Medien: Gerichtsverfügung per Twitter.

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Das Medium „Twitter“ wird bereits von vielen Prominenten und Personen aus dem öffentlichen Leben verwendet. Sogar Krankenhäuser haben diese Form von Kurznachrichten bereits als Informationssystem für Angehörige entdeckt. Doch nun sorgt eine Schlagzeile aus Großbritannien bei Twitter-Fans für Aufregung – denn die erste einstwetwitterilige Verfügung wurde durch die Judikative in England versandt.

Ein Gericht, genauergesagt der High Court – ein Teil des obersten britischen Gerichtshofs, hat nun die Erlaubnis erteilt, Gerichtsverfügungen auch per Twitter zuzustellen. In diesem Fall hatte ein unbekannter Twitterer unter dem Namen des rechtsradikalen Polit-Blogger Donal Blaney getweetet. Er wurde aufgefordert, seine Identität zu offenbaren und es in Zukunft zu unterlassen, unter fremdem Namen zu twittern. Begründung: Damit werde gegen das Urheberrecht Blaneys verletzt.

Nach britischem Recht müssen laut BBC News gerichtliche Anordnungen nicht persönlich zugestellt werden, sondern es seien auch Kommunikationstechniken wie E-Mail oder Fax möglich. Aufgrund der Nachrichtenbeschränkung auf 140 Zeichen, enthielt die Twitternachricht einen Link zur vollständigen Anordnung.

News: Erneut Amok-Versuch.

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Zwickau (D) – Fünf Tage nach dem Schul-Drama Ansbach (Bayern) hat ein 19-Jähriger an einer Berufsschule in Zwickau Amok-Alarm und einen Polizeieinsatz ausgelöst. Er hatte Drohungen geäußert.

Polizei_AmokGegen 11:45 Uhr hatte der Schulleiter des Beruflichen Schulzentrums in der Werdauer Straße die Polizei informiert, dass ein Schüler eine Gewalttat angedroht habe. Sofort rasten Polizeiwagen zu der Schule. Zusammen mit dem Schulleiter gingen die Polizisten in den Klassenraum, stellten den jungen Mann zur Rede und nahmen ihn in Gewahrsam. Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände hatte er nicht bei sich.

Erst vor knapp einer Woche war im bayerischen Ansbach ein 18-Jähriger in sein Gymnasium gestürmt und hatte zwei Molotow-Cocktails geworfen. Dabei gab es zehn Verletzte. Grund für seine Tat: Frust und Hass auf die Schule und das Leben.

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Hilfe bei der Namenswahl.

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Heute stand mir mal wieder eine lange Zugfahrt bevor. Und was macht man auf der Zugfahrt, ausser Schlafen? Richtig: BILD-Zeitung lesen. Da fiel mir der Bericht über Reda Seyam auf, ein Deutsch-Ägypter, der seinen Sohn Djehad (zu deutsch: „Heiliger Krieg“) nennen will. Ein Oberlandesgericht sprach Seyam nun das Recht zu – die Kosten lasten auf dem deutschen Steuerzahler.

Hier eine Liste vieler exotischer Namen, die aber erlaubt sind:

Mercedes, Birkenfeld, Dior, Fanta, November, Kolle, Pumuckel, Windsbraut, Cosma-Shiva, Galaxina, Lafayette, Jesus, Emilie-Extra, Prestige, Cajus Julius Caesar, Don Hugo, Wilson Gonzales, Jimi Blue, Cheyenne Savannah, Pepsi-Carola.

Und hier die Liste der Namen, die mittlerweile verboten wurden:

McDonald, Berlin, Borussia, Grammophon, Moewe, Pfefferminze, Tom Tom, Verleihnix, Woodstock, Cezanne, Frieden-Mit-Gott-Allein-Durch-Jesus-Christus, Heydrich, Lindbergh, Satan, Bierstübl, Puhbert, Störenfried, Oma, Sputnik, Puschkin, Atomfried, Schröder.

Was für ein enormer Servicecharakter dieser Blog doch besitzt, unterstützt er Euch sogar bei der Namenswahl Eures Kindes… :-).

Pressemitteilung vom AK Zensur zu neuer Offenbarung von "Zensursula".

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Von der Leyen offenbart: Kinderpornographie nur ein Vorwand zur generellen Inhaltskontrolle im Internet

Zu den Äußerungen von Familienministerin Ursula von der Leyen in der Online-Ausgabe des Hamburger Abendblatts [1] über weiterführende Internet-Kontrollen erklärt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur:

Ursula_von_der_Leyen_2008 Trotz eines halbherzigen Dementis [2] zeigen die aktuellen Erklärungen von der Leyens, dass die Befürchtungen von Bürgerrechtlern mehr als begründet sind. Entgegen allen anders lautenden Beteuerungen geht es der Ministerin offenbar nicht primär um die Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern um die Etablierung einer umfangreichen Infrastruktur zur Internet-Kontrolle. Aus der Netzgemeinschaft und von den Internet-Zugangsanbietern kamen schon sehr früh Vorschläge, wie man effektiv gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen kann. Auch der praktische Beweis, dass die Vorschläge funktionieren, wurde längst erbracht [3]. Jetzt zeigt sich, warum diese ignoriert wurden: Kinderpornographie ist nur ein Vorwand, um den Boden für eine generelle Inhaltskontrolle im Internet zu bereiten.

Dabei schreckt Frau von der Leyen auch nicht vor Falschbehauptungen zurück. Die bekannt gewordenen Sperrlisten aus den skandinavischen Ländern zeigen: Anders als von der Ministerin behauptet, stehen die Server, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreiten, nicht in obskuren Bananenrepubliken [4]. Sie stehen unbehelligt in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschlands – das ist der eigentliche Skandal [5].

Das Internet war und ist nicht der angebliche ‚rechtsfreie Chaosraum‘. Man muss sich nicht ins Internet begeben, um hemmungslos ‚mobben, beleidigen und betrügen‘ zu können. Im Gegenteil! Es wäre sogar dumm, so etwas ausgerechnet im Internet zu tun, denn die Aufklärungsquote von Straftaten im Internet war nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007 über 50% höher als bei Straftaten ohne Internetbezug [6].

Erst kürzlich hat der frühere Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Sperr-Gesetzes geäußert [7,8]. Wie zahlreiche andere Kritiker hält er den Beschluss nur für sehr begrenzt wirksam und spricht von ’symbolischer Gesetzgebung‘ [9].

Frau von der Leyen scheint das Internet als neues Feindbild ausgemacht zu haben und ignoriert in ihrem Vorgehen alle Argumente der Fachleute. Mit ihren jüngsten Äußerungen weitet sie die Kampfzone deutlich aus: Es geht nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen und Benimmregeln. Dafür definiert sie kurzerhand die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde um: vom Abwehrrecht gegen den Staat in eine Pflicht zum staatlichen Eingreifen [10].

Wir fordern daher die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf:

Reduzieren Sie die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts und erweisen Sie unserem Grundgesetz wieder mehr Achtung.“

 

[1] http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-Internet-wird-verschaerft.html
[2] http://www.welt.de/politik/article4242399/Von-der-Leyen-stellt-klar-keine-weiteren-Sperren.html
[3] http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
[4] http://blog.odem.org/2009/07/schurkenstaat-indien.html
[5] http://blog.odem.org/presse/FITUG-Pressemeldung-Internet-Sperren.pdf
[6] 82,9% gegenüber 55,0% Aufklärungsquote. Zahlen aus: PKS 2007, Herausgeber: Bundesministerium des Innern; http://www.bka.de/pks/pks2007/
[7] http://www.presseportal.de/pm/7840/1449438/zdf
[8] http://aspekte.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,7611174,00.html
[9] http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Interview_mit_Wolfgang_Hoffmann-Riem/500/809494?inPopup=true
[10] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/02/die-meinungsfreiheit-als-sondermull/

Foto: Michael Panse, Erfurt

Nicht den Finger abgeschnitten.

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Abgeschnitten.
Nein, nicht den Finger, sondern mein Kontakt zur Aussenwelt. Konnte ich bisher noch einigermaßen außerhalb des Hauses o2mit  dem Handy telefonieren, ist das nun nicht mehr möglich. Gemäß dem Brief (RatzingerOnline berichtete), den ich die letzten Tage von o2 erhielt, wurde tatsächlich vollständig der Empfang hier abgeschalten. Ich kann weder raus telefonieren, noch Anrufe erhalten, noch das mobile Internet nutzen oder gar Twittern.
Sehr schade und das nervt sehr. Obwohl o2 die geilste Handyfirma Deutschlands ist (oder: war!?) muss ich wohl von meinem  Gebrauch nehmen.

Internetzensur nun sicher.

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Sehr traurig…
…ist die Existenz des heute verabschiedeten Gesetzes zur Internetzensur. In Zukunft werden also alle Kinderpornoseiten – statt sie zu löschen und komplett unaufrufbar zu machen – gesperrt. Diese Sperre lässt sich in 17 Sekunden ausschalten!

Das umstrittene Gesetz sollte per Petition gekippt werden. Über 130.000 Menschen unterschrieben die Petition innerhalb weniger Wochen. Es wird vermutet, dass sich diese Zensur auch auf weitere Bereiche (Regierungskritische, Piraterie) ausweiten soll. Lobbyisten haben ihr Interesse schon angemeldet.

Da ich keine Zensur akzeptieren werde, werde ich wie viele hunderte anderer Internetnutzer in Deutschland wohl einen eigenen DNS-Server aufziehen müssen.

[Mehr Infos bei WE]

Polizei beendet unangemeldetes ‚Kaffeekränzchen‘.

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So skurril die Überschrift klingen mag, entspricht sie doch der Wahrheit. Ein unangemeldetes Kaffeekränzchen von Studenten in Kreuzberg wurde am Freitag von rund 100 behelmten und stark bewaffneten Polizisten beendet.

dscf513117 Studenten aus Berlin und Spanien trafen sich laut Angaben der Freien Universität im Café Simitdchi in der Adalbertstraße, um sich mit Journalisten über einen anstehenden Bildungsstreik zu unterhalten, bis die Staatsgewalt dieses unterbrach. Telefonieren und Fotografien wurde prompt verboten – die Beteiligten wurden einzeln abgeführt und durchsucht.

Ein Mitarbeiter des Cafés Simitdchi bestätigt die Schilderung weitgehend. „Die haben sich was zu trinken, Tee oder so, gekauft und draußen vor den Laden gesetzt“, schreibt die Berliner Tageszeitung in Bezug auf eine Bedienung. Keiner habe politische Sprüche gerufen oder Transparente entfaltet.

Laut Pressestelle der Polizei war die Gruppe einer Streife aufgefallen. Die Beamten gingen von einer „nicht angemeldeten Versammlung“ aus. Sichergestellt wurden ein Taschenmesser, zwei Sturmhauben und eine Fahne. Anhand dieser beschlagnahmten Utensilien ist wohl erkennbar, dass keine große Aktion geplant gewesen sein kann.

Der Innenpolitische Sprecher der Grünen Lux meinte: „Die Polizei hätte das einfach dulden können“. Er frage sich, ob nicht politische Motive hinter dem Einsatz stünden. Er will beim Innensenator nachhaken.

Auch Erhart Körting, innenpolitischer Sprecher der SPD will in diesem Falle nochmal nachhaken.

Die TAZ empfielt allen, bei Versammlungen – dazu zählen auch Treffen mit Freunden – auf Nummer sicher zu gehen und diese vorher anzumelden.

Du bist Terrorist: Keine Abmahnung!

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Schon einige Einträge heute gekommen, aber dieses Thema ist auch wichtig:
Viele von Euch, werden die Satire-Kampagne „Du bist Terrorist“ schon kennen. Ein Onlinevideo, welches die Kampagne „Du bist Deutschland“ durch die derzeitigen Diskussionen zur Sicherheit im Internet auf den Arm nimmt. [Siehe Video].

Gerüchten zufolge soll „Du-bist-Terrorist“ von der Firma kempertrautmann, die damals den offiziellen „Du-bist-Deutschland“-Spot produzierte, abgemahnt worden sein.

Auf Anfrage RatzingerOnline’s bei der Agentur kempertrautmann, folgende Antwort:

Lösung im Dialog: „Du bist Deutschland“ geht nicht gegen „Du Bist Terrorist“
vor, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Kinder bleiben gewahrt

Gestern hat sich im Netz eine Diskussion um die Website www.DubistTerrorist.de entwickelt, die im wesentlichen auf
Missverständnissen beruhte. Michael Trautmann, Geschäftsführer von kempertrautmann, und Alexander Lehmann, Initiator der Seite www.DubistTerrorist.de haben miteinander telefoniert und die Angelegenheit gütlich geklärt. Das

Ergebnis: “Du bist Deutschland” wird nicht gegen Nutzung der Domain www.DubistTerrorist.de vorgehen. Adaptionen
und Satiren der Kampagne hat es immer gegeben, und die Verwendung von „Du bist…“ ist allgemein auch nicht geschützt.

Anders steht es um die Persönlichkeitsrechte der Kinder, die auf den Motiven der Kampagne „Du bist Deutschland“ abgebildet sind. Sie gilt es im Rahmen der Fürsorgepflicht zu schützen; die Eltern der Kinder haben der Nutzung
auch nur im Rahmen der Kampagne zugestimmt. Alexander Lehmann versprach daher, die Kinderbilder der Kampagne kurzfristig von seiner Website zu entfernen. um die Persönlichkeitrechte der Kinder zu wahren.

Inhalte von www.DubistTerrorist.de wurden im Telefonat nicht thematisiert, “Du bist Deutschland” bezieht hierzu keine Stellung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Trautmann“

Livebericht: Flashmob gegen Online-Zensur in Berlin.

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grundgesetzDie Organisationen Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Arbeitskreis Zensur und einige kleinere Unterorganisationen veranstalteten heute, zum 60 jährigen Geburtstag unserer Verfassung, direkt vorm Hauptbahnhof Berlin, auf dem Washingtonplatz einen sogenannten Flashmob. Gemeint ist damit eine spontane Aktion, die vorher abgesprochen, von den Passanten aber nicht als solche erkannt wird.

Etwa 70 Menschen fingen gleichzeitig um 14:00 Uhr an, einige Paragraphen, die mit der geplanten Onlinesperre zu tun haben, laut aus dem Grundgesetz vorzulesen. Völlig unerwartet für Reisende, die heute den Bahnhof verließen, dennoch aber offiziell angemeldet. Einer Versammlung näher am Brandenburger Tor widersprachen die Behörden. Mit Mikrofon und Verstärker wurden dann noch einige Worte zu den Hintergründen der von Ursula von der Leyen (in der Szene „Zensursula“ genannt) geplanten „Kinderporno“-Sperre gesagt. Unter anderem wurde auch kurzzeitig das Gutachten des Bundestages über die Onlinesperre angesprochen, das eindeutig ebenfalls die Zensur in Frage stellt. Von der Leyen hatte behauptet, dieses wurde von unqualifizierten Gutachtern erstellt. Welches Land kann es sich leisten, im wissenschaftlichen Dienst unqualifizierte Mitarbeiter zu haben?

Die deutsche Polizei war mit ganzen 2 Beamten anwesend. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schenkte mir einen selbstgebackenen Brownie, was mich natürlich sehr ehrte. Endlich konnte man die Personen hinter der Initiative mal in Natura treffen. Bereits 2007 war ich zusammen mit dem „AK Vorrat“, wie er sich abgekürzt nennt, gerichtlich gegen die von Schäuble geplante Speicherung aller kommunikativen Verkehrsdaten vorgegangen, vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik.

Nach etwa einer Stunde war die Aktion auch schon vorbei und die Gruppe löste sich langsam. Nur einige letzte Personen, zu denen ich auch gehörte, blieben noch und diskutierten etwas intensiver über die Problemlage. Viele Gesichter kannte man bereits von dem Onlinedienst „Twitter“ in dem die Anwesenden größtenteils aktiv waren.

Auch andere Gruppen, die nicht viel mit dem Thema zu tun haben, ließen sich blicken. So war zum Beispiel ein Vertreter der Humanisten anwesend. Außer einigen Spenden und eventuell neu informierten Personen, durch das ZDF das anwesend war, wird die Aktion nicht so viel gebracht haben. Die Politiker waren größtenteils auf der parallell stattfindenden Veranstaltung am Brandenburger Tor.

Der Tag in Kürze. (In der Kürze liegt schließlich die Würze).

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Ich hätte eigentlich so viel zu berichten, aber da Dominik auch nur ein Mensch ist und kein Team von 100 Journalisten ist und auch nicht „BILD“-Zeitung heisst, fällt das heute sehr sparsam aus. Schlafen sollte der Mensch schließlich auch… ööööhm 8 Stunden!?

– Eben noch mit netten Studenten aus Leipzig draußen gewesen. Sachsen ist also auch noch ein Land mit kleinen Studiengebühren. BaföG in Höhe von 32 Euro bekommt eine junge Studentin. Sie sieht es positiv: So ist wenigstens schonmal die Telefonrechnung bezahlt.

P1000639– In Frankreich werden Piraten nun ganz schnell hochgenommen: Wer drei Mal beim illegalen Runterladen von Musik, Filmen oder Software erwischt wird, muss in Zukunft mit einem Internetverbot von 2 Monaten bis hin zu einem Jahr rechnen. In dieser Zeit muss der Internetvertrag weiterbezahlt werden. Zensur extrem?

– In München wurde ein 700 Jahre altes Klo gefunden. Sehr interessant…

– Na, sind die netten Herren und Frauen Poltiker wieder der Meinung, dass die 16-jährige, die einen „Amok“-Lauf geplant haben soll, zu viele Killerspiele gespielt hat?

Ansonsten habe ich nichts zu sagen und werde nun meine Nachtruhe antreten.

Gute Nacht, Welt!
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de