Wichtige Petition.

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Es gibt eine neue interessante Petition – diesmal allerdings nicht von mir. Es geht um das Problem, dass Privatpersonen keinen WLAN-Zugang unverschlüsselt lassen dürfen (z.B. als Hotspot für Freunde oder Bekannte).

Diese Petition soll dafür sorgen, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Personen, die ihr WLAN nicht verschlüsseln, nicht mehr bestraft werden können.

Die Petition kann man hier mitzeichnen.

ELENA-Protestaktion.

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Von dem neuen Gesetz, das „ELENA“ – nein, nicht die hübsche Frau, sondern den „Elektronischen Entgeltnachweis“ – einführen soll, habt ihr sicher schon alle gehört. Hier sollen Arbeitgeber Daten zu Verspätungen, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründen, Elternzeit sowie die Teilnahme an Streiks an Arbeitsbehörden übergeben.

Datenschutzrechtlich eine nicht so tolle Geschichte. Und gegen die wurde heute protestiert. Eine Facebook-Gruppe rief heute dazu auf, an einem Datenflashmon teilzunehmen. Per Post, per Mail und per Telefon sollten an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Anfragen zu diesem Thema geschickt werden, um Medieninteresse hervorzurufen und den Protest gegen dieses neue Gesetz zu bekräftigen.

Ich habe selbstverständlich an der Aktion teilgenommen – auch wenn meine Einstellung zu Datenschutz eine gespaltene ist. Die Daten, die ich veröffentlichen will, veröffentliche ich auch , aber mich zu einer Veröffentlichung oder Weitergabe meiner Daten zu zwingen finde ich nicht in Ordnung.

Ich rief heute, von der Arbeit aus, beim Bundesamt an. Ich fragte die freundliche Dame an der Zentrale, ob sie mich über das neue Gesetz aufklären könne. Sie lachte mich ersteinmal aus und ich dachte, das läge vielleicht daran, dass ich nicht der Einzige an diesem Tag gewesen war, der anrief. Doch falsch gedacht: Tatsächlich lachte sie aufgrund der Bemerkung, sie solle mich „aufklären“. Nachdem wir das geklärt hatten wurde ich weiterverbunden.

Eine jüngere und freundliche Person beantwortete mir knapp 10 Minuten alle Fragen zum neuen Gesetz. Die Antworten sind es nicht wert, veröffentlicht zu werden, da sowieso alle Informationen auf dieser Internetseite gelesen werden können. Der Webtipp stammt überigens von der Dame des Bundesamtes direkt.

Noch ist es allerdings nicht zu spät die ELENA-Petition zu unterschreiben.
Macht mit!

Petition gegen ELENA – Aufruf zum Protest.

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Der Chaos Computer Club ruft mal wieder zum Protest auf. Diesmal gegen das ELENA-Projekt delater-datenklau-300365der Bundesregierung. In der ELENA-Datei sollen alle Daten zu Arbeitnehmern gespeichert werden.

ELENA soll eine der größten Datenschutzverstöße Deutschlands werden. Alle Arbeitgeberdaten sollen dort gespeichert werden. Ob Verspätungen, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründe, Elternzeit sowie die Teilnahme an Streiks, aller angestellten Mitarbeiter sollen an eine „Zentrale Speicherstelle“ (ZSS) übermittelt werden. Mit diesen Informationen kann man die aktuelle und die zukünftige Situation von Arbeitnehmern zerstören.

[Hier zum CCC]
[Hier zur Petition]

Aktueller Stand: Knapp über 13.000 (07.02.10, 21:41)

Es ist nie zu spät zum Protest. Es ist auch nie zu spät, seine Meinung kundzutun. Unterzeichnet die Petition! Zensursula kennt das ja schon.

Foto: Antje Delater / Pixelio.de

Dienstnummern: "Es darf keinen Kontrollwahn gegen unsere Polizeibeamten geben."

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„Es darf keinen Kontrollwahn gegen unsere Polizeibeamten geben.“diefront
Mit diesem Satz endet eine Publikation von Dr. Juhnke Trapp gegen den Antrag des Berliner Polizeipräsidenten, Polizisten mit Dienstnummern zu versehen. Der zweiseitige Brief an den Senat im PDF-Format, der die Meinung der CDU-Fraktion repräsentieren soll meint, eine derartige Maßnahme wäre „unverhältnismäßig und wird den Erfordernissen der Polizeipraxis nicht gerecht“.

Weiter heisst es, es dürfe für „mehr Bürgernähe kein Generalverdacht in Kauf genommen“ werden und es könne nach Vorwürfen zu Beförderungssperren kommen. Das wäre natürlich besonders schlimm, wenn ein prügelnder Polizist nicht mehr aufsteigen könne…

„Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht würde ihre Privatsphäre weiter einschränken“, meint der Brief weiter. Wie soll eine Nummer die Privatsphäre weiter einschränken? Die Herausgabe eines Namens ist gefährlicher, als die Herausgabe einer Nummer. Außerdem wird die Privatsphäre von uns Bürgern auch durch die Polizei eingeschnitten.

„Schon heute finden sich auf einschlägigen Internetportalen die Fotos von Polizeibeamten mit Details aus ihrem Privatleben.“ …aber nur, weil diese die dort selber einstellen.

Das Schreiben ist zwar schon ein paar Tage alt, aber ganz interessant.

Habe es mal hochgeladen… [Download PDFSchreibenAOHB16-2681]

Foto: Fionn Große / Pixelio.de

Antwort auf Petitionsschreiben (Dienstnummern auf Polizeiuniformen).

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Habe doch vor kurzem berichtet (13. September 09), aufgrund von Übergriffen von Polizeibeamten aupolizeif eine Person bei der Demonstration „Freiheit statt Angst 2009“ eine Petition für Dienstnummern an Polizeiuniformen verfasst zu haben.

Nun habe ich nach fast einem monat eine Antwort des Bundestages erhalten:

Betr.: Bundespolizei

Sehr geehrter Herr Ratzinger,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Schreibens.
[…]
Zur Frage  der Kennzeichnungspflicht für Beamte der Bundespolizei liegen dem Petitionsausschuss bereits zahlreiche weitere Eingaben vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden.

Insofern Sie sich nicht anderweitig äußern, wird Ihre Eingabe in diesem Rahmen mit berücksichtigt und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen,
M.S.

Foto: Oliver Klas / pixelio.de

Petition beim Bundestag eingereicht.

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Eben Petition an den Deutschen Bundestag geschickt.

Kurze Beschreibung des Umstands der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen – nach den gestrigen Vorfällen auf der Demonstration „Freiheit statt
Angst 2009″, auf der ein friedlicher Bürger von mehreren Polizisten brutal niedergeschlagen wurde, weil er sich nach
der Identifikationsnummer des Beamten erkundigen wollte, bundesweit einheitliche Identifikationsnummern von
Polizeibeamten
zu erstellen, zu verwalten und auf Uniformen deutlich sichtbar darzustellen, um eine Identifikation
für Anzeigen / Beschwerden etc., sicherzustellen.

Begründung der Petition:
Ein friedlicher Mitbürger wollte sich gestern auf der Demonstration „Freiheit statt Angst 2009“ in Berlin bei einem
Polizeibeamten informieren, welche Dienstnummer dieser habe, um eine Anzeige gegen ihn zu erstatten, da sein
Freund „unter unfreundlichen Umständen“ durch die Polizei festgesetzt wurde. Hierzu existiert ein Video
(http://www.youtube.com/watch?v=TDYfm-NsXq8). Der Bürger wurde durch mehrere Faustschläge (u.a. in das
Gesicht) verletzt, obwohl er den Platzverweis der Beamten einhielt und das Gelände verlassen wollte. Nach dem
Angriff eines Polizisten wurde der Mann sofort von mehreren Polizeibeamten umgeben und außer Gefecht gesetzt.
Um Zwischenfälle und Eskalationen dieser Art in Zukunft zu vermeiden, wird verlangt, bundesweit allen Beamten
einheitliche Nummern auf deren Uniformen anbringen zu lassen und das Tragen der jeweiligen
Identifikationsnummer gesetzlich zur Pflicht zu machen. Dies würde nach sich ziehen, dass im Nachhinein
Ermittlungen angestrebt werden könnten, ohne dass eine der beiden Parteien in der Situation evtl. Eskalationen
verursacht. Bei der Bundeswehr ist das aktuell so geregelt, dass zumindest Namensschilder jeweils auf den
Uniformen vorhanden sind. Auch diese Lösung könnte bei Polizeibeamten akzeptiert werden, da sie sicher
identifiziert werden könnten.

Auch Polizisten sind nur Menschen, die Fehler machen können, die aber ebenfalls wie normale Bürger die
Konsequenzen dafür selbst tragen müssen. Nicht alle Szenen und Vorkommnisse einer Demonstration können
gefilmt und so nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ergibt sich für mich der Schluss, das Kennzeichnungen des
Namens und/oder einer bundeseinheitlichen Dienst-/ Identifikationsnummer auf Uniformen zwingend erforderlich
sind.

Wir alle sind auf diesem Video Zeugen von Polizeigewalt geworden, mit der sich die Staatsaanwaltschaft und
ermittelnde Polizisten auseinander setzen müssen. Wir allerdings möchten, dass in Zukunft wenigstens besser
reagiert werden kann. Bitte führen Sie Dienstnummern dieser Art ein.

Hier gibt es die PDF-Datei zum [Download].

Internetzensur nun sicher.

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Sehr traurig…
…ist die Existenz des heute verabschiedeten Gesetzes zur Internetzensur. In Zukunft werden also alle Kinderpornoseiten – statt sie zu löschen und komplett unaufrufbar zu machen – gesperrt. Diese Sperre lässt sich in 17 Sekunden ausschalten!

Das umstrittene Gesetz sollte per Petition gekippt werden. Über 130.000 Menschen unterschrieben die Petition innerhalb weniger Wochen. Es wird vermutet, dass sich diese Zensur auch auf weitere Bereiche (Regierungskritische, Piraterie) ausweiten soll. Lobbyisten haben ihr Interesse schon angemeldet.

Da ich keine Zensur akzeptieren werde, werde ich wie viele hunderte anderer Internetnutzer in Deutschland wohl einen eigenen DNS-Server aufziehen müssen.

[Mehr Infos bei WE]

Thema: Web-Zensur. Auszug aus dem Forum des Bundestags.

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

dass Sie in diesem „Forum“ verkehren, sagt eigentlich schon, dass Sie politisch engagiert sind und die aktuellen Lügenmärchen nicht glauben wollen. (Den Ausdruck Lügenmärchen lasse ich aus gutem Grund so stehen, denn eine Lüge ist genau das, was Ministerin von der Leyen verbreitet hat, als sie behauptete, der Stopp-Schild-Aufruf diene der Abschreckung und es würden keine Verbindungsdaten des Aufrufenden gespeichert, während im Hintergrund bereits an der Echtzeitüberwachung der Aufrufe gearbeitet wurde.)
Trotzdem will ich Sie bitten, einen Augenblick lang Ihre eigenen Argumente, die für eine Eintragung in die Petitionsliste sprechen, zu überdenken, vor allem deshalb, weil auf diesem Server auch eine „Gegenpetition“ zu finden ist, die die sofortige Umsetzung der Sperrmaßnahmen fordert.

Jeder Mensch mit gesundem Unrechtsbewusstsein weiß, dass der Missbrauch von Kindern eine Straftat darstellen und auch konsequent verfolgt werden muss. Dass es sich hierbei aber „nur“ um eine Straftat handelt, darf nicht vergessen werden. Andere Menschen zu Hass oder Gewalt gegen solche Straftäter aufzustacheln, nur weil man selbst die Straftat für ekelhaft hält, ist in Deutschland glücklicherweise ebenfalls eine Straftat:

Zitat
§ 130 StGB Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich möchte deshalb alle Mitlesenden dazu auffordern, in dieser Thematik nicht gezwungen emotional und politisch korrekt zu argumentieren, sondern demokratisch. Zum einen ist Kindesmissbrauch nicht der Konsum von Kinderpornographie und auch nicht damit vergleichbar, zum anderen bleibt eine Straftat eine Straftat, ein Straftäter ein Straftäter und eine Verteufelung eines solchen macht genau das erst möglich, was in der Politik zurzeit passiert, nämlich die Aufstachelung des Volkes gegen einen imaginären Feind, den Kinderpornographiekonsumenten, der nebenbei mit dem gemeinen Kinderschänder und -mörder gleichgesetzt wird und gleichzeitig doch völlig undefiniert ist, seit es auch als Kinderpornographie gilt, wenn ein 18jähriger Junge Nacktfotos seiner 17jährigen Freundin anfertigt.

Was in den letzten Tagen unter der Führung von Ministerin von der Leyen geschieht, ist kalt konzipierter Missbrauch von Missbrauchsopfern. Mit einem Lächeln und völlig ohne Scham benutzt sie die menschenverachtenden Schicksale von hilflosen Menschen, um in Deutschland Unterstützung für die Schaffung einer Sperrinfrastruktur zu erhalten. Der Titel dieses Threads rührt daher, dass es in diesem ganzen Unternehmen nicht um Kinderpornographie geht und Menschen nicht den Fehler machen sollten, das anzunehmen.

Es wurde bereits mehr als deutlich gesagt, dass die Verwaltung der Liste, die Kriterien, nach welchen eine Website böse ist, sowie die Liste selbst, strenger Geheimhaltung unterliegt und für das Volk nicht zugängig gemacht werden soll. Demnach bestimmt nicht der Gesetzestext die Sperrkriterien, sondern das BKA. Dass im Gesetzestext nicht einmal die Rede von „Kinderpornographie“ sein wird, außer vielleicht im Kontext „zum Beispiel: …“, werde ich mit jedem Leser wetten.

Den Befürwortern der Internetzensur sollte schon folgender Gedanke zu denken geben: Laut einer aktuellen Veröffentlichung des CCC (falls Sie diesem nicht vertrauen, die Zahlen sind leicht recherchierbar, ich habe es selbst geprüft) liegen 96% der Websites, die auf den Sperrlisten von Dänemark und Finnland stehen, in Europa, den USA, Australien und Kanada, also in Ländern, in denen rechtlich ohne große Probleme gegen Server mit Kinderpornographie vorgegangen werden kann. Dass dies nicht getan wird, obwohl die Server bekannt sind, sondern der Straftatbestand in Deutschland einfach ausgeblendet werden soll, ist schon ein Indiz dafür, dass es eben keinesfalls um die Ausblendung von Kinderpornographie geht – die einfacher und effektiver erreicht werden könnte -, sondern um die Ausblendung von Websites, ohne dass diese mit verfügbaren rechtlichen Mitteln vom Netz genommen werden könnten, weil sie legal sind.

Wenn Sie die Sperrlisten der skandinavischen Länder durchsuchen, was in Deutschland allerdings schon eine Straftat ist, dann werden bzw. würden Sie dort auch Websites von Online-Casinos, legaler homosexueller Pornographie sowie bekannte internationale Web-Foren und private Weblogs finden. Möglich wurde dies dadurch, dass, genauso wie in Deutschland geplant, die Kriterien für zu sperrende Seiten nicht explizit in einem Gesetzestext verankert, sondern geheimgehalten wurden und einer staatlichen Behörde unterlagen. Spätestens hier ist ein Eingriff in die Informationsfreiheit gegeben, da nicht mehr nur Seiten mit illegalem Inhalt unterdrückt werden, sondern auch Seiten, die nach deutschem Recht legal sind.

Gegen diesen Schritt wendet sich diese Petition. Ich würde mir deshalb wünschen, dass die Diskussion um die Internetzensur sich mehr auf die Ebene des Eingriffs in die Informationsfreiheit und die Volksbemutterung durch eine Website-Prüf-Einheit verlagert, weg von Pro und Contra der Ausblendung von Kinderpornographie.

Mit freundlichen Grüßen

ein beunruhigter Bürger

Quelle: Bundestags-Forum

Petition gegen Webzensur.

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petitionMeine Twitter-Mitleser haben sie sicher schon alle unterschrieben – alle anderen werden hiermit dazu aufgefordert und gebeten. Es geht um die Online-Petition gegen die von Ursula von der Leyen (im Folgenden Zersursula genannt) angeregte, unwirksame und unerwünschte Internetsperre, die bald in Deutschland aktiviert werden soll. Kinderpornographie sollte richtig polizeilich verfolgt werden, statt mit einer einfach zu umgehenden Sperrung „gesichert“ zu werden.

(Mittlerweile sind es 13214 Unterzeichner, ich bin Nummer 4674.)

Der Arbeitskreis Zensur und der RatzingerOnline-Blog bitten um Unterstützung:
[Zur Petition beim Deutschen Bundestag (Unterschreiben!!)]
(Registrierung erforderlich)

Hier nochmal der Originalwortlaut der Petition:

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Danke.!