Schäuble gehackt.

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Unbekannten ist gestern das Unfassbare gelungen. Durch das Hacken der Internetseite von Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern, machte dieser die gesamte Nacht hindurch Werbung für seine Gegnergruppe „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“.

Dieser Arbeitskreis, dem auch ich angehöre, hat sich als Ziel gesetzt, durch unzählige Aktionen gegen die von Schäuble geplante Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation und im Internet vorzugehen. Die Forderungen:

schäuble

    *  Keine pauschale Registrierung aller Flugreisenden (PNR-Daten)
    * Kein Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Datenschutz
    * Keine geheime Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline
    * Keine pauschale Überwachung und Filterung von Internet-Kommunikation (geplantes EU-Telekom-Paket)
    * Keine Finanzierung der Entwicklung neuer Überwachungstechniken
    * Abschaffung der flächendeckenden Protokollierung der Kommunikation und unserer Standorte (Vorratsdatenspeicherung)
    * Abschaffung der flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten, sowie von RFID-Ausweisdokumenten
    * Abschaffung der flächendeckenden Sammlung genetischer Daten
    * Abschaffung von Video-Überwachung und automatischer Verhaltenserkennungssysteme
    *  Verbot der Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internet.
    * Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter.
    * Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, das heute unverzichtbar für die öffentliche Debatte in Demokratien ist.
    * Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht sind, welche Selbstzensur begünstigen (abschreckende Wirkung).

Eine Sammelklage, durchgeführt von unserem Rechtsanwalt Meinhard Starostik, von 35.000 Menschen deutschlandweit läuft bereits. Zur aktuellen Stunde ist die Internetseite von Wolfgang Schäuble nicht mehr zu erreichen.

stasi 2.0

Betrug bei Maxdome: Feedback.

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UPDATE 05.01.09: 1und1 hat mittlerweile nachgegeben. Maxdome Premium gekündigt!

Eben zu diesem Eintrag zur Firma Maxdome folgende Nachricht erhalten… Scheint größerer Betrug zu sein.

Hallo Dominik,

ich habe Dein Problem mit Maxdome gelesen.

Ich habe momentan das gleiche Problem.

Ich lass mir das aber nicht gefallen und habe mir einen Anwalt besorgt.

Trotz anwaltlichem Schreiben wollen Sie mir ab 08.12 den Anschluss stilllegen.Bin mal gespannt…

Wenn Du was Neues  über diese Mistfirma weißt kannst Du mir ja antworten.

 

Vielen Dank für jede Rückmeldung!

Betrug bei 1und1 und Maxdome.

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UPDATE 05.01.09: 1und1 hat mittlerweile nachgegeben. Maxdome Premium gekündigt!

An Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Paulinenstr. 47

D-70178 Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Beschwerde gegen die Firma 1&1 Internet AG, sowie deren Firma Maxdome erheben. Ich erhielt einen Anruf der Firma 1&1 wegen einer „Sonderaktion“ von Maxdome. Mitarbeiter XXX bot mir ein Testangebot des „Premium-Pakets“ an, ich würde aber noch eine Bestätigungs-E-Mail bekommen, in der ich das Angebot bestätigen müsse und erst dann würde ein Vertrag zustande kommen, der sich nach dieser Probezeit verlängert. Eine solche E-Mail erhielt ich nie. Stattdessen eine nach einigen Wochen eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 19,99 EUR.

Ich legte schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein. Nach einigen Tagen erhielt ich eine Zahlungsaufforderung, ich solle den Betrag überweisen. Nie erhielt ich eine Antwort auf den von mir übersandten Einspruch gegen die Rechnung. Der Skandal: Mein Telefonanschluss wurde gesperrt. Zwangsweise musste ich den Betrag bezahlen, da ich auf meinen Telefonanschluss angewiesen bin.

Im Internet sind Hunderte von wütenden Kunden zu finden, die auf diese Weise auf 1&1 reinfielen – das Schema immer das gleiche.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten und nun eine Kündigung meines Anschlusses bei 1&1 beantragt. Ich hoffe, dass Sie mir und weiteren Kunden in diesem Falle weiterhelfen können und fordern, dass ein solches Vorgehen der Firma 1&1 in Zukunft unterlassen wird.

Mit freundlichem Gruß,

An

1und1 Internet AG Elgendorfer Straße 57

D-56410 Montabaur

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich unseren 1&1-Anschluss zum 01. Januar 2008. Ihre Vorgehensweise im Falle meiner Reklamation über die Rechnung von Oktober 2008 war eindeutig falsch und nicht gesetzmäßig:

  1. Der Rechnungsbetrag müsste – für eine Sperrung – mindestens 75 EUR betragen.

  2. Sie dürfen den Anschluss nicht sperren, wenn es sich nicht um Verzug, sondern um eine Reklamation der Rechnung handelt.

  3. Die Reklamation meinerseits wurde durch Ihre Firma – trotz Einschreiben mit Rückschein – ignoriert und ich erhielt nie eine Antwort.

Ich beziehe mich u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17. April 2008. Somit ist es mir gestattet, von dem Vertrag zurückzutreten, bzw. diesen zu kündigen.

Ich bestehe auf eine Rückzahlung der beanstandeten Gebühren, die durch meinen nicht geschlossenen Maxdome-Vertrag zustande gekommen sein sollen. Wie auch ich, fühlen sich hunderte von Kunden geprellt und um Ihr Geld betrogen. Sollten Sie dieser Kündigung widersprechen, bzw. die von mir beanstandeten Gebühren nicht zurückzahlen, werde ich zum obengenannten Termin Klage gegen 1&1 einreichen. Desweiteren wurde die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur über die Vorfälle informiert.

Ich freue mich auf Ihre schriftliche Kündigungsbestätigung, die innerhalb 14 Tage per Post von mir erwartet wird.

Hochachtungsvoll,

Verfassungsklage: Vorratsdatenspeicherung

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Es gibt Neuigkeiten zur Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Vorratsdatenspeicherung. Vor einigen Tagen erreichte mich folgende E-Mail:

Sie haben sicher der Presse entnommen, dass die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Freitag, den 29.02.2008, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde. Insgesamt hat diese Verfassungsbeschwerde damit 34.451 Beschwerdeführer.

Ich danke Ihnen auf diesem Wege für das mir entgegengebrachte Vertrauen, für die Unterstützung der Initiative des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und ganz besonders den Helfern des AK, die es erst möglich gemacht haben, dass die Organisationsarbeiten für die Einreichung der Verfassungsbeschwerde im Februar abgeschlossen werden konnten. Immerhin 3.465 Arbeitsstunden haben die Mitarbeiter meiner Kanzlei und des AK gebraucht, um die Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe zu bringen.

Warum der Aufwand?
Es ist nicht damit getan gewesen, die Adressen einzugeben, nein, die schriftlichen Vollmachten müssen dem Bundesverfassungsgericht im Original vorgelegt werden. Dabei musste jede Vollmacht einzeln überprüft werden. Der endgültige Schriftsatz mit den Namen aller Beschwerdeführer umfasst 361 eng beschriebene DIN-A4 Seiten, die Vollmachten füllten 12 Umzugskartons.

Wie geht es weiter?
Nachdem ich am 31.12.2007 die Verfassungsbeschwerde im Namen von acht exemplarisch ausgesuchten Erstbeschwerdeführern eingereicht habe, wurde in Karlsruhe zunächst die interne Zuständigkeit entschieden. Für unsere Verfassungsbeschwerde ist der erste Senat zuständig. Da wir auch beantragt haben, den Vollzug des Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes auszusetzen, wird hierüber demnächst entschieden und zwar voraussichtlich noch im Monat März/Anfang April. Ich werde Sie weiter über den Gang der Angelegenheit informieren. […]

Noch ein paar wichtige Formalien:

Mein Aktenzeichen für dieses Verfahren lautet: […]
Das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts lautet: […]
Sie sind als Beschwerdeführer zu […] aufgeführt.

Diese email ist zugleich Ihre Mandatsbestätigung.

Die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten werden für die Dauer des Verfahrens in meiner Kanzlei zum Zwecke der rationellen Bearbeitung der Beschwerde in elektronischer Form zur Durchführung des Mandatsverhältnisses gespeichert und ggfls. geändert, § 28 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

[…]

Mit den besten Grüssen aus Berlin
bin ich Ihr
Meinhard Starostik
Rechtsanwalt/vereidigter Buchprüfer

Das Verfassungsgericht hat folgendes entschieden:Das Gesetz zu massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist teilweise hinfällig. Die Daten dürfen vorerst nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden.“
Um einen ganzen Zeitungsartikel zu dem Thema zu lesen, bitte auf den unteren Link klicken.

Gestern.

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Gestern 4 Stunden Schule; anschließend hatte ich eine Gerichtsverhandlung. Es ging für mich ganz gut aus, aber an dieser Stelle rede ich lieber nicht darüber. Ich war nur Nebenkläger – also nicht denken, dass ich kriminell bin 🙂

Jetzt hab ich immernoch ne Klage am Start und zwar gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Mehr darüber gleich hier.

Meine Mutter hatte ya auch Geburtstag und so gingen wir am Abend noch chinesisch Essen – und zwar in einem Restaurant das zwischenzeitlich geschlossen war, da Katzenfleisch verkauft wurde . Obwohl das jetzt wohl nicht mehr passiert, aß ich sicherheitshalber doch lieber überbackenen Fisch mit Gemüse und Reis. Hat auch super geschmeckt – zumal alle anderen schon Ente (wie uneinfallsreich) gewählt hatten.

Ch

Da meine Mutter einen neuen MP3-Player hat und den nur am PC laden kann, schenkte ich ihr zum Geburtstag so nen Adapter für Steckdose und Feueranzünder im Auto.

Jaaaa, was war denn sonst noch so? Am Abend um 11 hat dann Andrea mal wieder angerufen und wir haben bis halb 1 telefoniert. Ich bin dann pennen gegangen , Andrea blieb noch auf. Habs dann noch ab und zu rumpeln gehört xD.