Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

dass Sie in diesem „Forum“ verkehren, sagt eigentlich schon, dass Sie politisch engagiert sind und die aktuellen Lügenmärchen nicht glauben wollen. (Den Ausdruck Lügenmärchen lasse ich aus gutem Grund so stehen, denn eine Lüge ist genau das, was Ministerin von der Leyen verbreitet hat, als sie behauptete, der Stopp-Schild-Aufruf diene der Abschreckung und es würden keine Verbindungsdaten des Aufrufenden gespeichert, während im Hintergrund bereits an der Echtzeitüberwachung der Aufrufe gearbeitet wurde.)
Trotzdem will ich Sie bitten, einen Augenblick lang Ihre eigenen Argumente, die für eine Eintragung in die Petitionsliste sprechen, zu überdenken, vor allem deshalb, weil auf diesem Server auch eine „Gegenpetition“ zu finden ist, die die sofortige Umsetzung der Sperrmaßnahmen fordert.

Jeder Mensch mit gesundem Unrechtsbewusstsein weiß, dass der Missbrauch von Kindern eine Straftat darstellen und auch konsequent verfolgt werden muss. Dass es sich hierbei aber „nur“ um eine Straftat handelt, darf nicht vergessen werden. Andere Menschen zu Hass oder Gewalt gegen solche Straftäter aufzustacheln, nur weil man selbst die Straftat für ekelhaft hält, ist in Deutschland glücklicherweise ebenfalls eine Straftat:

Zitat
§ 130 StGB Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich möchte deshalb alle Mitlesenden dazu auffordern, in dieser Thematik nicht gezwungen emotional und politisch korrekt zu argumentieren, sondern demokratisch. Zum einen ist Kindesmissbrauch nicht der Konsum von Kinderpornographie und auch nicht damit vergleichbar, zum anderen bleibt eine Straftat eine Straftat, ein Straftäter ein Straftäter und eine Verteufelung eines solchen macht genau das erst möglich, was in der Politik zurzeit passiert, nämlich die Aufstachelung des Volkes gegen einen imaginären Feind, den Kinderpornographiekonsumenten, der nebenbei mit dem gemeinen Kinderschänder und -mörder gleichgesetzt wird und gleichzeitig doch völlig undefiniert ist, seit es auch als Kinderpornographie gilt, wenn ein 18jähriger Junge Nacktfotos seiner 17jährigen Freundin anfertigt.

Was in den letzten Tagen unter der Führung von Ministerin von der Leyen geschieht, ist kalt konzipierter Missbrauch von Missbrauchsopfern. Mit einem Lächeln und völlig ohne Scham benutzt sie die menschenverachtenden Schicksale von hilflosen Menschen, um in Deutschland Unterstützung für die Schaffung einer Sperrinfrastruktur zu erhalten. Der Titel dieses Threads rührt daher, dass es in diesem ganzen Unternehmen nicht um Kinderpornographie geht und Menschen nicht den Fehler machen sollten, das anzunehmen.

Es wurde bereits mehr als deutlich gesagt, dass die Verwaltung der Liste, die Kriterien, nach welchen eine Website böse ist, sowie die Liste selbst, strenger Geheimhaltung unterliegt und für das Volk nicht zugängig gemacht werden soll. Demnach bestimmt nicht der Gesetzestext die Sperrkriterien, sondern das BKA. Dass im Gesetzestext nicht einmal die Rede von „Kinderpornographie“ sein wird, außer vielleicht im Kontext „zum Beispiel: …“, werde ich mit jedem Leser wetten.

Den Befürwortern der Internetzensur sollte schon folgender Gedanke zu denken geben: Laut einer aktuellen Veröffentlichung des CCC (falls Sie diesem nicht vertrauen, die Zahlen sind leicht recherchierbar, ich habe es selbst geprüft) liegen 96% der Websites, die auf den Sperrlisten von Dänemark und Finnland stehen, in Europa, den USA, Australien und Kanada, also in Ländern, in denen rechtlich ohne große Probleme gegen Server mit Kinderpornographie vorgegangen werden kann. Dass dies nicht getan wird, obwohl die Server bekannt sind, sondern der Straftatbestand in Deutschland einfach ausgeblendet werden soll, ist schon ein Indiz dafür, dass es eben keinesfalls um die Ausblendung von Kinderpornographie geht – die einfacher und effektiver erreicht werden könnte -, sondern um die Ausblendung von Websites, ohne dass diese mit verfügbaren rechtlichen Mitteln vom Netz genommen werden könnten, weil sie legal sind.

Wenn Sie die Sperrlisten der skandinavischen Länder durchsuchen, was in Deutschland allerdings schon eine Straftat ist, dann werden bzw. würden Sie dort auch Websites von Online-Casinos, legaler homosexueller Pornographie sowie bekannte internationale Web-Foren und private Weblogs finden. Möglich wurde dies dadurch, dass, genauso wie in Deutschland geplant, die Kriterien für zu sperrende Seiten nicht explizit in einem Gesetzestext verankert, sondern geheimgehalten wurden und einer staatlichen Behörde unterlagen. Spätestens hier ist ein Eingriff in die Informationsfreiheit gegeben, da nicht mehr nur Seiten mit illegalem Inhalt unterdrückt werden, sondern auch Seiten, die nach deutschem Recht legal sind.

Gegen diesen Schritt wendet sich diese Petition. Ich würde mir deshalb wünschen, dass die Diskussion um die Internetzensur sich mehr auf die Ebene des Eingriffs in die Informationsfreiheit und die Volksbemutterung durch eine Website-Prüf-Einheit verlagert, weg von Pro und Contra der Ausblendung von Kinderpornographie.

Mit freundlichen Grüßen

ein beunruhigter Bürger

Quelle: Bundestags-Forum