Es gibt Neuigkeiten zur Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Vorratsdatenspeicherung. Vor einigen Tagen erreichte mich folgende E-Mail:

Sie haben sicher der Presse entnommen, dass die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Freitag, den 29.02.2008, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde. Insgesamt hat diese Verfassungsbeschwerde damit 34.451 Beschwerdeführer.

Ich danke Ihnen auf diesem Wege für das mir entgegengebrachte Vertrauen, für die Unterstützung der Initiative des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und ganz besonders den Helfern des AK, die es erst möglich gemacht haben, dass die Organisationsarbeiten für die Einreichung der Verfassungsbeschwerde im Februar abgeschlossen werden konnten. Immerhin 3.465 Arbeitsstunden haben die Mitarbeiter meiner Kanzlei und des AK gebraucht, um die Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe zu bringen.

Warum der Aufwand?
Es ist nicht damit getan gewesen, die Adressen einzugeben, nein, die schriftlichen Vollmachten müssen dem Bundesverfassungsgericht im Original vorgelegt werden. Dabei musste jede Vollmacht einzeln überprüft werden. Der endgültige Schriftsatz mit den Namen aller Beschwerdeführer umfasst 361 eng beschriebene DIN-A4 Seiten, die Vollmachten füllten 12 Umzugskartons.

Wie geht es weiter?
Nachdem ich am 31.12.2007 die Verfassungsbeschwerde im Namen von acht exemplarisch ausgesuchten Erstbeschwerdeführern eingereicht habe, wurde in Karlsruhe zunächst die interne Zuständigkeit entschieden. Für unsere Verfassungsbeschwerde ist der erste Senat zuständig. Da wir auch beantragt haben, den Vollzug des Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes auszusetzen, wird hierüber demnächst entschieden und zwar voraussichtlich noch im Monat März/Anfang April. Ich werde Sie weiter über den Gang der Angelegenheit informieren. […]

Noch ein paar wichtige Formalien:

Mein Aktenzeichen für dieses Verfahren lautet: […]
Das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts lautet: […]
Sie sind als Beschwerdeführer zu […] aufgeführt.

Diese email ist zugleich Ihre Mandatsbestätigung.

Die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten werden für die Dauer des Verfahrens in meiner Kanzlei zum Zwecke der rationellen Bearbeitung der Beschwerde in elektronischer Form zur Durchführung des Mandatsverhältnisses gespeichert und ggfls. geändert, § 28 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

[…]

Mit den besten Grüssen aus Berlin
bin ich Ihr
Meinhard Starostik
Rechtsanwalt/vereidigter Buchprüfer

Das Verfassungsgericht hat folgendes entschieden:Das Gesetz zu massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist teilweise hinfällig. Die Daten dürfen vorerst nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden.“
Um einen ganzen Zeitungsartikel zu dem Thema zu lesen, bitte auf den unteren Link klicken.

  1. hexle
    Mrz 24, 2008

    Ja sehr dafür..Ich fordere auch……….

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  2. Ratzingeronline
    Mrz 24, 2008

    Hast du etwa auch geklagt?

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  3. hexle
    Mrz 24, 2008

    Nein leider nicht, in letzter Zeit fehlt mir einfach die Zeit um solche Sachen zu verfolgen…

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