Beschwerde an die Kommission der Europäischen Union (Kammern)

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Dominik T. Ratzinger
Villingen-Schwenningen

BESCHWERDE
AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHE UNION
WEGEN NICHTBEACHTUNG DES UNIONSRECHTS

Zusammenfassung

1. Der Beschwerdeführer, Dominik Ratzinger, wendet sich gegen seine kraft Gesetzes bestehende Pflichtmitgliedschaft nach zwei Jahren der Geschäftstätigkeit.

2. Der Beschwerdeführer rügt Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs I AEU), gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56, 57 AEU), gegen die Dienstleistungsrichtlinie (Art. 14 Ziff. 2 der Richtlinie 2006/123/EG) sowie gegen das Demokratieprinzip (Art. 2 Satz 1, Art. 10 EU sowie Art. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2, Art. 12, Art. 49 Abs. 1 EU).

3. Die Niederlassungsfreiheit wird durch die Pflichtmitgliedschaft massiv beschränkt, ohne dass es dafür eine Rechtfertigung gibt, wie sie der Europäische Gerichtshof, der speziell zu den deutschen Industrie- und Handelskammern noch nicht entschieden hat, für vergleichbare Beschränkungen fordert. Dasselbe gilt für die Dienstleistungsfreiheit. Die Aufgaben, die den Industrie und Handelskammern zugewiesen sind, rechtfertigen die Pflichtmitgliedschaft nicht, weil sie einerseits zu
unspezifisch sind und weil sie andererseits wegen ihres technisch-organisatorischen Charakters ohne weiteres von Privaten übernommen werden können. Zu unspezifisch und zugleich unter den Bedingungen einer demokratischen Ordnung völlig unzeitgemäß ist die Hauptaufgabe der Industrieund Handelskammern, das Gesamtinteresse ihrer Kammerzugehörigen zu vertreten. Die gutachterlichen Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sowie deren nachgeordnete Mitwirkung in der staatlich getragenen Ausbildung rechtfertigen keine Pflichtmitgliedschaft.

4. Die Dienstleistungsrichtlinie ist insoweit verletzt, als Deutschland die Pflichtmitgliedschaft auch von solchen Dienstleistungserbringern vorsieht, die schon in einem anderen Mitgliedstaat, beispielsweise in Österreich, in einer vergleichbaren Kammer registriert sind. Die Dienstleistungsrichtlinie verbietet Doppelregistrierungen ausnahmslos (Art. 14 Ziff. 2 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie)).

5. Das Demokratieprinzip der Europäischen Union ist verletzt, weil Deutschland mit den Industrie- und Handelskammern öffentliche Einrichtungen unterhält, die einer demokratisch legitimierten staatlichen Kontrolle weitgehend entzogen sind. Besonders hier hat der Beschwereführer in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Hinzu kommt, dass die Binnenstruktur der Industrie- und Handelskammern den demokratischen Minimalanforderungen nicht genügt. Das Gruppenwahlrecht bei den Wahlen zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammern widerspricht dem elementaren Grundsatz der gleichen Wahl.

Griechland: Äh, wie bitte?

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Irgendwie lachhaft.
Da heulen hunderte Radio- und Fernsehstationen, Politiker und das gesamte deutsche Volk wegen den griechischen Schulden – und was muss man da auf der Internetseite der Griechischen Botschaft Berlin lesen?

Hier ein grober Ausschnitt:

„Das Wachstum der griechischen Wirtschaft betrug zwischen 2004 und 2007 4% pro Jahr.“
„Trotz der herrschenden  Unsicherheit in der globalen Wirtschaft wird erwartet, dass die Wachstumsrate der griechischen Wirtschaft höher sein wird, als die entsprechenden Wachstumsraten der anderen Mitgliedsländer der EU.“
„Die Arbeitslosigkeit wurde erheblich reduziert, von 11,3% im 1. Quartal des Jahres 2004 zu 7,5% im Jahre 2008.“
„Das Export von Gütern ist um 42% m Zeitraum 2005-2007 gewachsen, was in absoluten Zahlen 17,2 Milliarden im Jahre 2007 ausmachte.“

Äh, wie bitte?

Es ist von Wachstum die Rede, von Reduzierung der Arbeitslosigkeit und es ist die Rede von Exportzuwachs. Und dennoch ist dieses „arme Land“, welches doch „eine höhere Wachstumsrate“ haben will, als die „der anderen Mitgliedsländer der EU“?

Also DAS muss mir mal jemand erklären!

Foto / Bild: Andreas Morlok / Pixelio.de

EU reagiert: Aktion gegen Klingelton-Abzocker.

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Die Fallen sind bekannt, jedoch wurde nie reagiert: Ein großer Prozentsatz von Teenagern fällt immer telefonwieder auf vermeintliche Gratisangebote von Klingeltonanbietern herein. Nun wurde reagiert.

Wegen Missbrauchs beim Verkauf von Klingeltönen hat die Europäische Kommission mehr als 200 Intenetplattformen korrigieren oder schließen lassen – ein Maßnahme, die schon viel früher notwendig gewesen wäre. Immer wieder fallen Teenager auf diese Fallen herein, schließlich seien sie oft Zielgruppe der unsiösen Anbieter. Besonders bei der Angabe der Preise war geschummelt worden, aber auch die Kontaktaufnahme zum Anbieter war in der Vergangenheit erschwert.

Wie die EU-Kommission mitteilte, sei eine Reihe von Angeboten als „gratis“ angepriesen worden, die Verbraucher hätten tatsächlich aber langfristige Verträge eingehen müssen. In anderen Fällen seien Gebühren verschwiegen worden. Mehr als 550 Internetangebote waren kontrolliert worden, 300 Angebote wurden dann in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen angemahnt worden. Zum Teil wehrten sich die Anbieter laut Kommission mit rechtlichen Mitteln gegen die angemahnten Änderungen. Europaweit seien inzwischen aber 159 Seiten korrigiert und 54 geschlossen worden.

Insgesamt 24 Staaten waren an der Aktion beteiligt – teilweise auch mit grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei einzelnen Anbietern. Laut Experten gingen diese Prüfungen aber nicht weit genug. So fallen noch immer viele Jugendliche auf Abofallen, auch über TV-Angebote herein.

Vorratsdatenspeicherung in Rumänien verfassungswidrig.

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In Deutschland hatte es aufgrund der Vorratsdatenspeicherung, für die sich besonders Wolftelefongang Schäuble einsetzte, große Proteste gegeben. Auch in Rumänien stand die Speicherung aller Telekommunikationsdaten zur Debatte – allerdings wurde dort letzendlich anders entschieden, als in Deutschland.

Wie die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax am Donnerstag berichtete ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von einem Verfassungsgericht in der Landeshauptstadt Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Die Erfassung und Speicherung von Kommunikationsdaten und Handystandorten ohne einen konkreten Verdacht, sei nicht mit dem Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar. Das Gericht reagierte somit auf eine Klage einer Demonstrationsbewegung, die gegen den Mobilfunkbetreiber Orange eine Klage angestrengt hatte. Kommentar von einem österreichischen Bürger: „Rumänien ist freier als Österreich? Meine neue Wahlheimat!“

Foto: Christian Seidel / pixelio.de

Videowettbewerb zur mediterranen Insel Malta.

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Malta ist nicht nur bekannt, wegen der traumhaften Strände, der einzigartigen Naturflora und wunderschönen alten Gebäuden – nein, auch weil die Insel Urlaubsziel vieler Genussmenschen aus ganz Europa ist, die neben den großen Tourismusmetropolen am Mittelmeer, doch ganz entspannt den Urlaub genießen wollen.

mein-malta-video-ausschnitt6Der kleinste Staat der europäischen Union liegt etwa 95 Kilometer südlich von Sizilien im Mittelmeer und besteht aus 3 Inseln. Mehr als 300 Sonnentage hat der Kleinstaat zu bieten. Nicht nur mediterrane, sondern auch orientalische und britische Einflüsse liegen in der Kultur Maltas – so erklärt sich auch die facettenreiche Küche, die besonders aus frischem Fisch, saftigem gozo_zittadelleObst und Gemüse, pikanten Oliven, Kapern, Knoblauch, Ziegenkäse sowie aromatischen Kräutern wie Minze, Basilikum und Thymian besteht.

Eine ganz besondere Aktion macht derzeit die Runde, für die besonders kreative Köpfe gefragt sind. Bis zum 31. Oktober wird Dein Video zum Thema Malta gesucht – egal, ob Du schoneinmal dort warst oder nicht. Wer da war, hat zwar eventuell Vortmein-malta-video-ausschnitt4eil, weil er sein eigenes Bildmaterial verwenden kann, aber selbst wenn es nur ein Traum von Dir ist, einmal nach Malta zu kommen, ist diese Aktion die Richtige für Dich. Schnapp Dir Deine Freunde und zeig‘, wie Du Dir Malta vorstellst. Schließlich kann der Gewinner doch eine Luxus-Traumreise gewinnen.

KircheAber selbst, wenn es nicht der erste Platz werden sollte: Die zehn besten Videos bekommen einen Malta-Geschenkkorb. Drehe Dein Video und lade es bei Youtube hoch – das Video mit den meisten Aufrufen gewinnt. Den Link an Freunde weiterzuschicken gilt nicht als Schummeln, sondern wäre eine perfekte Strategie.

Also los! Kamera in die Hand und loslegen.

Initiative gegen EU-Sperrung des Internets.

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Regelmäßige Leser meines Blogs wissen bereits, dass ich zusammen mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegen die Bundesrepublik geklagt habe. Genau dieser Arbeitskreis unterstützt nun eine weitere Initiative, die sich Blackout Europe nennt. Diese Gruppe hat es sich zum Ziel gesetzt, gegen die von der Europäischen Union geplanten Internetsperre vorzugehen.

Am 5. Mai 2009 wird im Europäischen Parlament eine Abstimmung zu diesem Thema stattfinden. Sollte sich die geplante Sperre des Internets durchsetzen, wird dadurch eine Vollzensur aller Bereiche stattfinden. Das Verfassen von Inhalten im Internet könnte erschwert werden, der Zugriff auf Musik, Fotos, Videos und anderem möglicherweise urheberrechtlichen Material stark eingeschärnkt werden und eine völlige Kontrolle aller Inhalte würde zustande kommen.

„Das Internet so wie wir es kennen, ist gefährdet“, wenn die vorgeschlagene neue EU-Vorschrift abgenickt wird. Nach den vorgeschlagenen neuen Regeln werden Provider in der Lage sein, die Anzahl der Webseiten, die man ansehen kann, rechtmäßig zu limitieren. Außerdem kann jeder Nutzer von bestimmten Diensten ausgeschlossen werden. Diese Limitierung wird mit dem hübschen Namen als „new consumer options“ getarnt, unter der man wählen kann, welches Paket man nutzen möchte, allerdings mit einer limitierten Anzahl von Möglichkeiten. Bye bye, Flatrate!

Handelt jetzt! Schreibt einen Brief an einen Abgeordneten, ein Fax oder eine E-Mail oder unterstützt die Organisation.

Mehr Infos gibts unter folgender Adresse (Englisch):
http://www.blackouteurope.eu

Mahnwache: Genmanipulation. Mehr oder weniger erfolgreich.

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Eben von der Mahnwache gekommen und immernoch 90 Minuten auf der Heimfahrt. Die Landwirtschaftsministerin Aigner ist unter Polizeibegleitung am Ratshaus Geretsried eingetroffen und hat ein Statement abgegeben. Heute früh hat sie sich bei einer Abstimmung zum Thema Genmanipulation ENTHALTEN. Dafür hat sie von  ihrem Wahlkreis eben sehr viel Ärger bekommen. Die Menschen waren teilweise richtig wütend, eher aber aufgrbracht. Viele waren mit Kerzen gekommen. Schließlich ist Aschermittwoch und lautes Brüllen, sowie Trillerpfeifen wohl eher unangebracht. Frau Aigner meinte, sie musste sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen enthalten. Zum Ärger ihrer Bürgerinnen und Bürger. Einige sprachen von „Abwählen“, andere wollen sie auf weiteren Demonstrationen unter Druck setzen. Etwa 50 Personen waren anwesend. Von den Linken, über andere politische Verbände, über den Deutschen Imkerverband, bis hin zu Bauern der Region, waren alle da.

Jetzte wird man sehen, wie sich diesess Thema noch entwickelt; insbesondere von dem Europäischen Rat.

Sitze noch immer in der U-Bahn und komme in etwa 5 Minuten in München an. Von dort noch etwa 30 Minuten mit der S-Bahn nach Possenhofen und dann noch 15 Minuten Fussmarsch. Was man nicht alles gegen Genmanipulation tut

Demo gegen Gen-Mais.

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Letzte Woche hat Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner angekündigt, dass sie ein nationales Anbau-Verbot des Gen-Mais MON810 prüfen lässt. Diesen Worten müssen Taten folgen!

Dies meint auch unser Kampagnenpartner Zivilcourage und lädt für heute zu einer Lichterkette nach Geretsried (Bayern). Dann trägt sich dort nämlich Ministerin Aigner ins Goldene Buch der Stadt ein. Treffpunkt ist 17:30 Uhr vor dem Geretsrieder Rathaus, wo gegen 18:00 Uhr Ilse Aigner eintrifft. Kommt zu dieser Aktion! Zeige Frau Aigner, wie viele Menschen aus ihrem Wahlkreis gegen Gen-Mais sind!

Ich werde auf jeden Fall teilnehmen. Das wird meine erste Demonstration. Man muss ja nicht alles mit sich machen lassen – ein Mitspracherecht bleibt auch uns – besonders in einer Demokratie – vorbehalten.

Bis später!

Nacktscanner am Flughafen.

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Morgens in der Sicherheitskontrolle am Flughafen. Während sich ihr Vordermann schon wieder anzieht, werden Sie vom Sicherheitspersonal zum Striptease aufgefordert. In den USA ist diese Prozedur üblich, in Europa erproben sie erste Flughäfen und die EU will sie zum Standard machen. Real muss bei den so genannten Nacktscannern niemand nackte Haut zeigen, aber virtuell wird jeder bis auf die Haut ausgezogen.

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EU-Kommission erlaubt Einsatz von Nacktscannern

Die EU-Kommission hat durch die Änderung einer Verwaltungsvorschrift den Einsatz von Nacktscannern auf Flughäfen in der EU erlaubt. Ab 2010 sollen die etwa 100.000 Euro teuren und telefonzellengroßen Geräte im großen Stil zum Einsatz kommen. Sie können dabei helfen nichtmetallische Waffen wie Messer aus Keramik zu entdecken.

In einem der taz vorliegendem internen Schreiben vermutet der für Flughäfen zuständige EU-Kommissar Antonio Tajani, dass viele Bürger kein Problem mit den Nacktbildern hätten. Ohne eine Quelle zu nennen schreibe er, dass Fluggäste, wenn sie vor die Wahl zwischen dem üblichen Abtasten und dem Scanner gestellt werden, „eine klare Vorliebe“ für die Scanner gezeigt hätten. Der Scan solle nicht zur Pflicht für alle Passagiere werden.

EU-Parlamentarier fühlen sich übergangen

Die Welle der Empörung begann im Europäischen Parlament. Über Fraktionsgrenzen hinweg forderten die Parlamentarier die Kommission am Donnerstag auf zu erklären, ob Grundrechte der Bürger von den Durchleuchtungsgeräten verletzt werden. „Man fragt sich schon, ob man noch ein Reisender ist oder sich in einem Hochsicherheitstrakt befindet“, sagte Alexander Alvaro, deutscher FDP-Politiker und innenpolitischer Sprecher der Liberalen im Europaparlament der taz. Die europäischen Grünen üben ebenfalls Kritik: „Ob diesem Eingriff ein tatsächlicher Sicherheitsgewinn gegenübersteht, wurde offensichtlich nicht einmal untersucht.“

Andere EU-Abgeordneten fühlen sich übergangen, weil die EU-Kommission das Vorhaben still und leise über eine Verwaltungsvorschrift realisieren will und sich dabei nur wenig Gedanken über Grundrechte und Gesundheitsrisiken mache. Der CSU-Abgeordnete Manfred Weber kritisierte, die Kommission könne das Vorhaben nicht einfach „durch die Hintertür“ einführen.

Politik, Kirche und Polizei: Ablehnung auf breiter Front

In den Ruhr Nachrichten bezeichnete der SPD-Europaparlamentarier Martin Schulz den Einsatz von Nacktscannern als „unverhältnismäßig und nicht erforderlich“. Sie würden die Sicherheit keinesfalls erhöhen. Es sei zwar richtig, dass sie auch Plastiksprengstoff oder Keramikmesser finden, aber schon heute seien Leibesvisitationen im konkreten Verdachtsfall möglich.

Auch in Deutschland macht sich Empörung über den geplanten Einsatz der Nacktscanner breit. Neben Politikern aller Bundestagsfraktionen haben sich auch Geistliche und sogar Polizisten gegen den Einsatz der Nacktscanner ausgesprochen. „Diese Methode darf in Deutschland nicht eingeführt werden“, fordert der FDP-Innenexperte Max Stadler in der taz. „Jeder ist für sinnvolle Kontrollen an Flughäfen, aber was zu weit geht, geht zu weit.“

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte der Berliner Morgenpost: „Man muss nicht alles machen, was technisch machbar ist.“ Er forderte vor der Einführung von solchen Scannern erst einen Beleg, dass sie einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen.

Auch die Kirche meldet sich zu Wort. „Die Intimsphäre ist absolut unantastbar“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch der Augsburger Allgemeinen Zeitung.

Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, das Sicherheitsniveau an Flughäfen lasse sich durch Körperscanner „sicher nicht verbessern“. Die Debatte führe dazu, dass die Bevölkerung die Sicherheitspolitik zunehmend als maß- und schamlos wahrnehme.

EU-Parlament: Zustimmung unter Bedingungen

Das EU-Parlament ist jedoch nicht grundsätzlich gegen die Zulassung der Nacktscanner. Ein Antrag der Liberalen, in dem die EU-Kommission aufgefordert wird, das Projekt fallen zu lassen, fand keine Mehrheit. Der CDU-Verkehrsexperte im Europaparlament, Georg Jarzembowski, sieht im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung die Rechte der Parlamentarier nicht eingeschränkt.

Tajani habe den Verkehrsausschuss eingeschaltet, der ihm drei Bedingungen für eine Zulassung genannt habe: Kein Passagier dürfe zu dem Scan gezwungen werden, die Kontrolleure müssten räumlich getrennt von dem erfassten Passagier sitzen, und die Bilder dürften nicht gespeichert werden. Tajani hätte akzeptiert. In den USA werden zusätzlich auch die Gesichter der Personen im Scanner auf den Bildschirmen der Kontrolleure verpixelt.

Ähnlich sieht das auch CSU-Mann Weber: Wenn der Passagier die Wahl zwischen dem Ganzkörperscanner und der derzeit verwendeten Abtastmethode habe, könne man dem Einsatz der Geräte zustimmen, sagte er gegenüber Spiegel Online.

Die EU-Kommission verteidigt den Einsatz von Nacktscannern. Ein Sprecher sagte in Brüssel: „Wir glauben, dass das eine effektive Maßnahme ist, die bestehenden Kontrollmethoden zu ergänzen und den Passagieren Zeit zu ersparen.“ Er ergänzte: „Wir wollen ausschließen, dass ein Passagier dazu gezwungen wird, und wir wollen auch die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, das einzusetzen.“ Der Kommissionssprecher sicherte ebenfalls zu, dass Kommissar Tajani eng mit dem Europaparlament zusammenarbeiten werde, um alle Bedenken mit Blick auf Datenschutz, Privatsphäre und Gesundheit zu klären.

Technik

Die Befürworter der Nacktscanner berufen sich neben der erhöhten Sicherheit auch auf einen schnellen Ablauf der Sicherheitskontrollen. Das Abtasten per Hand würde überflüssig werden. Stattdessen treten die bekleideten Fluggäste in den Scanner, heben die Arme und werden durchleuchtet.

Die so genannten „Millimeterwellen“, angeblich ungefährliche elektromagnetische Strahlen im Terahertz-Bereich, durchdringen die Kleidung. Mit Röntgenstrahlung arbeiten Geräte, die die so genannte Backscatter-Technik einsetzen. Das Sicherheitspersonal, das in einem Nebenraum sitzen kann, sieht auf einem Bildschirm eine dreidimensionale Abbildung des unbekleideten Menschen – ein Nacktbild in schwarz-weiß, inklusive Genitalien, Speckrollen, Prothesen und künstlichen Darmausgängen.

In Europa testen bereits Flughäfen in Amsterdam und Helsinki die Geräte. In London wurde der Betrieb nach Protesten abgebrochen und in Zürich steht ein Testlauf an. In Deutschland hat die für die Sicherheit auf den Flughäfen zuständige Bundespolizei angekündigt, Nacktscanner „ergebnisoffen“ zu untersuchen. Ihr Sprecher Jörg Kunzendorf sagte am Donnerstag: „Wir werden in einem Labor alle Aspekte prüfen und schauen, ob die Technologie unseren Ansprüchen genügt.“ Erst wenn die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt seien, könne über mögliche Praxistests entschieden werden.

Text: Netzwelt