Personen kamen hinzu, verlangten von den Polizeibeamten, mit ihnen zu diskutieren, und drängten diese nach hinten in Richtung des Fahrzeugs. Darunter auch die bereits erwähnte weibliche Person, die fortlaufend schrie, immer näher auf PK H. zuging und einen hysterischen Eindruck erweckte, wobei sie sich vor allen darüber erregte, dass die Motoren des Lichtmastenkraftwagens sowie des erwähnten zum Abtransport in Gewahrsam Genommener bereitgestellten Gruppenfahrzeugs liefen. […] Unvermittelt ergriff die weibliche Person den Schlagstock des PK H., der auf der linken Körperseite auf Höhe des Oberarms aus der Körperschutzausstattung des Polizeibeamten herausragte, zog diesen ein Stück heraus, ließ aber sogleich wieder los und zog ihre Hand zurück. Im selben Moment versetzte PK H. der weiblichen Person mit der rechten Hand einen Schlag in das Gesicht. […]“

Auf dem Video sieht das gaaanz anders aus. Die „weibliche Person“ berührt den Polizisten nicht mal eine halbe Sekunde.

„Der festgestellte Sachverhalt beruht auf Einsicht in Videoaufzeichnungen sowie auf den Aussagen und Stellungnahmen eingesetzter Polizeibeamter […] Die Angaben der Polizeibeamten sind plausibel, in sich schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft.

War ja klar…

Zu einem – wenngleich nicht selten anzutreffenden – generellen Misstrauen gegen Feststellungen der Polizei im demokratischen Rechtsstaat besteht, wie schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, keine Veranlassung. […]“

Ich wusste, dass sowas noch kommt. Aber das mit dem Rechtsstaat hätten sie in diesem Zusammenhang ruhig streichen können…

„PK H. hat nach der Eröffnung des Tatvorwurfs angegeben, auf dem auf der Internetplattform „Youtube“ veröffentlichten Videofilm könne man erkennen, dass die weibliche Person ihm an den Oberkörper gefasst habe. In Wirklichkeit aber habe sie an seinen Schlagstock […] gefasst. […]“

Wie? Man hat gesehen, dass sie ihn berührt habe, aber das war dann doch nicht so? Dann sind das vielleicht gar keinen Bäume um die da gestritten wird, sondern nur Blumen?

„Von dem Ereignis im Zusammenhang mit PK H. erfuhr EPHK B. erst später, als der Zugführer PK A. berichtet habe, soeben habe eine Demonstrantin versucht, einem Polizeibeamten den Einsatzstock zu entreißen, wogegen der Polizeibeamte sich gewehrt habe. Bei dem Gerangel habe die Frau einen Stoß oder Schlag erhalten. Die Sache sei aber ausgeräumt, der Polizeibeamte habe sich entschuldigt. […]“

Ach, na dann ist ja alles wieder gut. War ja auch nur ein Stoß…

Zwar ist die Aussage des PK U. zu den Angaben der PMin D. insoweit widersprüchlich, als er angegeben hat, die Polizeibeamtin habe mit der anderen Hand nach der männlichen Person geschlagen, jedpch betrifft dieser Widerspruch nicht den Kern des Geschehens und ist deshalb nicht erheblich.

So siehts aus.

Zwar ist den Videofilmen, soweit die Ereignisse darauf abgelichtet sind, nicht zu entnehmen, dass sie weibliche Person den Schlagstock des PK H. wegzunehmen versuchte, dies wird dadurch aber auch nicht ausgeschlossen […]. Die polizeilichen Maßnahmen waren insgesamt berechtigt. Nach § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1 OWiG war die Polizei berechtigt, die Personalien der „Baumbesetzer“ […] festzustellen. Hierzu durften die Betroffenen auch mit den erforderlichen Mitteln von dem Baum geholt werden. Hierbei war nach §§ 50 ff. PolG erforderlichenfalls auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs zulässig. […] Der einzelnen Anzeigen zu entnehmende Vorwurf, der Einsatz des SEK belege die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, ist unbegründet, weil das SEK nicht im Hinblick auf eine – in Wirklichkeit vorhandene – Gefährlichkeit der Betroffenen eingesetzt wurde, sondern um deren sachgerechtes und sicheres Herabbringen von dem Baum zu gewährleisten. […] Das Beseitigen des Baumhauses durch die Polizei war zur Vermeidung weiteren unzulässigen Nächtigens nach §§ 1, 3, 7, 49 Abs. 2, 50, 60 Abs. 2 PolG zulässig. PK H. wäre berechtigt gewesen, die Wegnahme seines Einsatzstockes zu verhindern. Schlagstöcke sind nach der Bestimmung der Verwaltungsvorschrift zu §50 Abs. 2 PolG Waffen, die im Polizeidienst zu verwenden sind. […] Das unverzügliche Unterbinden einer solchen Störung mittels eines Schlages in das Gesicht als Mittel des unmittelbaren Zwangs ist weder ungeeignet noch von vornherein unverhältnismäßig.

Aber jetzt kommts…

Dass die Betroffene zum Zeitpunkt des Schlages, wie sich aus der Videoaufzeichnung ergibt, ihre Hand bereits wieder zurückzog, also offensichtlich ihren Versuch, den Schlagstock wegzunehmen, aufgegeben hatte, hat der Polizeibeamte, der nach seiner glaubhaften Einlassung […] reflexartig reagierte, nicht erkannt. Deshalb war der Schlag zwar letztlich nicht mehr gerechtfertigt, jedoch handelte PK H. im Irrtum […] und deshalb nach § 16 Abs. 1 StGB nicht vorsätzlich.
[…]
H.
Oberstaatsanwalt

Und das zweite Verfahren gegen eine Polizistin wurde dann wegen Notwehr (§ 32 StGB ) eingestellt.

Macht Euch Euer eigenes Bild…

ELENA-Protestaktion.

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Von dem neuen Gesetz, das „ELENA“ – nein, nicht die hübsche Frau, sondern den „Elektronischen Entgeltnachweis“ – einführen soll, habt ihr sicher schon alle gehört. Hier sollen Arbeitgeber Daten zu Verspätungen, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründen, Elternzeit sowie die Teilnahme an Streiks an Arbeitsbehörden übergeben.

Datenschutzrechtlich eine nicht so tolle Geschichte. Und gegen die wurde heute protestiert. Eine Facebook-Gruppe rief heute dazu auf, an einem Datenflashmon teilzunehmen. Per Post, per Mail und per Telefon sollten an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Anfragen zu diesem Thema geschickt werden, um Medieninteresse hervorzurufen und den Protest gegen dieses neue Gesetz zu bekräftigen.

Ich habe selbstverständlich an der Aktion teilgenommen – auch wenn meine Einstellung zu Datenschutz eine gespaltene ist. Die Daten, die ich veröffentlichen will, veröffentliche ich auch , aber mich zu einer Veröffentlichung oder Weitergabe meiner Daten zu zwingen finde ich nicht in Ordnung.

Ich rief heute, von der Arbeit aus, beim Bundesamt an. Ich fragte die freundliche Dame an der Zentrale, ob sie mich über das neue Gesetz aufklären könne. Sie lachte mich ersteinmal aus und ich dachte, das läge vielleicht daran, dass ich nicht der Einzige an diesem Tag gewesen war, der anrief. Doch falsch gedacht: Tatsächlich lachte sie aufgrund der Bemerkung, sie solle mich „aufklären“. Nachdem wir das geklärt hatten wurde ich weiterverbunden.

Eine jüngere und freundliche Person beantwortete mir knapp 10 Minuten alle Fragen zum neuen Gesetz. Die Antworten sind es nicht wert, veröffentlicht zu werden, da sowieso alle Informationen auf dieser Internetseite gelesen werden können. Der Webtipp stammt überigens von der Dame des Bundesamtes direkt.

Noch ist es allerdings nicht zu spät die ELENA-Petition zu unterschreiben.
Macht mit!

Petition gegen ELENA – Aufruf zum Protest.

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Der Chaos Computer Club ruft mal wieder zum Protest auf. Diesmal gegen das ELENA-Projekt delater-datenklau-300365der Bundesregierung. In der ELENA-Datei sollen alle Daten zu Arbeitnehmern gespeichert werden.

ELENA soll eine der größten Datenschutzverstöße Deutschlands werden. Alle Arbeitgeberdaten sollen dort gespeichert werden. Ob Verspätungen, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründe, Elternzeit sowie die Teilnahme an Streiks, aller angestellten Mitarbeiter sollen an eine „Zentrale Speicherstelle“ (ZSS) übermittelt werden. Mit diesen Informationen kann man die aktuelle und die zukünftige Situation von Arbeitnehmern zerstören.

[Hier zum CCC]
[Hier zur Petition]

Aktueller Stand: Knapp über 13.000 (07.02.10, 21:41)

Es ist nie zu spät zum Protest. Es ist auch nie zu spät, seine Meinung kundzutun. Unterzeichnet die Petition! Zensursula kennt das ja schon.

Foto: Antje Delater / Pixelio.de

Einsatz eskaliert: "Brutale Gewalt von Polizisten".

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Ein Einsatz des USK gegen einen Griller in München eskaliert: Die Polizisten malträtieren den Mann vorgewalt laufender Kamera – doch vor Gericht wird nur er verurteilt.

Die Bilder sind schockierend. Sie zeigen mehrere Polizisten, die auf einem halbnackten Mann knien. Sie pressen seinen Körper auf den Boden, Kopf und Hals liegen auf einer Bordsteinkante. Vor Schmerzen kann der Mann gar nicht mehr reagieren, er stöhnt.

Schließlich wird der Mann auf die Knie gezerrt, die Hände hinter dem Rücken gefesselt muss er in die Kamera blicken. Der Mann ist nicht etwa ein Schwerverbrecher. Er hat lediglich da gegrillt, wo es nicht erlaubt ist. Und er hat nicht sofort seinen Ausweis hergezeigt.

Jan A. ist ein gebürtiger Pole. Er lebt seit über 20 Jahren in Deutschland und ist Handwerker. Noch nie im Leben hatte er Ärger mit der Polizei – bis zu diesem Apriltag am Feringasee.

Es ist an einem dieser ersten Tage im Jahr, an denen die Sonne richtig warm scheint. Bis zu 15.000 Menschen sollen sich da am See breitmachen. Doch auch hier sollten die geltenden Gesetze eingehalten werden und so kontrolliert die Polizei die Verbotszonen – ein hoffnungsloses Unterfangen. Aus Sicherheitsgründen fordert er Hilfe von etwa 25 Personen (Unterstützungskommando) an.

Gegen 16 Uhr wird Jan A. kontolliert. Mit 0,8 Promille ist er etwas angetrunken – möchte aber nicht gefilmt werden. Seine Frau versucht, mit der Hand die Sicht der Polizeikamera zu verwehren. In seinem Land könne er sich benehmen wie er wolle, hier nicht, ist zu hören. Es soll die Stimme eines Beamten sein. „Fuck you“ sagt Jan A. daraufhin.

Die ganze Situation eskaliert als A. den Beamten nicht seinen Ausweis zeigen will. „Wir haben ihm unmittelbaren Zwang angedroht“, behauptet ein Polizist. Als er ihm in die Gesäßtasche langen wollte, habe Jan A. seine Hand weggeschlagen und ihn weggeschubst.

Doch das ist auf dem Video nicht zu sehen, es fehlen exakt sechs Sekunden! In der nächsten Szene ist ein Gerangel zu sehen, bei dem Jan A. zu Boden gebracht wird. Mehrere Beamte knien schließlich auf dem 46-jährigen Familienvater.

Ein USK-Beamter erleidet bei der Aktion eine Daumen-Stauchung. Die Anklage gegen Jan A. lautet daher nicht nur auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, sondern auch auf vorsätzliche Körperverletzung. Die Verteidiger Julia Weinmann und Andreas Fuchs sind entsetzt. Solch „brutale Gewalt von Polizisten“ habe sie noch nie gesehen, sagt Weinmann.

Bei Gericht besteht Annahme, das der Richter befangen ist. Amtsrichter Andreas Schätzl erwähnte, dass es sich um eine „harte Behandlung“ handle – dies sei ihm jedoch egal. Schätzl hört sich drei Zeugen an, allesamt Polizisten. Die Aussagen sind deckungsgleich. Dem Anwalt reicht das nicht. „Was wir hier sehen, ist ein äußerst brutaler Polizeieinsatz“, sagt er. „Und warum? Weil eine Familie am erst schönen Tag im Jahr grillen möchte und der Mann nicht gleich seinen Ausweis herzeigt.“ Die Beamten hätten „jede Verhältnismäßigkeit“ überschritten und offenbar „noch nie etwas von Deeskalation“ gehört.

Die Entscheidung des Richters fällt. Von den geforderten 100 Tagessätzen der Staatsanwaltschaft, spricht er nach 3 Minuten Entscheidung sein Urteil aus: 90 Tagessätze zu je 45 Euro…

Jan A. hat Atteste vorgelegt über Schürfwunden, Prellungen und Stauchungen. Es sind nur äußere Verletzungen, die inneren sitzen viel tiefer.

Ich persönlich kann verstehen, wie man sich in einer solchen Situation fühlt. Ich selbst wurde ungerechterweise von der Polizei auf dem Oktoberfest im Rahmen einer Pressetätigkeit festgenommen, einige Meter im Auto auf dem Boden liegend durch die Innenstadt gefahren und auf offener Straße rausgeworfen. Anzeige konnte ich nie erstatten, weil mir die Namen nicht bekannt gewesen waren.

Die Fakten des Koalitionsvertrages.

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Endlich hat das Warten ein Ende, denn der langersehnte 124-seitige Koalitionsvertrag ist heute von der Bundesregierung veröffentlicht worden. Darin sollen die Kernpunkte der künftigen Regierung geschildert sein. aufschwungDoch auch neben den netzpolitischen Dingen, die nicht ganz so erfreulich sind, wie sich das die Internetgemeinde gewünscht hat, sind auch weitere Punkte unklar oder schlecht geplant.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Vorratsdatenspeicherung
Zu den Vorratsdatenspeicherungen will die Regierung warten, bis ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht erfolgte. Nur ind dringlichen Fällen, sozusagen wenn es „um Leben und Tod“ geht, soll richterlich Zugriff auf die Daten beantragt werden können.

Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts […] aussetzen.

Auch die Fluggastdaten sollen weiter geschützt werden und nicht wie bisher für die USA frei zugänglich sein.

Pressefreiheit
Die Pressefreiheit soll gestärkt werden. Journalisten sollen sich künftig nicht mehr wegen Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie Material veröffentlichen, das ihnen zugespielt wurde. Außerdem können Materialien von Journalisten nur noch beschlagnahmt werden, wenn ein dringender Tatverdacht gegen den Journalisten besteht.

Erscheinungspflicht bei der Polizei
Die neue Koalition möchte eine Regelung schaffen, die Zeugen verpflichtet, bei der Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu erscheinen. Bisher war man nur verpflichtet, bei Staatsanwaltschaft und vor Gericht zu erscheinen.

Transsexuellenrecht
Das Recht ist nicht mehr zeitgemäß und soll vollständig reformiert werden.

Schutz geistigen Eigentums
Die Bundesrepublik möchte das Urheberrecht verschärfen.

Wir wollen deshalb den rechtlichen Rahmen für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums durch Patente, Marken und Muster weiter stärken und den Zugang zu Schutzrechten für den Mittelstand erleichtern. Wir werden uns auch auf europäischer und internationaler Ebene für wirksame Maßnahmen gegen die weltweite Marken- und Produktpiraterie einsetzen.

Melderecht
Ab sofort muss der Vermieter wieder einverstanden sein, wenn man sich einwohnermeldeamtlich irgendwo meldet. Ein Bundesmeldegesetz soll eingeführt werden.

Bürgerbeteiligung
Nicht ganz, wie das schweizer Recht, aber immerhin eine Stärkung:

Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken. Dazu werden wir das Petitionswesen weiterentwickeln und verbessern. Bei Massenpetitionen werden wir über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorsehen.

Gerichtsvollzieher
Wer diesen Abschnitt verfasst hat, war nicht ganz bei Sinnen. Die Aufgaben der Gerichtsvollzieher sollen „auf Beliehene“ übertragen werden. Erinnert mich ein bisschen, wie diese privaten Kopfgeldjäger der USA. Warum ist man da nicht gleich auf die Idee gekommen, dass sich der Gläubiger sein Geld durch Waffengewalt zurückholen darf?

Energiepolitik

  • Kohlebau: „Wir wollen auch weiterhin den Bau von hocheffizienten Kohlekraftwerken ermöglichen.“
  • Atomenergie: „Die Kernenergie ist eine Brückentechnologie, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. […] sind wir bereit, die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern.“
  • Nukleare Lagerung: „Die Endlager Asse II und Morsleben sind in einem zügigen und transparenten Verfahren zu schließen.“, Gorleben soll weiter geprüft werden.
  • Umwelt: Wasserschutz: „Wird verbessert.“, Lärmschutz: „Wird verbessert.“, Meeres- und Fischschutz: „Wird verbessert.“, Immissionsschutz: „Wird verbessert.“, Kreislaufwirtschaft: „Wird weiterentwickelt.“

Verbraucherschutz / Ernährung
Eine Ampelanzeige auf Lebensmitteln ist ausgeschlossen. Es soll den „Verbraucher in die Irre“ führen. Ganz schlechte Idee – ich finde, so etwas wäre dringen notwendig gewesen.

BKA-Gesetz
Tja, das tut weh. Die Regierung hat sich entschieden, vorerst auf Sperren im Internet zu verzichten. Es soll gelöscht werden und geprüft, wie erfolgreich man mit dem Löschen von Kinderpornografie ist. Das Schlimme: So lang, wie der Bürokratieweg in der BRD ist, wird das natürlich nicht geschafft, mit dem Löschen.

Daher werden wir auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung das BKA-Gesetz daraufhin überprüfen, ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist.

Da müssen wir nun durch. Die Suppe können wie auslöffeln, müssen aber auch mal in den sauren Apfel beissen.
Wir wollten es so!

Man sieht weiter, 2013.

Foto: Markus Hein / Pixelio.de

Gedanken zum Thema ‚Sexueller Missbrauch‘.

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Nachdem ein ehemaliger Leichtathletik-Trainer nun zu 8 Jahren Haft verurteilt wurde, weil er über 300 Kinder sexuell missbraucht haben soll, gibt es nun in Passau erneut einen Fall extremen Kindermissbrauchs. Ein Judo-Trainer soll sich an weit über 200 Kindern vergangen haben. Akt

Meine Frage dazu: Wie krank muss man sein, um so etwas zu tun? Was muss man selbst erlebt haben, um so etwas zu tun? Zwei Männer, die zusammen weit über 500 Leben junger, sportbegeisterter Jungen zerstörten. Und man hat das Gefühl, als könne man das nie eindämmen. Es muss doch eine Möglichkeit geben, diese Taten zu verhindern – zumal beide Täter auch in der Vergangenheit schon aufgefallen waren.

Was wir brauchen ist definitiv ein besseres Therapieprogramm für straffälliggewordene Pädophile. Ich denke nicht, dass man aus diesem Teufelskreis selbst wieder heraus kommt. Die Ironie an der ganzen Sache ist auch die von Ursula von der Leyen geplante Sperre von kinderpornografischen „Inhalten“ im Web. Zumal nicht die Inhalte, sondern nur die Domain gesperrt wird und sogar von 12-jährigen Kindern innerhalb von 30 Sekunden ausgehebelt werden kann. Es gibt jetzt schon Videos auf Youtube, die die Umgehung der Sperre zeigen – das kürzeste dauert 17 Sekunden! Warum tut die Bundesregierung nichtmal etwas Wichtiges gegen diese Täter, sondern nur Schein-Vorgehen zur Wahlzeit.

Ausserdem möchte ich jene Leute, die für Todesstrafe dieser Täter sind, darauf hinweisen, dass das doch totaler Humbug ist. Ein Täter würde sich dadurch nicht abschrecken lassen. Vielmehr sollte man Geld in Prävention investieren, dass es erst gar nicht zu einem Missbrauch kommt. Würde die Todesstrafe wieder eingeführt werden, würden wir uns zurück bewegen und so handeln, wie es heutzutage noch im Nahen Osten der Fall ist. Auge um Auge – Zahn um Zahn. Vor einiger Zeit berichtete ich über eine Frau, die mit Säure bespritzt wurde. Ein Gericht verurteilte den Täter ebenfalls zu Säure im Gesicht. Ist es das was wir wollen? Soll das wirklich was bringen? Wir sind doch nicht im Mittelalter…

Liebe Frau von der Leyen, wie wäre es mit einem guten Präventionsprogramm und sofortiger Löschung (ohne eine sinnlose Sperre) von kinderpornografischen Inhalten? Ich weiß, Ihnen kommt es nicht auf Kinderpornografie an, Ihre tatsächlichen Beweggründe sind doch eine komplette Kontrolle des Internets.

Foto: Karin Schmidt / pixelio.de

Petition gegen Webzensur.

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petitionMeine Twitter-Mitleser haben sie sicher schon alle unterschrieben – alle anderen werden hiermit dazu aufgefordert und gebeten. Es geht um die Online-Petition gegen die von Ursula von der Leyen (im Folgenden Zersursula genannt) angeregte, unwirksame und unerwünschte Internetsperre, die bald in Deutschland aktiviert werden soll. Kinderpornographie sollte richtig polizeilich verfolgt werden, statt mit einer einfach zu umgehenden Sperrung „gesichert“ zu werden.

(Mittlerweile sind es 13214 Unterzeichner, ich bin Nummer 4674.)

Der Arbeitskreis Zensur und der RatzingerOnline-Blog bitten um Unterstützung:
[Zur Petition beim Deutschen Bundestag (Unterschreiben!!)]
(Registrierung erforderlich)

Hier nochmal der Originalwortlaut der Petition:

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Danke.!

Der heiße Draht zur Regierung.

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Ist das nicht schön in solch einer globalisierten und modernen Welt zu wohnen? Heute wurde ein Pilotprojekt gestartet, dass dem Bürger den heißen Draht zu Behörden ermöglichen soll. Unter der 115 sollen zwischen 8 und 18 Uhr Fragen wie „Wann ist Sperrmüll?“, „Wann ist das Bürgeramt geöffnet?“ oder „Wie komme ich an ein Ummeldeformular?“ beantwortet werden – einfach, freundlich und unbürokratisch, wie es versprochen wird. Durch die neue Servicerufnummer soll Kontakt zur Kommune, zu den Landesbehörden und zu den Bundesbehörden ermöglicht werden. Ganz billig ist dieser Dienst leider nicht: Vom Festnetz kostet ein Gespräch zwischen 7 und 35 Cent, aus dem Handy kann der Preis schonmal bis auf 50 Cent pro Minute heranwachsen. Nach der zweijährigen Erprobungsphase, momentan in Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen wie Aachen, Bielefeld, Bonn, Duisburg, Köln und Wuppertal; Kommunen im hessischen Main-Kinzig-Kreis, die Stadt Oldenburg in Niedersachsen sowie Berlin und Hamburg, soll das Projekt auf die gesamte Bundesrepublik ausgeweitet werden. Bürgernähe und Kompetenz – neues Ziel der Regierung?

Zensur im kleinen Stil. – Noch…

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zensurDiese Meldung erhalte ich ständig. Beim Aufrufen fremder Blogs, meines SchülerVZ-Profils, meiner eigenen Internetseite, beim Aufrufen von web.de und und und. Das nervt!

Der Jugendschutz meiner Jugendherberge ist dafür verantwortlich. So stelle ich es mir vor, wenn die Bundesregierung tatsächlich mit Ihrer Internetzensur durchkommt.

Da muss man was dagegen tun!

Foto: Gerd Altmann / pixelio.de